Zu Unrecht geblitzt in Hösbach (bei Aschaffenburg)? Wir helfen!

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Wer regelmäßig durch Hösbach in Unterfranken fährt, tut insbesondere auf der Haupt-Durchgangsstraße gut daran, sich an das dortige Tempo-Limit von 30 km/h zu halten. Denn hier wird in schöner Regelmäßigkeit mit einem mobilen Laser-Messgerät geblitzt. Oft geschieht dies aus einem meist gräulichen Kastenwagen mit Heilbronner (HN) Kennzeichen heraus, manchmal auch im Stativ-Aufbau außerhalb des Messwagens. 

Insbesondere auswärtige, aber eben auch unachtsame Verkehrsteilnehmer oder solche, die sich aus Zeitnot bewusst über die Geschwindigkeitsbeschränkung hinweggesetzt haben, bekommen in der Folge der Begegnung mit diesem Messgerät unliebsame Post von der zuständigen Bußgeldbehörde. Häufig beinhalten diese Anhörungsbögen und Bußgeldbescheide neben einer mehr oder weniger hohen und durch die Verschärfung des Bußgeldkatalogs deutlich angezogenen Geldbuße auch den informatorischen Hinweis auf einen mittelbar drohenden Punkte-Eintrag in Flensburg (bei Geschwindigkeitsüberschüssen mit Pkws ohne Anhänger / Motorrädern von 21 bis 30 km/h: 1 Punkt mit 2,5-jähriger Tilgungsdauer; bei mehr als 30 km/h 2 Punkte mit 5-jähriger Tilgungsdauer).  In gravierenden Fällen (bei mindestens 31 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) oder einem Wiederholungsfall droht gar ein Fahrverbot von mindestens einmonatiger Dauer.  

Diese doch recht heftigen Rechtsfolgen sollten nicht einfach ungefragt hingenommen werden. Denn gerade der Umstand, dass hier nicht mit einem stationären Messgerät hantiert wird, sondern die Messstelle stets neu an einem bestimmten Tag eingerichtet und später wieder abgebaut werden muss, birgt bereits zahlreiche Fehlerquellen in sich, die die Frage aufkommen lassen, ob der vorgeworfene Messwert tatsächlich korrekt ermittelt ist oder nicht vielmehr zu Lasten des/der Betroffenen überhöht dargestellt wird. Der Zustand des Gerätes und die Vollständigkeit der Beweismittel sind ebenfalls zu hinterfragen. 

Mit der Erfahrung aus 18-jähriger Tätigkeit als Verteidiger in Bußgeldverfahren und aus mehreren tausend geführten Bußgeldverfahrens überprüfe ich ständig und in allen rechtlichen, wie auch technischen Details, ob Geschwindigkeitsmessungen richtig durchgeführt wurden und zu belastbaren Ergebnissen geführt haben oder nicht. Sofern dies notwendig erscheint, nehme ich dazu ergänzend ein eng mit unserer Kanzlei zusammen arbeitendes und ebenfalls hoch spezialisiertes Sachverständigenbüro mit in das sprichwörtliche Boot.

Konkret umfasst eine Prüfung durch unsere Kanzlei somit u. a. folgende Schritte:

  • Überprüfung der amtlichen Akte auf Vollständigkeit
  • Nachforderung fehlender Aktenbestandteile zwecks ergänzender Überprüfung
  • Aufdecken technischer Fehler bei der Einrichtung der Messstelle und/oder der Auswertung der Messung
  • Einholung eines Gutachtens bei einem Sachverständigen für Geschwindigkeitsmesstechnik zu Zwecken der Auswertung der digitalen Messdaten, um Fehlzuordnungen des Messwerts zu einem falschen Fahrzeug zu überprüfen
  • Prüfung etwaiger rechtlicher Verteidigungsaspekte (z. B. Verfolgungsverjährung)
  • Abstellen auf verfassungsrechtliche Aspekte zum Recht auf rechtliches Gehör sowie auf ein faires Verfahren
  • Prüfung der Identifizierbarkeit des Betroffenen als Fahrer
  • Bewirken einer Einstellung des Verfahrens oder Reduzierung der Geldbuße auf nur 55 € (ohne Punktefolge in Flensburg) bzw. Abwehr eines drohenden Fahrverbots durch Reduzierung des Geschwindigkeitswerts im Falle eines Messfehlers

Gerne überprüfen wir auch Ihren Fall und sind Ihnen nach Möglichkeit dabei behilflich, ein drohendes Fahrverbot, Punkte im Fahreignungsregister und Geldbußen abzuwenden.


Dr. Sven Hufnagel

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Dr. jur. Sven Hufnagel ist auf die Verteidigung nach angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen und insbesondere den Erhalt der Mobilität spezialisiert.

In der „FOCUS-Anwaltsliste“ wurde er in den Jahren 2015 bis 2021 sieben Jahre durchgehend als „Top-Anwalt für Verkehrsrecht“ aufgeführt. Seine Kanzlei wurde im STERN-Magazin in den Jahren 2020 bis 2022 dreimal in Folge als eine der „besten Kanzleien Deutschlands im Verkehrsrecht“ bezeichnet.


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