3.876 Anwälte für Testament | Seite 4

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Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Stella Stritt Dipl.Finanzwirt
sehr gut
Kanzlei Stella Stritt, Bahnhofstr. 6, 79822 Titisee-Neustadt 6917.7117709075 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechts- und Fachanwältin Stella Stritt Dipl.Finanzwirt unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Testament
aus 31 Bewertungen Ich kann mich den anderen Bewertungen nur anschließen: Höchst kompetent, freundlich, menschlich und einfach einen … (19.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Malek Bargui LL.M
Rechtsanwalt Dr. Malek Bargui LL.M
Bargui Law Firm / BARGUI AVOCATS, Centre Urbain Nord 01 Tunis 1082, Tunesien 7721.8346666926 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Testament bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Malek Bargui LL.M
(13.12.2020) Seit vielen Jahren berät mich Dr. Malek Bargui in rechtlichen Angelegenheiten in Tunesien. Top Anwalt und sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Jucknischke
sehr gut
Rechtsanwalt Gerhard Jucknischke
JUCKNISCHKE /// ADVO-KONTOR® /// RECHTSANWALT - JENA, Brauhofstr. 7, 07745 Jena 6958.5065631618 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Gerhard Jucknischke ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Testament
aus 49 Bewertungen Absolut Empfehlenswert!!! Bei jedem auftretenden Thema glänzte er mit Fachexpertise, sei es Scheidung, Kind, Haus. … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bastian Ruge LL.M.
Rechtsanwalt Bastian Ruge LL.M.
RUGE FEHSENFELD Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater, Essener Bogen 23, 22419 Hamburg 6713.7541948681 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Bastian Ruge LL.M. - Ihr juristischer Beistand im Bereich Testament
(19.12.2023) Ich möchte der Kanzlei RUGE FEHSENFELD meinen Dank aussprechen. Über eine Empfehlung eines Freundes bin ich zu Herrn …
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Wollburg
Rechtsanwältin Silke Wollburg
Anwaltskanzlei Wollburg, Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen 6655.2055165962 km
Ihr gutes Recht! Zuverlässig - Zügig - Zahlbar
Erbrecht • Beamtenrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht • Verwaltungsrecht • Sozialrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Silke Wollburg ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Testament
aus 6 Bewertungen Sehr gute Beratung (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christa Krumm
Rechtsanwältin Christa Krumm
Anwaltskanzlei Christa Krumm, Rietsweg 20, 72116 Mössingen 6948.3308294983 km
Vorrangig wird von mir für meine Mandanten eine gütliche Einigung angestrebt, um so langwierige und kostenintensive Rechtsstreite zu vermeiden.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Pferderecht • Unterhaltsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Christa Krumm ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Testament
(09.01.2024) Frau Krumm ist eine top Anwältin! Top Beratung, alles top! Ich kann sie sehr empfehlen! Vielen Dank für die …
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Susann Barge-Marxen
Rechtsanwälte und Notare Marxen und Barge-Marxen, Fünfhausen 1, 23552 Lübeck 6742.9833766608 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Frau Rechtsanwältin und Notarin Susann Barge-Marxen vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Testament
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinz Veauthier
Rechtsanwalt Heinz Veauthier
Kanzlei Veauthier, Oberanger 32, 80331 München 7119.0896033564 km
Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Medizinrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Heinz Veauthier ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Testament
(26.09.2022) Sehr kompetente, zuverlässige Beratung und schnelle Hilfe! Meine uneingeschränkte Empfehlung!
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer
Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer
Kanzlei Dr. Martin Riemer, Theodor-Heuss-Ring 23, 50668 Köln 6674.842113208 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer
aus 7 Bewertungen Ein Anwalt der sich Zeit nimmt,ausführliche und verständliche kompetente Beratung. … (04.03.2017)
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel H. Götz
Rechtsanwalt Axel H. Götz
Kanzlei Axel H. Götz Arbeits-, Familien-, ErbRecht, Hauptstr. 1e, 77815 Bühl 6869.4147182103 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Axel H. Götz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Testament
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Stapel
sehr gut
Rechtsanwalt Dirk Stapel
Martin & Stapel, Bahnhofstr. 16, 32545 Bad Oeynhausen 6721.0622741308 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht • Datenschutzrecht
Rechtsfragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt Dirk Stapel
aus 30 Bewertungen Meine Angelegenheit ist von Herrn Stapel schnell, kompetent und erfolgreich erledigt worden. Ich kann ihn und seine … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Nowak
