3.898 Anwälte für Erbengemeinschaft

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Heidrun Baehr M.A.
Rechtsanwältin Heidrun Baehr M.A.
baehr.legal, Palmaille 124, 22767 Hamburg 6717.0088499246 km
Kompetenz, Vertrauen und Verantwortung - das ist mein Selbstverständnis als Anwältin.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Heidrun Baehr M.A. im Bereich Erbengemeinschaft bietet Beratung und Vertretung
(18.03.2024) Frau Baehr ist wirklich eine tolle Anwältin die während der ganzen Zeit meiner Scheidung professionell und erfolgreich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Pfleiderer
Rechtsanwältin Susanne Pfleiderer
PFLEIDERER + GNAMM Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Luisenstraße 1, 76530 Baden-Baden 6872.2831016175 km
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbengemeinschaft steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Susanne Pfleiderer gerne zur Verfügung
(15.04.2024) Sehr professionelle Beratung. Top
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Michael Köhne
Rechtsanwalt Klaus Michael Köhne
Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Sämannstr. 9, 82166 Gräfelfing 7110.1891051872 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Michael Köhne vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft
(03.04.2020) RA Köhne hat sehr schnell und unkompliziert die Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung zu meiner …
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Wilken
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Wilken
Kanzlei Andrea Wilken, Kaiserstraße 10a, 49809 Lingen (Ems) 6615.833964922 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Andrea Wilken für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbengemeinschaft
aus 25 Bewertungen Sehr schneller Termin, sehr zeitnahe Bearbeitung, verständliche Erklärung und sehr kompetente Beratung und Bearbeitung … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Illig
sehr gut
Rechtsanwalt Steffen Illig
Melchior Krüger Illig Rechtsanwälte, Hauptstr. 36, 01097 Dresden 7079.8348381588 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • IT-Recht • Versicherungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Datenschutzrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Steffen Illig
aus 21 Bewertungen Gute Erreichbarkeit, Gute Fachliche Beratung, (28.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Kohnen
sehr gut
Rechtsanwalt Lars Kohnen
Kohnen & Krag Rechtsanwälte, Bergstraße 26, 20095 Hamburg 6720.0842459382 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Lars Kohnen – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbengemeinschaft
aus 31 Bewertungen Kanzlei machte von A bis Z einen sehr professionellen und netten Eindruck. Umgehend einen Rückruf erhalten und … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens-Peter Thomsen
Rechtsanwalt Jens-Peter Thomsen
Rechtsanwälte Thomsen & Thomsen, Asamring 6, 94060 Pocking 7211.5053581569 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Jens-Peter Thomsen vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbengemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Blüming
Rechtsanwalt Tobias Blüming
Blüming und Partner Rechtsanwälte mbB, Kurfürstendamm 136, 10711 Berlin 6969.8659381276 km
Unser Ziel ist Ihr unbeschwerter Geschäftserfolg! Sie kümmern sich ums Geschäft - wir uns um Recht und Steuern!
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Tobias Blüming vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbengemeinschaft
aus 9 Bewertungen Insgesamt sehr Positiv. Schnelle Reaktion. Solide Bearbeitung. (03.04.2024)
Profil-Bild Notar und Rechtsanwalt Paul Helduser
sehr gut
Notar und Rechtsanwalt Paul Helduser
Helduser, Richtberg & Kollegen, Ostanlage 16, 35390 Gießen 6800.0686146491 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Beamtenrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Familienrecht
Herr Notar und Rechtsanwalt Paul Helduser unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbengemeinschaft
aus 24 Bewertungen Paul & Steffi sind super drauf und sehr zu empfehlen. Nahrbar, kompetent und lösungsorientiert. Alles was man … (09.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Reitzenstein
sehr gut
Rechtsanwalt Marcus Reitzenstein
Dr. Hoevels & Partner, Hauptmarkt 10, 90403 Nürnberg 7011.6540304398 km
Mit uns kann Recht verständlich werden, denn wir wollen: Einfach . Umsichtig . Unterstützen
Familienrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbengemeinschaft beantwortet Herr Rechtsanwalt Marcus Reitzenstein
aus 14 Bewertungen Sehr kompetent!!! (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Sigrid Duscha
Rechtsanwältin und Notarin Sigrid Duscha
Rochow-Ohl & Duscha, Hauptstraße 50, 21266 Jesteburg 6730.786550279 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Sigrid Duscha bietet im Bereich Erbengemeinschaft Rechtsberatung und Vertretung
(14.02.2024) Frau Duscha konnte meine Anfrage telefonisch vollständig beantworten. Danke! Keine weiteren Kontakte erforderlich.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Gehrlein
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Gehrlein
