3.559 Anwälte für Waffengesetz

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Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Merle
Rechtsanwälte Geiger & Merle, Konstanzer Str. 55, 78315 Radolfzell am Bodensee 6976.5007794442 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Oliver Merle
aus 7 Bewertungen Lieber Herr Merle, nochmals ganz lieben Dank für Ihre Verständnisvolle und äußerst Menschliche Kommunikation. Komme … (20.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Hartung
Kanzlei Olaf Hartung, Merseburger Str. 52, 06110 Halle (Saale) 6951.4980740138 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Olaf Hartung
aus 8 Bewertungen Sehr kompetenter Anwalt der mich sehr gut beraten und erfolgreich vor Gericht vertreten hat. (27.02.2016)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerrit Müller
sehr gut
Müller & Kollegen Rechtsanwälte, Wilhelmsstraße 27, 34117 Kassel 6810.5788854594 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Gerrit Müller gerne zur Verfügung
aus 28 Bewertungen Seine fachliche Kompetenz, ehrliche, Professionelle Beratung, positive Ansprache und schnelle Reaktion, hat den … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Esser
Rechtsanwalt Björn Esser
Rechtsanwalt Esser, Hohbergweg 15, 77933 Lahr/Schwarzwald 6873.6322998187 km
Besser Rechtsanwalt :-)
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Björn Esser ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffengesetz
(23.07.2023) Ein kurzes kostenloses Telefonat geführt, alle meine Fragen wurden beantwortet, habe keine Sorgen mehr. Gerne werde …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabrina Gies-Meier
Rechtsanwältin Sabrina Gies-Meier
Kanzlei Sabrina Gies-Meier, Steinstr. 7-9, 64807 Dieburg 6847.584047229 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sabrina Gies-Meier ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffengesetz
aus 5 Bewertungen Alles perfekt (25.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Nelsen
sehr gut
Rechtsanwalt Jürgen Nelsen
HERDEN PUSKAS KRÜGER & NELSEN, Osterstr. 157, 20255 Hamburg 6715.9918067582 km
Einfach machen
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jürgen Nelsen gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Herr Nelsen hat schon einige Verkehrsrecht-Fälle von mir, sowie auch im Freundes- und Familienkreis, erfolgreich … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Michalski
sehr gut
Kanzlei Michalski, Hauptstraße 30, 10827 Berlin 6974.0058330266 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Michalski – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffengesetz
aus 25 Bewertungen Ich habe Rechtsanwalt Michalski aufgrund der Bewertung im Internet angerufen und kurzfristig Termin bekommen. Die … (23.03.2024)
Profil-Bild Dr. Dirk Schlei
sehr gut
Dr. Dirk Schlei
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Wilhelm-Waldeyer-Straße 14, 50937 Köln 6674.0941700589 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsanwalt Herr Dr. Dirk Schlei ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffengesetz
aus 84 Bewertungen Herr Dr. Schlei hat mich im Strafverfahren durch seine souveräne, sehr gute Einschätzung zum Fall und seiner … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver R. Klein
Rechtsanwalt Oliver R. Klein
Klein | Rechtsanwälte, Auguste-Kirchhoff-Straße 3, 66117 Saarbrücken 6767.1210830014 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Oliver R. Klein
aus 8 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Klein hat einen der wichtigsten Prozesse in meinem Leben sehr erfolgreich zum Abschluss gebracht. … (20.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Katzorke
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Katzorke
Kanzlei am Johannisplatz, Johannisplatz 1, 09111 Chemnitz 7044.2444893777 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Katzorke gerne zur Verfügung
aus 106 Bewertungen Eine falsche gezielte Anschuldigung wurde vom Rechtsanwalt Stefan Katzorke in der 2. Instanz zu meinen Gunsten … (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Kiesel
Rechtsanwalt Markus Kiesel
Kanzlei Markus Kiesel, Bahnhofstrasse 21, 73430 Aalen 6985.3426605321 km
Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Kiesel hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Geißler FA Strafrecht
sehr gut
Die Verkehrsrechtsboutique Tim Geissler Rechtsanwalt, Morianstr. 10, 42103 Wuppertal 6670.1698571503 km
Wenn es um ihren Führerschein und die Freiheit zu fahren geht! Ich gebe für sie „Vollgas.“
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Tim Geißler FA Strafrecht
aus 165 Bewertungen Kompetenter, professioneller Anwalt. Absolut Top. Danke ans gesamte freundliche Team. (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Spandau
sehr gut
Rechtsanwältin Michaela Spandau
Javitz & Spandau Rechtsanwälte, Immenhofer Str. 5, 70180 Stuttgart 6931.3455648801 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Michaela Spandau hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
aus 70 Bewertungen Frau Spandau hat unseren Fall juristisch optimal abgewickelt und daneben durch ihre Erfahrung und Empathie viel Ruhe … (26.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Ruß
Rechtsanwalt Gerhard Ruß
Kanzlei Gerhard Ruß, Lindenstr. 20, 90574 Roßtal 7000.9464721873 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Gerhard Ruß - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Uhl
Rechtsanwalt Michael Uhl
Uhl Kanzlei, Güntterstr. 21, 71672 Marbach am Neckar 6927.2079602556 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Uhl - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffengesetz
(04.06.2021) Netter Empfang und neutrale Fragen .
