Zahnarzthaftung, Fachzahnarzt, Kassengutachten

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I. Der Zahnarzthaftungsfall:

Der Patient kommt zum Zahnarzt mit/ohne Zahnschmerz und der Zahnarzt behandelt.

Rechtlich vereinbaren beide, Patient und Zahnarzt, einen reinen Dienstvertrag, das heißt der Zahnarzt haftet grundsätzlich für seine lege artis Behandlung und erhält hierfür eine Vergütung.

Übernimmt der Zahnarzt auch die Eingliederung von (festsitzendem oder herausnehmbaren) Zahnersatz, qualifiziert dies die Rechtsprechung als Dienstvertrag mit werkvertraglichen Elementen und dem Patienten stehen bei Mangelhaftigkeit zudem insbesondere Nachbesserungs- und oder Neuherstellungsansprüche zu. Wir empfehlen in jedem Fall ein Kassengutachten der AOK, Barmer, Techniker Krankenkasse.

In Zahnarzthaftungsfällen bietet auch die Gutachterkommission für Fragen der zahnärztlichen Haftung als außergerichtliche Schlichtungskommission dem Patienten eine gute Anlaufstelle, die wir empfehlen können.


II. Oberster Behandlungsgrundsatz: Zahnerhaltung!

1. Aufklärung durch zahnärztliches Gespräch

Abgr. Zahnvorsorge, Milchzähne, Erosionen durch direkte Säureeinwirkungen, Kariesprophylaxe (Präventionsanamnese), mechanische Zahnabnutzung, Entwicklungsstörung der Zähne, Zahnfehlstellungen (Kieferorthopäde)

Für Erwachsene bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen im Jahr und eine Zahnsteinentfernung, d.h. die Entfernung harter und weicher Zahnbeläge. Alle zwei Jahre übernehmen die Krankenkassen die Kosten einer Früherkennung von Parodontitis.

Bei Kindern zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr werden zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen bezahlt sowie eine kariesprophylaktische Auffüllung von Zahnfurchen (Fissuren Versiegelung) der beiden bleibenden Backenzähne vor den Weisheitszähnen. Zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen.

Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres prüft der Kieferorthopäde anhand von fünf kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG, die Schwere der Zahnfehlstellung. Ab KIG 3 tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung. Zum konkreten Leistungsumfang gehört je nach Bedarfsfall entweder eine herausnehmbare Spange aus Kunststoff mit Metallbügeln oder eine feste Spange mit Edelstahl-Brackets.

Die Krankenkasse übernimmt auch die Kosten für die sogenannte Retentionsphase ("Stabilisierungsphase"), das heißt, wenn es darum geht, das erreichte Ergebnis für die Zukunft zu sichern. Bei Erwachsenen wird eine kieferorthopädischen Behandlung nur bei schweren Kieferfehlstellungen übernommen, die zusätzlich auch kieferchirurgisch behandelt werden müssen.

Bei Kindern müssen die Eltern zunächst 20% der Kosten der gesetzlichen Behandlung selbst bezahlen, bekommen diese aber bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung ebenfalls erstattet. Sind zwei oder mehrere Kinder gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung, müssen die Eltern lediglich mit 10% in Vorleistung treten.

Viele Krankenkassen beteiligten sich zudem mit Zuschüssen an der kostenpflichtigen Professionellen Zahnreinigung.

Anamnese und Befunderhebung/Röntgen, Diagnose: zahnerhaltende Zahnbehandlung

Orientierende allgemeine und spezielle Anamnese


2. Hinweis: Kariestherapie (Kariologie), Zahnhartsubstanzdefekte, invasive Therapie, konservierende-KONS-Behandlung

Kariesformen: Schmelz-, Dentin- und/oder Wurzel- bzw. Zementkaries

Chemische und histologische Struktur, Präparationstechnik (PRÄP)

Restaurationen mit plastischen Einlagefüllungen (Füllungsmaterialien: Komposit, Glasionomerzement, Gold, Amalgam)