Kanzlei Nowak Rechtsanwälte, Silberherzstraße 20-24, 66740 Saarlouis 6747.4779929241 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Testament hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Stefanie Nowak
(14.10.2021) Ich war schon bei mehreren Anwälten und endlich habe ich eine versierte Person gefunden, die sich im Erbrecht auskennt …
Profil-Bild Rechtsanwältin Yesim Birken
sehr gut
Anwaltskanzlei Birken, Kreuslerstr. 10 / Ecke Mönckebergstr. 19, 20095 Hamburg 6720.3030544439 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Yesim Birken - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Testament
aus 21 Bewertungen Die Frau Rechtsanwältin Birken hat mir vor kurzem in einer für mich sehr emotional belastenden Zeit beigestanden. Es … (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. agr. Ina Sommerfeld
Rechtsanwältin Dr. agr. Ina Sommerfeld
Anwaltskanzlei Sommerfeld, In der Fuchskaule 17, 53773 Hennef (Sieg) 6705.0953805768 km
Fachanwältin Agrarrecht • Fachanwältin Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. agr. Ina Sommerfeld - Ihr juristischer Beistand im Bereich Testament
(19.09.2023) Ich hatte ein Telefonat mit Frau Sommerfeld, sehr freundliche und kompetente Anwältin. Das wichtigste ist aber das Sie …
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Gottschall
Rechtsanwalt Florian Gottschall
HSK Rechtsanwälte Kroll & Kollegen PartmbB, Kreuzstr. 4, 85049 Ingolstadt 7072.8166369351 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Gottschall ist Ihr Ansprechpartner für Testament
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schmidt
Rechtsanwalt Thomas Schmidt
Kanzlei Thomas Schmidt, Elisabethenstraße 34, 64283 Darmstadt 6837.3288515254 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Sportrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Schmidt hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Testament
(20.05.2022) Herr Schmidt hat wieder einmal nicht locker gelassen und mir erfolgreich bei diesem Rechtsstreit gegen Lenovo und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Michael Paech
Rechtsanwalt Ralf Michael Paech
Anwaltskanzlei Paech, Ehmer Str. 1, 38442 Wolfsburg 6823.2090576502 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Michael Paech ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Testament
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
sehr gut
Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Rechtsanwälte Kotz, Siegener Str. 104, 57223 Kreuztal 6739.3499691353 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament gerne behilflich
aus 18 Bewertungen Eine Anfrage zum Mietrecht wurde innerhalb weniger Stunden kompetent beantwortet. Und zwar so, dass man was damit … (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Daniel Lackner
Rechtsanwalt Mag. Daniel Lackner
Mag. Daniel Lackner Rechtsanwalt, Taubstummengasse 13/4, 1040 Wien, Österreich 7413.1389551789 km
Recht einfach machen.
Erbrecht • Zivilprozessrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Testament unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Mag. Daniel Lackner
aus 6 Bewertungen Mag. Daniel Lackner hat mich nach einem Wasserschaden in meiner Wohnung und einer komplizierten Auseinandersetzung mit … (07.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Schnelle
Stahl & Kessler Rechtsanwälte, Richard-Wagner-Straße 10, 70184 Stuttgart 6932.2189262398 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Schnelle hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Testament
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Horn
sehr gut
Rechtsanwalt Norbert Horn
Horn + Kollegen Rechtsanwälte, Kißlingweg 69, 75417 Mühlacker 6901.5901026346 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Norbert Horn gerne zur Verfügung
aus 13 Bewertungen Mit der Kanzlei Horn + Kollegen war eine schnelle und einfache Kommunikation möglich. Ich wurde kompetent und … (31.05.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Völz
Kanzlei Anke Völz, Kirchenstr. 5, 21244 Buchholz in der Nordheide 6725.3582649443 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Anke Völz hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Testament
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. jur. Karsten Andresen
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Dr. jur. Karsten Andresen
Dres. jur. Andresen und Kollegen, Brinckmannstr. 13, 25813 Husum 6617.4835671386 km
Fachanwalt Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. jur. Karsten Andresen für Rechtsfragen rund um den Bereich Testament
aus 37 Bewertungen 18 Monate hat Dr.Andresen mich erfolgreich in meiner Erbangelegenheit vertreten. Als Fachanwalt kann ich ihn … (23.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Kuck
sehr gut
Anwaltskanzlei am Alten Kreisgericht, Hahler Str. 9, 32427 Minden 6723.1246966035 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Kuck vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Testament
aus 13 Bewertungen War ganz nett aber es geht irgendwie nicht weiter,leider (19.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Testament