WISSING HEINTZ GEHRLEIN Rechtsanwälte PartGmbB, Max-Planck-Str. 6, 76829 Landau in der Pfalz 6842.3562458038 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbengemeinschaft hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Gehrlein
aus 13 Bewertungen Herr Gehrlein rief prompt zurück und hat super kompetent beraten. Prädikat : Empfehlenswert! VG (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Marina Dawel M.I.
Rechtsanwältin Alexandra Marina Dawel M.I.
Dawel Rechtsanwälte PartG mbB, Erftstraße 6, 50170 Kerpen 6658.9701816941 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbengemeinschaft steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Alexandra Marina Dawel M.I. gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Drößler
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Drößler
Schmidt & Drößler Kanzlei für Steuer- und Rechtsberatung, Kasseler Str. 4, 99310 Arnstadt 6924.6498460481 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Drößler im Bereich Erbengemeinschaft bietet Beratung und Vertretung
aus 24 Bewertungen Von Anfang an durfte ich eine sehr gute, kompetente, empathische Begleitung erfahren. Absolute Empfehlung (30.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Rieder
Rechtsanwältin Susanne Rieder
Kanzlei Rieder, Bahnhofstr. 15, 82515 Wolfratshausen 7122.718170172 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Rieder ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbengemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Gärtner
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Gärtner
Gärtner & Kühle - Rechtsanwälte in überörtlicher Sozietät, Nürnberger Str. 49, 10789 Berlin 6972.1298370132 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbengemeinschaft beantwortet Herr Rechtsanwalt Thorsten Gärtner
aus 12 Bewertungen Zu Herrn Gärtner bin ich über seinen guten Leumund gekommen und auch für mich ist er ein Anwalt den ich absolut … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Peter Rompf
Rechtsanwalt und Notar Peter Rompf
Kanzlei Rompf & Peiler, Bismarckstr. 17, 27749 Delmenhorst 6666.8176724475 km
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Peter Rompf
Profil-Bild Rechtsanwalt lic. iur. Thomas Käslin
Advokatur 11, Leimenstr. 4, 4051 Basel, Schweiz 6896.7946147417 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt lic. iur. Thomas Käslin ist Ihr Ansprechpartner für Erbengemeinschaft
(01.03.2024) Herr Käslin hat mich bei der komplexen Thematik meines Arbeitsvertrages, insbesondere beim Konkurrenzverbot, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Nils Michel
sehr gut
Kanzlei Nils Michel, Salzstraße 35, 48143 Münster 6663.3485873847 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Jagdrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Nils Michel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbengemeinschaft
aus 11 Bewertungen Sehr kurzfristig hat Herr Michel eine angefangene Anfechtungsklage übernommen, was andere Fachanwälte auf dem Gebiet … (05.12.2017)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Will-Fuchs
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Will-Fuchs
Blatt & Kollegen Rechtsanwälte, Hauptbahnhofstr. 2, 97424 Schweinfurt 6925.5181483505 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbengemeinschaft bietet Herr Rechtsanwalt Johannes Will-Fuchs
aus 104 Bewertungen Herr Will-Fuchs hat mir eine sehr gute Beratung geboten. Schnell, zuverlässig, kompetent, hilfreich. So stelle ich mir … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Rath LL.M.
Rechtsanwältin Johanna Rath LL.M.
Kanzlei Rath, Heinsestr. 5, 63739 Aschaffenburg 6862.445857003 km
Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf.
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Johanna Rath LL.M. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft
(12.01.2023) Very Attentive, good English skills , positive soul ,intelligent through her I won to cases i can recommend everyone …
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Leo
Rechtsanwalt Oliver Leo
Brinkmann & Partner, Freiligrathstr. 1, 18055 Rostock 6814.3813357006 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Öffentliches Baurecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbengemeinschaft bietet Herr Rechtsanwalt Oliver Leo
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Püst
Rechtsanwalt Andreas Püst
Kanzlei Andreas Püst, Van-der-Smissen-Str. 3, 22767 Hamburg 6717.3417589236 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Püst unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbengemeinschaft
aus 6 Bewertungen Ein sehr toller Anwalt (04.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Katharina Mosel
sehr gut
Rechtsanwältin und Mediatorin Katharina Mosel
Kanzlei Linden & Mosel, Hohenstaufenring (Seiteneingang Lindenstraße) 63, 50674 Köln 6673.9258570071 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft bietet Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Katharina Mosel
aus 87 Bewertungen Zu jeder Zeit hat mich Frau Mosel mit offenen Worten und kompetent begleitet, so dass das Verfahren mit gutem Ergebnis … (01.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erbengemeinschaft

