324 Anwälte für Täter-Opfer-Ausgleich | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Hüners
sehr gut
Rechtsanwalt Sven Hüners
Kanzlei Hüners, Colonnaden 21, 20354 Hamburg 6719.574129945 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Sven Hüners vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 140 Bewertungen Ich bin völlig positiv überrascht. Meine Anfrage wurde innerhalb einer Stunde beantwortet. Absolute Perfektion. Danke … (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Lang
sehr gut
Kanzlei Lang, Kaiserstraße 5, 66111 Saarbrücken 6767.3057732892 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Lang ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Täter-Opfer-Ausgleich
aus 20 Bewertungen Aile birleşiminde İstanbul konsolosluğuna A1 seviyesinde Almanca sözlü sınavda 21 soru soruldu hepsine doğru cevap … (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Meng
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Meng
Claudia Meng, Kaiser-Joseph-Str. 218, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.6982534415 km
Unerschrocken, konsequent und ganz persönlich.
Schulrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Öffentliches Recht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Frau Rechtsanwältin Claudia Meng
aus 91 Bewertungen Die Tochter ist in einem gewissen Umfang behindert. Darum fand vor den Gerichtsterminen ein gesonderter Termin statt. … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Gröbmayr
sehr gut
Kanzlei Gröbmayr, Gerberau 9a, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.8724077442 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Christina Gröbmayr ist Ihr Ansprechpartner für Täter-Opfer-Ausgleich
aus 49 Bewertungen Frau Gröbmayr ist eine top Anwältin, sie hat mich kompetent in meinem Fall beraten und das beste rausgeholt. Nur zu … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Arneth
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Arneth
Anwaltskanzlei Corinna Wehran-ltschert - Sabine Arneth, Clemensstr. 26-30, 56068 Koblenz 6745.2638231043 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Sabine Arneth ist Ihr Ansprechpartner für Täter-Opfer-Ausgleich
aus 10 Bewertungen Wir hatten ein Problem mit unserem Vermieter, aber Frau Arneth hat uns die Angst genommen. Wir fühlen uns sehr gut … (13.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas R.J. Franz
Rechtsanwalt Thomas R.J. Franz
Klemm & Franz, Blumenstr. 31, 68775 Ketsch 6857.3243691468 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas R.J. Franz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
(19.05.2022) Schneller Rückruf, professionelle Auskunft.
Profil-Bild Rechtsanwältin Marie-Luise Ruhr-Luge
Rechtsanwältinnen Ruhr-Luge & Lennartz, Neusser Str. 173, 41065 Mönchengladbach 6630.9430461659 km
Erbrecht • Familienrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Frau Rechtsanwältin Marie-Luise Ruhr-Luge
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Bromba
Rechtsanwalt Sven Bromba
dsd+h, Saynstraße 8, 57610 Altenkirchen (Westerwald) 6730.9392604662 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Sven Bromba ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Täter-Opfer-Ausgleich
aus 7 Bewertungen Herr Bromba, Hat mich in einem Fall unterstützt, in dem ich beim Kauf eines Autos von Privat, betrogen wurde. Um das … (15.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Rose
Rechtsanwältin Daniela Rose
Kanzlei Kühn, Gögginger Str. 104, 86199 Augsburg 7062.8514120564 km
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Daniela Rose gerne zur Verfügung
(27.06.2022) Frau Rose hat sich fürs persönliche Gespräch viel Zeit genommen. Sie hat die Unstimmigkeiten in den Vorwürfen gut …
Profil-Bild Rechtsanwältin Alice Scaglione
sehr gut
Rechtsanwältin Alice Scaglione
Rechtsanwältin Scaglione, Kupferdreher Straße 128, 45257 Essen 6659.0755432456 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Frau Rechtsanwältin Alice Scaglione
aus 41 Bewertungen Absolute Kompetenz in jeglicher Hinsicht und das vom ersten Moment an. Zielführende Beratung und im weiteren Verlauf … (07.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Hanna Klee
Rechtsanwältin Hanna Klee
Rechtsanwältin Hanna Klee, Kurt-Schumacher-Platz 8, 44787 Bochum 6663.2316758619 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Hanna Klee ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
(29.07.2023) Die Anwältin hat sich sehr freundlich sowie klar und zielgerichtet verhalten. Auf mich als Laien wirkte sie überaus …
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Jüde
sehr gut
Rechtsanwältin Melanie Jüde
Kanzlei Jüde - Kanzlei für Strafrecht - Strafverteidigung und Opfervertretung -, Oxfordstr. 13, 53111 Bonn 6694.3864888132 km
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Melanie Jüde gerne zur Verfügung
aus 21 Bewertungen Frau Jüde hat mich souverän und kompetent vor Gericht vertreten und mir so zu meinem Recht verholfen. Ich kann sie nur … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Camilla Joyce Thiele