Fragen und Antworten

  • Testament: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Testament sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Testament: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Testament umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Testament und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
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Mit einem Testament kann man seine Erbschaft regeln. Denn aufgrund eines Testaments lässt sich die gesetzliche Erbfolge ganz oder teilweise ausschließen. Eine entsprechende Verfügung über den eigenen Nachlass ermöglicht ansonsten nur ein Erbvertrag. Der gemeinsame Oberbegriff für Testament und Erbvertrag lautet dabei Verfügung von Todes wegen. Das Testament wird auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Auch umgangssprachlich ist der letzte Wille gleichbedeutend mit einem Testament. Ausführlich geregelt ist das Testament im erbrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 2064 bis 2273.

Was regelt das BGB zum Testament?

Die Vorschriften zum Testament im BGB bestimmen, wer ein Testament errichten bzw. wieder aufheben darf, welche Formvorschriften dabei zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt. Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, konkret der der Erbeinsetzung, einer Nacherbenregelung, eines Vermächtnisses und einer Auflage. Weitere Vorschriften regeln den Einsatz eines Testamentsvollstreckers. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Geregelt ist zudem das gemeinschaftliche Testament, welches Verheiratete und eingetragene Lebenspartner errichten können. Eine Verjährung ist bei einem Testament nicht vorgesehen.

Wer kann ein Testament errichten?

Grundsätzlich gilt: Jede natürliche Person kann mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen. Wer noch nicht volljährig ist, kann allerdings nur ein notarielles Testament und kein eigenhändiges Testament errichten. Eine Zustimmung der Eltern oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter ist anders als beim Erbvertrag dazu nicht erforderlich.

Auch sonst herrscht Testierfreiheit. Das heißt, jeder kann jede beliebige Person ohne Angabe von Gründen zum Erben einsetzen. Sogar ein noch nicht gezeugtes und daher ungeborenes Kind kann zum Erben erklärt werden, es gilt jedoch im Zweifel bei seiner Geburt als Nacherbe. Ein Vermächtnis in gleicher Weise ist dagegen unmöglich.

Die sogenannte Testierfähigkeit fehlt neben unter 16-Jährigen jedem, der wegen krankhaft gestörter Geistestätigkeit - z.B. Schizophrenie, Wahnvorstellungen, Psychose -, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung die Bedeutung seiner Erklärungen nicht erkennen kann. Hierzu zählen auch Fälle von Demenz aufgrund von Alzheimer, eine geistige Behinderung aber auch ein vorübergehender Zustand der Geistesstörung etwa aufgrund des Konsums von Alkohol und anderer Drogen, umgekehrt sind auch durch einen Entzug bedingte Beeinträchtigungen möglich. Wer geschäftsunfähig ist, ist gleichzeitig auch testierunfähig. Wer bloß unter Betreuung steht, kann jedoch selbst bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt wirksam testieren.

Aufzupassen ist im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testaments auf Dritte. Als höchstpersönliches Rechtsgeschäft kann nur jeder selbst ein Testament errichten. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Zudem darf ein Dritter eine im Testament bedachte Person lediglich bezeichnen, aber nicht bestimmen. So wäre eine Verfügung, dass der beste Freund bestimmen soll, welches von mehreren Kindern Erbe sein soll, unwirksam. Wirksam wäre hingegen, wenn er die Entscheidung danach zu treffen hat, welches Kind ein bestimmtes Studium abschließt.

Unfähigkeit ein Testament zu errichten beweisen

Wer bezweifelt, dass die vererbende Person überhaupt in der Lage war, ein wirksames Testament zu errichten, muss diese Testierunfähigkeit in vollem Umfang beweisen. Es ist dabei zu klären, ob jemand die getroffene Entscheidung noch überblicken konnte. Möglich ist eine solche Feststellung allerdings erst nach dem Tod des Vererbenden und somit nicht vor Eintritt des Erbfalls. Ob jemand überhaupt fähig war, ein wirksames Testament zu errichten, lässt sich daher nicht überprüfen, solange dieser Mensch noch lebt.

