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Rechtsanwalt

Steffen Lang

NACHLASSKANZLEI LANG
NACHLASSKANZLEI LANG
Erbrecht ist meine Leidenschaft. Ich berate Sie zügig und verständlich rund um Ihre Vorsorge, Nachfolge und Erbschaft vor Ort in Hamburg, Harburg, Seevetal und per Videokonferenz in ganz Deutschland.
  • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Ich berate Sie gern bundesweit digital über Teams oder Zoom. Eine rechtliche Erstberatung bis zu 60 Minuten biete ich Ihnen zu einem vergünstigten Honorarsatz von pauschal 99 Euro.
KS
von K. S. am 11.03.2025 um 21:44 Uhr
Sehr kompetente und freundliche Beratung
Erbrecht

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NACHLASSKANZLEI LANG

Als Rechtsanwalt berate ich Sie bei Ihren aktuellen Herausforderungen im Bereich Vorsorgen, Vererben, Erben und im Vermächtnis-/Pflichtteilsrecht.

Ich berate Sie persönlich und digital nach Vereinbarung.

Für einen Termin stehe ich Ihnen gern auch kurzfristig zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach mit mir einen kostenlosen Hausbesuch bei Ihnen vor Ort in Hamburg, Harburg und Seevetal, einen Besprechungstermin mitten in Hamburgs Innenstadt oder eine Videokonferenz deutschlandweit.

Rechtliche Erstberatung für 99 Euro pauschal

Das Erstgespräch bis 10 Minuten ist kostenlos und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Situation mit mir zu besprechen und Handlungsoptionen zu erfahren.

Für eine rechtliche Erstberatung bis zu 1 Stunde stehe ich Ihnen für 99 Euro pauschal Rede und Antwort. In der Regel wissen Sie danach, welche nächsten Schritte sich empfehlen und ob Sie mich dafür zur Unterstützung als Anwalt mandatieren wollen oder Ihren Nachlassfall selbst in die Hand nehmen.

Danach berate ich Sie gern auf Grundlage einer Mandatsvereinbarung. Eine außergerichtliche Beratung  erfolgt zu einem fairen Stundenhonorar mit minutengenauer Abrechnung. Gerichtsverfahren werden transparent nach den gesetzlichen Vergütungsverordnungen abgerechnet.

Gern unterstütze ich Sie z.B. bei folgenden Themen:


Persönliche Vorsorge

  • Entwurf Ihrer individuellen Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung
  • Entwurf Ihrer Patientenverfügung mit Notfallkarte


Nachfolgeplanung vor dem Erbfall

Familienstrategie

  • Erabeiten einer Familienstrategie für generationsübergreifenden Erhalt von Familienvermögen (Workshop)
  • Entwurf einer Familiencharta

Schenkung

  • Legale Strategien zum steuereffizienten Vermögenstransfer wie z.B. Güterstandsschaukel, Adoption
  • Vorweggenommene Erbfolge und andere lebzeitige Schenkungen
  • Schenkung mit Nießbrauchvorbehalt (Wohnrecht, Einkünfte)
  • Gründung einer vermögensverwaltenden Familiengesellschaft (Familienpool)

Stiftung

  • Gründung einer selbständigen, steuerbefreiten (gemeinnützigen oder wohltätigen) Stiftung
  • Gründung einer Familienstiftung

Testament

  • Entwurf Ihres Einzeltestaments
  • Entwurf Ihres gemeinschaftlichen Testaments als Ehepaar oder eingetragene Lebenspartner
  • Entwurf Ihrer Testamente als Patchworkfamilie
  • Entwurf eines Behindertentestaments
  • Einsatz von Vor- und Nacherbschaft, um die längerfristige Nachfolge zu steuern
  • Einsatz von Vermächtnissen zur Steuereffizienz und Begünstigung Einzelner
  • Einsatz von Auflagen
  • Wirksame Enterbung


Rechte und Aufgaben nach dem Erbfall

Vor Annahme einer Erbschaft

  • Erhalt von Informationen zum Nachlassvermögen als vorläufiger Erbe
  • Einreden gegen Zahlungsansprüche von Nachlassgläubigern
  • Annahme einer Erbschaft und Ausschlagung

Nach Annahme einer Erbschaft

  • Beantragung eines Erbscheins
  • Testamentsanfechtung zur Korrektur einer Erbschaft
  • Vorübergehende Einreden gegen Zahlungsansprüche von Nachlassgläubigern
  • Erstellen eines erbrechtlichen Nachlassinventars (Nachlassverzeichnis)
  • Beantragung von Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz nach § 1975 BGB zum Haftungsschutz für das eigene Privatvermögen

