412 Anwälte für Kalkulation | Seite 18

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Profil-Bild Rechtsanwalt Filip Wawryk
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Rechtsanwalt Filip Wawryk
fiwa Rechtsanwaltskanzlei, Dudenstraße 46, 68167 Mannheim 6848.7358802908 km
Forderungseinzug & Inkassorecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Opferhilfe • Versicherungsrecht • eBay & Recht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Filip Wawryk für Rechtsfragen rund um den Bereich Kalkulation
aus 43 Bewertungen Ich bin mit Herrn Wawryk sehr zufrieden! Er hat mir geholfen, den Unterhalt für meine Kinder erfolgreich zu … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Markus Knoll
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Rechtsanwalt und Notar Dr. Markus Knoll
Thiele, Rother & Partner GbR, Heiliger Weg 3-5, 44135 Dortmund 6676.9080038455 km
Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Kalkulation hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Markus Knoll
aus 30 Bewertungen Sehr freundlicher Anwalt und Notar sowie der Mitarbeiter. Sehr gute Beratung und sehr schnelle Bearbeitung. Würde ich … (29.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tony Blasig
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Münster & Blasig Rechtsanwälte, Hauptstraße 42, 82223 Eichenau 7101.5547542925 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Tony Blasig - Ihr juristischer Beistand im Bereich Kalkulation
aus 93 Bewertungen Herr Blasig hat uns in einer unangenehmen Situation sehr geholfen. Durch seine Unterstützung waren wir darüber … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elena Keller
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Rechtsanwältin Elena Keller
Rechtsanwälte WEIGAND & KELLER, Holzweg 16, 61440 Oberursel (Taunus) 6814.8472226845 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Kalkulation bietet Frau Rechtsanwältin Elena Keller
aus 92 Bewertungen Frau Keller, hat eine 5 Sterne Bewertung verdient. Es lief in der Kommunikation und Abwicklung mehr als sehr gut. (23.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kalkulation

Fragen und Antworten

  • Kalkulation: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kalkulation umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kalkulation und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kalkulation: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kalkulation sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Bei einer Kalkulation handelt es sich um die Ermittlung bestimmter Kosten, z. B. Baukosten. Die Kalkulation spielt in der Industrie eine wichtige Rolle. So kann etwa der Hersteller einer Ware mit der Kalkulation unter anderem herausfinden, ob sich die Herstellung des Produkts überhaupt lohnt, wie viel sie kostet und welcher Betrag addiert werden muss, um bei der Veräußerung der Ware einen Gewinn zu machen.

Relevant wird die Kalkulation aber vor allem im Werkvertragsrecht, im Baurecht oder auch im Vergaberecht. Wer z. B. Immobilien bauen oder die Sanierung eines Gebäudes durchführen möchte, will natürlich wissen, welche Kosten auf ihn zukommen. So erstellt etwa ein Bauunternehmer - bevor der Werkvertrag mit einem Unternehmen oder einer Privatperson abgeschlossen wird - eine Angebotskalkulation, aus der sich ergibt, wie viel er für seine Bauleistung verlangt. Im Bauwesen wird zumeist die sog. Zuschlagskalkulation angewendet. Hier werden zunächst die Einzelkosten der Teilleistungen - z. B. Lohn, Stoffe, Geräte - errechnet. Nachdem die sog. projektbezogenen Baustellengemeinkosten - z. B. Aufbau von Containern - addiert wurden, hat man die Herstellungskosten, die unter anderem mit dem Wagnis, z. B. Gewährleistung, und Gewinn beaufschlagt werden. Natürlich darf auch die Umsatzsteuer nicht vergessen werden, sodass der Handwerker zum Schluss den Gesamtpreis für die Erbringung der von ihm gewünschten Leistung vorlegt. Grundsätzlich handelt es sich hier um einen noch unverbindlichen Kostenvoranschlag gemäß § 650 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), der lediglich als Geschäftsgrundlage dient.

Von dieser Art der Kalkulation zu unterscheiden ist der Festpreis. Wurde im Vertrag ein Festpreis vereinbart, darf der Bauunternehmer nicht mehr Geld verlangen, selbst wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass das (Bau-)Vorhaben teurer wird als veranschlagt. Zwar soll auch der Kostenvoranschlag nicht überschritten werden. Passiert es dennoch, muss der Unternehmer den Bauherrn nach § 650 II BGB unverzüglich darauf hinweisen, damit dieser entscheiden kann, ob er den Mehraufwand in Kauf nimmt, eine kostengünstigere Lösung bevorzugt oder die Kündigung des Auftrags erklärt. Für die bisherige Arbeit kann der Unternehmer dann aber eine Vergütung verlangen, die sich anhand des Voranschlags berechnet.

Möglich ist auch noch eine Auftragskalkulation, eine Zwischenkalkulation - etwa bei länger andauernden Aufträgen - und eine Nachkalkulation, bei der überprüft werden soll, ob und wie von der Vorkalkulation abgewichen wurde.

Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfolgt die Kalkulation der Bieter anhand der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers, die den Vorgaben der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) entsprechen muss. Erkennt der Bietende aber, dass die öffentliche Ausschreibung fehlerhaft oder widersprüchlich ist, hat er darauf hinzuweisen. Er darf die Kalkulation also nicht z. B. anhand einer fehlerhaften Leistungsbeschreibung erstellen. Den Zuschlag erhält der Bietende, dessen Kalkulation nicht nur am wirtschaftlichsten, sondern auch am zweckmäßigsten ist.

Das vereinbarte Honorar kann der Handwerker übrigens erst nach Abnahme des Werks bzw. Bauabnahme verlangen. Denn sofern z. B. Baumängel festgestellt werden, liegt noch keine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags, mithin grundsätzlich kein Anspruch auf Vergütung vor.

(VOI)

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