Wiederherstellung von gesperrten Accounts – oft hilft nur das Gericht

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In sozialen Netzwerken werden Nutzer immer häufiger von ihren Accounts ausgesperrt oder ihre Beiträge gelöscht – zu oft ohne ausreichenden Grund. Aber man kann sich wehren; notfalls auch gerichtlich.

Unter dem Hashtag #twittersperrt ist eine oft undurchsichtige Praxis verschiedener Plattformbetreiber, diesmal am Beispiel von Twitter, wieder in aller Munde: Nutzer werden aus ihren Profilen ausgesperrt und Beiträge gelöscht. Die Sperren erfolgen teilweise dauerhaft und teilweise zeitlich begrenzt. Aber sie betreffen längst nicht nur Prominente und auch nicht nur Twitter-Nutzer. Zunehmend beschäftigen die Sperren auch die Gerichte in Deutschland.

Wie kommt es zu einer Sperrung oder Löschung?

Oftmals erfahren die Betroffenen erst nach der erfolgten Sperrung, dass überhaupt etwas im Argen liegt und sie gegen Regeln der Plattform verstoßen haben sollen. Nur in sehr wenigen Fällen werden die Nutzer vorher auf bestimmte Posts und angebliche Regelverstöße aufmerksam gemacht. 

So war es z. B. beim Autor Tom Hillebrand: Twitter forderte den Autoren auf, einen Beitrag zu löschen. Als dieser dagegen Einspruch bei Twitter erhob, wurde – ohne weitere Vorwarnung – statt des Verzichts auf die Löschung sein gesamtes Profil gesperrt, so berichtet es Spiegel Online.

Verstoß gegen die Plattformrichtlinien soll der Grund sein

Als Grund für die Sperrungen werden zumeist (angebliche) Verstöße gegen die Richtlinien der sozialen Netzwerke angeführt. Dies betrifft insbesondere die zuletzt von vielen Plattformen verschärften Regeln zu „Hassinhalten“ (sog. „Hate Speech“) oder „Desinformation“ (also gezielte Falschmeldungen). 

Oft genug erfahren die Nutzer aber überhaupt nicht, was sie falsch gemacht haben sollen. Teilweise wird ihnen nicht einmal mitgeteilt, welcher Beitrag/Tweet den Verstoß enthalten haben soll.

Wie geht man gegen eine Sperrung oder Löschung vor?

Viele Plattformen bieten die Möglichkeit, direkt beim Betreiber Einspruch gegen die Sperrung einzulegen. Dies ist ein Vorgang, der erfahrungsgemäß nur selten etwas bewirkt. Auch ist unklar, wie lange man im jeweiligen Fall auf eine Reaktion des jeweiligen Betreibers warten muss.

Aus diesem Grund mehren sich die Verfahren gegen solche Sperren (auch) vor deutschen Gerichten. Vorschalten sollte man im eigenen Interesse jedoch ein außergerichtliches Vorgehen. Dies wird durch eine Abmahnung des Betreibers der Plattform erreicht und muss diesen – regelmäßig in Irland – zugestellt werden.

Einstweiliges Verfügungsverfahren nach Abmahnung 

Nach vorgerichtlicher Abmahnung kann ein Gericht im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens eine (vorläufige) Entscheidung ohne Anhörung der betroffenen Plattformbetreiber treffen. Mit Erlass einer solchen einstweiligen Verfügung kann das Gericht der Plattform (bzw. dem Betreiber) aufgeben, die Löschung und/oder Sperrung zu unterlassen. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss die Pflicht, gelöschte Beiträge wiederherzustellen und gesperrte Konten wieder zu aktivieren. 

Twitter will mehr Gerichtsverfahren – und wird sie wohl auch bekommen

Der CEO von Twitter, Jack Dorsey, hat in einem Podcast-Interview gesagt, es bräuchte mehr gerichtliche Entscheidungen. Nur so könne Twitter lernen, wie seine eigenen Regeln zu verstehen sind und was Twitter eigentlich genau darf; und was nicht. 

Zwar gibt es bereits gerichtliche Entscheidungen darüber, ob und wann eine Plattform einen Beitrag wiederherstellen oder ein Nutzerkonto reaktivieren muss. Diese Entscheidungen betreffen dabei sowohl Facebook als auch Twitter. Doch die Plattformen reagieren weiterhin häufig nur unzureichend oder gar nicht, wenn sie unberechtigt gelöscht und gesperrt haben. 

Gerichtliches Vorgehen oftmals die einzige wirksame Chance für Nutzer

Solange die Plattformen weiterhin an ihrer Praxis festhalten, bleibt den Nutzern nur die Möglichkeit, selbst den Weg zu Gericht zu gehen, um die eigene Meinungsfreiheit zu verteidigen. Die Plattformen kalkulieren dabei sicherlich mit den Stolpersteinen, die Nutzer überwinden müssen. Hier ist zumeist professionelle Unterstützung notwendig, um eine möglichst schnelle und effektive Durchsetzung der eigenen Rechte zu ermöglichen.

Wenn auch Sie von Löschungen und Sperrungen betroffen sind, unterstützen wir Sie gern bei Ihrem Vorgehen: Von der Erstberatung bis zur abschließenden Durchsetzung Ihrer Rechte sind wir an Ihrer Seite. Wir besprechen mit Ihnen die für Sie im Einzelnen erforderlichen und sinnvollen Schritte und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Rechtsanwalt Dennis Tölle

Tölle Wagenknecht Rechtsanwälte Partnerschaft mbB



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