Rechtsanwältin Camilla Joyce Thiele
Rechtsanwältin Thiele, Hinter der Lieth 15 15, 22529 Hamburg 6714.7565646093 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Camilla Joyce Thiele hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 5 Bewertungen Schnell geantwortet und hilfsbereit (29.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susann Wipper LL.M. (oec.)
sehr gut
Rechtsanwältin Susann Wipper LL.M. (oec.)
WIPPER Rechtsanwälte, Magdeburger Allee 80, 99086 Erfurt 6920.9912447301 km
Fachanwältin für Strafrecht Zertifizierte Opferanwältin (WEISSER RING e.V.) Fachanwältin für Sozialrecht
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Frau Rechtsanwältin Susann Wipper LL.M. (oec.)
aus 18 Bewertungen Bis jetzt kann ich nur Positives sagen . (18.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Pernet
Rechtsanwalt Jürgen Pernet
Kanzlei Jürgen Pernet, Fürther Straße 98-100, 90429 Nürnberg 7009.8128311219 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Juristische Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Herr Rechtsanwalt Jürgen Pernet
(26.01.2023) Top Beratung
Profil-Bild Rechtsanwältin Catharina Rossmeisl
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Kanzlei Rossmeisl, Sophienstraße 3, 80333 München 7118.435618938 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Catharina Rossmeisl
aus 47 Bewertungen Herzlichen Dank für die kompetente Beratung. Absolut top! (01.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Mangold
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Anwaltskanzlei Mangold, Ludwigstraße 29, 89231 Neu-Ulm 7004.6085526329 km
Für Sie und Ihre Rechte setze ich mich parteiisch und unabhängig ein! Ihr Ziel bestimmt unsere gemeinsame Strategie.
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Ulrike Mangold ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 50 Bewertungen Frau Mangold, wenn es mehr Menschen wie Sie geben würde, dann wäre die Welt ein sehr viel besserer Ort. (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Seidenkranz
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Rechtsanwältin Alexandra Seidenkranz
Kanzlei Alexandra Seidenkranz, Kaiserstr. 2, 53721 Siegburg 6697.9366772883 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Alexandra Seidenkranz im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Beratung und Vertretung
aus 21 Bewertungen Frau Seidenkranz kenne ich schon länger und bin daher froh das sie mich vertreten hat. Durch meine Erkrankung hat sie … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Zimmermann
Rechtsanwältin Anke Zimmermann
Kanzlei Anke Zimmermann, Moerser Str. 98, 47803 Krefeld 6630.237200593 km
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Anke Zimmermann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 8 Bewertungen Schnelle Reaktionszeit, sehr freundlich (07.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nina Jüttner
Rechtsanwältin Nina Jüttner
Kanzlei Nina Jüttner, Obere Karspüle 1, 37073 Göttingen 6825.5466183777 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Nina Jüttner im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Fachanwältin für Strafrecht Andrea Wittkowski-Neumann
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Kanzlei Andrea Wittkowski-Neumann, Seegefelder Str. 132, 13583 Berlin 6960.8024790689 km
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Frau Fachanwältin für Strafrecht Andrea Wittkowski-Neumann gerne zur Verfügung
aus 14 Bewertungen Mit ihrer telefonischen Beratung ohne Berechnung war ich sehr zufieden. (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Rothschild
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Rechtsanwältin Sandra Rothschild
Kanzlei Magold, Walter & Hermann Rechtsanwaltspartnerschaft, Ostendstr. 196, 90482 Nürnberg 7014.4680203307 km
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Sandra Rothschild hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 77 Bewertungen Meine Erfahrung mit Frau Rotschild war in vollem Umfang positiv. Ebenso das Ergebnis der Beratung und Vertretung durch … (02.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Frauke Pete
Kanzlei Frauke Pete, Am Münster 9-11, 37154 Northeim 6819.5685936315 km
Fachanwältin Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Juristische Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Frau Rechtsanwältin Frauke Pete
(10.06.2022) Einfach perfekt, sehr freundlich und verständnisvoll. Frau Pete erklärt sehr genau und verständlich was alles …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Fink
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Kanzlei Stefan Fink, Frankfurter Str. 90, 61118 Bad Vilbel 6825.9021934897 km
Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Stefan Fink ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Täter-Opfer-Ausgleich
aus 14 Bewertungen Fühlte mich sehr gut beraten. (19.01.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich

Fragen und Antworten

  • Täter-Opfer-Ausgleich: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Täter-Opfer-Ausgleich: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Täter-Opfer-Ausgleich sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Der Täter-Opfer-Ausgleich, kurz TOA genannt, ist ein Instrument im Strafverfahren, mit dem der Täter dem Opfer einer Straftat eine Wiedergutmachung leistet, um den Konflikt zwischen den Beteiligten zu beseitigen. Der TOA hat den Zweck, dass der erlittene Schaden des Opfers wieder ausgeglichen wird und dem Täter die Folgen seiner Tat zu Bewusstsein zu bringen, damit dieser die Verantwortung dafür übernimmt. Ist der TOA erfolgreich, söhnen sich die Parteien aus und es erfolgt – je nach Fall – zuletzt die Einstellung des Strafverfahrens.

Wann findet der Täter-Opfer-Ausgleich statt?

Der TOA ist in § 46a Strafgesetzbuch, kurz StGB, und in §§ 155a, 155b Strafprozessordnung, kurz StPO, geregelt. Nach diesen Vorschriften kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe ganz absehen oder die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Strafverfahrens verfügen, wenn der Täter die Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut gemacht hat oder die Wiedergutmachung ernsthaft angestrebt hat, um den Konflikt zu beseitigen. Das Gericht kann auch die Strafe mildern oder von Strafe absehen, wenn die Schadenswiedergutmachung von dem Täter einen persönlichen Verzicht oder eine erhebliche persönliche Leistung erfordert und der Täter das Opfer ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt hat. Einstellung heißt, dass das Strafverfahren beendet wird, ohne dass der Täter verurteilt wird. Die Einstellung kann unter einer Auflage erfolgen, zum Beispiel dadurch, dass eine vereinbarte Ratenzahlung zur Wiedergutmachung auch eingehalten wird.

Bei der ersten Variante soll ein immaterieller Ausgleich mit dem Verletzten erreicht werden, wobei darunter auch die Zahlung von Schmerzensgeld fällt. Bei der zweiten Variante wird der Geschädigte finanziell entschädigt. Der Geschädigte muss ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt worden sein und diese Entschädigung muss dem Täter eine erhebliche persönliche Leistung oder einen persönlichen Verzicht abgefordert haben. Grundsätzlich ist erforderlich, dass das Opfer die Zahlung als Wiedergutmachung akzeptiert. Allerdings kann auch der Versuch ausreichend sein, wenn das Opfer jegliche Wiedergutmachungsbemühungen ablehnt, ohne hierzu besondere schützenswerte Interessen darlegen zu können.

Das Gericht kann allerdings nur von Strafe absehen, wenn der Täter zu keiner höheren Freiheitsstrafe als von einem Jahr verurteilt wird oder nicht mehr als 360 Tagessätze als Strafe bestimmt werden. In diesen Fällen kommt eine Einstellung in Betracht, die auch unter Auflagen erfolgen kann. Vorstrafen spielen insoweit indirekt eine Rolle, da Wiederholungstäter mit höheren Freiheitsstrafen rechnen müssen. Wird diese Grenze überschritten, bleibt dennoch die Möglichkeit, die Strafe zu mildern. Die Schuld des Täters spielt keine Rolle und die Hinzuziehung eines Verteidigers ist nicht erforderlich.

Der TOA kann bei jeder Straftat angewendet werden. § 155a Strafprozessordnung, kurz StPO, schreibt vor, dass in jedem Stadium des Verfahrens die Staatsanwaltschaft und das Gericht die Möglichkeit des TOA prüfen sollen. Damit ist die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs im Ermittlungsverfahren bereits ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Strafanzeige oder Strafantrags bei Polizei oder Staatsanwaltschaft von den Ermittlungsbehörden zu prüfen. Im Ermittlungsverfahren wird der verdächtigte Täter Beschuldigter genannt.

