4.227 Anwälte für Revision | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Petrikowski
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Petrikowski
Rechtsanwaltskanzlei Felix Petrikowski, Scherlebecker Str. 208, 45701 Herten 6651.4859925018 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Felix Petrikowski
aus 39 Bewertungen Ich kann wirklich nichts negatives über Herr Petrikowski sagen.Er hat sich immer Zeit genommen und unkompliziert auf … (22.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Bass
Rechtsanwalt Patrick Bass
Dr. Brauer Rechtsanwälte, Hertha-Lindner-Straße 10-12, 01067 Dresden 7079.4363803062 km
VerwaltungsrechtStrafrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Patrick Bass gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Ich hatte Haus durchsuchung und verfahren wegen Drogenhandel, obwohl die gar keine Drogen gefunden hatten. … (28.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Justine Diebel
Rechtsanwältin Dr. Justine Diebel
H/T Defensio Strafverteidiger, Zeil 29-31, 60313 Frankfurt am Main 6826.48098638 km
Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Justine Diebel gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Dr. Justine Diebel und ihr Team nutzten ihr Fachwissen, um mir zu helfen und alle meine Fragen wurden umgehend … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marko Jonuleit
sehr gut
Rechtsanwalt Marko Jonuleit
Rechtsanwaltskanzlei Jonuleit, Bernauer Straße 56, 16515 Oranienburg 6952.1693256094 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Marko Jonuleit
aus 18 Bewertungen Ein herausragender Anwalt! Kompetent, schnell und erfolgreich! Aus meiner Nebenkostenabrechnung hat er deutlich mehr … (02.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Koehn
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Koehn
Koehn - Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht, Pariser Str. 3, 10719 Berlin 6971.9280513254 km
"Speak softly and carry a big stick; you will go far." Theodore Roosevelt, US-Präsident 1901 in Anlehnung an ein altes afrikanisches Sprichwort
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Schulrecht • Öffentliches Recht
Herr Rechtsanwalt Jens Koehn ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 89 Bewertungen Wir haben eine Ablehnung der Aufnahme in die 5. Klasse des Gymnasiums erhalten. Für uns sah die Situation aussichtslos … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Nößler
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Nößler
Kanzlei Joachim Nößler, Rathausstr. 12, 98544 Zella-Mehlis 6917.8088603525 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Nößler - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Nachdem uns der erste Schreck nach dem Unfall aus den Gliedern gefahren war, suchten wir Rat und Hilfe bei Herrn … (11.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Jaekel
Rechtsanwalt Alexander Jaekel
Bergmann, Jaekel, Waßelewsky, Pichelsdorfer Straße 61, 13595 Berlin 6962.9884771641 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Jaekel im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
(08.06.2023) Schnelle Reaktion, sofortige Umsetzung, freundlich und transparent
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Eickhoff
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Eickhoff
HEE Rechtsanwälte, Binger Straße 74, 14197 Berlin 6972.0231107429 km
Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Eickhoff hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Absolut empfehlenswert! Sehr kompetent, lösungsorientiert und nett! (09.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Onur Türktorun
sehr gut
Rechtsanwalt Onur Türktorun
Rechtsanwalt Türktorun, Gustav-Heinemann-Ring 1, 63128 Dietzenbach 6837.220784441 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Onur Türktorun ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Ich würde Herrn Rechtsanwalt Türktorun immer wieder beauftragen. Dieser Mann weiß einfach, was er tut. Er ist … (25.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Angelika Schmidtmann
Rechtsanwältin Angelika Schmidtmann
Kanzlei Angelika Schmidtmann, Berliner Str. 58/59, 02826 Görlitz 7147.6055574613 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Angelika Schmidtmann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 9 Bewertungen wir können uns zu kurtz (07.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Aron
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Aron
Kanzlei Andrea Aron, Bamberger Str. 45, 15366 Hönow 6988.600796448 km
In den meisten Fällen ist richtig, wenn ich sage: Entweder es wird besser oder es bleibt wie es ist, insofern ist es (einen Versuch) wert, die eigenen Interessen zu vertreten.