Welche Arten von Testamenten gibt es?

Ordentliche Testamente

Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament heißt eigenhändiges Testament, weil der Erblasser es mit der eigenen Hand schreiben und unterschreiben muss, damit es wirksam ist. Mit Schreibmaschine oder Computer verfasste Testamente sind unwirksam, da das gesamte Testament handschriftlich verfasst sein muss. Aufgrund seiner einfachen Voraussetzungen - Testierfähigkeit, Testierwille, lediglich etwas zum Schreiben und mögliche Aufbewahrung des Testaments zu Hause - ist das eigenhändige Testament die am weitesten verbreitete Testamentsform. Fehlende Kenntnisse des Erbrechts führen aber gerade beim allein erstellten Testament leicht zu eigentlich nicht gewollten Erbfolgeregelungen. Auch ein so gut wie nie zur persönlichen Situation passendes Muster bzw. eine Vorlage beseitigen nicht die Gefahr eines unwirksamen oder missverständlichen Testaments. Um dies zu vermeiden, sollte ein Laie fachkundige Hilfe beim Errichten des eigenen Testaments in Anspruch nehmen und ein gegebenenfalls bereits erstelltes Testament überprüfen lassen.

Notarielles Testament

Anders als das eigenhändige Testament muss der Erblasser das notarielle Testament nicht per Hand verfassen. Damit es wirksam ist, ist das notarielle Testament dafür zur Niederschrift eines Notars zu erklären. Dazu kann der Erblasser seinen letzten Willen dem Notar mündlich erklären oder ihm ein offenes oder verschlossenes Schreiben übergeben, dessen Inhalt er kennen muss, das aber auch ein anderer verfasst haben kann. So kann etwa ein Rechtsanwalt das Testament im Auftrag des Erblassers erstellen. Eine Kombination aus den genannten Verfahren ist zulässig. In jedem Fall ist das Testament beim Notar zu versiegeln und unverzüglich in amtliche Verwahrung beim örtlichen Amtsgericht zu bringen. Ein Eintrag im zentralen Testamentsregister sichert die spätere Auffindbarkeit des Testaments. Das Notartestament wird auch als öffentliches Testament bezeichnet. Im Gegensatz zum eigenhändigen Testament ist es bereits möglich ab 16 Jahren ein notarielles Testament zu errichten. Die Eröffnung eines notariellen Testaments ersetzt im Übrigen zusammen mit dem darüber gefertigten Protokoll einen Erbschein.

Außerordentliche Testamentsarten

Neben diesen ordentlichen Testamenten regelt das BGB zudem drei außerordentliche Testamentsarten:

  • das Testament vor dem Bürgermeister und zwei Zeugen,
  • das Testament vor drei Zeugen,
  • das Seetestament.

Die ersten beiden Testamentsarten sind nur in einer jeweils näher bestimmten Notlage möglich. Sie werden daher auch als Nottestament bezeichnet. Sie werden zudem drei Monate, nachdem jemand wieder in der Lage ist ein notarielles Testament zu errichten, automatisch unwirksam.

Patiententestament

Ein Patiententestament ist kein Testament zur Regelung der Erbschaft. Vielmehr ist mit Patiententestament eine Patientenverfügung gemeint, mit der jemand seine medizinische Behandlung für den Fall bestimmt, falls er in irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft nicht mehr dazu in der Lage sein sollte.

Testamentsarten nach Anzahl der Beteiligten

Einzeltestament

In einem Einzeltestament erklärt nur eine Person ihren letzten Willen. Es ist grundsätzlich jedem testierfähigen Menschen möglich, ein Einzeltestament zu errichten. Für die Form des Einzeltestaments gelten die bereits erwähnten Möglichkeiten.

Gemeinschaftliches Testament

Nur Verheiratete und Lebenspartner können ein sogenanntes gemeinschaftliches Testament errichten. Das gemeinschaftliche Testament beinhaltet gemeinschaftlich getroffene letztwillige Verfügungen. Es lässt darüber hinaus unabhängig voneinander geltende Einzelverfügungen zu. Jeder Partner verfügt dabei über sein eigenes Vermögen. Es sind alle Verfügungen eines Einzeltestaments möglich.

