zins-piloten.de – Achtung Betrug, Namensmissbrauch

  • 2 Minuten Lesezeit

In der Ausgabe 04/2024 von Finanztest ist eine eindringliche Warnung vor der Plattform zins-piloten.de, enthalten.

Diese Webseite würde den Anbieter zinspilot.de kopieren.

Namens- bzw. Identitätsmissbrauch 

Von den Verantwortlichen von zins-piloten.de wird also der Name bzw. die Identität von zinspilot.de missbraucht und Anleger werden hier mit betrügerischen Festgeldanlageboten von zins-piloten.de gelockt.

Weitere Anzeichen für Betrug

Angeboten wurden von zins-piloten.de u. a. Festgeldanlagen von Banken, wie insbesondere der ING Bank, Holland.

Bei der Kontaktadresse handelt es sich allerdings um eine Briefkastenfirma.

In letzter Zeit werden häufiger von unseriösen Plattformen vermeintliche Festgeldanlagen bei Banken in Europa angeboten. Der Anleger zahlt dann auf ein vorgegebenes Konto in der Meinung ein, dass es sich um ein Festgeldkonto auf seinen Namen handelt. Es stellt sich aber dann heraus, dass das Konto bei der Empfängerbank nicht auf den Namen des Anlegers lautet, sondern auf den Anbieter oder eine damit verbundenes Unternehmen oder eine damit verbundene Person.

Optionen für Anleger von zins-piloten.de

Sofern Anleger Gelder, insbesondere für eine Festgeldanlage, über zins-piloten.de investiert haben, sollten sie rasch handeln und zeitnah anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Soweit Anleger bereits durch den Namensmissbrauch des seriösen Portals zinspilot.de in die Irre geführt wurden, kann dies bereits Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung begründen.

Auch wenn Geld investiert wurde und tatsächlich keine Festgeldanlage bzw. ein Festgeldkonto geführt wird, sondern das Geld anderweitig verwendet wurde, kann sich für Anleger auch ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB durchsetzen lassen.

Anleger, die eine Anlage bei zins-piloten.de getätigt haben, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten wenden, die betroffene Anleger von zins-piloten.de berät und unterstützt.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hilft Ihnen auch bei der Beweissicherung und bei der Einleitung strafrechtlicher Schritte gegen Verantwortliche von zins-piloten.de.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 30.04.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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