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Aron im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Ich wurde von der Rechtsanwältin super beraten und sie hat mich auch vor Gericht hervorragend beraten und vertreten. (21.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerald Schreck
sehr gut
Rechtsanwalt Gerald Schreck
Schreck Rechtsanwälte, Stiftstr. 12, 06844 Dessau-Roßlau 6945.9616943836 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht • Schwerbehindertenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Gerald Schreck ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 13 Bewertungen Ich kann Herrn Schreck nur wärmstens empfehlen. Er hat mich hervorragend vertreten und war während des gesamten … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Rost
sehr gut
Kanzlei Jürgen Rost, Karl-Marx-Str. 35c, 15890 Eisenhüttenstadt 7068.1141861501 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jürgen Rost
aus 24 Bewertungen Es wurde sich sehr schnell zurück gemeldet,die Antwort war gut erklärt und meine Frage präzise beantwortet. Super 👍 (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Mihm
Rechtsanwalt Christian Mihm, Alexanderstr. 98, 60489 Frankfurt am Main 6821.0243710954 km
"Das Ziel des Rechts ist der Friede, das Mittel dazu der Kampf." - Rudolf von Ihering
Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Mihm vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 8 Bewertungen Herr Mihm konnte Mandat nicht annehmen und hat mir Kollegen empfohlen, aber sehr nette Gespräche (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike C. Lawin
Rechtsanwältin Heike C. Lawin
Lawin & Partner - Rechtsanwälte ∙ Fachanwalt ∙ Notar, Bäckerstr. 102, 38640 Goslar 6834.316371803 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Heike C. Lawin
(24.07.2023) Ich habe mit Frau Lawin eine sehr gute Erfahrung gemacht, sie hat meine Interessen voll und ganz vertretenen auch vor …
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Greinwald
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Greinwald
Kanzlei Claudia Greinwald, Blumenstraße 1, 80331 München 7119.4430003711 km
Menschen im Mittelpunkt
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Mediation
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Greinwald
aus 20 Bewertungen Die Rechtsanwältin Frau Greinwald ist eine sehr gute Rechtsanwältin. Sie hat sich sehr lange und intensiv mit meinem … (04.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ann-Kathrin Schönekeß
Rechtsanwältin Ann-Kathrin Schönekeß
Rechtsanwältin Ann-Kathrin Schönekeß, Karlstraße 17, 58636 Iserlohn 6698.2178217425 km
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. -Bertolt Brecht-
Strafrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Ann-Kathrin Schönekeß
(09.04.2024) Es ging um fragwürdige Geschäftspraktiken eines Telefondienstanbieters. Frau Schönekeß vermittelte mir sehr viel …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Martin
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Martin
Rechtsanwalt Andreas Martin, Marzahner Promenade 22, 12769 Berlin 6981.8154556616 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Martin bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 129 Bewertungen Kann mir ich nur empfehlen. Habe den Anwalt direkt am Telefon gehabt und schnelle, hilfreiche und nette Antworten … (07.03.2024)
Profil-Bild Spanischer Anwalt (Abogado) Dr. Jesús Becerra
sehr gut
Spanischer Anwalt (Abogado) Dr. Jesús Becerra
Jesús Becerra. Derecho penal, Provenza, 278, 08008 Barcelona, Spanien 6865.5074277478 km
Strafrecht
Herr Spanischer Anwalt (Abogado) Dr. Jesús Becerra ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 20 Bewertungen Eine absolute Empfehlung für jeden, der Beratung und oder Unterstützung braucht. Der gesamte Prozess ist sehr … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Grzimek
Grzimek, Wegelein & Partner Rechtsanwälte, Joachimsthaler Straße 15, 10719 Berlin 6971.7018104703 km
Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Grzimek bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
(06.05.2022) Świetny prawnik. Polecam serdecznie.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Christoph Hartmann
Rechtsanwalt Dr. jur. Christoph Hartmann
ADVOVIS, Am Alten Schlachthof 6, 36037 Fulda 6863.1074548481 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Christoph Hartmann bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Möchte mich bedanken für die Region Berlin und die vielen Dank für Ihre Bemühungen in unserem Gespräch mit Ihnen mit … (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Philip Schwartz
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Dr. Schwartz & Claßen Rechtsanwälte, Konrad-Zuse-Ring 11 a, 41179 Mönchengladbach 6627.7766031269 km
Gerechtigkeit durch Erfahrung und Engagement
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Philip Schwartz
aus 64 Bewertungen Wir sind sehr zufrieden gewesen mit Herrn Dr. Schwartz. Er hat super Dienste geleistet. Wir bedanken uns erneut ganz … (25.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beatrice Hesselbach
sehr gut
SCHREIBER, HESSELBACH & NOESKE | Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Warenburgstr. 3, 78050 Villingen-Schwenningen 6925.6782248198 km
Rechtsberatung auf Augenhöhe - gemeinsam mit Ihnen rechtliche Chancen/ Risiken ermitteln und optimal agieren
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Fachanwältin Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Beatrice Hesselbach
aus 63 Bewertungen Nachdem wir ein knappes halbes Jahr selbst versucht haben, die ausstehende Forderung von 19.000 Euro bei unserem … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Dreier
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Rechtsanwalt Christian Dreier
Anwalts § Kanzlei Dreier, Domänenstr. 16, 44225 Dortmund 6676.8643289475 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Dreier gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Innerhalb kürzester Zeit bekam ich eine Antwort auf meine ihm geschrieben Email. Diese Antwort hat mir sehr geholfen. … (14.08.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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