Eine weitere Variante sind Komposit-Füllungen, besser bekannt als Kunststoff-Füllungen. Im Gegensatz zu Zement und Kompomeren erfordert die Behandlung mit Kunststoff eine längere Zeit. Kunststoff-Füllungen sind nicht auffällig, da sie zahnfarben sind. Die GKV leistet grundsätzlich nur für Füllungen bei den Vorderzähnen, im Ausnahmefall einer nachweisbaren Allergie gegen Amalgam jedoch auch bei Backenzähnen. Genau wie das Einsetzen von Kompomeren wird auch hier Dentinkleber zur Befestigung des Kunststoffes verwendet. Gegebenenfalls können Allergien aus den austretenden Stoffen hervorgerufen werden. Bei Kunststoff-Füllungen ist es kaum notwendig, gesunde Zahnsubstanz abzutragen. Im Durchschnitt halten sie vier bis neun Jahre. Amalgamfüllungen, so hässlich sie auch aussehen, halten aber bis zu 20 Jahre, teilweise sogar länger. Sofern der Patient keine Allergien hat, müsse diese zumindest aus medizinischer Sich nicht unbedingt ausgetauscht werden. 

Kompomere hingegen bestehen aus einem Gemisch von Kunststoff und Zement. Durch den Kunststoff-Anteil sind Kompomere eher zahnfarben als der Glasionomerzement. Auch dieses Gemisch wird nur als Zwischenlösung für Füllungen verwendet. Die Haltbarkeit der Kompomere liegt ebenfalls bis zu fünf Jahren. Um eine Kompomer-Füllung am Zahn zu befestigen ist ein spezieller Kleber notwendig. Es ist noch nicht eingehend bekannt, ob der Kleber im Zusammenhang mit Kompomeren Gesundheitsrisiken birgt. 

Eine (Glasionomer-)Zement-Füllung wird oft bei Schwangeren und bei Kindern mit Milchzähnen eingesetzt. Da die Zement-Füllung gesundheitlich unbedenklich ist, ist sie für diese Personengruppe besonders geeignet. Die Verarbeitung gestaltet sich als schnell. Als dauerhafte Zahnfüllung sind Glasionomerzemente weniger geeignet. Die Lebensdauer beträgt zwischen zwei bis fünf Jahren, da sie brüchig werden und eine geringe Abrasionsstabilität aufweisen. Außerdem ist die raue Oberfläche der Zement-Füllung ein bevorzugter Nistplatz für Bakterien und fördert somit die Plaque-Bildung. Positiv ist die Abgabe von Fluoridionen. 

Bezieht jemand nur Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse, so wird in den meisten Fällen Amalgam bei Füllungen verwendet, da Amalgam das wirtschaftlich günstigste Material und dem Zwecke nach hervorragende Langlebigkeit bietet. Amalgam enthält zum einen giftiges Quecksilber, das zu Migräne, Unverträglichkeiten bis hin zu Depressionen führen kann. Zum anderen ist eine Amalgamplombe nicht schön anzuschauen. Im Rahmen der Kassenleistung muss der gesetzlich Versicherte sich jedoch nicht mit Amalgam zufrieden geben. Wahlweise kann auch Kunststoff, Gold oder Keramik genommen werden. Die GKV zahlt nur stets den Anteil, wonach eine einfache Amalgamfüllung gekostet hätte. Differenzkosten für höherwertiges Füllmaterial muss vom Versicherten selbst gezahlt werden und die kann je nach Material und Anzahl der Füllungen eine stolze Summe abverlangen. Um selbst keine hohen Kosten, weder für Zahnfüllungen, noch für Zahnersatz, zahlen zu müssen, hat ein Kassenpatient die Möglichkeit, eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Für eine gleichartige oder andersartige Versorgung zahlt die Zahnzusatzversicherung die Differenz (je nach Versicherer und Zahntarif unterschiedliche Höhe der Kostenerstattungen). 

