4.212 Anwälte für Revision | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwalt Urs-Gunther Heck
Rechtsanwalt Urs-Gunther Heck
Kollegium VÖLKER Rechtsanwälte, Kaiserstr. 55, 72764 Reutlingen 6949.4169660128 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Urs-Gunther Heck vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(16.02.2022) Herr Heck ist ein sehr kompetenter Anwalt. Ich würde nie mehr, mich an einen anderen Anwalt wenden. A. Brehmer
Profil-Bild Rechtsanwalt Helge Olaf Käding
sehr gut
Rechtsanwalt Helge Olaf Käding
Kanzlei Helge Olaf Käding - Experte für Handballrecht, Ziethenstraße 5, 32425 Minden 6721.4296529607 km
Pragmatik statt Promotion! - Krative Lösungen statt Klagewellen! - Verständlichkeit statt Verklausulierungen! - Gutes Gefühl statt Getriebenheit! - Gesamtbild statt Geringfügigkeiten!
Sportrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Helge Olaf Käding ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 100 Bewertungen Sehr kompetente, verständliche und schnelle Aussagen. Klarer Hinweis auf weiteres Vorgehen. (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Schmidt
Rechtsanwälte Fenderl & Dietrich, Karlstr. 19, 63739 Aschaffenburg 6862.0153227555 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Schmidt bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 268 Bewertungen Hervorragende Kompetenz in Beratung und Abwicklung meines Anliegens von Anfang bis Ende. Herrn Schmidt kann ich als … (05.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Karin Merkel
Kanzlei Dr. Karin Merkel, Marktstraße 10, 65183 Wiesbaden 6800.3395300865 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Karin Merkel - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Hendrik Lippmann
sehr gut
Rechtsanwalt Hendrik Lippmann
Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen, Breite Str. 53-54, 39576 Hansestadt Stendal 6880.0285832054 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Hendrik Lippmann
aus 167 Bewertungen Freundlich und sagt, klipp und klar, was Phase ist. Eine sehr freundliche und hilfsbereite Kanzlei. (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Lamers
Rechtsanwalt Stefan Lamers
Rechtsanwälte Garben, Schlüter, Schützler & Reiss, Hohenzollernring 103, 50672 Köln 6673.7479163601 km
Öffentliches Baurecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stefan Lamers ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
(22.02.2024) Hat sich in einen komplexen Prozess sehr zügig und kompetent eingearbeitet, verständlich beraten und das für uns so …
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Hankowetz
Rechtsanwalt Robert Hankowetz
Anwaltskanzlei Hankowetz, D.-Martin-Luther-Straße 17, 93047 Regensburg 7100.6117520761 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Robert Hankowetz
(02.02.2020) Vollauf zufrieden und gewonnen
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Naujokat
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Naujokat
Rechtsanwaltskanzlei Matthias Naujokat, Zeppelinstr. 6, 06712 Zeitz 6984.5469441342 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Naujokat - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 13 Bewertungen Top Adresse! Mein Anliegen wurde prompt zu meiner Zufriedenheit erfüllt! Vielen Dank. (09.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Schomberg
Rechtsanwalt Bernd Schomberg
Rechtsanwälte Schomberg & Korcz, Kalkentalstr. 2, 60489 Frankfurt am Main 6821.059801604 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Bernd Schomberg
(18.10.2020) Ich habe Herrn Schomberg wegen einer Verkehrsrechtsangelegenheit eingeschaltet. Ich wurde von ihm umfassend beraten, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Boecker
Rechtsanwalt Johannes Boecker
Rechtsanwälte Boecker GbR, Marktplatz 17, 73479 Ellwangen (Jagst) 6980.7774766195 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Boecker unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Herr Johannes Boecker ist ein Absolut Kompetenter und Durchgreifender Anwalt der empfehlenswert ist. Er versteht sein … (21.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn Reifenrath
Kanzlei Reifenrath, Blücherstraße 64, 40477 Düsseldorf 6648.8290677732 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Jörn Reifenrath
aus 6 Bewertungen Herr Reifenrath hat mich sehr kompetent beraten. Vielen Dank. (04.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Dreesen
sehr gut
Kanzlei Dreessen, Zum Handelshof 3, 39108 Magdeburg 6892.7632043317 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Patrick Dreesen gerne zur Verfügung
aus 20 Bewertungen sehr freundlich und hilfsbereit (19.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. iur. Sebastian Bourgeois
Rechtsanwalt Mag. iur. Sebastian Bourgeois
