9 Ergebnisse für Beurkundung
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31.01.2013
von Löber Steinmetz & García
… wonach eine gleichzeitige Beurkundung vor einem spanischen und vor einem deutschen Notar erfolgen soll. In Fällen dieser Art würde es eher einen Zufall bedeuten, wenn beide Liegenschaften gleichwertig sind. Insoweit muss bei unterschiedlichen …
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30.01.2013
von Löber Steinmetz & García
… beurkunden zu lassen. Hier hilft das gute alte Rechtsinstrument der Vollmacht. Dies bedeutet, dass der Hauseigentümer zu einem deutschen Notar geht und eine Vertrauensperson, etwa einen Rechtsanwalt, bevollmächtigt, eine Hypothek für ihn …
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28.01.2013
von Löber Steinmetz & García
… Registro de la Propiedad - haben und damit wichtige Sicherheitsstandards nicht eingehalten werden können. Wichtig für die Sicherheit des Käufers ist jedoch einmal die Einholung eines Grundbuchauszugs unmittelbar vor der Beurkundung …
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24.01.2013
von Löber Steinmetz & García
… Nachlassvermögen des Erblassers, und das kann groß sein... 9. Bei einem in Deutschland errichteten notariellen Testament belaufen sich die Kosten der Beurkundung bei einem Wert von 1 Mio Euro auf 1.557 Euro zzgl. MwSt. 10 …
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20.01.2010
von Löber Steinmetz & García
… an den spanischen Fiskus abzuführen. Beurkundung vor spanischem Notar Aus der Sicht der spanischen Aufsichtsbehörde DGRN sind Grundstücksverträge, also auch Schenkungen, vor einem spanischen Notar abzuschließen. Mittels in Deutschland errichteter …
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03.03.2009
von Löber Steinmetz & García
Zur Umschreibung des spanischen Immobilieneigentums auf Grund eines eingetretenen Erbfalles ist die Beurkundung einer Erbschaftsannahme- und Zuweisungsurkunde erforderlich. Es empfiehlt sich, diese Erbschaftsannahmeerklärung …
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30.01.2009
von Löber Steinmetz & García
Zur Umschreibung von Immobilieneigentum in Spanien auf den Erben ist grundsätzlich die Beurkundung einer Erbschaftsannahme und -zuweisungsurkunde erforderlich ( Escritura de Aceptación y Adjudicación de Herencia ). Weiterhin …
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21.10.2008
von Löber Steinmetz & García
… und Notariate besagt, dass der Nachweis des für den ausländischen Erwerber maßgeblichen Ehegüterrechts für die Eintragung des Erwerbs nicht erforderlich ist. Der beurkundende Notar und der Grundbuchführer haben in der Erwerbsurkunde bzw …
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01.10.2008
von Löber Steinmetz & García
… es dazu, dass die Ehegatten ihren jeweils letzten Willen in zwei separaten Einzeltestamenten zu notariellem Protokoll zu geben. Die Beurkundung des letzten Willens in getrennten Urkunden kann jedoch weitreichende Folgen haben …