Restaurationen mit metallischen, keramischen Einlagefüllungen

Die GKV zahlt nur stets den Anteil, wonach eine einfache Amalgamfüllung gekostet hätte. Differenzkosten für höherwertiges Füllmaterial muss vom Versicherten selbst gezahlt werden und die kann je nach Material und Anzahl der Füllungen eine stolze Summe abverlangen. 


3. Hinweis: Erkrankung von Zahnpulpa samt umgebenden Dentingewebe (Endodontie, Endodontologie)

Wurzelkanalaufbereitung, Behandlungsplanung, vorbereitende Maßnahmen wie Spülung, Reinigung des Wurzelkanals

Ähnlich wie die Wurzelreinigung dient die Wurzelkanalbehandlung dazu, den Zahn vor einem Ausfall zu retten. Auch hier kann eine Parodontitis bzw. die Entzündung des Zahnhalteapparates eine Rolle spielen. Die Ursachen, die eine spätere Wurzelkanalbehandlung nach sich ziehen liegen jedoch in erster Linie in den Zahnkanälen. Durch jeden Zahn verlaufen Nervenbahnen, die miteinander verbunden sind. Das Innere dieser Nervenbahnen ist das Zahnmark, auch Pulpa genannt. Ist die Pulpa von Bakterien befallen und entzündet sich aufgrund der körpereigenen Abwehr und stirbt dann ab, haben Keime und Bakterien frei Bahn sich im Wurzelsystem der Zähne auszubreiten. Die Ausbreitung der Bakterien kann außerdem an das Dentin gelangen, folglich ist der Zahn doppelt gefährdet. Einmal kann er aufgrund einer Parodontose ausfallen und einmal wegen des abgestorbenen Zahnmarks. Damit es nicht soweit kommt, wird die Wurzelkanalbehandlung durchgeführt. Dabei wird je nach Schweregrad entweder der ganze Zahn aufgeschnitten oder nur ein Loch in den Zahn gebohrt. Ziel ist es, das abgestorbene oder so gut wie abgestorbene Zahnmark zu entfernen, zu reinigen und mit einem Material ähnlich wie Zement wieder aufgefüllt. Durch die Auffüllung erlangt der Zahn neuen Halt und Stabilität. Obwohl der Zahn nicht ausgefallen ist, handelt es sich in gewisser Weise um einen toten Zahn, denn durch ihn fließen keine Nervenbahnen mehr. Bevor jedoch eine komplette Lücke entsteht und teures Zahnimplantat benötigt wird, ist es sinnvoller, den Zahn noch durch die Wurzelkanalbehandlung zu retten. In der Regel rät der Zahnarzt nach einer Wurzelkanalbehandlung eine Überkronung an. 

Allgemeine Richtlinien der Wurzelkanalaufbereitung

Voraussetzung für eine erfolgreiche Wurzelkanalbehandlung ist, dass der Wurzelkanal vor der eigentlichen Behandlung exakt vermessen wird. Die Standardmethode, die von den Kassen bezahlt wird, ist die Bestimmung der Länge anhand von Röntgenaufnahmen.

Methoden: Apikal-koronal/Koronal-Apikale Methoden der Wurzelkanalaufbereitung

Desinfektion und medikamentöse Einlagen und provisorischer Verschluss

Definitive Wurzelkanalfüllung

Zum Leistungsumfang der Krankenkasse gehört die Wurzelbehandlung als auch die Entfernung von Wurzelspitzen (Resektion) im Front- und Seitenzahnbereich, sofern der betroffene Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Das Reinigen, Befüllen und Verschließen der Wurzelkanäle sind erstattungsfähige Leistungen einer Wurzelkanalbehandlung.


