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Lebenslanges Wohnrecht – was bedeutet das?

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Lebenslanges Wohnrecht – was bedeutet das?
anwalt.de-Redaktion

Was bedeutet lebenslanges Wohnrecht?

  • Vereinbart man ein Wohnrecht, überträgt man dem Bewohner das Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohnung bzw. an einem Teilbereich einer Immobilie.
  • Ein dingliches Wohnrecht wird immer im Grundbuch eingetragen.
  • Auch beim Verkauf der Immobilie bleibt das Wohnrecht erhalten.
  • Das Wohnrecht besteht bis zu einem festgelegten Zeitpunkt oder bis zum Lebensende des Berechtigten. 

Was steckt hinter dem lebenslangen Wohnrecht?

Die Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts tritt gerade im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Schenkung eines Hauses auf, z. B. wenn Eltern das Haus an ihre Kinder übertragen und im Zuge dessen ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart wird. Das bedeutet, dass die Eltern im Haus oder der Wohnung bis an ihr Lebensende wohnen bleiben. Darüber hinaus hat der Berechtigte neben dem Wohnrecht auch das Recht, installierte Anlagen wie Heizung etc. zu nutzen. Auch die Aufnahme von Familienangehörigen, Hauspersonal oder Pflegepersonal ist ihm gestattet (§ 1093 Abs. 2 BGB). 

Räumt man ein sogenanntes dingliches Wohnrecht ein, wird dies im Grundbuch eingetragen und besteht regelmäßig unentgeltlich. Bei einem lebenslangen Wohnrecht wird keine Miete gezahlt, der Bewohner kommt aber für Kosten der Instandhaltung, Reparatur und die Nebenkosten (Heizung und Strom) auf.

Kann ein lebenslanges Wohnrecht verfallen, aufgehoben oder gekündigt werden?

In der Regel kann ein dingliches Wohnrecht nur gelöscht werden, wenn der Inhaber des Wohnrechts der Löschung zustimmt. Zudem ist auch ein Verzicht auf das Wohnrecht gegen Abfindung möglich. Ohne Zustimmung des Inhabers erlischt das Wohnrecht in folgenden Fällen:

  • Mit Fristablauf bei zeitlich befristetem Wohnrecht
  • Mit dem Tod des Wohnberechtigten
  • Mit Bedingungseintritt, falls das Wohnrecht an eine Bedingung geknüpft war
  • Wenn die Räume nachhaltig nicht mehr bewohnbar sind

Achtung: Wird die Immobilie verkauft oder vererbt, erlischt das vereinbarte lebenslange Wohnrecht nicht.

Was gilt bei einem Mietvertrag auf Lebenszeit?

Ein Mietvertrag auf Lebenszeit hingegen beinhaltet das Recht, die Wohnung bis ans Lebensende zu mieten. Rechtlich handelt es sich um einen ganz normalen Mietvertrag mit einer einzigen Ausnahme: Die Befristung der Mietzeit erfolgt hier durch die Lebensdauer des Mieters. Liegt ein solcher Mietvertrag auf Lebenszeit vor, muss ein Entgelt (Miete, Tätigkeiten wie Reparaturen etc.) erbracht werden.

Achtung: Bei vertraglich zugesicherten Wohnrechten hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der neue Eigentümer die Mieter nicht kündigen kann, wenn das Wohnrecht im Kaufvertrag festgeschrieben wurde (BGH, Az.: VIII ZR 109/18).

(COL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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