1.104 Anwälte für ALG II

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Profil-Bild Rechtsanwalt René Quander
sehr gut
Rechtsanwalt René Quander, Nerongsallee 4, 24939 Flensburg 6622.4357791686 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt René Quander ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
aus 20 Bewertungen Herr Quander ist ein sehr netter und hilfsbereiter Mensch, der wirklich bei Problemen zuhört. Man wird sehr gut und … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Eckerlein
Rechtsanwalt Bernd Eckerlein
Besold Rechtsanwälte, Penzendorfer Str. 20, 91126 Schwabach 7015.9943284352 km
„Anwaltlicher Rat ist nicht so teuer, wie oft gedacht. Sich nicht anwaltlich beraten zu lassen, kann einen jedoch manchmal teuer zu stehen kommen.“
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Eckerlein hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
aus 8 Bewertungen Herr Eckerlein hat über viele Monate und mit großer Vehemenz mit der Gegnerischen Versicherung gekämpft und letztlich … (26.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Stamm
Anwaltskanzlei Thomas Stamm, Johannisstr. 12, 07743 Jena 6958.3226848263 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Stamm
Profil-Bild Rechtsanwalt Kay Wolkau
Rechtsanwalt Kay Wolkau
Kanzlei Kay Wolkau, Bansenstr. 11, 21075 Hamburg 6722.8525905531 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Kay Wolkau für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 8 Bewertungen Gleich am nächsten Tag meiner Anfrage hatte ich die Antwort bekommen, schnell den Tetmin vereinbart. Wir hatten alles … (06.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Rieck
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Rieck
Bezler Rieck Rechtsanwälte, Mittelbachstraße 29, 73430 Aalen 6985.2468770555 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Rieck hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 27 Bewertungen Herr Rieck hat mich in meiner Arbeitsrechtssache sehr umfassend und kompetent beraten. Er hat nicht nur das Beste für … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Oliver Schwegler
Rechtsanwalt Michael Oliver Schwegler
Kanzlei Michael Oliver Schwegler, Landweg 33, 24576 Bad Bramstedt 6694.1898419874 km
Ich bin gerne für Sie da und helfe Ihnen bei Ihren Fragen und Ihren rechtlichen Problemen.
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Oliver Schwegler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
(18.03.2021) Sehr kompetent, es wird nicht "das blaue vom Himmel" erzählt, sondern von Anfang auf evtl. Probleme …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas M. Prell
sehr gut
Andreas M. Prell, Kortumstr. 121, 44787 Bochum 6662.7521797981 km
Klagen statt schlagen !
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Versicherungsrecht • Pflegerecht • Schwerbehindertenrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas M. Prell
aus 46 Bewertungen Die Beratung erschien uns kompetent und unsere Fragen wurden fast alle sachlich und konkret beantwortet. Wir erhielten … (22.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Reuter
sehr gut
Rechtsanwalt Lars Reuter
Kanzlei Lars Reuter, Schillerstr. 7, 99096 Erfurt 6922.9003190228 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Lars Reuter
aus 33 Bewertungen ER ist der Beste ! (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bärbel Uhlmann-Burdessa
Rechtsanwältin Bärbel Uhlmann-Burdessa
Kanzlei Ostermann und Kollegen, Cranger Str. 300, 45891 Gelsenkirchen 6651.1970014542 km
Familienrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht
Frau Rechtsanwältin Bärbel Uhlmann-Burdessa ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
(13.11.2021) Bin sehr zufrieden bis jetzt. Super Anwältin
Profil-Bild Rechtsanwalt Gregor Rosenkranz
sehr gut
Anwaltskanzlei Rosenkranz, Ottostr. 29, 50823 Köln 6672.1723454374 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Gregor Rosenkranz
aus 15 Bewertungen Antwortet schnell. (15.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Flume
Rechtsanwälte Börner und Flume, Bredeneyer Straße 2b, 45133 Essen 6652.6329734073 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Roland Flume ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
(07.11.2020) wurde eingehend informiert
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra von Schumann
gut
Rechtsanwältin Petra von Schumann
Storsberg und von Schumann, Haßlocher Str. 150, 65428 Rüsselsheim 6817.1122577437 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Petra von Schumann
aus 14 Bewertungen Frau von Schumann hat mich kompetent und mitfühlend beraten und vertreten. Meine Scheidung wurde so problemlos … (23.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Seibt