Rechtsanwaltskanzlei Bourgeois, Mainzer Straße 75, 65189 Wiesbaden 6801.553643678 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag. iur. Sebastian Bourgeois
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Michael Dietrich
Rechtsanwalt Kai Michael Dietrich
Kanzlei Lister Anwälte am Moltkeplatz, Gabelsbergerstraße 7, 30163 Hannover 6767.3695113108 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Familienrecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Kai Michael Dietrich ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 9 Bewertungen Herr Dietrich ist freundlich, er ist sehr kollegial, er versucht sich mit der Gegenpartei zu einigen. Er ist ruhig, … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann - Fachanwalt für Familienrecht | Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Wirteltorplatz 11, 52349 Düren 6652.5443171514 km
Ständig auf dem neuesten Stand, immer einen Schritt voraus: Fortschrittliche Lösungen für moderne Herausforderungen
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht • Strafrecht • eBay & Recht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
aus 78 Bewertungen Hat mich über jeden Schritt schnell übers Handy informiert. Die Gespräche waren gut und nur das wichtigste würde … (11.01.2023)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Insa Peters-Rehwinkel
Rechts- und Fachanwältin Insa Peters-Rehwinkel
Kanzlei Fachanwältin Insa Peters-Rehwinkel, Kleine Breite 7, 28757 Bremen 6659.5815290068 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Pferderecht • Opferhilfe
Frau Rechts- und Fachanwältin Insa Peters-Rehwinkel bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
(08.09.2023) Trotz kurzer Einlesung in meinem Fall, wurde alles perfekt gelöst. Bin ihr sehr dankbar und ich kann sie nur …
Profil-Bild Rechtsanwalt Henry Lange
Rechtsanwalt Henry Lange, Biberpelzstr. 37, 12589 Berlin 6998.4000950459 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Henry Lange
(30.06.2023) Ich kann Rechtsanwalt Lange uneingeschränkt empfehlen. Die Zusammenarbeit ist professionell und effektiv. Seine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Heidersberger
Kanzlei Wolfgang Heidersberger, Regierungsstr. 549, 84028 Landshut 7132.0580253463 km
Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Heidersberger
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Ankermann
Kanzlei Michael Ankermann, Philosophenweg 1b, 23970 Wismar 6787.0946542283 km
Familienrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Ankermann
(21.03.2024) Ich kenne Herrn Ankermann schon länger. Er hat mir schon in mehreren anderen Rechtsangelegenheit geholfen. Um so …
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Höpping
Rechtsanwalt Carsten Höpping
Kanzlei Höpping, Anzensteinstr. 16, 95478 Kemnath 7038.3106572363 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Höpping hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(25.08.2021) Alles war positiv. Von Beratung bis zur Gerichtsverhandlung. Danke
Profil-Bild Rechtsanwalt Detlef Greiner
Rechtsanwalt Detlef Greiner
Rechtsanwalt Detlef Greiner, Bertoldstr. 45, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.3426006615 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Detlef Greiner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
(04.07.2018) Klasse
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Jürgen Wiegand
Rechtsanwalt und Notar Jürgen Wiegand
WSHP Wiegand Striether Sprengnether Strahl Wissig Lang Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurter Str. 35, 61118 Bad Vilbel 6826.0570453063 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Jürgen Wiegand ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 8 Bewertungen Herr Wiegand hat uns sehr kompetent beraten. Sehr zügige Abwicklung, ausgesprochen freundlicher Kontakt. Absolut zu … (03.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hagen Heiling
Rechtsanwalt Hagen Heiling
WIGU – Borufka, Heiling & Rößler, Alexandrinenstr. 18, 19055 Schwerin 6797.4196852179 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Öffentliches Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Hagen Heiling ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
(21.10.2020) Die Zusammenarbeit mit Herrn Heiling ist vertrauensvoll. Meine Vorstellungen werden gehört und eine zufriedenstellende …
Profil-Bild Rechtsanwalt Siegfried Groß
Rechtsanwalt Siegfried Groß, Vorstadt 7a, 67292 Kirchheimbolanden 6808.5598115516 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Siegfried Groß hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(18.03.2021) Fachlich sehr kompetent und authentisch. Hat sich unserem Fall sehr ehrlich angenommen und keine falschen Hoffnungen …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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