Zukünftige Verschärfung der Regelungen für strafbefreiende Selbstanzeigen wahrscheinlich

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Die Finanz-Staatssekretäre von Bund und Ländern haben am Donnerstag, den 06. März 2014 beraten und empfohlen, die gesetzlichen Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige zu verschärfen. Die Finanzministerkonferenz wird sich voraussichtlich am 27. März 2014 mit dieser Empfehlung befassen.

Bereits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD war formuliert worden, dass Im Lichte des ausstehenden Berichts der Finanzministerkonferenz (FMK) die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige weiterentwickelt werden sollen, sofern hierfür Handlungsbedarf aufgezeigt werden wird. Es ist derzeit wahrscheinlich, dass die gesetzlichen Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige zukünftig verschärft werden.

Bereits in den vergangenen Jahren hat es im Steuerstrafrecht erhebliche Änderungen gegeben, die einerseits durch die Rechtsprechung aber auch durch den Gesetzgeber erfolgt sind.

In Deutschland steuerpflichtige Personen sollten sich unverzüglich rechtlich im Hinblick auf eine Selbstanzeige beraten lassen, wenn Sie Kapitalerträge in der Schweiz oder anderen Ländern oder sonstige Einkünfte bisher nicht pünktlich und ordnungsgemäß erklärt haben.

Eine Selbstanzeige sollte nur mithilfe fachkundiger, professioneller rechtlicher Beratung erfolgen und in keinem Fall durch Laien selbst vorgenommen werden.

Die Kanzlei liegt in dem Zentrum von Heidelberg. Seit 2010 war in meiner Kanzlei drei Mal ein Fernsehteam (zweimal das SWR-Fernsehen und einmal das ZDF) und hat mich zu dem Thema strafbefreiende Selbstanzeigen befragt. Seit 2010 war ich insgesamt viermal im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu dem Thema Selbstanzeigen zu sehen. 

Rechtsanwalt Kian Fathieh


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