Kanzlei Thomas Seibt, Am Pulverturm 2, 98574 Schmalkalden 6901.6454544755 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Seibt gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Tings
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfgang Tings
Kanzlei Tings & Kauder, Huestr. 18, 44787 Bochum 6663.0844286535 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • IT-Recht • Kaufrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Wolfgang Tings für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 17 Bewertungen Habe ein Fall gehabt und es wurde perfekt!!!!! und sehr schnell zur vollen Zufriedenheit bearbeitet und erfolgreich … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Carmen Schulz
sehr gut
Rechtsanwältin Carmen Schulz
Kanzlei Schulz, Feldbuschwende 2, 30539 Hannover 6775.4564364891 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Carmen Schulz ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
aus 21 Bewertungen Frau Schulz hat mir meine Fragen sehr kompetent am Telefon beantwortet und mich an einen Notar verwiesen. (30.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole D. Brabant
sehr gut
Kanzlei Brabant, Beethovenstr. 8, 80336 München 7118.3509511099 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Nicole D. Brabant gerne zur Verfügung
aus 46 Bewertungen Frau Brabant ist eine sehr kompetente und erfahrene Anwältin, die für mich stets erreichbar war und mir genau die … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Petri-Kramer
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Petri-Kramer
Kanzlei Claudia Petri-Kramer, Wülferoder Str. 51, 30539 Hannover 6775.4650427878 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Petri-Kramer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
aus 90 Bewertungen Neben hoher fachlicher Kompetenz zeichnet sich Frau Petri-Kramer durch eine angenehm ruhige und sympathische Art aus. … (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Nelkowski
Rechtsanwalt Peter Nelkowski
nelkowski & coll., Hegelstr. 17, 39104 Magdeburg 6893.9121812098 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Nelkowski - Ihr juristischer Beistand im Bereich ALG II
(06.10.2023) Herr Nelkowski ist in Sachen Arbeitsrecht aber insbesondere für Behinderte und deren Rechte sehr erfahren und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Annett Kunz
Kanzlei Annett Kunz, Stollberger Straße 46, 09385 Lugau/Erzgebirge 7039.6024651643 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Annett Kunz
(09.03.2024) Wir können Frau Rechtsanwältin Annett Kunz nur weiter empfehlen, sie hat sich für uns sehr gut mit ihre Arbeit als …
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Mammoliti-Lück
Kanzlei Daniela Mammoliti-Lück, Zu den Pottaschwiesen 12, 66386 Sankt Ingbert 6773.6165897436 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Reiserecht
Frau Rechtsanwältin Daniela Mammoliti-Lück – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Helga Zschiegner
Rechtsanwältin Helga Zschiegner, Baderei 5, 04600 Altenburg 7006.2956041948 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Helga Zschiegner
aus 6 Bewertungen Die Fr. Rechtsanwältin hat sich am Telefon viel Zeit genommen, um mir Wege aufzuzeigen einen Pacht-vertrag wegen … (23.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schneider
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schneider
Anwaltskanzlei Dr. Schneider & Schulze, Franzstr. 117, 06842 Dessau-Roßlau 6946.5069173179 km
Fachanwalt Sozialrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schneider unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
aus 7 Bewertungen Die Kanzlei Dr. Schneider ist sehr gut. Ob es Strafrecht was Herr Doktor Schneider macht oder auch Verkehrsrecht was … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Niemann
Rechtsanwältin Katharina Niemann
Anwaltskanzlei Niemann, Kaiserstr. 15, 44135 Dortmund 6676.9614448867 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Katharina Niemann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 9 Bewertungen Super schnell einen Termin bekommen, ein sehr gutes Gespräch mit RA Frau Niemann geführt, diese hat eine … (15.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Stürmann
Stürmann, Rechtsanwälte & Notarin, Schlüterstr. 28, 10629 Berlin 6970.7569240208 km
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Nicole Stürmann
(12.11.2022) Die Rechtsanwältin hat mir Ihre Kollegin empfohlen.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema ALG II besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.