75 Anwälte für Vergabe

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Steinbacher
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Steinbacher
Steinbacher I Rechtsanwälte PartGmbB, Schleißheimer Straße 4, 80333 München 7117.6028014642 km
Schnell und erfolgreich, das ist unser Anspruch. Zögern Sie nicht uns anzurufen. Wir Kämpfen für Ihre Recht!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Vergaberecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Vergabe hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Philipp Steinbacher
aus 36 Bewertungen Super Anwalt und Team. Herr Steinbacher hat mich direkt vertreten und im Kündigunsgschutzverfahren eine schöne … (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Ziegeler
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Ziegeler
horak Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Georgstr. 48, 30159 Hannover 6768.1217543881 km
Ihr Anwalt ist für Sie da und begleitet alle nötigen Schritte auf dem Weg zu Ihrem Erfolg. Ihr Ziel ist unser Ziel.
Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Fachanwältin Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Vergaberecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Ziegeler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Vergabe
aus 32 Bewertungen Vielen Dank für die guten Verträge, das passte alles nach den besprochenen Ergänzungen (06.01.2023)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Dr. jur. Nadine Däumichen & Dozentin
Rechts- und Fachanwältin Dr. jur. Nadine Däumichen & Dozentin
SchmuckDäumichen Rechtsanwälte, Springerstraße 11, 04105 Leipzig 6981.1533779926 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Umweltrecht • Vergaberecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Vergabe bietet Frau Rechts- und Fachanwältin Dr. jur. Nadine Däumichen & Dozentin
(28.06.2023) Rückmeldung zu unserer Anfrage erfolgte sehr schnell.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Otto Mahlknecht
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. iur. Otto Mahlknecht
Rechtsanwalt - Avvocato, Universitätsplatz, Sernesistraße, 34, Bozen, Italien 7202.0472195598 km
Schnell, zuverlässig und kompetent - Ihr Rechtsanwalt in Italien
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Vergabe bietet Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Otto Mahlknecht
aus 11 Bewertungen Herr Dr. Mahlknecht hat einen schwierigen Immobilienkauf endlich in die richtige Bahn gebracht; als die Termine eng … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Henkel
Rechtsanwalt Mark Henkel
hsk Rechtsanwälte, Gewerbepark 3, 36160 Dipperz 6870.8613614113 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Mark Henkel ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Vergabe
(11.01.2023) Hatte ein sehr konstruktives Gespräch mit RA Henkel. Er konnte mir weiterhelfen. Gerne wieder bei Bedarf.
Profil-Bild Rechtsanwalt Niels Petersen
Rechtsanwaltskanzlei Niels Petersen, Augustusweg 105, 01445 Radebeul 7073.7295515229 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Vergaberecht
Herr Rechtsanwalt Niels Petersen ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Vergabe
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Terstegge
Rechtsanwalt Thomas Terstegge
Terstegge & Herb Rechtsanwaltspartnerschaft, Mauritz-Lindenweg 63, 48145 Münster 6664.7299750277 km
IT-Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Vergaberecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Vergabe steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Terstegge gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Tino Kraft
Rechtsanwalt Tino Kraft
FÖRSTER KRAFT Rechtsanwaltsgesellschaft, Warnowufer 59, 18057 Rostock 6812.7441579504 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Vergaberecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Tino Kraft bietet Rat und Unterstützung im Bereich Vergabe
Profil-Bild Rechtsanwältin & Notarin Esther Czasch
Rechtsanwältin & Notarin Esther Czasch
Anwalts- und Notarkanzlei Czasch, Bürgermeister-Neff-Str. 9, 68519 Viernheim 6851.1050434064 km
Ihre Kanzlei für Baurecht und Immobilienrecht
Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Vergaberecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin & Notarin Esther Czasch ist Ihr Ansprechpartner für Vergabe
aus 9 Bewertungen Vielen Dank für die schnelle aussagekräftige Antwort. (15.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Peter Schulze
Rechtsanwalt und Notar Peter Schulze
EINSFÜNFACHT – Rechtsanwälte Notare, Podbielskistraße 158, 30177 Hannover 6768.7078960971 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Vergabe bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Peter Schulze
Profil-Bild Rechtsanwalt Tamas Ignacz
sehr gut
Rechtsanwalt Tamas Ignacz
KLOPSCH & PARTNER Rechtsanwälte mbB, Thomas-Mann-Str. 12, 18055 Rostock 6814.5109954812 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Vergaberecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Tamas Ignacz ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Vergabe
aus 72 Bewertungen Ohne Herrn Ignácz hätte mich meine Angelegenheit viel Zeit und vor allem Nerven gekostet. Vielen Dank an Herrn RA … (01.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Meincke
