86 Anwälte für Waffenbesitzkarte | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Spiegelberg
Rechtsanwältin Sarah Spiegelberg
Anwaltskanzlei Felix & Spiegelberg, Hindenburgstr. 20, 30175 Hannover 6768.8553266004 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Jagdrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitzkarte bietet Frau Rechtsanwältin Sarah Spiegelberg
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Barz
Rechtsanwalt Patrick Barz
Rechtsanwaltskanzlei Barz, Fichtenweg 8, 37181 Hardegsen 6811.7776379129 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Jagdrecht • Agrarrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Patrick Barz für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitzkarte
Profil-Bild Rechtsanwalt K.Patrick Speckhardt
Rechtsanwalt K.Patrick Speckhardt
Speckhardt & Coll. Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 10, 69469 Weinheim 6856.1534593402 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitzkarte hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt K.Patrick Speckhardt
(28.08.2020) Super Anwalt, mit Fachwissen und sehr kompetent. Hab mich immer aufgehoben gefühlt. Sehr zum empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Alexander Heinze
sehr gut
Rechtsanwalt und Fachanwalt Alexander Heinze
Anwaltskanzlei Heinze, Jägerallee 28, 14469 Potsdam 6961.1532866165 km
„Seit mehr als 15 Jahren als Rechtsanwalt tätig! Kompetenz im Arbeitsrecht, Strafrecht und Jagdrecht!"
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Agrarrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Alexander Heinze ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitzkarte
aus 10 Bewertungen Mit Problem an Herrn Heinze herangetreten. Der Fall wurde von Ihm Zeitnah professionell geprüft und mir das Ergebnis … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Alexander Lawin
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Alexander Lawin
Lawin & Partner - Rechtsanwälte ∙ Fachanwalt ∙ Notar, Bäckerstr. 102, 38640 Goslar 6834.316371803 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Alexander Lawin ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitzkarte gerne behilflich
aus 46 Bewertungen Sehr kompetenter Notar inkl. der Mitarbeiter. (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Bender
sehr gut
Rechtsanwalt Simon Bender
BENDER Rechtsanwaltskanzlei, Hohemarkstr. 20, 61440 Oberursel (Taunus) 6814.4873055292 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Jagdrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitzkarte hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Simon Bender
aus 98 Bewertungen Sehr freundliche und kompetente Beratung (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Elke Roth
Rechtsanwältin Dr. Elke Roth
RvM Anwaltskanzlei, Am Obstkeller 17a, 63743 Aschaffenburg 6864.2347343944 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Waffenbesitzkarte bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Dr. Elke Roth
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Klefke LL.M. Eur.
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Klefke, Schiffertorsstraße 26, 21682 Stade 6686.5489680073 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitzkarte beantwortet Frau Rechtsanwältin Nadine Klefke LL.M. Eur.
aus 31 Bewertungen Ich habe Frau Klefke zwecks Beratung zur Anerkennung einer Covid-19-Erkrankung als Dienstunfall aufgesucht. Diese … (03.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Beier
Rechtsanwalt Jürgen Beier
Kanzlei Beier, Rottendorfer Str. 2c, 97072 Würzburg 6922.1680828654 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Beier ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitzkarte
(21.03.2020) Herr Rechtsanwalt Beier nahm sich Zeit , für meine Fragen ! Und beantwortete diese mit sehr großem Fachwissen und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Winkelmann
Rechtsanwalt Lutz Winkelmann
Dr. Granzin Rechtsanwälte, Wandsbeker Zollstr. 19, 22041 Hamburg 6723.4290660422 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Jagdrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitzkarte hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Lutz Winkelmann
(06.12.2022) Der Rechtsbeistand von Herrn Winkelmann war absolut kompetent. Mit ihm an meiner Seite war ich immer sehr gut beraten. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Heine
Rechtsanwalt Günter Heine
Rechtsanwaltskanzlei Günter R. Heine, Maxim-Gorki-Str. 13, 01796 Pirna 7097.0138395708 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Jagdrecht • Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitzkarte beantwortet Herr Rechtsanwalt Günter Heine
(09.05.2022) Sehr Positiv im Gespräch!
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Butz
sehr gut
Kanzlei Oliver Butz, Frauenstr. 8-9, 54290 Trier 6716.8671475377 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Butz – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffenbesitzkarte
aus 51 Bewertungen Wenn Sie einen kompetenten und sehr erfahrenen Anwalt in vielen Juristischen Bereichen suchen, sind Sie bei Herr Butz … (13.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Röhr
Rechtsanwalt Christoph Röhr, Hauptstraße 138, 33647 Bielefeld 6714.4248238727 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Röhr vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitzkarte
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Johann-Volker Peter
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Johann-Volker Peter
Kanzlei Johann-Volker Peter, Parkallee 17, 99734 Nordhausen 6877.6855757044 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Johann-Volker Peter ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitzkarte
aus 21 Bewertungen Aufgrund von Empfehlungen im Bekanntenkreis habe ich die Vertretung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter in Anspruch … (03.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitzkarte

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitzkarte: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitzkarte umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitzkarte und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitzkarte: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitzkarte sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Waffenbesitzkarte (WBK) ist eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz einer Waffe nach § 10 Waffengesetz (WaffG). Auf ihr müssen alle Waffen, die sich im Besitz einer Person befinden, eingetragen sein. Die WBK ermächtigt den Besitzer einer Waffe zum ungeladenen Transport an den Ort der Verwendung (z.B. Schießstand), sofern die Waffe getrennt von der Munition transportiert wird. Als separater Transport gilt es beispielsweise, wenn die Munition im Handschuhfach und die Schusswaffe abgesperrt im Kofferraum bewegt wird.

Voraussetzungen

Beantragt eine Person eine WBK, so muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss sie die Volljährigkeit erreicht haben (§ 2 Abs. 1 WaffG) und persönlich geeignet (§ 6 WaffG) sowie zuverlässig (§ 5 WaffG) sein, aber auch die nötige Sachkunde und ein Bedürfnis oder auch einen speziellen Grund, Waffen zu besitzen, nachweisen können. Ein solches Bedürfnis wäre z.B. die Tätigkeit als Hobbyschütze in einem Schützenverein oder ein Jagdschein.

Ausnahme: Bei Erben von Schusswaffen werden keine Sachkunde- und Bedürfnisnachweise gefordert.

Erforderliche Unterlagen sind je nach Verwendungszweck unterschiedlich. Sportschützen müssen einen Sachkundenachweis und eine Bedürfnisbescheinigung von ihrem Schützenverein vorlegen, sowie eine regelmäßige Teilnahme an Schießübungen ihres Vereins und die Erforderlichkeit der beantragten Waffe für eine bestimmte Disziplin der Sportordnung ihres Verbandes belegen. Bei Jägern genügt die Vorlage eines gültigen Jagdscheins und Erben müssen den Erbnachweis und eventuell die Verzichtserklärung anderer Erben vorzeigen. Sammler benötigen neben dem Sachkundenachweis noch einen Beleg über die kulturhistorische Bedeutung des beantragten Sammelgebietes.

Hinweis: Verbotene Waffen und Munition oder auch Schlagringe oder Wurfsterne sind nach Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 im Waffengesetz aufgeführt. Diese dürfen selbst mit Waffenbesitzkarte nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes besessen werden.

Arten der Waffenbesitzkarte

Die WBK existiert in drei Ausführungen.

Die Gelbe Waffenbesitzkarte, auch Sportschützen-WBK genannt, ermächtigt den Inhaber zum Erwerb und Besitz von folgenden Waffenarten:

  • Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen: Insgesamt mindestens 60cm lang, der Lauf wird von Hand mit der Patrone geladen. Die abgeschossene Patrone wird entweder mittels eines Ejektors oder ebenfalls von Hand entfernt.
  • Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen: Insgesamt mindestens 60 cm lange Langwaffen, bei denen die Patrone durch die manuelle Betätigung einer Ladevorrichtung dem Patronenlager zugeführt wird.
  • Einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition: Gesamt unter 60 cm lang und werden von Hand mit der Patrone geladen.
  • Mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen): Ein vor dem Schuss gespannter Hahn schlägt auf die Anzündladung, welche die Treibladung zündet.

Erworbene Waffen müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Die Grüne Waffenbesitzkarte, auch Jäger-WBK genannt, wird für Jäger oder Sportschützen erteilt. Sie ermächtigt zum Besitz von folgenden Waffenarten:

  • Mehrschüssige Pistolen: Faustfeuerwaffen, bei denen Lauf und Patronenlager aus einem Stück bestehen. Sie werden aus der Hand abgeschossen.
  • Mehrschüssige Revolver: Faustfeuerwaffen, bei denen die Munition in einem drehbaren Munitionsblock untergebracht ist. Dieser dient auch gleichzeitig als Magazin.
  • Halbautomatische Langwaffen: Langwaffen, bei welchen nach der Schussabgabe automatisch eine neue Patrone in den Lauf geladen wird. Der Abzug erfolgt manuell.

Jede Waffe muss einzeln bei der Erlaubnisbehörde beantragt werden. Die Erwerbsberechtigung für die beantragte Waffe wird dann als so genannter Voreintrag in die WBK eingetragen. Sie muss dann binnen eines Jahres erworben werden, ansonsten verfällt der Voreintrag.

Die Rote Waffenbesitzkarte, auch Sammler-WBK genannt, wird für Sammler nach § 18 WaffG oder Waffensachverständige nach § 19 WaffG erteilt. Sie ermächtigt zum Besitz von Waffen einer bestimmten Art oder eines bestimmten Sammelgebietes und wird nur in Ausnahmefällen für Schusswaffen aller Art erteilt. Erworbene Schusswaffen müssen wie bei der Gelben WBK innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde gemeldet werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitzkarte umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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