Fragen und Antworten

  • Erbengemeinschaft: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erbengemeinschaft umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erbengemeinschaft und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Erbengemeinschaft: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erbengemeinschaft sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Ganz gleich ob jemand in seinem Testament Regelungen für seinen Nachlass trifft oder aber die gesetzliche Erbfolge greifen lässt - in den meisten Fällen wird er nicht nur von einer einzelnen Person, sondern von mehreren beerbt. Doch welche rechtlichen Beziehungen entstehen im Erbfall zwischen den Erben und was kann der Erblasser im Vorfeld tun, um Streit zu vermeiden?

Entstehung der Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann wenn ein Erblasser nicht nur einen Alleinerben hinterlässt oder bestimmt, sondern mehrere. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind sogenannte Miterben.

Der gesamte Nachlass mit seinem Vermögen und seinen Verbindlichkeiten, seinen Rechten und Pflichten wird automatisch gemeinschaftliches Vermögen der Miterben. Zu beachten ist dabei: Jeder Miterbe wird anteilig Eigentümer oder Inhaber jedes einzelnen Nachlassgegenstandes, eine Verteilung der Nachlassgegenstände auf die verschiedenen Miterben erfolgt gerade nicht. Ihnen steht alles gemeinschaftlich zu. Man spricht in einem solchen Fall auch von einer "Gesamthandsgemeinschaft".

Die Erbengemeinschaft kann sowohl auseinandergesetzt als auch zwischen allen oder einzelnen Miterben fortgesetzt werden.

Stellung der Miterben

Die Erbengemeinschaft als solche ist nicht rechtsfähig und die Verwaltung des Nachlasses steht den Miterben grundsätzlich gemeinschaftlich zu. Allerdings darf ein einzelner Miterbe auch alleine die zur Erhaltung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen ohne die Mitwirkung der anderen Miterben treffen (z.B. dringende Reparaturarbeiten am Nachlassgebäude). Auch darf ein einzelner Miterbe eine Nachlassforderung gegenüber Schuldnern für die Gemeinschaft geltend machen und sogar gerichtlich einfordern.

Teilungsanordnung des Erblassers

Sofern der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat richtet sich der jeweilige Miterbenanteil nach der gesetzlichen Erbquote. So erhält etwa der überlebende Ehegatte die Hälfte des Nachlasses und die Kinder zu gleichen Teilen die andere Hälfte. Bei zwei Kindern wäre also der Miterbenanteil des Ehegatten ½ und der Miterbenanteil der Kinder jeweils ¼.

Der Erblasser kann jedoch durch eine schuldrechtliche Teilungsanordnung bestimmen, wie der Nachlass unter den Miterben aufzuteilen ist, wenn sich die Erbengemeinschaft auseinandersetzt d.h. auflöst. Er kann beispielsweise dem Ehepartner die Wohnimmobilie zuweisen, um ihm das Wohnheim zu erhalten und den Kindern das Barvermögen, oder jede andere beliebige Aufteilung festlegen.

Achtung: Die Erbquote wird durch eine solche Teilungsanordnung jedoch nicht erhöht oder gesenkt. Der Anteil der Ehefrau darf die festgelegte Quote von ½ im Beispielsfall nicht übersteigen.

Eine Teilungsanordnung ist immer dann sinnvoll, wenn der Erblasser sicherstellen möchte, dass bestimmte Nachlassgegenstände an bestimmte Personen gehen und nicht eventuell bei Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft an andere. Für kleinere Nachlassgegenstände, die nicht an Erben gehen sollen, empfiehlt sich dann ein sogenanntes Vorausvermächtnis.

Ebenso ist ein Teilungsverbot von bis zu 30 Jahren möglich.

Der Erblasser muss jedoch die Teilungsanordnung nicht zwingend selber im Detail regeln. Er kann auch verfügen, dass ein Dritte die Auseinandersetzung (z.B. ein Testamentsvollstrecker) durchführen soll, oder ein konkretes Verteilungsverfahren festlegen.