Rechtsanwältin Christina Meincke
Meincke Bienmüller Rechtsanwälte, Voßstraße 20, 10117 Berlin 6973.8939766923 km
Fachanwältin Vergaberecht • Baurecht & Architektenrecht
Frau Rechtsanwältin Christina Meincke unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Vergabe
aus 5 Bewertungen - hohe Fachkompetenz - arbeitet schnell, zuverlässig und auf den Punkt - sehr freundliche und angenehme … (15.01.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Feldmann
Rechtsanwalt Henning Feldmann
Esch Bahner Lisch Rechtsanwälte PartmbB, Erftstr. 19a, 50672 Köln 6673.6042333478 km
Fachanwalt Vergaberecht
Herr Rechtsanwalt Henning Feldmann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Vergabe
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schotten
Rechtsanwalt Thomas Schotten
Schotten und Partner mbB Rechtsanwälte, Kartäuserstr. 51a, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.6884452207 km
Fachanwalt Vergaberecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Schotten ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Vergabe
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Wendel
Rechtsanwalt Dr. Christian Wendel
Rechtsanwälte Dr. Hitzfeld & Kollegen, Chesterplatz 1, 79539 Lörrach 6898.6879082329 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Wendel unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Vergabe
Profil-Bild Rechtsanwalt Ronny Lohmann
Rechtsanwalt Ronny Lohmann
abante Rechtsanwälte Kins Lohmann PartG mbB, Lessingstr. 2, 04109 Leipzig 6981.7002001304 km
Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ronny Lohmann ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Vergabe
Profil-Bild Rechtsanwalt Robby Semmling
sehr gut
Kanzlei Semmling, Germanenstraße 118, 12524 Berlin 6990.2162904508 km
Mediation • Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Vergaberecht • Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Robby Semmling für Rechtsfragen rund um den Bereich Vergabe
aus 43 Bewertungen Herr Semmling hat gleich verstanden wie wichtig mir die Situaion war. Er konnte, im Gegensatz zu einer anderen … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Sturm
Rechtsanwalt Roland Sturm
OSE STURM VOLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Max-Pechstein-Str 4, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.9058289191 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Sturm ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Vergabe
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt Raik Wollenbecker
Rechtsanwalt Fachanwalt Raik Wollenbecker
WOLLENBECKER RECHTSANWÄLTE PartGmbB, Gabelsbergerstraße 11, 06114 Halle (Saale) 6948.2739230826 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Vergaberecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Vergabe steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Fachanwalt Raik Wollenbecker gerne zur Verfügung
(30.10.2021) Sehr zufrieden mit den ersten Anlaufgesprächen und den fachlichen Hinweisen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Grünert
Rechtsanwalt Matthias Grünert
Grünert, Swierczyna, König - Rechtsanwälte | Fachanwälte, Gerhart-Hauptmann-Straße 26, 99096 Erfurt 6922.5358394237 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Wettbewerbsrecht • Vergaberecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Vergabe hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Grünert
(13.11.2019) Kompetente und schnelle Beratung. Jederzeit wieder.????
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Claudius Finkbeiner LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Claudius Finkbeiner LL.M.
Finkbeiner & Druckenbrodt Rechtsanwälte PartGmbB, Am Casinopark 15, 21465 Wentorf bei Hamburg 6738.6024277283 km
Mit uns durch Krise und Konflikt!
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Vergaberecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Vergabe bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Claudius Finkbeiner LL.M.
aus 23 Bewertungen Herr Finkbeiner hat schnell und auf den Punkt zu Gesellschaftsrechtlichen Themen im Bereich Geschäftsführung geholfen … (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kurtztisch
Rechtsanwalt Michael Kurtztisch
Hünlein Rechtsanwälte, Eschenheimer Anlage 28, 60318 Frankfurt am Main 6825.7592616559 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Vergabe steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Kurtztisch gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander H. Böhme
Rechtsanwalt Alexander H. Böhme
SNP, Josephinenstraße 11-13, 40212 Düsseldorf 6649.4074018695 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Vergabe steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander H. Böhme gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Böke, LL.M.
Rechtsanwalt Carsten Böke, LL.M.
Böke Rechtsanwälte, Malkastenstr. 2, 40211 Düsseldorf 6649.4364912652 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Vergaberecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Böke, LL.M. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Vergabe
(27.02.2021) Kompetente verständliche Beratung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vergabe

