zinsdirekt, sparen-leichtgemacht – Verdacht auf Betrug?

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Von den Internetportalen zinsdirekt.com, sparen-leichtgemacht.com wurden Anlegern Anlagen in Form von Festgeldern angeboten.

Auf der Webseite von zinsdirekt.com wurde damit geworben, dass zinsdirekt Festzinsangebote revolutioniert und man so gemeinsam das Maximale aus der Zinsanlage von einem herausholt, weil mehr Zins und mehr Rendite mehr Freiheit bedeuten würde.

Auch wird dargestellt, dass es die Mission von zinsdirekt sei, einem bei seinem Vermögensaufbau zu unterstützen und man einem helfen würde, sein finanzielles Leben zu verbessern, in dem man einem die besten Finanzprodukte aus einer Hand anbieten würde.

Auf der Internetseite von sparen-leichtgemacht wird dargestellt, dass man Zugang zu Festgeldern und Zinsanleihen aus Europa anbieten würden, die vollständig abgesichert und nicht für jeden Anleger zugänglich seien.

Auch wurde eine Absicherung durch die gesetzliche Einlagensicherung betont.

Aber eindringliche Warnung der BaFin 

Tatsächlich hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aber vor Offerten der Digital Finance GmbH bzw. der Digital Fairnance GmbH über die Internetseiten zinsdirekt.com, sparen-leichtgemacht.com aber auch über meineabsicherung.com und easy-sparen.com, dringend gewarnt.  

Denn über die Webseiten würden ohne Genehmigung der Behörde der Abschluss von Festgeldverträgen bzw. Finanzdienstleistungen angeboten.

Das Unternehmen würde auch unter „Finance Agency Marketing“ auftreten.

Anzeichen für einen Betrug bei zinsdirekt und sparen-leichtgemacht 

Wenn Festgelder in Deutschland angeboten werden, kann es sich um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) handeln, vor allem dann, wenn eine unbedingte Rückzahlung versprochen wird und Konten, auf die Anleger Einzahlungen leisten, nicht auf ihren Namen lauten.

Wenn ein derartiges Einlagengeschäft in Deutschland betrieben wird, müssen die entsprechende Gesellschaft bzw. deren Verantwortliche über eine Genehmigung der BaFin verfügen. Eine derartige Erlaubnis haben weder die Betreiber der Internetseiten zinsdirekt.com und sparen-leichtgemacht.com, noch die Verantwortlichen von meineabsicherung.com und easy-sparen.com.

Ein Indiz für eine betrügerische Schädigung von Anlegern ist auch, dass die Webseiten zinsdirekt.com, sparen-leichtgemacht.com und aber meineabsicherung.com und easy-sparen.com nicht mehr erreichbar sind.

Auch vom Bundeskriminalamt (BKA) und verschiedenen Polizeibehörden in Deutschland werden Anleger regelmäßig gewarnt, äußerst achtsam beim Abschluss von Kapitalanlagen im Internet zu sein, um nicht betrügerisch geschädigt zu werden.

Wir haben auch bereits in unserem Beitrag „Betrug bei Tages- und Festgeldanlagen“ geschildert, dass Anleger von anderen Plattformen, die Anlagen in Form von Festgeldern oder Tagesgeldern über das Internet anbieten, einem Betrug zum Opfer fallen.

Eine fehlende Regulierung und Aufsicht der BaFin sollte für Anleger ein deutliches Warnsignal sein.

Optionen für Anleger von zinsdirekt und sparen-leichtgemacht

Falls Sie über zinsdirekt oder auch sparen-leichtgemacht Kapital für Festgeldanlagen investiert haben, sollten Sie rasch handeln.

Wenn durch das Angebot von Festgeldern ein Bank- bzw. Einlagengeschäft verwirklicht wird, kann sich für einen Anleger gegen die Betreibergesellschaften von zinsdirekt.com, sparen-leichtgemacht.com oder auch meineabsicherung.com sowie easy-sparen.com und deren verantwortliche Personen ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG ergeben, der auf die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals gerichtet ist.

Das Gleiche gilt, wenn auch durch das Angebot von Festgeldern sonstige Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis der BaFin erbracht werden.

Auch andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung sind möglich, insbesondere, falls Anleger eingezahltes Kapital nicht zurückerhalten oder auch versprochene Zinsen nicht gezahlt werden.

Wenn Sie Schwierigkeiten bei Anlagen über zinsdirekt.com, sparen-leichtgemacht.com, meineabsicherung.com oder easy-sparen.com haben, sollten Sie sich an einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt wenden und sich beraten lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger und berät diese über rechtliche Schritte und unterstützt bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, um das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 17.05.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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