Spezielle bzw. postendodontische/chirurgische  Maßnahmen b


Abgrenzbare Zuständigkeiten: Gesichts- Mund- Kieferchirurg, Fachzahnarzt für Oralchirurgie


4. Hinweis: Erkrankungen des Zahnhalteapparats (Paradontologie)

Zahnfleischentzündung/Gingivopathien

Zahnfleischentzündungen hingegen sind die Folgen von unzureichender Mundhygiene. Bakterien haften nicht nur auf den großen Zahnflächen, sondern überwiegend gerne an freiliegenden Zahnhälsen und am Zahnsaum, der Grenze zwischen Zahnfleisch und Zähne. Um die Bakterien und deren Ausscheidungsprodukte zu bekämpfen, reagiert der menschliche Körper mit Entzündungen an den entsprechenden Stellen. Durch die Entzündung des Zahnfleisches am Zahnsaum mit einhergehenden Blutungen, entsteht so eine Zahnfleischtasche. Die Zahntasche bietet Bakterien einen weiteren Nistplatz. Bei nicht rechtzeitigen Maßnahmen, heilt die Entzündung nicht aus, der Zahnhalteapparat wird angegriffen und entzündet sich durch die vermehrten Bakterien. Dies kann so weit gehen, dass sich Zahnstein auf der Zahnwurzel bildet und somit Bakterien sich noch mehr ansammeln bis in die Tiefen der Wurzel. Die durch die Bakterien hervorgerufenen Entzündungen führen im schlimmsten Fall also dazu, dass sich der Zahn lockert und irgendwann einmal im Laufe der Zeit ausfällt. Parodontitis bezeichnet demzufolge die Entzündung des Zahnhalteapparates und führt nicht selten zum Zahnverlust. 

Parodontitis

Aus der Zahnfleischentzündung entsteht in der Regel eine Entzündung des Parodonts. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten, wenn eine behandlungsbedürftige Parodontitis vorliegt. Das bedeutet, dass eine Zahnfleischtaschentiefe von 3,5 mm oder mehr besteht. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist eine Vorbehandlung und ein schriftlicher Antrag an die Krankenkasse. Hierzu erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, den der Patient zur Prüfung und Genehmigung bei seiner Kasse einreicht. Im Rahmen der Vorbehandlung übernehmen Krankenkassen die Kosten der Entfernung von Zahnstein und anderen Reizfaktoren, sofern diese Leistung im laufenden Kalenderjahr nicht schon einmal vom Zahnarzt erbracht wurde. Die Anleitung zur richtigen Mundpflege, die ebenfalls zur verpflichtenden Vorbehandlung gehört, müssen Patienten selbst bezahlen.

Periimplantitis

Weichgewebsrezessionen


5. Hinweis: Erweiterte Therapiemöglichkeiten bei Zahnlücken, Extraktionen, (Mund-Kiefer-Gesichts)Defekten insbesondere durch Zahnersatz, Implantate Brücken (Eigen/Fremdlabor) und (herausnehmbare) Prothesenlösungen

Bei Zahnersatz gelten andere Regeln als in der übrigen Zahnversorgung.