Nachlassabwicklung

  • Erbrechtliche Aufgaben und Pflichten für Alleinerben und Erbengemeinschaften
  • Beantworten von Auskunftsanfragen Pflichtteilsberechtigter und Pflichtteilsberechnung, Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
  • Erfüllen von Vermächtnissen, Entwurf Ihres Vermächtniserfülllungsvertrags
  • Transfer von Gesellschaftsanteilen und geschlossenen Fonds vom Erblasser auf Erben
  • Nachlassschulden- und Forderungsmanagement
  • Erbauseinandersetzung zur Beendigung einer Erbengemeinschaft
  • Testamentsvollstreckung

Gern übernehme ich für Sie Teile oder die ganze Durchführung der Nachlassabwicklung in Ihrem Auftrag als Diensteistung, so dass Sie sich um andere Aufgaben kümmern können, die ebenfalls wichtig sind.


Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer nach dem Erbfall

  • Erbschaftsanfechtung
  • Testamentsanfechtung

Vermächtnisnehmer

  • Annahme und Ausschlagung von Vermächtnissen
  • Entwurf Ihres Vermächtniserfülllungsvertrags
  • Durchsetzen Ihrer berechtigten Ansprüche

Pflichteilsberechtigter

  • Entwurf einer erbrechtlichen Aufforderung an den Erben zur transparenten Auskunft über das Nachlassvermögen
  • Berechnen des Pflichtteilsanspruchs
  • Durchsetzen Ihres Auszahlungsanspruchs und Sichern Ihrer Rechte
Steffen Lang ist gelistet in Rechtsanwälte Seevetal und Rechtsanwälte Deutschland.

Qualifikationen und Auszeichnungen

  • Fachanwaltslehrgang Erbrecht

    Fachanwaltslehrgang Erbrecht

    Der Fachanwaltslehrgang Erbrecht umfasst 15 Fortbildungstage mit insgesamt 120 Zeitstunden Unterricht und 15 Klausurstunden.

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Fachanwaltslehrgang Erbrecht
  • Lehrgang Zertifizierter Testamentsvollstrecker

    Lehrgang Zertifizierter Testamentsvollstrecker

    Der Lehrgang Zertifizierter Testamentsvollstrecker umfasst 5 halbe Fortbildungstage mit insgesamt 15 Zeitstunden Unterricht und 1,5 Klausurstunden.

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Lehrgang Zertifizierter Testamentsvollstrecker

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Rechtsanwaltskammer Celle
  • Institut für Finanz- und Nachfolgeplanung
  • Kammergesellschaft Berlin

Bewertungen 15

KS

von K. S. am 11.03.2025 um 21:44 Uhr

Sehr kompetente und freundliche Beratung
Erbrecht
Herr Lang hat uns sehr kompetent zu Fragen einer Eigentumsübertragung zu Lebzeiten beraten. Neben seinem fundierten, weitreichenden Wissen, hat uns seine außerordentlich freundliche und verbindliche Art überzeugt. Auch nach dem Erstellen eines ausführlichen Memorandum mit unterschiedlichen Szenarien und entsprechenden Möglichkeiten stand uns Herr Lang geduldig für Rückfragen zur Verfügung. Wir können Herrn Lang uneingeschränkt weiterempfehlen. Herzlichen Dank noch einmal!
Vielen Dank für Ihre gute Bewertung, ich freue mich, wenn ich Ihnen helfen konnte. Auch in Zukunft stehe ich Ihnen wieder sehr gerne zur Verfügung, wenn sich weitere Fragen ergeben. Mit freundlichen Grüßen, Steffen Lang
TS

von T. S. am 07.01.2025 um 16:35 Uhr

Telefonische Rechtsberatung
Erbrecht
Freundliche, sachliche, kompetente Auskunft!
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Sollten sich in Ihrer Erbangelegenheit weitere Fragen ergeben, stehe ich Ihnen sehr gerne wieder zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Steffen Lang
SK

von S. K. am 07.12.2024 um 14:58 Uhr

Kompetente Beratung
Erbrecht
Sehr informative Beratung in kürzester Zeit, zeitnaher Gesprächstermin. Erfahrene, freundliche, unkomplizierte, interessierte Gesprächsführung. Vorab übersandte Dokumente wurden einbezogen. Ich fand den "roten Faden" über weiteres Vorgehen innerhalb von 45 Minuten Gespräch. Wichtige Hinweise erhalten. Videotermin spart Fahrtzeit. Man merkt, es handelt sich um Beratung aus Leidenschaft. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank für die gute Bewertung. Es freut mich, dass ich Ihnen mit meiner Beratung helfen konnte. Sollten sich noch weitere Fragen ergeben, stehe ich Ihnen wieder gern zur Verfügung. Viele Grüße Steffen Lang