Fragen und Antworten

  • Vergabe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vergabe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vergabe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Vergabe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vergabe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Mit Vergabe ist das Verfahren zur Erteilung öffentlicher Aufträge gemeint. Vor allem Inhalt und Umfang des Auftrags bestimmen dabei die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Öffentliches Vergaberecht ist dabei wesentlich geprägt durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV ), die Sektorenverordnung (SektVO) und die Vergabe- und Vertragsordnungen in Form der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) und der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF). Hinzukommen haushaltsrechtliche Bestimmungen des Bundes und der Länder, die Vergabegesetze der Bundesländer sowie EU-Recht in Form mehrerer europäische Richtlinien. Die bei einer EU-Richtlinie notwendige Umsetzung in nationales Recht hat sich dabei vor allem im GWB niedergeschlagen. Es ist daher auch entscheidende Grundlage für die europaweite Vergabe öffentlicher Aufträge. Wesentlichen Einfluss darauf haben wie auf den Ablauf des Vergabeverfahrens sowie eventuellen Rechtsschutz für unterlegene Bieter sogenannte Schwellenwerte. Sie entscheiden darüber, ob ein öffentlicher Auftrag europaweit oder national auszuschreiben ist.

Prinzipien bei der Vergabe

Die Vergabe beruht auf folgenden Grundsätzen:

  • Wettbewerbsprinzip
  • Transparenzgebot
  • Wirtschaftlichkeitsgebot
  • Verbot der Diskriminierung
  • Gebot der Losvergabe und der
  • Grundsatz der Bietereignung

Zur Vergabe verpflichtete Auftraggeber

Zur Vergabe verpflichtet sind nur öffentliche Auftraggeber. Dazu zählen Bund, Länder und Gemeinden. Des Weiteren Verbände und Sektorenauftraggeber. Außerdem kann eine Vergabe für Einrichtungen verpflichtend sein, die als juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, den Zweck haben, Aufgaben von Allgemeininteresse zu erfüllen und auf deren Leitung die bereits zuvor genannten Auftraggeber wesentlichen Einfluss haben. Andererseits könnte ein Auftraggeber auch einen Auftrag an eine solche von ihm kontrollierte Einrichtung vergeben. Er wäre dabei nicht an das Vergaberecht gebunden. Diese sogenannte In-House-Vergabe ist jedoch an weitere Voraussetzungen geknüpft.

Öffentliche Ausschreibung und Auftragsinhalte

Aufträge der genannten Stellen, bei denen eine öffentliche Ausschreibung zu erfolgen hat, beruhen auf einem entgeltlichen, privatrechtlichen Vertrag, den sie entweder untereinander oder mit privaten Unternehmen abschließen wollen. Des Weiteren unterfallen Baukonzessionen und Auslobungsverfahren für spätere Dienstleistungsaufträge dem Vergaberecht. Ob es sich bei Verträgen um einen Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag oder eine andere Vertragsart handelt, spielt keine Rolle. Entscheidend ist nur, dass das zugrundeliegende Geschäft die Nachfrage nach Waren oder Dienstleistungen umfasst. Die reine Vermietung oder Veräußerung an Außenstehende seitens öffentlicher Auftraggeber ist jedoch nicht umfasst.

Bei Verträgen, die verschiedene Leistungen beinhalten - sogenannte gemischte Verträge - kommt es für das anzuwendende Recht darauf an, welche Leistung den Schwerpunkt bildet. Maßstab ist der Wert der Leistungsbestandteile. Dies bestimmt insbesondere die Auswahl der richtigen Vergabeordnung in Form der VOB, VOL oder VOF.

Verschiedene Arten von Vergabeverfahren

Öffentliche Auftraggeber haben verschiedene Möglichkeit, die Durchführung einer Vergabe zu organisieren. Ihre Anwendung ist jedoch an gesetzliche Vorgaben geknüpft. Grundsätzlich existieren

  • offenes Verfahren,
  • nichtoffenes Verfahren,
  • Verhandlungsverfahren und
  • wettbewerblicher Dialog.

