Zwangsversteigerung Immobilie Spanien im Jahre 2023

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Zwangsversteigerung Immobilie  Spanien
 
 Die Zwangsversteigerung einer Immobilie in Spanien hat folgende Voraussetzung:
 
 1. Gerichtsurteil mit Rechtskraft (Ausnahme: Vollstreckbare notarielle Urkunden, Schiedsurteile, etc gemaess Art.517 LEC)

2. das Gerichtsurteil darf nicht aelter als 5 Jahre alt sein

3. Vollstreckungsantrag
 
 Zu 1. Das Gerichtsurteil kann aus Deutschland stammen, typischer Fall eine Forderungsvollstreckung. Die Zwangsvollstreckung findet nach dem spanischen Prozessrecht statt, Art.523 LEC).
 HINWEIS: Vollstreckungsmassnahmen wegen   Geldforderungen sind nicht sofort in Immobilien moeglich, sondern das Gesetz sieht eine Rangfolge gemaess Art.592 vor, so dass zunaechst Geld gepfaendet wird und Immobilien erst an Stelle 7 zur Pfaendung gelangen. Die Pfaendung  einer Immobilie beginnt mit der Eintragung der Beschlagnahmeverfuegung im Grundbuch, Art.629 LEC.
 
 Rechtsvergleich Deutschland: Im Gegensatz zum deutschen Vollstreckungsrecht, in dem schon die Zustellung der Beschlagnahmeverfuegung an den Schuldner zur Wirksamkeit ausreicht.
 
 Weitere praxisrelevante Gruende der Zwangsvollstreckung mit Zwangsversteigerung einer Immobilie:
 -Hypothekenvollstreckung
 - Urteil aus einer Miteigentumsaufloesung (Miterben trennen sich, Scheidung oder GBR Gesellschafter trennen sich)
 
 2. Der Art.518 LEC verlangt, dass nach Rechtskraft des Urteils in 5 Jahren die Vollstreckung beantragt wird, ansonsten ist es nicht mehr zulaessig.

3. Der Vollstreckungsantrag in Spanien ist nach Art.549 LEC als Vollstreckungsklage ausgestaltet.
 
 Zwangsversteigerungsverfahren bei Immobilien in Spanien geregelt in Art.655 ff. LEC. Die Abfolge der Zwangsversteigerung wie folgt:
 1. Lastenanfrage durch das Gericht und Eintragung derselben im Grundbuch, bezeichnet als certificacion de dominio   y cargas.

2. Bewertung der Immobilie durch das Gericht, wenn die Parteien nicht ueber einen Wert einig sind. Dieser Wert ist entscheidend, welcher Betrag der Schuldner bzw der Gläubiger letztlich erhalten kann.

3. Moegliche Bieter  muessen 5% bei Gericht hinterlegen, so dass sie mitbieten koennen.

4. Die Online Versteigerung gibt dem Hoechstbieter den Zuschlag und damit Eigentumserwerb, wobei Mindestzuschlagsquoten wie folgt gelten.

Grundlage: Versteigerungswert (valor de subasta)
 a. bei 70% oder mehr Biethoehe vom Versteigerungswert, wird der Zuschlag erteilt

b. wird unter 70 % geboten, kann der Schuldner innerhalb von 10 Tagen einen Bieter mit  einem hoeheren Gebot vorstellen, was hoeher als 70% sein muss und die vollstaendige Schuld deckt
 c. Sollte kein Bieter vorgestellt werden, kann der Vollstreckende fuer 70% oder die Schuldhoehe sich die Immobilie erwerben. Im Letzteren Falle muessen mindestens 60% des Immobilienwertes bezahlt werden.

d. Wenn der Vollstreckende von dieser Moeglichkeit einen Gebrauch macht, kann jeder Bieter zu mehr 50% des Versteigerungswertes den Zuschlag erlangen oder sogar niedriger, wenn die Schuld und die Vollstreckungskosten gedeckt sind.


 Sobald der Bieter den Zuschlag erhaelt, wird das Gericht den Eigentumserwerb durch einen Beschluss bestaetigen und die Grunderwerbssteuerzahlung und Grundbucheintragung kann erfolgen.

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