Rechtstipps 2

Titelbild
(10)05.04.2024 (aktualisiert am 07.04.2024) von Rechtsanwalt Steffen Lang
Erbrecht
Steuerrecht

Was es mit der Vor- und Nacherbschaft auf sich hat.Nachteilige steuerliche Regelung für NacherbenDer Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 28.6.2023 – II B 79/22 die bisherige Rechtsprechung

Schutz gegen Erbschleicherei vor GerichtManipulation am TestamentDas Kammergericht Berlin hat im Jahr 2019 in einem Beschwerdeverfahren zu einer Entscheidung des untergeordneten Nachlassgerichts

Kontaktdaten von Steffen Lang

  • Adresse

    Föhrenweg 14a
    21220 Seevetal

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    20095 Hamburg

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Kanzlei-Impressum

Impressum

Unter der  NACHLASSKANZLEI LANG  firmiert:
Rechtsanwalt Steffen Lang
Föhrenweg 14a
21220 Seevetal

Die Kanzlei berät Sie per Videokonferenz deutschlandweit. Für persönliche Besprechungstermine stehen Ihnen großzügige Konferenzräume mit Einhaltung von Hygieneregeln und Mindestabständen am Sitz der VERMÖGENSKANZLEI LANG GmbH, Inhaber Steffen Lang, Chilehaus, Fischertwiete 2, 20095 Hamburg, zur Verfügung.

Telefon: 04105 154 69 32
Telefax (digital): 0322 243 629 22
Email: steffen.lang@nachlasskanzlei.com

Das Angebot besteht aus Rechtsberatung und freiberuflicher Tätigkeit im Bereich Vorsorge und Nachfolge.

Zuständige Rechtsanwaltskammer
Rechtsanwaltskammer Celle
Bahnhofstraße 5
29221 Celle
Telefon: 05141-9282-0
Fax: 05141-9282-42
E-Mail: info@rakcelle.de

Berufsrechtliche Regelungen
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),

Berufsordnung (BORA),
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)

Die berufsrechtlichen  Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht eingesehen werden.

Berufshaftpflichtversicherung
Eine Vermögensschadenhaftpflichtverischerung besteht bei der R+V Allgemeine Versicherung AG.
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden

Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung ist Europa.



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Streitschlichtung
Es besteht gegenwärtig keine Verpflichtung, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle teilzunehmen.

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Verantwortlicher
Steffen Lang
Föhrenweg 14a
21220 Seevetal
Deutschland

steffen.lang@nachlasskanzlei.com
http://www.nachlasskanzlei.com

Arten der verarbeiteten Daten:
- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).
- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).
- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
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Kategorien betroffener Personen
Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung
- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.
- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
- Sicherheitsmaßnahmen.
- Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten
„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilt Ihnen die Nachlasskanzlei Lang die Rechtsgrundlagen ihrer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen
Die Nachlasskanzlei Lang trifft nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren hat die Nachlasskanzlei Lang Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigt die Nachlasskanzlei Lang den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten
Sofern die Nachlasskanzlei Lang im Rahmen ihrer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbart, sie an diese übermittelt oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewährt, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern die Nachlasskanzlei Lang Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragt, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer
Sofern die Nachlasskanzlei Lang Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeitet oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung ihrer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeitet oder lässt die Nachlasskanzlei Lang die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen
Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, die Sie betreffenden Daten, die Sie der Nachlasskanzlei Lang bereitgestellt haben, nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Widerspruchsrecht
Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung
Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).

Die Nachlasskanzlei Lang kann temporäre und permanente Cookies einsetzen und klärt hierüber im Rahmen ihrer Datenschutzerklärung auf.

Falls Sie als Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf Ihrem Rechner gespeichert werden, werden Sie gebeten, die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.

Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.

Löschung von Daten
Die von der Nachlasskanzlei Lang verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei der Nachlasskanzlei Lang gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Geschäftsbezogene Verarbeitung
Zusätzlich verarbeitet die Nachlasskanzlei Lang
- Vertragsdaten (z.B., Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie).
- Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie)
von ihren Mandanten, Interessenten und Geschäftspartnern zwecks Erbringung vertraglicher Leistungen, Service und Kundenpflege, Marketing, Werbung und Marktforschung.