Offenes Verfahren

Beim offenen Verfahren sind Unternehmen in unbegrenzter Zahl öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Es wird auch als öffentliche Ausschreibung unterhalb der Schwelle bezeichnet. Interessenten müssen mit Angebotsabgabe zugleich einen verlangten Eignungsnachweis, der oft auf einer Zertifizierung beruht, einreichen. Das offene Verfahren ist im Übrigen vorrangig vor den im Folgenden genannten Verfahren anzuwenden.

Dieser Vorrang gilt generell nicht bei Aufträgen aus den Bereichen Verkehr sowie Trinkwasser- und Energieversorgung. Zudem bestehen Ausnahmen, wenn beispielsweise nur ein eingeschränkter Unternehmenskreis für die Erfüllung eines Auftrags in Frage kommt. Ein Grund dafür kann sein, dass ein Auftrag Aspekte der Verteidigung bzw. Sicherheit berührt wie etwa der Bau eines Gefängnisses. Derartige Umstände eröffnet die Durchführung des nichtoffenen Verfahrens und Verhandlungsverfahrens.

Nichtoffenes Verfahren

Das nichtoffene Verfahren trägt auch die Bezeichnung beschränkte Ausschreibung unterhalb der Schwelle. Ein Auftraggeber ruft öffentlich zur Teilnahme auf. Gefordert werden regelmäßig nur Eignungsnachweise. Im folgenden Schritt bestimmt er aus dem Bewerberkreis mindestens fünf Unternehmen, die ein Angebot abgeben sollen und so später für einen Zuschlag in Frage kommen.

Verhandlungsverfahren

Auch als freihändige Vergabe unterhalb der Schwelle bekannt, wendet sich ein Auftraggeber hier selbst an Unternehmen. Mit diesen verhandelt es über die Auftragsbedingungen. Das Verhandlungsverfahren bietet aufgrunddessen Vorteile bei schwierigeren Aufträgen und erleichtert die zugrundeliegende Leistungsbeschreibung. Die Grenzen des Vergaberechts müssen jedoch auch hier gewahrt bleiben.

Wettbewerblicher Dialog

Der wettbewerbliche Dialog ist nur oberhalb der Schwellenwerte zulässig. Da es den Wettbewerb einschränkt, ist dieses Vergabeverfahren nur bei besonders komplexen Aufträgen zulässig, jedoch nicht wenn sie Verkehr, Trinkwasser- und Energieversorgung betreffen. Nach der Aufforderung zur Teilnahme folgen Verhandlungen mit ausgewählten Unternehmen über den Auftrag.

Regelmäßige Prüfungspunkte im Rahmen der Vergabe

Prüfungsreihenfolge

Den Zuschlag erhält nicht automatisch der billigste Bewerber. Sonst droht die Gefahr, dass ein Auftragnehmer, um Kosten zu sparen, einen Mangel bei der Auftragserfüllung in Kauf nimmt. Dies führt nicht nur zu Verzögerungen. Es besteht auch ein erhöhtes Risiko, dass der Beauftragte in Insolvenz gerät. In diesem Fall scheitern dann meist Ansprüche auf Gewährleistung und insbesondere Schadenersatz, sodass anstelle einer Ersparnis erhebliche Mehrkosten entstehen.

Um diese und andere Nachteile zu vermeiden, erfolgt eine vierstufige Prüfung vor dem Zuschlag:

1. Prüfen von Ausschlussgründen und Einhaltung formeller Vorgaben

Angebote können aufgrund eines Ausschlussgrundes schon zu Beginn ausgeschlossen werden. In bestimmten Fällen ist ein Ausschluss sogar vorgeschrieben. Zu den in der VOB/A bzw. VOL/A enthaltenen Gründen zählen beispielsweise Angebote hinsichtlich derer Unternehmen eine den Wettbewerb verfälschende Abrede getroffen haben, verspätet abgegebene Angebote, eine Unternehmensinsolvenz oder eine fehlende Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Zu einem Ausschluss von der Teilnahme an der Vergabe im Vorfeld führt insbesondere auch eine aufgrund vorher erwiesener Unzuverlässigkeit verhängte Auftragssperre. Dies erfordert Rechtsverstöße von einigem Gewicht. Diese müssen nicht zwingend notwendig eine Straftat darstellen. So kann eine erhebliche Pflichtverletzung im Rahmen einer früheren Auftragserteilung ausreichen. Meist ging der Aufnahme in eine Sperrliste jedoch ein Strafverfahren voraus, an dessen Ende die rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat im Rahmen des Geschäftsverkehrs vorausging. Zu den typischen Straftaten zählen dabei Betrug, Untreue, Bestechung, Steuerhinterziehung und das Vorenthalten von Beiträgen zur Sozialversicherung.

