1.085 Anwälte für Ich-AG | Seite 46

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Profil-Bild Rechtsanwältin Maren Krauße
Rechtsanwältin Maren Krauße
Rechtsanwälte Feldmann & Krauße, Wörthstr. 9-15, 46045 Oberhausen 6641.2711812451 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Ich-AG beantwortet Frau Rechtsanwältin Maren Krauße
(12.10.2023) Frau Rechtsanwältin Maren Krauße viel geholfen für mich . Immer nett und freundlich!
Profil-Bild Rechtsanwältin Radoslava Chekerov
Kanzlei Radoslava Chekerov, Altenwall 9, 28195 Bremen 6675.9896955194 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Radoslava Chekerov vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Ich-AG
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Mahnke
Rechtsanwalt Uwe Mahnke
Anwaltskanzlei Mahnke, Wilhelm-Nieswandt-Allee 123, 45326 Essen 6649.3139561213 km
Meine Spezialisierung ist Ihr Vorteil!
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Ich-AG hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Uwe Mahnke
(17.11.2015) Seriös, Erfolgreich, Hilfsbereit, Zielstrebig!!!
Profil-Bild Rechtsanwalt Benjamin Hoddow
Rechtsanwalt Benjamin Hoddow
Timmerberg & Hoddow Rechtsanwälte GbR, Josefstr. 47, 45699 Herten 6652.4465840291 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Benjamin Hoddow ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Ich-AG gerne behilflich
aus 5 Bewertungen Schnelle Bearbeitung und ausführliche Beratung (05.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Vandrey
sehr gut
Rechtsanwältin Christine Vandrey
Kanzlei Vandrey & Hoofe, Kaiserdamm 88, 14057 Berlin 6968.3774880542 km
Fachanwältin Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Ich-AG steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Christine Vandrey gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen Sehr engagierte Rechtsanwältin. Schriftverkehr alles per Email👍 . Vielen Dank für Ihre Hilfe. (19.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ich-AG

Fragen und Antworten

  • Ich-AG: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ich-AG sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich-AG: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ich-AG umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ich-AG und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die sogenannte Ich-AG meinte eine von Anfang 2003 bis Mitte 2006 gewährte staatliche Subvention für Arbeitslose, die damit ein Einzelunternehmen gründen wollten. Ich-AG bezeichnet dabei auch das Unternehmen an sich. Die offizielle Bezeichnung lautete hingegen Existenzgründungszuschuss. Die Ich-AG zählte zu den Hartz-Konzepten, von denen Hartz IV am bekanntesten ist.

Ziele der Ich-AG

Der Zuschuss zur Existenzgründung sollte den Schritt in die Selbstständigkeit und damit einen Weg aus der Beschäftigungslosigkeit erleichtern. Ein weiteres Ziel war die Bekämpfung von Schwarzarbeit. Mit Auslaufen der Ich-AG wurden nach dem 01.07.2006 gestellte Anträge nicht mehr bewilligt.

Gründungszuschuss hat Ich-AG abgelöst

Seit 01.08.2006 besteht dafür die Möglichkeit den sogenannten Gründungszuschuss zu erlangen. Eine Firmengründung ermöglicht der Gründungszuschuss jedoch nur noch Empfängern von Arbeitslosengeld I (ALG I). Beziehern von ALG II ist er hingegen verwehrt. Diese können jedoch ein sogenanntes Einstiegsgeld von der Arbeitsagentur erlangen. Im Übrigen endet ein Gründungszuschuss mit dem Erreichen der für die Altersrente maßgeblichen Regelaltersgrenze.

Umfang der Förderung zur Existenzgründung

Solange ein Gründungszuschuss fließt, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Zuschuss selbst ist zeitlich in zwei Stufen gegliedert. In den ersten sechs Monaten gibt es in Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengelds. Zusätzlich gibt es 300 Euro für Zweck der sozialen Absicherung. Diese 300 Euro können darüber hinaus für weitere neun Monate fließen. Das erfordert jedoch den Nachweis eine im Hauptberuf ausgeübte Geschäftstätigkeit. Endet eine Förderung, müssen bis zu einer erneuten Zuschussgewährung mindestens 24 Monate vergehen.

Pflichten im Rahmen des Gründungszuschusses

Es ist eine Tätigkeit von mindestens 15 Stunden in der Woche auszuüben. Außerdem muss sie die Arbeitslosigkeit beenden. Notwendige Fähigkeiten und Kenntnisse sind nachzuweisen.

Zuschussempfänger müssen sich zum Teil in der gesetzlichen Sozialversicherung versichern. Das gilt zum einen für die Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei der Unfallversicherung kommt es auf die Satzung des Versicherungsträgers an. Keine Versicherungspflicht besteht hinsichtlich der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung. Eine freiwillige Versicherung ist jedoch jeweils möglich.

Steuerrechtliche Behandlung

Gewinne im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit unterliegen der Steuer. Ob es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit handelt, hängt von der Art der Geschäfte ab. Gegebenenfalls sind bei Überschreiten bestimmter Ertragsgrenzen Umsatzsteuer und Gewerbesteuer zu zahlen. Der Zuschuss selbst ist jedoch steuerfrei.

(GUE)

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