Wohnmobil-Abgasskandal: OLG Köln bestätigt Schadensersatzanspruch beim VW T5

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Das Oberlandesgericht in Köln bestätigte den Anspruch eines T5-Fahrers und sprach ihm einen Schadensersatz von knapp EUR 48.000,00 zu (OLG Köln, Urteil vom 13.07.2021, Az.: I-25 U 91/20).

Auch erstinstanzlich hatte der von der Kanzlei Rogert & Ulbrich vertretene Kläger bereits gewonnen. Nun also die Bestätigung durch das Oberlandesgericht.

Sein Wohnmobil der Marke Volkswagen California T5, welches ebenfalls mit dem Skandalmotor EA189 ausgestattet ist und von einem Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt bislang unerklärlicherweise verschont blieb, hat der Kläger im März 2015 für EUR 55.000,00 gebraucht gekauft und legte damit bis zur Gerichtsverhandlung selbst knapp 40.000 km zurück.

VW T5 mit illegaler Abschalteinrichtung versehen

Nach Ansicht des Senats sei das Wohnmobil ebenfalls mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen. Zumindest hatte die Volkswagen AG dem Vortrag des Klägers auch in der zweiten Instanz nichts Zählbares entgegenzusetzen.

Insbesondere das Argument der VW AG, dass der von Volkswagen selbst beauftragte Entwicklungsdienstleister zu dem Ergebnis kam, dass davon auszugehen sei, die Abschalteinrichtung habe in den T5-Modellen eingesetzten EA189-Motoren überhaupt keine Verwendung gefunden, weil kostenintensive und aufwendige Messungen keinen Eingriff in die Motorsteuerung auf dem Prüfstand hätten erkennen lassen, ließ das Gericht nicht gelten.

Es erwecke den Eindruck, die Volkswagen AG sei darauf angewiesen, anhand aufwendiger Untersuchungen Indizien dafür zu suchen, ob eine in ihrem Auftrag entwickelte und von ihr selbst eingebaute Umschaltlogik in bestimmten Fahrzeugen aktiv sei oder nicht. Von der Volkswagen AG als Herstellerin des Motors könne jedoch verlangt werden, dass sie die Funktionsweise ihrer Motorsteuerung unabhängig davon beschreibt, was ein anderes Unternehmen anhand diverser Messungen und der Auswertung "zahlreicher" Dokumente festgestellt hat.

Der Senat hat durchschaut und in unmissverständlicher Weise festgestellt, was wir bei Rogert & Ulbrich schon seit Jahren annehmen - dass es sich nämlich bei dem von VW gebetsmühlenartig angeführten Argument, in den T5-Modellen sei die Abschalteinrichtung zwar aufgespielt, komme aber nicht zum Einsatz, nur um eine Nebelkerze und weitere Verschleierungstaktik handelt. Wir raten jedem, der einen T5 sein Eigen nennt, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen.

Über Rogert & Ulbrich  

Die seit 2007 bestehende Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich kämpft bundesweit auf Seiten der Verbraucher gegen Großkonzerne.   

Seit Beginn des Diesel-Abgasskandals im Jahr 2015 setzen sich die Verbraucheranwälte für die Rechte geschädigter Dieselfahrer ein. Dabei verhilft das Anwaltsteam der Kanzlei betrogenen Kunden nicht nur zu Schadensersatz, sondern leistet darüber hinaus einen wertvollen Beitrag für den Schutz der Umwelt und zur Senkung von Emissionen. Die Kanzlei steht für eine nachhaltige Arbeitsweise, arbeitet papierlos und bietet Mitarbeitenden Elektrofirmenwagen an. Dank automatisierter Abläufe steht R&U als sog. Legaltech-Kanzlei für erstklassige Beratung und professionelle Betreuung während des gesamten Verfahrens.   

Es ist den Verbraucherschützern gelungen, für inzwischen mehr als 25.000 Mandanten Schadensersatz in Millionenhöhe zu erzielen. Die kanzleieigene Datenbank umfasst sämtliche Angaben manipulierter Fahrzeuge in Verknüpfung mit erstrittenen Urteilen und ermöglicht den Rechtsexperten die Identifikation der optimalen Klagestrategie mit den bestmöglichen Erfolgsaussichten.  

2020 gelingt den geschäftsführenden Partnern Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich in Kooperation mit weiteren Experten außerdem der erfolgreiche Abschluss der ersten deutschen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Es konnte ein Vergleich von über 830 Mio. Euro für ca. 260.000 betrogene VW-Kunden erzielt werden – ein bislang einzigartiger Erfolg der deutschen Rechtsgeschichte.   

Für FOCUS-Online beleuchtet Dr. Marco Rogert als Rechtsexperte seit 2016 nicht nur die Komplexität des Abgasskandals. 


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