1.472 Anwälte für Konstruktionsfehler | Seite 62

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Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Reß
Rechtsanwältin Katharina Reß
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Chrysant Fischer, Bahnhofstraße 32 a, 94032 Passau 7210.2036022384 km
Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Katharina Reß - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Konstruktionsfehler
(24.04.2024) Ich bin in ständigem Kontakt mit der Rechtsanwältin Frau Katharina Reß. Ich werde sehr gut betreut. Der Fall ist noch …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Schonlau
Kanzlei Martin Schonlau, Schillerstraße 6, 53757 Sankt Augustin 6698.0256335883 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Schonlau ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Konstruktionsfehler
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Reichard
sehr gut
Reichard & Kollegen, Hülchrather Str. 15, 50670 Köln 6674.4539479382 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Reichard hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Konstruktionsfehler
aus 82 Bewertungen Was für eine tolle Erfahrung! - Es gibt noch Anwälte, die nicht in 1. Linie Dollarzeichen in den Augen haben und sich … (16.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Muhammet Varol
sehr gut
Fachanwalt für Familienrecht und Rechtsanwalt Muhammet Varol, Luxemburger Str. 256, 50937 Köln 6674.3364752567 km
Fachanwalt Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Konstruktionsfehler hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Muhammet Varol
aus 15 Bewertungen Herr Varol hat mich in einer familiären Angelegenheit vertreten und ich kann nur sagen ich bin von seiner Ehrlichkeit … (12.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Engels
sehr gut
Rechtsanwältin Jutta Engels
Rechtsanwältin Jutta Engels, Wimmerstraße 5, 81927 München 7121.8214484364 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Konstruktionsfehler steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Jutta Engels gerne zur Verfügung
aus 45 Bewertungen Frau Engels hat problemlos und schnell meine Scheidung eingereicht und mir vorher alles ausführlich erklärt. Auch zu … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Gläser
Rechtsanwältin Ines Gläser
Anwaltsbüro Quirmbach & Partner, Robert-Bosch-Str. 12, 56410 Montabaur 6754.9560510622 km
Fachanwältin Medizinrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Ines Gläser ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Konstruktionsfehler
(18.03.2024) Wegen des Verdachts eines Ärztlichen Fehlers war die Kanzlei Quirmbach und Partner für uns tätig. Frau Gläser war eine …
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Herrmann
sehr gut
Rechtsanwältin Kerstin Herrmann
Rechtsanwälte gramming & kollegen, O’Brien Str. 3, 91126 Schwabach 7014.4277526222 km
Fachanwältin Familienrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Pferderecht
Im Bereich Konstruktionsfehler bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Kerstin Herrmann
aus 20 Bewertungen Ich fühlte mich in meinem Scheidungsverfahren von Frau Hermann wähend der gesamten Zeit optimal beraten. (02.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Bender
Rechtsanwältin Susanne Bender
Rechtsanwaltskanzlei Burgmans, Rechtsanwältin Susanne Bender, Kaiserstr. 10a, 33829 Borgholzhausen 6696.3004290707 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arzthaftungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Bender bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Konstruktionsfehler

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Konstruktionsfehler

Fragen und Antworten

  • Konstruktionsfehler: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Konstruktionsfehler umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Konstruktionsfehler und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Konstruktionsfehler: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Konstruktionsfehler sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Als einen Konstruktionsfehler bezeichnet man einen Produktfehler, der aus Verstößen gegen technische Erkenntnisse während der Konzeption und Planung des Produkts folgt und folglich ein gefahrloser Umgang mit dem Produkt nicht möglich ist. Dieser Fehler begründet eine vertragliche oder deliktische Produkthaftung des Herstellers. Konstruktionsfehler haften - im Gegensatz zu Fabrikationsfehlern - der gesamten zum Produkt gehörenden Produktionsserie an und deren Entstehung liegt zeitlich vor der Herstellung. Die gesetzlichen Regelungen sind in § 823 BGB und im ProdHaftG niedergelegt.

Der Hersteller eines Produkts muss aufgrund der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht vermeiden, dass nach dem jeweiligen Stand der Technik und Wissenschaft vorhersehbare Konstruktionsfehler entstehen. Ein allgemein anerkannter Stand der Technik und Wissenschaft ergibt sich aus den überbetrieblichen Normen und aus Technischen Regeln verschiedener Organisationen. Zur Vermeidung genügt es, dass Produkte bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht zu einer Gefahrenquelle werden. Dies gilt vor allem dann, wenn die bei unsachgemäßem Gebrauch entstehenden Gefahren ohne weiteres erkannt werden können. In diesen Fällen sind weder besondere Sicherheitsvorkehrungen des Herstellers noch eine Warnung vor unsachgemäßem Gebrauch erforderlich. Dies gilt z.B. für weit verbreitetes Handwerkszeug, wie Hammer, Säge, Messer, bei denen der vorsichtige Umgang damit schon Kindern beigebracht wird. Die Produktsicherheit muss aber andererseits auch in bestimmten Fällen von bestimmungswidrigem Gebrauch gegeben sein, d.h. dass Produkte bei jedem vorhersehbaren üblichen Umgang sicher sein müssen. Dies gilt insbesondere für die Überbeanspruchung von Produktteilen. So ist z.B. mit der Überlastung eines Personenaufzuges zu rechnen und deshalb sind die Stahlseile, an denen die Aufzugskabinen hängen, entsprechend stark zu bemessen.

Beispiele für Konstruktionsfehler:

  •     Konstruktion eines Bremssystems für Pkw, das keine ausreichende Bremskraft entwickelt
  •     Konstruktionsfehler auf Grund einer zu schwachen Materialverbindung z. B. Verschraubung oder Schweißnaht
  •     Einsturz einer Brücke unter normalen Bedingungen

Insgesamt kommt für Schäden, die aufgrund von Konstruktionsfehlern entstanden sind, gleichzeitig eine Haftung des Herstellers in Betracht und zwar verschuldensabhängig nach dem allgemeinen Deliktsrecht, sog. Produzentenhaftung, d.h. Pflichtverstoß und Verschulden des Herstellers werden vermutet, was der Hersteller widerlegen kann oder verschuldensunabhängig nach dem Produkthaftungsgesetz, sog. Produkthaftung.

Für einen Schadensersatzanspruch trägt der Geschädigte die Beweislast, d.h. er muss den im Konstruktions- und Verantwortungsbereich des Herstellers entstandenen Fehler und die dadurch entstandene Rechtsgutsverletzung beweisen. Diese Beweislast ist aber oft schwer zu erbringen, denn derartige Fehler sind in den meisten Fällen nicht offensichtlich, sondern verbergen sich im Detail und werden erst unter bestimmten Umständen sichtbar.

Eine Haftungsbefreiung des Herstellers ist nur in einigen Ausnahmefällen möglich:

  •     fehlendes willentliches Inverkehrbringen des Produkts (Diebstahl)
  •     Fehler entstand erst nach dem Inverkehrbringen (unsachgemäße Reparatur)
  •     Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (Eigenbedarf)

(WEI)

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