Vertragliche Leistungen
Die Nachlasskanzlei Lang verarbeitet die Daten ihrer Vertragspartner und Interessenten sowie anderer Auftraggeber, Kunden, Mandanten, Klienten oder Vertragspartner (einheitlich bezeichnet als „Vertragspartner“) entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, um ihnen gegenüber ihre vertraglichen oder vorvertraglichen Leistungen zu erbringen. Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung, bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis.

Zu den verarbeiteten Daten gehören die Stammdaten der Vertragspartner (z.B. Namen und Adressen), Kontaktdaten (z.B. E-Mailadressen und Telefonnummern) sowie Vertragsdaten (z.B. in Anspruch genommene Leistungen, Vertragsinhalte, vertragliche Kommunikation, Namen von Kontaktpersonen) und Zahlungsdaten (z.B. Bankverbindungen, Zahlungshistorie).

Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet die Nachlasskanzlei Lang grundsätzlich nicht, außer wenn diese Bestandteile einer beauftragten oder vertragsgemäßen Verarbeitung sind.

Die Nachlasskanzlei Lang verarbeitet Daten, die zur Begründung und Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind und weist auf die Erforderlichkeit ihrer Angabe, sofern diese für die Vertragspartner nicht evident ist, hin. Eine Offenlegung an externe Personen oder Unternehmen erfolgt nur, wenn sie im Rahmen eines Vertrags erforderlich ist. Bei der Verarbeitung der der Nachlasskanzlei Lang im Rahmen eines Auftrags überlassenen Daten, handelt die Nachlasskanzlei Lang entsprechend den Weisungen der Auftraggeber sowie der gesetzlichen Vorgaben.

Im Rahmen der Inanspruchnahme ihrer Onlinedienste, kann die Nachlasskanzlei Lang die IP-Adresse und den Zeitpunkt der jeweiligen Nutzerhandlung speichern. Die Speicherung erfolgt sowohl auf Grundlage ihrer berechtigten Interessen, als auch der Interessen der Nutzer am Schutz vor Missbrauch und sonstiger unbefugter Nutzung. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, außer sie ist zur Verfolgung von Ansprüchen der Nachlasskanzlei Lang gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO erforderlich oder es besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c. DSGVO.

Die Löschung der Daten erfolgt, wenn die Daten zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Fürsorgepflichten sowie für den Umgang mit etwaigen Gewährleistungs- und vergleichbaren Pflichten nicht mehr erforderlich sind, wobei die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten alle drei Jahre überprüft wird; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

Administration, Finanzbuchhaltung, Büroorganisation, Kontaktverwaltung
Die Nachlasskanzlei Lang verarbeitet Daten im Rahmen von Verwaltungsaufgaben sowie der Organisation ihres Betriebs, der Finanzbuchhaltung und  der Befolgung der gesetzlichen Pflichten, wie z.B. der Archivierung. Hierbei verarbeitet die Nachlasskanzlei Lang dieselben Daten, die sie im Rahmen der Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen verarbeitet. Die Verarbeitungsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. c. DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO. Von der Verarbeitung sind Kunden, Interessenten, Geschäftspartner und Websitebesucher betroffen. Der Zweck und das Interesse an der Verarbeitung liegt in der Administration, Finanzbuchhaltung, Büroorganisation, Archivierung von Daten, also Aufgaben, die der Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeiten, Wahrnehmung von Aufgaben und Erbringung von Leistungen der Nachlasskanzlei Lang dienen. Die Löschung der Daten im Hinblick auf vertragliche Leistungen und die vertragliche Kommunikation entspricht den bei diesen Verarbeitungstätigkeiten genannten Angaben.

Die Nachlasskanzlei Lang offenbart oder übermittelt hierbei Daten an die Finanzverwaltung, Berater, wie z.B., Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sowie weitere Gebührenstellen und Zahlungsdienstleister.

Ferner speichert die Nachlasskanzlei Lang auf Grundlage ihrer betriebswirtschaftlichen Interessen Angaben zu Lieferanten, Veranstaltern und sonstigen Geschäftspartnern, z.B. zwecks späterer Kontaktaufnahme. Diese mehrheitlich unternehmensbezogenen Daten speichern sie grundsätzlich dauerhaft.

Kontaktaufnahme
Bei der Kontaktaufnahme mit der Nachlasskanzlei Lang (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via sozialer Medien) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System ("CRM System") oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.

Die Nachlasskanzlei Lang löschet die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Sie überprüft die Erforderlichkeit alle zwei Jahre. Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.

Erstellt mit Hilfe von Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke.
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Steffen Lang
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