3.541 Anwälte für Waffengesetz | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Ernemann
Rechtsanwalt Björn Ernemann
Rechtsanwälte Jordan & Dr. Auffermann Partnerschaft, Kapuzinerstr. 17, 97070 Würzburg 6921.6476271641 km
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Björn Ernemann ist Ihr Ansprechpartner für Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Jordan
Jordan & Kollegen - Rechtsanwälte . Fachanwälte, Enzer Straße 8, 31655 Stadthagen 6738.5145542534 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Ralf Jordan
(23.03.2018) Super Ablauf, gute Beratung und zügige Bearbeitung. Bin sehr zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Larissa Faust
sehr gut
Rechtsanwältin Anna Larissa Faust
Kanzlei Faust, Fellnerstraße 7-9, 60322 Frankfurt am Main 6825.4618206528 km
Strafrecht • Migrationsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Anna Larissa Faust ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffengesetz
aus 10 Bewertungen Frau Faust hat mir schnell geholfen und sogar geschafft, mein Verfahren einstellen zu lassen. Kann sie auf jeden Fall … (03.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Hölder
sehr gut
HEINRICHSMEYER § HÖLDER Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten & Insolvenzverwaltung, Spiekergasse 6-8, 33330 Gütersloh 6711.160958347 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Hölder gerne zur Verfügung
aus 102 Bewertungen Herr Hölder hat von Anfang an mit sehr gutem Rat an meiner Seite gestanden. Er konnte durch einige Ausarbeitungen via … (06.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock
sehr gut
Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock
Kanzlei Farzaneh Klein-Endebrock, Westenhellweg 83, 44137 Dortmund 6675.9560712265 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Unterhaltsrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Frau Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock
aus 63 Bewertungen Eine nette und verständige Frau. Sie erklärt alle Themän und Lösungen deutlich und sehr gut. (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Buhren
Rechtsanwalt Daniel Buhren
Dr. Strecker & Hane GbR, Parkstrasse 6, 44532 Lünen 6674.5245127402 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Buhren ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Scheibner
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Scheibner
Kanzlei Martin Scheibner, Max-Planck-Straße 24, 54296 Trier 6718.8674530189 km
Ich regele das.
Strafrecht • Zivilrecht • Steuerrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Scheibner gerne zur Verfügung
aus 31 Bewertungen Mit Herrn Scheibner traf ich eine sehr gute Wahl, der mich innerhalb der 3 Streit-Jahre sehr gut betreute und … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Hirschmann
Hirschmann Rechtsanwalt, Scheunenhofstraße 2, 01097 Dresden 7079.9760165177 km
Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Beamtenrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Mark Hirschmann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Albrecht Scherrenbacher
sehr gut
Kanzlei Albrecht Scherrenbacher, N3 15, 68161 Mannheim 6846.9343692486 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Albrecht Scherrenbacher ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffengesetz
aus 24 Bewertungen Danke fùr die freundlichen Verteigen und Vertrauen (25.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tevin Ron Pettis
Rechtsanwalt Tevin Ron Pettis
Rechtsanwälte Dittmer & Pettis, Schlachthofstr. 16, 34212 Melsungen 6823.0986202835 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Tevin Ron Pettis unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Burkard
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Burkard
Anwaltskanzlei Burkard, Weißenseer Weg 37, 13055 Berlin 6978.1011493466 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Frau Rechtsanwältin Silke Burkard
aus 43 Bewertungen Ich war mit Rechtsanwältin Frau Burkard sehr zufrieden. War immer erreichbar, konnte mit jedem Problem / Frage, Hilfe … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Miroslaw Tolksdorf
Kanzlei Miroslaw Tolksdorf, Catharina-Fellendorf-Str. 111, 21035 Hamburg 6732.6266746556 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Miroslaw Tolksdorf ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Schlüter
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Schlüter
Rechtsanwaltskanzlei Schlüter, Wohltorfer Straße 2, 21465 Reinbek 6736.9031621405 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Christoph Schlüter
aus 24 Bewertungen Ich habe die Dienste von Herrn Schlüter schon mehrfach in Anspruch genommen - es ging um Inkassoverfahren aufgrund von … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Welter
Rechtsanwalt Florian Welter
Rechtsanwälte AWK - Alexander | Welter | Kollegen, Heiligenbergstr. 36-38, 66763 Dillingen/Saar 6743.7607041107 km
Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Welter ist Ihr Ansprechpartner für Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Stefan Niekrens
sehr gut
Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Stefan Niekrens
Rechtsanwälte Niekrens, Meisenweg 4, 59846 Sundern (Sauerland) 6714.5392287403 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Stefan Niekrens
aus 12 Bewertungen Sehr kompetente, umfangreiche und mehr als zufriedenstellende Beratung mit großem Erfolg. Insbesondere vor dem … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Justizrat Walter Klein
Rechtsanwalt Justizrat Walter Klein
Fuisting & Klein, Berliner Promenade 12, 66111 Saarbrücken 6767.1641992019 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Justizrat Walter Klein
(29.09.2022) Zeit- und Geldverschwendung! Herr KLEIN war von Anfang an unmotiviert, was meinen Fall bzgl. der mangelhaften …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Jeromin
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Jeromin
Kanzlei Jens Jeromin, Gutenbergstraße 38, 44139 Dortmund 6676.6259739124 km
Ob im Strafrecht oder Verkehrsrecht- wir vertreten Ihre Interessen hartnäckig und konsequent. Mit optimaler Erreichbarkeit, schneller Terminvergabe und zügiger Fallbearbeitung kämpfen wir für Sie !
