6 Anwälte für Scheinselbständigkeit in der Nähe von Feldkirchen-Westerham (20 km Umkreis)

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Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Bauer
Rechtsanwalt Markus Bauer
Rechtsanwälte Bauer, Dorfner & Bauer, Schlierseer Str. 3, 83714 Miesbach 7156.2408207636 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Scheinselbständigkeit steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Bauer im Umkreis von Feldkirchen-Westerham gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Feldhahn-Höger
Kanzlei Ursula Feldhahn-Höger, Austr. 8, 83627 Warngau 7147.1290306429 km
Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Ursula Feldhahn-Höger bietet im Bereich Scheinselbständigkeit Beratung und Vertretung im Umkreis von Feldkirchen-Westerham
(11.03.2021) Bin voll zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Ristau
Rechtsanwalt Frank Ristau, Gmeinwieser Straße 32, 83620 Feldkirchen-Westerham 7152.4277213133 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Ristau hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Scheinselbständigkeit
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Czirnich
Rechtsanwalt Christian Czirnich
Anwaltskanzlei Czirnich, Hubertusstr. 8a, 85614 Kirchseeon 7140.8823669047 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Czirnich - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Scheinselbständigkeit
(17.04.2019) Wir greifen seit über 20 Jahren (!) auf die Expertenmeinung von RA Czirnich zurück. Alle Verträge, AGBS, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Herbert Koller
sehr gut
Rechtsanwalt Herbert Koller
Löffler & Partner, Ulmenweg 11, 85617 Aßling 7154.2897614032 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Herbert Koller bietet im Bereich Scheinselbständigkeit Beratung und Vertretung im Umkreis von Feldkirchen-Westerham
aus 41 Bewertungen Weiß ich wie das vorgehen soll. (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Molitor
Rechtsanwalt Wolfgang Molitor
Kanzlei Wolfgang Molitor, Tegernseer Straße 2, 83607 Holzkirchen 7142.6435261043 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Scheinselbständigkeit unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Wolfgang Molitor im Umkreis von Feldkirchen-Westerham
aus 8 Bewertungen Bei Herrn Molitor wusste ich immer sofort, wie viel ich ihm zu honorieren habe. Er hat immer klar und offen … (07.03.2024)

Fragen und Antworten

  • Scheinselbständigkeit: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Scheinselbständigkeit umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Scheinselbständigkeit und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Scheinselbständigkeit: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Scheinselbständigkeit sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Feldkirchen-Westerham?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Feldkirchen-Westerham. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Feldkirchen-Westerham zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Feldkirchen-Westerham!
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.