4 Anwälte in Aschersleben
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Dr. jur. Siegmar Grollmütz, Peter Mastaliers & Partner GbR,
Weinberg 11/12, 06449 Aschersleben
6903.9539528312 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht • Mediation
Rechtsanwalt in Aschersleben
Der RA hat sich mit all seinem Wissen und Erfahrung jederzeit um meine Sache gekümmert. Ich bin ihm sehr dankbar …
(29.04.2024)
aus 34 Bewertungen
Rechtsanwälte Andreas Kubisch & Michael Spielmann,
Herrenbreite 33, 06449 Aschersleben
6904.4296163818 km
Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht
Rechtsanwalt in Aschersleben
Ein großes Dankeschön an die Kanzlei Kubisch!
In einer für mich schwierigen Situation ist RA Kubisch sehr hilfreich …
(05.06.2023)
aus 5 Bewertungen
Kanzlei Rechtsanwalt Veiko Römer,
Markt 24, 06449 Aschersleben
6903.9385969114 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht
Rechtsanwalt in Aschersleben
Nach 6 Jahren und einigen Gerichtsverhandlungen zusammen mit Herrn Römer kann ich ihn nur weiter empfehlen.
(12.04.2024)
aus 19 Bewertungen
Dr. jur. Siegmar Grollmütz, Peter Mastaliers & Partner GbR,
Weinberg 11/12, 06449 Aschersleben
6903.9539528312 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsanwalt in Aschersleben
Terminvergabe kurzfristig möglich und fundierte Kenntnisse in den angegeben Bereich. Gerne wieder, vielen Dank.
(02.02.2024)
aus 28 Bewertungen
Fragen und Antworten
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Wie finde ich den richtigen Anwalt in Aschersleben?
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Aschersleben. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Aschersleben zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Aschersleben! -
Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.
Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe. -
Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen. -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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