Inlay, hochwertige Teilkronen

Inlays gelten als eine Mischform zwischen zahnerhaltenden konservierenden Zahnfüllungen und Zahnersatz dar. Inlays sind höherwertigere Zahnfüllungen, die nicht direkt vom Zahnarzt eingesetzt werden, sondern im Zahnlabor anhand des Abdruckes angefertigt werden. Versicherungstechnisch gehören Inlays zum Bereich Zahnersatz. Wenn es also bei einigen privaten Zahnversicherer heißt, dass für Zahnbehandlungen, und somit auch Zahnfüllungen 100 % der Kosten erstattet werden, so gilt dies nicht für Inlays, da sie wohlgemerkt beim Zahnersatz abgerechnet werden. Es sind insgesamt zwei Sitzungen beim Zahnarzt nötig, um ein Inlay anzupassen und einzusetzen. In der ersten Sitzung wird ein Abdruck des Gebisses angefertigt und anhand dieses Modells aus Gips fertigt das Zahnlabor das benötigte Inlay präzise an. Inlays sind höherwertiger als herkömmliche Zahnfüllungen, weil sie aufgrund der Methode passgenauer sind und aus besseren Materialien bestehen. Es können unterschieden werden zwischen: Keramik-Inlays, Inlays aus Cerec und Gold-Inlays. Keramik-Inlays sind mit bloßem Auge kaum zu erkennen, da sie dank der Farbe und der guten Anpassung von echten Zähnen nicht zu unterscheiden sind.
Zu empfehlen ist ein Inlay aus Keramik weniger für Patienten, die nachts mit den Zähnen knirschen und ggf. schon eine Knirscherschiene tragen. Der Grund liegt daran, dass Keramik an sich im Vergleich zum natürlichen Zahnschmelz härter ist und es durchaus passieren kann, dass beim Aufeinandertreffen der Zähne, der gegenüberliegende Zahn abgeschliffen werden kann. Gold wäre eine geeignetere Alternative, da Gold ähnlich hart ist wie der Zahnschmelz. Der Nachteil eines Inlays aus Gold ist sicherlich die Auffälligkeit. Wem es nicht stört, der kann sich über eine lange Lebensdauer eines Gold-Inlays von bis zu 15 Jahren freuen, Keramik-Inlays hingegen halten durchschnittlich 12 Jahre. Die dritte Variante eines Inlays sind sogenannte CEREC Inlays.
Die Anfertigungweise eines Inlays aus CEREC (steht für Ceramic Reconstruction) fällt aus dem Rahmen. CEREC-Inlays bestehen ebenfalls aus Keramik, allerdings werden sie nicht vom Zahntechniker im Labor nach Gipsabdruck angefertigt, sondern direkt in der Praxis. Mit Hilfe einer speziellen Messkamera werden vom Zahnarzt Bilder vom zu behandelnden Zahn in 3-D aufgenommen. Anschließend werden die 3-D Bilder auf einen Computer übertragen, wobei die Anfertigung mittels Berechnung, Anpassung, Konstruktion etc. bereits auf dem Bildschirm erfolgt. Gleichzeitig fräst der Computer das Inlay direkt aus einem Keramikblock heraus.
Diese Methode eignet sich außerdem für (Teil-)Kronen und Veneers. Der Vorteil liegt darin, dass der Patient sofort sein Inlay ohne Wartezeit im Labor eingesetzt bekommt und etwaige Ungenauigkeiten sofort behoben werden können. Jedoch ist es von Zusatzversicherung zu Zusatzversicherung unterschiedlich, ob auch für CEREC-Inlays geleistet wird, denn diese sind kostenaufwendiger als Gold- und normale Keramik-Inlays. 

Es ist wichtig, dass Inlays und Füllungen möglichst präzise angesetzt bzw. angelegt werden. Eine ungenaue Arbeit kann zur Belastung der Zähne und des Kiefergelenks führen, wenn die Furchen des behandelten Backenzahnes beim Aufeinandertreffen des Gebisses nicht mit denen des oberen Zahnes genau passen. Neben Inlays gibt es noch sogenannte Onlays. Onlays sind nichts weiter als Füllungen, die so angelegt werden, dass mindestens ein Randhöcker des Backenzahns umfasst wird. Ein großflächiger Inlay wird demnach Onlay genannt. Falls alle vier Randhöcker ausgetauscht werden müssen, so wird anstelle des Onlays, eine Teilkrone benötigt. 

Zahnkrone (auf verbliebenem Zahnstumpf ohne Implantat)

