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sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Birk
Häger & Birk Rechtsanwälte, Hindenburgstr. 56, 28717 Bremen 6663.5181324583 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Christoph Birk ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Privatrecht
aus 43 Bewertungen Sehr schnelle und professionelle Beratung. Top (09.06.2023)
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Anwaltskanzlei Andrej Pipuš, Ul. talcev 15, Maribor 2000, Slowenien 7472.4579219559 km
Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
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Herr Anwalt Andrej Pipus bietet im Bereich Privatrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Die Rechtsberatung von Andrej Pipus war exzellent. Es ging um die Vollstreckung einer nicht bezahlten Rechnung. Dank … (05.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Privatrecht

Fragen und Antworten

  • Privatrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Privatrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Privatrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Privatrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Privatrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Privatrecht und Öffentliches Recht sind die beiden übergeordneten Rechtsgebiete, unter die sich die anderen Rechtsbereiche einordnen lassen. Das oft zusätzlich genannte Strafrecht ist eigentlich Teil des Öffentlichen Rechtes, da auch hier ein Über-Unterordnungsverhältnis zwischen Bürger und Staat vorliegt, wie es für das Öffentliche Recht typisch ist.

Das Privatrecht hingegen regelt Rechtsbeziehungen und Ansprüche zwischen rechtlich grundsätzlich gleichgestellten Subjekten. Wirtschaftlich können durchaus Unterschiede bestehen. So ist beispielsweise ein Mobilfunkvertrag, den ein Verbraucher mit einem großen Unternehmen abschließt, trotz massiver wirtschaftlicher Ungleichheit dem Privatrecht zuzuordnen. Für privatrechtliche Streitigkeiten sind die sogenannten ordentlichen Gerichte, also Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und ggf. BGH, zuständig.

Das bekannteste und grundlegende Gesetz im Privatrecht ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit seinem allgemeinen Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Nahezu jeder Vertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Ehevertrag etc. ist nach Privatrecht geschlossen. Ein Öffentlich-rechtlicher Vertrag ist hingegen die Ausnahme. Selbst wenn eine Behörde beispielsweise neue Bleistifte kauft, handelt es sich um einen privatrechtlichen Kaufvertrag. Dieser Teil des Privatrechtes wird auch Zivilrecht oder entsprechend dem BGB bürgerliches Recht genannt.

Daneben gibt es das sogenannte Sonderprivatrecht. Das Handelsrecht und dabei insbesondere das Handelsgesetzbuch (HGB) werden als Sonderprivatrecht der Kaufleute bezeichnet. Es betrifft, anders als das bürgerliche Recht, nicht jeden Bürger, sondern nur Kaufleute. Dabei finden sich im HGB beispielsweise einige Regeln für die Firma und Modifizierungen für den Handelskauf. Am Landgericht existiert in der Regel eine besondere Kammer für Handelssachen. Ohne besondere Regeln wird im Zweifel auf das allgemeine Privatrecht zurückgegriffen.

Auch Arbeitsrecht ist Sonderprivatrecht, da es nur Arbeitnehmer und Arbeitgeber betrifft. Der Sonderstatus wird auch hier durch die eigenen Gerichte in Form von Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und BAG deutlich. Trotzdem handelt es sich um Privatrecht und nicht etwa um öffentliches Recht, für das ein Verwaltungsgericht zuständig wäre.

Sogenanntes Internationales Privatrecht (IPR) regelt lediglich, welches nationale Recht für grenzüberschreitende Fälle anwendbar ist, beispielsweise wenn ein internationaler Vertrag vorliegt oder bei einer multinationalen Ehe.

Manche Rechtsfragen berühren sowohl Privatrecht als auch Öffentliches Recht. So gibt es ein privates Baurecht und ein öffentliches Baurecht. Während Letzteres die Baugenehmigung, Vorschriften zum Brandschutz und ähnliche für die Allgemeinheit wichtige Fragen betrifft, sind Architektenvertrag, konkrete Werkverträge mit Handwerkern und ggf. auch der Grundstückskaufvertrag Privatrecht.

(ADS)

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