Grundsätzlich ist ein Geständnis des Beschuldigten Voraussetzung zum TOA, zumindest darf der Beschuldigte die Tat nicht ausdrücklich bestreiten. Weiter muss der Beschuldigte hinreichend verdächtig sein. Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn das vorläufige Ergebnis der Ermittlungen eine Verurteilung wahrscheinlicher macht als einen Freispruch.

Wie läuft der Täter-Opfer-Ausgleich ab?

Die Durchführung des TOA kann sowohl von der Staatsanwaltschaft, vom Gericht, durch den Beschuldigten oder dessen Strafverteidiger, aber auch vom Verletzten selbst in Gang gesetzt werden. Im Wesentlichen kommt der Täter-Opfer-Ausgleich bei Ehr- und Körperverletzungsdelikten, ferner bei Raub, Erpressung und Freiheitsdelikten in Betracht.

Voraussetzung ist, dass beide Parteien die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs wünschen, da dieser freiwillig ist. Zunächst wird beiden Parteien in einzelnen Vorgesprächen der Ablauf der Verfahrens und dazu bestehende Alternativen erläutert. Sind beide Parteien mit der Durchführung einverstanden, wird ein Vermittler bestimmt, unter dessen Obhut die Ausgleichgespräche geführt werden:

Zunächst werden den Beteiligten die „Spielregeln“ erklärt, wie zum Beispiel, den anderen Gesprächspartner ausreden zu lassen. Danach folgt die sogenannte Wiedergutmachungskonferenz. In deren Rahmen berichten die Beteiligten aus ihrer Sicht das Tatgeschehen. Zuletzt erfolgt die Klärung der Wiedergutmachung und die Parteien handeln eine verbindliche Vereinbarung aus. Diese kann die Zahlung von Schmerzensgeld, Schadensersatz, aber auch bestimmte soziale Tätigkeiten des Beschuldigten beinhalten.

Gegenstand der Vereinbarung kann dann auch ein Zurückziehen einer etwaig gestellten Strafanzeige oder eines Strafantrags beinhalten. Nach dem Zurückziehen eines Strafantrags kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren bei Antragsdelikten nur im Falle des öffentlichen Interesses fortfahren.

Zwar ist ein persönlicher Kontakt zwischen Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer und Beschuldigten beim TOA angedacht, aber nicht zwingend notwendig. Wurde eine Vereinbarung geschlossen, überwacht der Vermittler die Einhaltung und teilt das Ergebnis den Ermittlungsbehörden mit. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann gegebenenfalls mit Zustimmung des Gerichts über die Einstellung des Verfahrens oder das Gericht über eine Strafmilderung. Auch eine Einstellung unter Auflagen ist möglich, zum Beispiel mit dem Inhalt, dass die vereinbarte monatliche Ratenzahlung von Schmerzensgeld auch eingehalten wird. Erfolgt die TOA nach Beginn des gerichtlichen Verfahrens und sieht das Gericht von einer Strafe ab, spricht es den Beschuldigten schuldig, erklärt aber in der Urteilsformel den Strafverzicht.

Alternativen zum Täter-Opfer-Ausgleich

Vom TOA ist die Mediation zu unterscheiden. Die Mediation ist zwar auch dafür gedacht, dass sich streitende Parteien außergerichtlich einigen, hat aber für den Beschuldigten nicht den Vorteil, dass eine Aussöhnung zum Absehen der Strafe führt. Sie kann lediglich strafmildernd berücksichtigt werden.

Der Geschädigte kann seine Schadensersatzansprüche aber auch durch eine zivilrechtliche Klage verfolgen oder im Strafverfahren im Rahmen eines beantragten Adhäsionsverfahrens oder bei bestimmten Vergehen und Verbrechen mit Erhebung einer Nebenklage durchsetzen. Diese Möglichkeiten haben aber nicht das Ziel, dass sich der Geschädigte mit dem Täter aussöhnt. Deshalb kann die psychische Belastung des Konflikts bestehen bleiben, die durch den TOA beseitigt werden soll.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.