Spätestens wenn der Zahn schon so kaputt ist, dass die Zahnkrone brüchig wird, müssen neue künstliche Kronen „aufgesetzt werden“. Unterschieden wird dabei zwischen Teil- und Vollkronen. Eine Teilkrone bildet nur den ersten oberen Teil des Zahnes und umfasst die vier Höcker auf den Backenzähnen. Die Vollkrone hingegen wird dort angesetzt, wo das Zahnfleisch angrenzt. Künstliche Zahnkronen können aus den unterschiedlichsten Materialien bestehen und dementsprechend unterschiedlich kosten.
Zu den günstigsten gehören Edelstahlkronen. Das Material Edelstahl gehört zu der Regelversorgung der GKV und wird nach Festzuschuss bezahlt. Für Mehrkosten kommt der Kassenpatient selbst auf, da der Festzuschuss der Krankenkasse nur für rund 25% der anfallenden Kosten ausreicht.
Je zahnfarbenähnlicher eine Krone ist, umso hochwertiger und teurer. Zu dieser Kategorie zählen besonders Keramik-Kronen, die zudem noch gut verträglich sind. Eine Alternative zu herkömmlichen Keramik-Kronen stellen sogenannte Kronen aus Zirkonoxid dar. Die Herstellung erfolgt nicht mit Abdruck und Modellierung im zahntechnischen Labor, sondern wird mittels einer computergestützten Fräse direkt aus einem Block herausgeschnitten. Nachteile einer Keramik- und Zirkonoxid-Krone bestehen darin, dass sie relativ hart sind und beim Kauen eher brechen können, wenn der Zahn auf ein hartes Nahrungsmittel stößt. Das lässt darauf schließen, dass der Keramik als Material an sich spröde ist. Aus diesem Grund braucht eine Keramik-Krone dickere Wände, damit er nicht bricht, dies wiederum führt dazu, dass vom echten Zahn zur Anpassung mehr „Substanz“ abgeschliffen werden muss. Keramik ist nicht die einzige Möglichkeit, einen naturgetreuen Zahn nachzubilden. Mit Verblendungen ermöglicht der Zahnarzt seinen Patienten ebenfalls „authentische“ Zähne. 

Verblendet werden können Kronen aus Edelmetallen, also Gold- und Silber und „einfaches“ Metall. Edelmetalle an sich sind sehr lange haltbar und gut verträglich, allerdings auch sichtbar. Eine Keramik-Verblendung schafft somit Abhilfe. Eine verblendete Goldkrone wird als Galvano-Krone bezeichnet. Aufgrund des hochwertigen Materials ist sie nicht für jedermann erschwinglich. Besser, zumindest finanziell betrachtet, sind Standardverblend-Kronen. Unter der Verblendung verbirgt sich Metall. Zu Teil- und Vollkronen gesellen sich noch Teleskop- oder Konuskronen. Der Zahnstumpf wird dabei entweder rechteckig oder konisch geschliffen. Es kommt eine dünne Schicht aus Gold auf den Stumpf drauf und dann erst die Krone, die ebenfalls eine dünne Goldschicht besitzt. Durch die Doppelschichtung der sind Teleskop- bzw. Konuskronen dicker. Dies ist auch Notwendig, da Teleskop-/Konuskronen verwendet werden müssen, wenn die beschädigten Zähne zusätzlich noch als Ankerzähne für herausnehmbaren Zahnersatz dienen sollen. Die Dicke der Krone verträgt eine stärkere Belastung in der Aufgabe als Pfeilerzahn. 


implantatgestützte Zahnkronen oder Brückenlösungen

Eine Zahnlücke kann entweder mit einer Brücke oder Implantaten wieder ersetzt werden. 

Zahnbrücken haben den Vorteil, dass sie im Vergleich zu Implantaten günstiger sind und keine Operation vonnöten ist. Allerdings sind zur Befestigung der Zahnbrücke die nebenstehenden Zähne als Anker notwendig. Dies setzt voraus, dass die Nachbarzähne im Kiefer fest verankert sind, denn als Pfeiler müssen sie die Brücke „tragen“. Um die Pfeilerzähne anzupassen, wird (gesunde) Zahnsubstanz abgeschliffen. Folglich werden Kronen aufgesetzt. Ideal wäre es, wenn der Patient an den Pfeilerzähnen bereits Füllungen oder Kronen besitzt, denn somit wird keine gesunde Zahnsubstanz abgeschliffen. Probleme wie Karies müssen vorher beseitigt werden, denn nur gesunde Zähne können als Anker des künstlichen Zahnersatzes dienen. Eine Brücke hält durchschnittlich bis zu 15 Jahren, je nachdem wie die individuelle Mundhygiene ausfällt und wie sich „Alterungsprozesse“ von Zähne und Zahnwurzeln entwickeln. Auch bei den Brücken gibt es unterschiedliche Ausfertigungen und Materialien. Eine Standard-Brücke besteht aus einem Metallkern und ist von außen mit Keramik oder Kunststoff ummantelt. Meist wird sie in einem Stück gegossen, um die höchste Stabilität zu gewähren. Eine weitere Variante ist die Klebebrücke, auch als Marylandbrücke bezeichnet, die hauptsächlich bei Jugendlichen eingesetzt wird. Die Klebebrücke wird auf der Rückseite mit einem speziellen Kunststoffkleber fixiert. Vorteil liegt darin, dass nur ganz wenig Zahnsubstanz der Nachbarzähne abgeschliffen werden müssen. Die teuerste Variante ist die Vollkeramik-Brücke. Wie der Name bereits andeutet, ist keinerlei Metall beinhaltet, so dass eine Vollkeramik-Brücke sehr natürlich aussieht. 

