1.092 Anwälte für ALG II | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Nußmann
Rechtsanwältin Antje Nußmann
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Hohe Str. 27, 09112 Chemnitz 7043.6396843997 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Antje Nußmann
(04.04.2023) Mussten die Frau Nußmann wegen einem Vorgang von JC bemühen. Zu voller Zufriedenheit gelöst
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Wölke LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Wölke LL.M.
Engemann & Wölke - Rechtsanwälte, Kollegienwall 17, 49074 Osnabrück 6672.6187778348 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens Wölke LL.M.
aus 10 Bewertungen Kann ich jedem weiterempfehlen, der einen vertrauenswürdigen Anwalt in der Umgebung sucht. Herr Wölke ist direkt und … (04.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Brit Erdmann
Rechtsanwältin Brit Erdmann
Kanzlei Brit Erdmann, Brauhausgasse 2, 06667 Weißenfels 6966.1002178156 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Brit Erdmann gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Kurze Terminvergabe (09.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Lauinger
Rechtsanwalt Sascha Lauinger
Rechtsanwaltskanzlei Lauinger, Danziger Str. 6, 69502 Hemsbach 6852.1301874169 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Sascha Lauinger vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Jacqueline Stoewenau-Mann
Kanzlei in Suhl, Puschkinstr. 1, 98527 Suhl 6922.1410436948 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Jacqueline Stoewenau-Mann
(20.12.2022) Super professioneller Kontakt. Sogar über Zoom vielen lieben Dank.
Profil-Bild Rechtsanwältin Alja Bielke
Rechtsanwältin Alja Bielke
Mertins Bielke Bielke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Beim Salztor 1, 21682 Stade 6687.3975204738 km
Familienrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Alja Bielke ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
(04.05.2022) Sehr angenehm war die entspannte Gesprächsatmosphäre. Sehr freundlich und angenehm. Da war meine anfängliche …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg-Gerd Rogge
Rechtsanwalt Jörg-Gerd Rogge
ROGGE | ROTHEHÜSER | SCHIEDAT, Grindelhof 37, 20146 Hamburg 6718.4725594544 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg-Gerd Rogge unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
aus 5 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Jörg-Gerd Rogge ist ein sehr guter, einfühlsamer Fachanwalt. Der Herr Rogge hat uns sehr wirksam … (29.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irene Sommer
Rechtsanwältin Irene Sommer
Kanzlei Sommer in Berlin-Spandau, Moritzstraße 2, 13597 Berlin 6962.244640099 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Irene Sommer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
aus 6 Bewertungen Schnelle Antwort auf eine Rechtsfrage, nett und freundlich (03.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rene Sobirai
Kanzlei René Sobirai, Am Freibad 12, 04565 Regis-Breitingen 7000.9109436952 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Rene Sobirai
(11.09.2023) Ein Anwalt der eine sehr gute Beratung macht.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Mailänder
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Mailänder
Gabriele Paul & Kollegen, Weiße Herzstr. 10, 91054 Erlangen 6999.1184267471 km
Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Mailänder vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 19 Bewertungen In einer komplizierten Mietrechtsangelegenheit hat Hr. Mailänder mich als Mieterin vertreten. Er ist juristisch krass … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Jacobsmeyer
Rechtsanwalt Daniel Jacobsmeyer
Rechtsanwälte Kuhlmann, Kleine Büning & Jacobsmeyer, Nienberger Kirchplatz 8, 48161 Münster 6656.9066370544 km
Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Daniel Jacobsmeyer
(11.09.2020) Wir sind eine 6-köpfige Familie haben 6 Jahre alt in Deutschland, die 4 Kinder sind in der Schule und wurden hier in …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Johann David Wadephul
Anwaltskanzlei Dr. Wadephul, Mittelstr. 5, 24534 Neumünster 6691.5563607107 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Johann David Wadephul gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Ingeborg Grub
