Wöhrl AG: Die ersten Sanierungsmaßnahmen wurden bereits vorgenommen

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Seit Anfang September befindet sich der Bekleidungskonzern Wöhrl AG im Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung. Am 6. September 2016 hat das Amtsgericht Nürnberg dem Antrag des Unternehmens stattgegeben. Ein Schutzschirmverfahren wird auf Antrag eingeleitet, wenn einem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit droht, aber eine Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Die Wöhrl AG hat maximal drei Monate Zeit, um die nötigen Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. Im schlimmsten Fall könnte dem Unternehmen die Insolvenz drohen. Bislang wurden bereits vier Filialen geschlossen. Der Geschäftsleitung der Wöhrl AG zufolge könne eine erfolgreiche Sanierung nur mithilfe eines Investors gelingen.

Außerdem könnten auch weitere Sanierungsmaßnahmen drohen, wie z. B. Sanktionen der 2018 fälligen Unternehmensanleihe. Hierzu gehören meist Stundungen, Laufzeitverlängerungen, Teilverzicht, verringerte Zinssätze oder Rückausschüttungen der Anleger. Insgesamt stehen 30 Mio. Euro Anlegergelder auf dem Spiel.

Im Jahr 1933 gründete Rudolf Wöhrl ein Herrenbekleidungsgeschäft namens Zetka. Im Laufe der Jahre expandierte das Unternehmen, sodass 1949 das Stammhaus „Wöhrl-City“ in Nürnberg eröffnete. Es zählte lange zu den größten Mode- und Sporthäusern in Deutschland. In den darauffolgenden Jahren wurden weitere Filialen eröffnet. 2002 wurde das Unternehmen zu einer Aktiengesellschaft umgewandelt. Im Jahr 2013 hat die Wöhrl AG zudem eine Unternehmensanleihe ausgegeben (WKN: A1R0YA). Bei einer fünfjährigen Laufzeit und einer Verzinsung von 6,5 Prozent p. a. investierten die Anleger rund 30 Mio. Euro. In den letzten Jahren hat sich der Umsatz stark verringert, erst kürzlich hat das Unternehmen einen Wertverlust von 45 Prozent verzeichnen müssen. Das Unternehmen plant nun mittels eines Schutzschirmverfahrens eine Unternehmenssanierung.

Möglichkeiten für betroffene Anleger

Zunächst ist abzuwarten ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die Forderungen müssen dann rechtzeitig beim zuständigen Insolvenzverwalter angemeldet werden. In diesem Fall könnten Anleger hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Betroffene sollten frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat einholen um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen.

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