Bei Implantaten werden - anders als bei einer Brücke- die Nachbarzähne nicht als Anker benötigt und somit nicht abgeschliffen und in „Mitleidenschaft gezogen“. Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel aus Titan oder Zirkonoxid, für dessen Einsetzung ein Loch in den Kieferknochen gebohrt werden muss. Mit der Zeit verwächst sich das Implantat mit den umliegenden Knochenzellen und stabilisiert sich. Auf das Implantat wird dann die Krone aufgesetzt (Suprakonstruktion). Verwendet werden Implantate mit Größen zwischen 8 und 16 mm. Für einen starken Halt muss das Implantat mindestens so lang sein wie die Krone und der Aufbau zusammen. Ein sehr großer Vorteil bei Implantaten liegt darin, dass die Knochensubstanz des Kiefers durch die „Beeinträchtigung“ und Belastung sich nicht zurückbildet. Eine Brücke hingegen wird nur aufgesetzt und hat keinerlei Kontakt zu dem Kieferknochen. Ohne jegliche „Reize“ bildet sich folglich dieser über die Jahre hinweg zurück. Allerdings sind Implantate von vorneherein nicht für alle Patienten geeignet. Diabetiker, Patienten mit Osteoporose oder all jene, die an einer Immunschwäche leiden (HIV-Infizierte) sind betroffen. Die Wundheilung beim Einsetzen des Implantates dauert länger oder heilt komplett nicht, so dass Implantate in diesen Fällen nicht sinnvoll sind. Da das Implantat in den Knochen eingesetzt wird, wird eine gesunde Knochensubstanz vorausgesetzt. In Fällen, in denen der Knochen sich stark zurückgebildet hat, muss der Zahnarzt vorher eine augmentative Behandlung (Knochenaufbau) durchführen (s. Kapitel xy Knochenaufbau). Andernfalls wird das Implantat nicht gestützt.
Dabei sei anzumerken, dass die Kosten für die augmentative Maßnahme selbst rund ein Drittel der Gesamtkosten ausmachen können.


Die Krankenkasse beteiligt sich an der Zahnersatzbehandlung mit einem sogenannten Festzuschuss (vgl. Festzuschuss-Richtlinie). Ausgangspunkt für den Zuschuss ist das Untersuchungsergebnis, der sogenannte Befund. Für jeden Befund ist eine Regelversorgung (Standard- bzw. Basistherapie) als medizinisch notwendig definiert. Von den Kosten dieser Regelversorgung trägt die Krankenkasse immer 50 %, auch als Festzuschuss bezeichnet. Den Rest der Kosten hat der Patient zu übernehmen. Ist eine Krone oder Brücke im Seitenzahnbereich nötig, ist z.B. Nicht-Edelmetall die Regelversorgung.


Die Ausführungen erfolgen von uns nach bestem Wissen und Gewissen, wir sind selbst keine Zahnärzte und Versicherung, haften deshalb nicht für die Aktualität und oder Richtigkeit der Ausführungen. Für weitere Fragen kontaktieren Sie mich gerne


Ihr

Fachanwalt für Medizinrecht

Oliver Wicher

Heilbronner Str. 154

70191 Stuttgart

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