Die Besonderheit des gemeinschaftlichen Testaments sind die wechselseitigen Verfügungen. Eine entsprechende Verfügung trifft ein Ehepartner hier nur, weil sie der andere auch trifft. Doch trotz dieser voneinander abhängigen Verfügungen, liegt kein Vertrag vor. Das gemeinschaftliche Testament muss nicht zeitgleich und in einer Urkunde vorliegen. Entscheidend ist aber, dass beide Partner den Inhalt kennen.

Eine weit verbreitete Form des gemeinschaftlichen Testaments ist das Berliner Testament. Verheiratete bzw. Lebenspartner erben aufgrund entsprechender Regelung vor Dritten, bei denen es sich meist um die gemeinsamen Kinder handelt. Da inzwischen jede zweite Ehe geschieden wird, ist die lebenslange Ehe, auf der das klassische Berliner Testament beruht, längst nicht mehr Standard. Bei Ehescheidung und Wiederheirat sowie eventueller unehelicher Kinder versagt das Berliner Testament daher regelmäßig. Dasselbe gilt im Falle einer Patchworkfamilie mit jeweils eigenen Kindern und Ex-Partnern aus früheren Beziehungen. Durch sorgfältiges Formulieren eines gemeinsamen Testaments sind jedoch auch Patchworkfamilien passende erbrechtliche Lösungen mittels Testament möglich.

Häufige Inhalte von Testamenten

Erbfolgeregelung und Enterbung

Mit einem Testament legen die Erblasser zumeist die von ihnen gewünschte Erbfolge fest. Sie können mittels Testament eine oder mehrere Personen zu Erben einsetzen. Mehrere gleichzeitig als Erben eingesetzte Personen bilden eine Erbengemeinschaft. Andererseits lassen sich Erbberechtigte mittels Testament auch enterben. Eine Enterbung muss dabei nicht ausdrücklich erklärt werden. Es reicht z. B. aus, wenn eine Person zum Alleinerben eingesetzt wird. Ebenso kann jemand als Vorerbe und ein anderer als dessen Nacherbe bestimmt werden. Diese Möglichkeit nutzt etwa das Berliner Testament in einer Variante. Jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner setzen sich dabei jeweils als Vorerben und für den Fall, dass einer der anderen überlebt als Ersatzerben ein. Dritte, meist die gemeinsamen Kinder, sollen dessen Nacherben sein. Den Vorteilen dieses Ehegattentestaments - keine einseitige Änderung und damit Benachteiligung möglich, Absicherung des überlebenden Partners - steht jedoch gerade mit Überschreiten der Freibeträge ein erheblicher Nachteil bei der Erbschaftsteuer entgegen, da Vorerbschaft und Nacherbschaft jeweils voll der Besteuerung unterworfen sind. Aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten erscheint das Einräumen von Nießbrauch, einem Wohnrecht oder Zuwendung bestimmter Vermögensgegenstände mittels Vermächtnis hier vorteilhafter. Nicht zuletzt verringert sich dadurch das Risiko eines möglichen Missbrauchs der Vorerbschaft wie etwa durch eine unzulässige Schenkung.

Sittenwidrige und verbotene Erbeinsetzung

Eine gegen die guten Sitten verstoßende Einsetzung zum Erben ist unwirksam. Die Frage einer sittenwidrigen Erbeinsetzung stellt sich in der Praxis immer wieder beim sogenannten Geliebtentestament, wenn statt der Ehefrau und den Kindern die Geliebte alles erben soll. Grundsätzlich ist das zulässig, da den Familienmitgliedern hier noch der Pflichtteil verbleibt. Bezweckte der verheiratete Erblasser damit aber allein, dass die Geliebte weiterhin Geschlechtsverkehr mit ihm hat, so ist die Enterbung von Frau und Kindern im Falle einer solchen „Hergabe für Hingabe" unwirksam. Ebenfalls an der Grenze zur Sittenwidrigkeit bewegen sich Erbeinsetzungen, die das Eingehen einer Ehe verlangen. Die Sittenwidrigkeit beweisen muss, wer sich darauf beruft. Ein Pflegeheim oder dortiges Pflegepersonal können dort befindliche Heimbewohner außerdem laut § 14 HeimG nicht als Erbe einsetzen. Dieses gesetzliche Verbot gilt jedoch nicht im Rahmen der Angehörigenpflege.