Achtung: Die Miterben können sich über die Teilungsanordnung des Erblassers jedoch hinwegsetzen, weil diese nur schuldrechtliche Wirkung hat. Erforderlich ist dazu allerdings ein Vertrag der Miterben untereinander, der einstimmig beschlossen werden muss.

Fortsetzung der Erbengemeinschaft

Grundsätzlich sind die Erben nicht gezwungen die Erbengemeinschaft aufzulösen. Sie können als Gesamthandsgemeinschaft auch am gemeinschaftlichen Eigentum und der gemeinschaftlichen Verwaltung des Nachlasses festhalten.

Stirbt einer der Miterben, so geht sein Miterbenanteil wiederum auf seine Erben über, die dann gemeinsam seine Miterbenstellung in der Erbengemeinschaft übernehmen und gleichzeitig untereinander eine neue andere Erbengemeinschaft bilden.

Verfügungen über den Miterbenanteil

Ein Miterbe kann über seinen Miterbenanteil als Ganzes grundsätzlich frei verfügen, über seinen jeweiligen Anteil an einzelen Nachlassgegenständen jedoch nicht. Der Miterbenanteil kann nicht nur von Dritten gepfändet oder vom Miterben gepfändet werden. Der Miterbe kann auch einen Nießbrauch an seinem Erbanteil bestellen und ihn sogar veräußern.

Im Fall der Veräußerung (vor allem durch Verkauf) haben die übrigen Miterben jedoch ein zweimonatiges Vorkaufsrecht, falls der Erwerber kein Miterbe ist. So sollen die Miterben die Chance haben, unliebsame Dritte nicht in die Miterbengemeinschaft einzulassen.

Die "Abschichtung"

Die Abschichtung ist ein Sonderfall der Erbteilsveräußerung. Dabei scheidet ein Miterbe aus der Miterbengemeinschaft aus und sein Anteil wächst den übrigen Miterben zu gleichen Teilen an. Die Abschichtung kann formfrei erfolgen, selbst dann wenn sich im Nachlass Grundstücke befinden. Die Abschichtung kann mit oder ohne Abfindung für den ausscheidenden Miterben erfolgen.

Auflösung der Erbengemeinschaft

In den überwiegenden Fällen wird eine Erbengemeinschaft über kurz oder lang von den Miterben nicht fortgesetzt, sondern aufgelöst.

Jeder einzelne der Miterben kann jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, d.h. ihre Auflösung und die Verteilung der Nachlassgegenstände, verlangen. Bei Einem Teilungsverbot durch den Erblasser oder bei Abweichungen von seiner Teilungsanordnung ist jedoch ein einstimmig beschlossener Vertrag aller Miterben erforderlich.

Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erfolgt in der Regel durch eine freie Vereinbarung, der Miterben, d.h. sie selbst regeln untereinander, wer welche Nachlassgegenstände erhalten soll. Falls ein solche Vereinbarung nicht gelingt, richtet sich die Auseinandersetzung nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln für die Testamentsvollstreckung. Hierbei müssen zunächst die Nachlassverbindlichkeiten ausgeglichen werden, erst danach erfolgt die Aufteilung entsprechend der jeweiligen Erbquote und nach den Vorschriften für die Gemeinschaft §§ 752 ff. Bürgerliches Gesetzbuch. Die Teilung wird zunächst in Natur vorgenommen, sofern das nicht möglich ist werden die Nachlassgegenstände durch Pfandverkauf bzw. Teilungsversteigerung (bei Grundstücken) veräußert und dann der Erlös untereinander verteilt.

Können sich die Miterben nicht einigen, so muss das Nachlassgericht auf Antrag eines Miterben vermitteln und eine Einigung versuchen. Dabei darf es jedoch keine Zuweisung der einzelnen Gegenstände vornehmen. Scheitert die Einigung so müssen ein oder mehrere Miterben durch Klageerhebung die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft von den übrigen Miterben verlangen.

Familienpapiere oder persönliche Schriftstücke des Erblassers, die sich auf seine persönlichen Verhältnisse, seine Familie oder den Nachlass beziehen verbleiben jedoch auch nach Auflösung der Erbengemeinschaft im gemeinschaftlichen Eigentum der früheren Miterben.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Erbengemeinschaft umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Erbengemeinschaft besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.