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens Jeromin gerne zur Verfügung
aus 69 Bewertungen Die Beratung war bisher immer super und absolut seriös. Herr Jeromin nimmt sich immer alle Zeit um auf alle Fragen … (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Poschmann
Rechtsanwalt Poschmann, Pannierstraße 8, 12047 Berlin 6978.3923469733 km
Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Klaus Poschmann
(19.02.2021) Sehr freundlich Immer wieder sehr gute Zusammenarbeit und sehr kompetente Beratung Selbst in scheinbar ausweglosen …
Profil-Bild Rechtsanwalt André Krüger-Pannek
Rechtsanwalt André Krüger-Pannek
Kanzlei André Krüger-Pannek, Leipziger Straße 93, 06108 Halle (Saale) 6950.3252714934 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Migrationsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt André Krüger-Pannek bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffengesetz
aus 7 Bewertungen Herr Krüger-Pannek ist ein sehr kompetenter und vor allem zuverlässiger Anwalt. Sämtliche Anliegen werden schnellst … (16.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Dr. Christian Halm
Rechtsanwalt und Mediator Dr. Christian Halm
Halm & Preßer | Fachanwälte und Rechtsanwälte in überörtlicher Sozietät, Lutherstraße 14, 66538 Neunkirchen 6773.0053396989 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Agrarrecht • Schiedsgerichtsbarkeit • Jagdrecht • Anwaltshaftung • Beamtenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Mediator Dr. Christian Halm hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
(08.05.2024) Schnelles handeln
Profil-Bild Rechtsanwalt Benedikt Klas LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Benedikt Klas LL.M.
Fächerstadt Rechtsanwälte Klas & Dr. Schmidt Partnerschaft mbB, Karlstraße 126, 76137 Karlsruhe 6869.0732314697 km
Fachanwalt IT-Recht • Strafrecht • Datenschutzrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Benedikt Klas LL.M.
aus 48 Bewertungen Herr RA Klas hat mich in der Angelegenheit einer Urheberrechtsverletzung vertreten und sehr schnell, kompetent und … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karen Lange
Rechtsanwaltskanzlei Burmeister, Lange & Schneider, Schmöckwitzer Str. 114, 15732 Eichwalde 6996.0335859303 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Karen Lange
Profil-Bild Rechtsanwältin Ramona Dodel
sehr gut
Rechtsanwältin Ramona Dodel
Kanzlei WBK - Wahlster-Bode und Köppert PartG mbB Rechtsanwälte, Stettenstraße 12, 86150 Augsburg 7063.3444721209 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Ramona Dodel gerne zur Verfügung
aus 75 Bewertungen Frau Dodel hat mir bei meinem Fall sehr geholfen. Es war zwar nur eine Kleinigkeit, aber diese können auch sehr … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Schäfer
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Schäfer
Rechtsanwälte Koenigshaus und Schäfer, Alt Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf 6649.3273609948 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Schäfer – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffengesetz
aus 72 Bewertungen Reagiert prompt und zuverlässig. (15.07.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

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