Teilungsanordnung treffen

Mittels Testament lässt sich auch eine Teilungsanordnung treffen. Der Erblasser bestimmt dabei, dass ein Miterbe einen bestimmten Gegenstand im Rahmen der Auseinandersetzung erhält. Dieser hat dadurch einen Anspruch darauf gegen die Miterben. Da eine wertmäßige Anrechnung des Gegenstands auf die Erbquote erfolgt, erhält der Erbe anders als bei einem Vorausvermächtnis aufgrund der Teilungsanordnung nicht mehr als die anderen auch.

Vermächtnis und Auflage

Ein Testament kann bestimmen, dass eine bestimmte Person einen bestimmten Vermögensgegenstand erhält, beispielsweise eine wertvolle Sammlung, Schmuck, aber auch eine Eigentumswohnung oder ein Haus. Eine solche Vermögenszuwendung ist ein Vermächtnis. Der Vermächtnisnehmer wird dadurch kein Erbe. Aufgrund des Vermächtnisses kann er aber verlangen, dass die Erben den jeweiligen Gegenstand herausgeben.

Mit einer Auflage im Testament kann ein Erbe oder Vermächtnisnehmer in der Weise beschwert werden, dass er etwas tun oder unterlassen muss. Dadurch Begünstigte können allerdings nicht verlangen, dass die Auflage erfüllt wird. Häufig zu findende Auflagen sind die Grabpflege oder das Spenden einer bestimmten Geldsumme für wohltätige Zwecke.

Pflichtteil entziehen

Wer enterbt worden ist, kann von den Erben immer noch den sogenannten Pflichtteil verlangen. Dieser steht jedoch grundsätzlich nur Abkömmlingen, dem Ehepartner und den Eltern des Erblassers zu. Geschwister, Neffen und Nichten haben generell keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil entspricht vom Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das Pflichtteilsrecht entsteht mit dem Erbfall. Auf den Pflichtteilsanspruch fallen mit seiner Geltendmachung bis zu seiner Erfüllung Zinsen an.

Ehegatten und Lebenspartner müssen beachten, dass es jedoch bereits mit Stellen eines Scheidungsantrags bzw. Antrags auf Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft entfällt und nicht erst mit vollzogener Scheidung. Eine bloße Trennung reicht jedoch nicht. Verlangt ein Enterbter seinen Pflichtteil, müssen ihn ihm die Erben durch Zahlung von Geld leisten - Sachleistung ist ausgeschlossen. Das bereitet Probleme, wenn die Erbschaft sich nur schwer teilen lässt, weil sie etwa überwiegend aus Immobilien besteht oder das notwendige Veräußern von Unternehmensanteilen sich negativ auf die Unternehmensführung auswirkt. In letzterem Fall ist auch an die Aufnahme einer Nachfolgeklausel in den Gesellschaftsvertrag zu denken. Eine klare Regelung der Erbschaft ist besonders bei einem Familienunternehmen unverzichtbar. Denn die notwendige Einstimmigkeit einer Erbengemeinschaft für alle unternehmerischen Entscheidungen lässt eine erfolgreiche Unternehmensführung auf Dauer nicht zu. Obendrein ist das Betreuungsgericht - das frühere Vormundschaftsgericht - daran zu beteiligen, wenn Minderjährige Mitglied der Erbengemeinschaft sind.

Wer den Pflichtteil per Testament entziehen will, benötigt dafür besondere Gründe. Die dazu in § 2333 BGB genannten besonders schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser sind abschließend. Hierzu zählen etwa eine erhebliche Körperverletzung des Erblassers, die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung oder nicht geleisteter gesetzlicher Unterhalt. Letzteres betrifft insbesondere auch wegen erhöhtem Pflegebedarf zu leistenden Elternunterhalt. Zum erfolgreichen Pflichtteilsentzug muss der Erblasser den Entziehungsgrund zudem im Testament angeben.

Testamentsvollstrecker einsetzen

Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers bestimmen sich nach dem im Testament festgelegten Umfang. Sofern der Verstorbene nichts anderes bestimmt hat, führt ein Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus bzw. sorgt für die Auseinandersetzung der Erbschaft unter den Erben.

Wie kann man ein Testament beseitigen?