Rechtsanwältin Ingeborg Grub
Sozialrechtskanzlei Grub, Maarstr. 128, 54292 Trier 6716.6272235402 km
Gegen Hass und Hetze, für eine offene Gesellschaft mit dem Ziel "Gemeinwohl statt Gewinnmaximierung"
Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Ingeborg Grub - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Theresa Beyer
Bürogemeinschaft Dobers & Beyer, Arndtstr. 1, 01099 Dresden 7081.0572656633 km
Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Frau Rechtsanwältin Theresa Beyer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Zavadil
Rechtsanwalt Thomas Zavadil
Kanzlei Thomas Zavadil, Oberkainaer Straße 25, 02625 Bautzen 7114.5267499348 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Thomas Zavadil
Profil-Bild Rechtsanwältin Edeltraud Hammerschmidt
sehr gut
Rechtsanwältin Edeltraud Hammerschmidt, Gladbecker Str. 291, 46240 Bottrop 6642.2498747535 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Edeltraud Hammerschmidt ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
aus 17 Bewertungen Ich bin mehr als zufrieden. Frau Hammerschmidt ist absolut empfehlenswert. Herzlichen Dank für den super guten … (05.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Bühring
Kanzlei Uwe Bühring, Breite Str. 8, 38640 Goslar 6834.4598413149 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Uwe Bühring ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
(21.10.2020) Sehr schneller Antwort Guten arbeit geleistet Ich habe mein voll Recht bekommen ohne Sie schaffe ich nicht Ich …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Sylvia Booz Mediatorin
Rechts- und Fachanwältin Sylvia Booz Mediatorin
Rechtsanwaltskanzlei Sylvia Booz, Südring 67, 45525 Hattingen 6665.4717938792 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Frau Rechts- und Fachanwältin Sylvia Booz Mediatorin hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
aus 8 Bewertungen Sehr freundlich und kompetent. Sie hat mir sehr geholfen- telefonisch und persönlich. Ich kann Sie nur weiter … (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Jankowiak
Rechtsanwaltskanzlei Dethloff & Jankowiak, Distelweg 31, 18273 Güstrow 6832.7744908624 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Katrin Jankowiak
(28.06.2022) alles in Ordnung
Profil-Bild Rechtsanwältin Emel Gördü
sehr gut
Rechtsanwältin Emel Gördü
Rechtsanwaltskanzlei - Emel Gördü, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 48, 47228 Duisburg 6633.3660730755 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Emel Gördü ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
aus 15 Bewertungen Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Frau Gördö gemacht und empfehle sie für juristische Tätigkeiten. (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Christina Ziems
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Christina Ziems
Rechtsanwälte Fachanwälte Gesterkamp PartGmbB, Kurt-Schumacherstraße 1-3, 44534 Lünen 6674.5143377508 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Christina Ziems im Bereich ALG II bietet Beratung und Vertretung
aus 18 Bewertungen Die Anwältin nimmt sich Zeit und ist gut erreichbar , Aufträge werden schnellstmöglich bearbeitet (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Astrid Basten
Rechtsanwältin Astrid Basten
Bellen Rechtsanwälte & Steuerberater, Herzogenstr. 5, 47574 Goch 6587.9696727037 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Astrid Basten - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Kurzmann
Rechtsanwalt Uwe Kurzmann
Kanzlei Uwe Kurzmann, Müllerstraße 156 A, 13353 Berlin 6970.9745765143 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Uwe Kurzmann
(05.06.2018) Ein Supa Anwalt versucht dir zu helfen einer kann ,, geht auf deine Wünsche ein also von Supa zufrieden....
Profil-Bild Rechtsanwältin Gundula Klie
Rechtsanwältin Gundula Klie
Fuest & Klie GbR -Kanzlei am Schloss-, Steinweg 37, 38100 Braunschweig 6820.6492587889 km
Familienrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Gundula Klie hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 6 Bewertungen Ich habe am selben Tag der Anfrage eine sehr kompetente Auskunft bekommen, die mich auch psychologisch gestärkt hat. … (29.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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