3 Anwälte für Gebrauchsmustergesetz in Erlangen

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Profil-Bild Patentanwalt Dipl.-Phys. Rudolf Meyer
Patentanwalt Dipl.-Phys. Rudolf Meyer
Meyer & Dörring PartGmbB Patentanwälte, Nürnberger Str. 49, 91052 Erlangen 6999.3893893535 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Patentrecht • Markenrecht • Designrecht
Juristische Fragen im Bereich Gebrauchsmustergesetz beantwortet Herr Patentanwalt Dipl.-Phys. Rudolf Meyer aus Erlangen
(14.03.2024) Herr Meyer half mir zügig mit großer Freundlichkeit und Ehrlichkeit, ich kann die Kanzlei nur wärmstens empfehlen. 😊
Profil-Bild Patentanwalt Harald Numrich
Patentanwalt Harald Numrich
Fink Numrich Intellectual Property, Henkestraße 91, 91052 Erlangen 6999.9362244683 km
Patentrecht • Markenrecht • Designrecht
Juristische Fragen im Bereich Gebrauchsmustergesetz beantwortet Herr Patentanwalt Harald Numrich aus Erlangen
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Kiphuth
Rechtsanwalt Tobias Kiphuth
LIEB.Rechtsanwälte, Äußere Brucker Str. 51, 91052 Erlangen 6998.8732810429 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Designrecht • Patentrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Gebrauchsmustergesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Tobias Kiphuth aus Erlangen gerne zur Verfügung
(20.04.2024) Herr Kiphuth hat mich in einem Rechtsstreit zur Rückerstattung von Flugkosten mit vollem Erfolg vertreten. In den …

Fragen und Antworten

  • Gebrauchsmustergesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Gebrauchsmustergesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Gebrauchsmustergesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Gebrauchsmustergesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Gebrauchsmustergesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Erlangen?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Erlangen. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Erlangen zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Erlangen!
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.