Testament widerrufen

Wer ein Testament errichtet hat und testierfähig ist, kann das Testament jederzeit widerrufen oder abändern. Existiert bei einem vollständigen Widerruf kein weiteres Testament, kommt es wieder zur gesetzlichen Erbfolge. Ansonsten gilt ein früheres Testament. Diese Möglichkeit ist bei einem gemeinschaftlichen Testament jedoch beschränkt. Der Widerruf wechselseitiger Verfügungen erfordert zu Lebzeiten beider Partner entweder ein neues gemeinschaftliches Testament oder die notarielle Beurkundung des Widerrufs.

Dieses Widerrufsrecht erlischt mit dem Tod des Ehegatten, da dieser auf den Bestand der getroffenen Verfügung vertrauen darf. Der überlebende Partner kann sich nur durch Ausschlagen der Erbschaft befreien, was aber wegen der dafür geltenden Fristen in § 1944 BGB einer schnellen Entscheidung bedarf. Die Erbeinsetzung von Kindern lässt sich widerrufen, wenn ein Pflichtteilsentzug zulässig ist. Nicht zuletzt ist eine Anfechtung möglich. Im Falle einer Scheidung wird das gemeinschaftliche Testament insgesamt unwirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Stellung des Scheidungsantrags bzw. Zustimmung zu einem solchen. Bei Wiederheirat kann der überlebende Ehegatte binnen Jahresfrist nach Eheschließung das Testament anfechten. Im Übrigen sind Wiederverheiratungsklauseln grundsätzlich erlaubt.

Der Widerruf eines Einzeltestaments erfolgt am einfachsten, indem der Erblasser das Testament bewusst vernichtet. Die Vernichtung des Testaments durch andere führt hingegen nur zu einem wirksamen Widerruf, wenn das Testament auf genaue Anweisung des Erblassers hin und dieser die Zerstörung von Anfang an wollte. Ein nachträgliches Einverständnis mit der Vernichtung reicht nicht.

Das gesamte oder teilweise Durchstreichen des Testaments oder entsprechende Ungültigkeitsvermerke reichen für einen Testamentswiderruf ebenso aus.

Ein sich in amtlicher Verwahrung befindliches Testament wird durch seine Rücknahme widerrufen. Das gilt allerdings nicht im Falle eines zurückgegebenen, eigenhändigen Testaments, das wirksam bleibt. Der Widerruf eines Widerrufs ist möglich. Vernichtete oder aus der Verwahrung genommene Testamente müssen jedoch neu errichtet werden. Eine erneute Hinterlegung des Testaments reicht daher nicht.

Mittels gemeinschaftlichen Testaments - sog. Aufhebungstestament - können Ehegatten oder Lebenspartner im Übrigen einen Erbvertrag aufheben.

Testament anfechten

Erst wenn eine Auslegung keinen eindeutigen Willen des Verstorbenen ergibt, ist eine Anfechtung des Testaments möglich. Anfechtungsberechtigt ist, wer durch die Anfechtung unmittelbar einen Vorteil erlangt, weil die anfechtende Person beispielsweise erben würde oder für sie eine Belastung - etwa eine im Testament verfügte Auflage - entfiele. Wer den Anfechtungsgrund kennt, muss innerhalb der Anfechtungsfrist von einem Jahr die Erbschaftsanfechtung erklären. Entsprechendes gilt bei der Anfechtung eines Testaments, das der Anfechtende für unwirksam hält.

Welches Testament gilt bei mehreren Testamenten?

Ein Erblasser kann mehrere Testamente hinterlassen, die nebeneinander gültig sein können. Denn ein neueres Testament ersetzt nicht automatisch ein älteres Testament. Vielmehr kommt es darauf an, wie weit das jüngere Testament im Widerspruch zum früheren Testament steht. Das aktuellere Testament widerruft das ursprüngliche Testament stets nur im jeweils darin zum Ausdruck kommenden Umfang.

Aufgefundenes Testament verpflichtet zur Ablieferung

Das Erbrecht verlangt, dass der Erblasserwille zur Geltung kommt. Wer ein Testament gefunden hat, muss es daher unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Wer den Testamentsfund verheimlicht, riskiert sonst ein Strafverfahren wegen Urkundenunterdrückung. Das Behalten eines Testaments, um nachteilige Wirkungen wie etwa eine Enterbung zu vermeiden, ist zudem Grund für eine Erbunwürdigkeit. Finder eines Testaments sollten sich daher an einen Rechtsanwalt wenden, da ein Verlust des Testaments auf dem Weg zum Nachlassgericht zu ihren Lasten geht.

(GUE)

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