3 Fachanwälte in Garmisch-Partenkirchen

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Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Bläser
Rechtsanwalt Martin Bläser
BLÄSER RECHTSANWÄLTE, Am Kurpark 16, 82467 Garmisch-Partenkirchen 7126.2541295834 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Fachanwalt in Garmisch-Partenkirchen
aus 6 Bewertungen Ich habe mich bei meinen Mietangelegenheiten bisher rundum wohl und sehr gut aufgehoben gefühlt. Ich wurde stets über … (13.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Gunnar Geiger
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Gunnar Geiger
Anwaltskanzlei Dr. jur. Gunnar Geiger und Michael Röhrig, Hauptstr. 60-64, 82467 Garmisch-Partenkirchen 7127.1456069166 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Fachanwalt in Garmisch-Partenkirchen
aus 10 Bewertungen Alles (25.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Röhrig
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Röhrig
Anwaltskanzlei Dr. jur. Gunnar Geiger und Michael Röhrig, Hauptstr. 60-64, 82467 Garmisch-Partenkirchen 7127.1456069166 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Fachanwalt in Garmisch-Partenkirchen
aus 119 Bewertungen Bei Herrn Rechtsanwalt Röhrig bekommt man eine durchweg professionelle Beratung und Vertretung. Er überzeugt mit … (08.01.2024)

Fragen und Antworten

  • Wie finde ich den richtigen Fachanwalt in Garmisch-Partenkirchen?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Fachanwalt in Garmisch-Partenkirchen. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Fachanwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Fachanwälte in Garmisch-Partenkirchen zu einer bestimmten Fachanwaltschaft oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Fachanwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Fachanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Fachanwalt in Garmisch-Partenkirchen!
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.