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Finze
Rechtsanwalt Torsten Finze
Rechtsanwälte Schmidt, Bernhardt, Finze, Wiener Straße 128, 01219 Dresden 7083.065103434 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Finze ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffengesetz
(18.01.2021) Es war schon ein kniffliger Fall. Herr Finze hat sehr gut beraten, obwohl die Chancen für uns nicht gut standen, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Reinhold Gsöllpointner
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Reinhold Gsöllpointner, Hellbrunner Straße 7 A, 5020 Salzburg, Österreich 7232.7258407253 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Familienrecht • Mediation • Strafrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Reinhold Gsöllpointner ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonathan Mirus
Rechtsanwalt Jonathan Mirus
ReVo-Rechtsanwälte, Neupfarrplatz 2, 93047 Regensburg 7099.9971860463 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Jonathan Mirus ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffengesetz
aus 5 Bewertungen Herr Jonathan Mirus, hat mich von Anfang an sehr gut beraten und einen super Job gemacht. Er stand immer für Fragen … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jesper Boenke
RRS Rechtsanwaltskanzlei J. Boenke (Umzug von Königswall 42), Westenhellweg 124/126, 44137 Dortmund 6675.8440039906 km
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Jesper Boenke
Profil-Bild Rechtsanwältin Eylem Çağlar
Rechtsanwältin Eylem Çağlar
D.O.C. Rechtsanwälte/ Fachanwälte, Kaiser-Wilhelm-Str. 89, 20355 Hamburg 6719.1090903761 km
Verkehrsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Eylem Çağlar hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Kasten
sehr gut
Rechtsanwalt Marcel Kasten
Rechtsanwaltskanzlei Kasten, Scharnweberstraße 125, 13405 Berlin 6967.6978855162 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Marcel Kasten
aus 123 Bewertungen Danke hat uns erfolgreich geholfen unsere Mietkaution zurück zu holen. Verlief alles reibungslos! Gerne wieder! (15.05.2024)
Profil-Bild Fachanwalt für Migrationsrecht Rechtsanwalt Florian Träger
sehr gut
Fachanwalt für Migrationsrecht Rechtsanwalt Florian Träger
Port7 Rechtsanwälte GbR, Am Mittelhafen 16, 48155 Münster 6664.3384719489 km
Fachanwalt Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Im Bereich Waffengesetz bestens vertreten mit Herr Fachanwalt für Migrationsrecht Rechtsanwalt Florian Träger
aus 17 Bewertungen der Asylverfahrens wurde erfolgreich nachverfolgt (31.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Höke
Rechtsanwältin Stefanie Höke
Hölter, Nenneker & Höke, Detmolder Straße 38 A, 33604 Bielefeld 6715.1876576042 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Frau Rechtsanwältin Stefanie Höke
Profil-Bild Rechtsanwalt M. Gökhan Ibas
Rechtsanwalt M. Gökhan Ibas
Rechtsanwälte Löwenberger, Torstraße 13, 38518 Gifhorn 6809.3826054209 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt M. Gökhan Ibas
aus 6 Bewertungen Herr Ibas hat mich freundlich und ausführlich zu meinen Nachlassfragen beraten. Vielen Dank. (07.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffengesetz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffengesetz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.