2. Einhaltung formeller Vorgaben

  • insb. vollständig eingereichte Unterlagen (z. B. Unterschrift, Preis)
  • keine unrichtigen und zweifelhaften Angaben sowie spätere unzulässige Veränderung
  • beim Zugang verschlossenes Angebot
  • Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
3. Prüfung der Eignung
  • Feststellung von Fachkenntnissen, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit
  • insb. anhand vorzulegender Zertifikate und Auskünften über das Unternehmen hinsichtlich finanzieller und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (z. B. Beschäftigte, Ausstattung, vorherige Projekte, Geschäftszahlen etc.)
  • bei offenen Verfahren, Verhandlungsverfahren und wettbewerblichen Dialog nur Umstände, die Zweifel an der Eignung begründen
4. Wertung des Angebots
  • Bewertung in rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht
  • Übereinstimmung des Angebots mit dem Auftragsinhalt
  • Berücksichtigung von Kriterien, die dem Bieter vorab genannt wurden; Beispiele sind Qualität, Preis, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Kundendienst, Ausführungsfrist
  • könnten Subventionen zu einem niedrigeren Angebotspreis geführt haben, müssen Bieter auf Anfrage nur die Rechtmäßigkeit der Beihilfe beweisen
  • insb. kein zu niedriger oder zu hoher Preis für die zu erbringende Leistung
  • angemessenes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung

Vor der Zuschlagserteilung müssen unterlegene Bieter informiert werden. Wer am Ende den Zuschlag erhält muss dessen Annahme erklären. Bei einem Bauauftrag muss hierüber zudem eine Bekanntmachung erfolgen.

Rechtliche Möglichkeiten unterlegener Beteiligter

Rechtsschutz oberhalb der Schwellenwerte

Die Schwellenwerte entscheiden auch über die Rechtsschutzmöglichkeiten unterlegener Beteiligter bei der Vergabe wegen eventueller Verstöße. Bei europaweit auszuschreibenden Aufträgen oberhalb der Schwellenwerte können leer ausgegangene Bieter ein sogenanntes Nachprüfungsverfahren beantragen.

Eine bereits zuvor mögliche Rüge bei Verstößen im Vergabeverfahren schließt diese Möglichkeit jedoch aus, wenn diese nicht unverzüglich erhoben wurde.

Zuständig dafür ist die jeweilige Vergabekammer auf Landes- oder Bundesebene. Letztere befindet sich beim Kartellamt. Entscheidungen der Vergabekammern werden in zweiter Instanz aufgrund sofortiger Beschwerde vom Vergabesenat beim zuständigen Oberlandesgericht (OLG) überprüft. Beteiligte müssen sich hier von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Vor Abschluss des Verfahrens darf ein Zuschlag nur auf Antrag und darauffolgender Entscheidung anhand der Erfolgsaussichten durch das OLG erteilt werden. Ansonsten zielt das Verfahren auf eine erneute Durchführung des Vergabeverfahrens ab.  

De-facto-Vergabe

Ein ohne vorgeschriebenes Vergabeverfahren vergebener Auftrag - sogenannte De-facto-Vergabe - kann mittels Nachprüfung erzwungen werden.

Zuschlag bereits erteilt

Ein bereits erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Rechtsschutzmöglichkeiten enden in diesem Fall. Aufgrunddessen kann ein Anspruch auf Entschädigung für entstandenen Aufwand und Zahlung entgangenen Gewinns gegen den öffentlichen Auftraggeber bestehen. Die in einem bereits begonnen Rechtsschutzverfahren gewonnen Erkenntnisse können dabei eine entscheidende Rolle spielen.

Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

Für Vergabeverfahren auf nationaler Ebene existiert hingegen deutschlandweit kein gesetzlich normierter Rechtsschutz. Diese Situation ist laut Bundesverfassungsgericht verfassungsgemäß. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte abgelehnt. Stattdessen seien die Zivilgerichte zuständig. Bei diesen ist rechtzeitig vor dem Zuschlag eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Ein gewisser Rechtsschutz kann sich inzwischen jedoch aus dem Vergabegesetz eines jeweiligen Bundeslandes ergeben.

Nicht zuletzt spielen beim Rechtsschutz allgemein dadurch mögliche Einblicke in das Bieterverfahren und entsprechende Unterlagen eine Rolle.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Vergabe umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Vergabe besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.