Nachlass - was Sie wissen und beachten müssen!
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Die wichtigsten Fakten
- Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen eines Verstorbenen.
- Der Nachlass geht an den oder die Erben.
- Jeder Erbe kann die Erbschaft annehmen oder ausschlagen.
- Bei Annahme übernimmt der Erbe auch die Schulden des Erblassers.
- Wichtig in der heutigen Zeit ist insbesondere auch der digitale Nachlass.
Was ist ein Nachlass?
Mit dem Tode einer Person, dem sogenannten Erbfall, geht deren Vermögen, also die Erbschaft als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen, also die Erben, über. Der Nachlass entspricht dabei der Erbschaft. Der Begriff Nachlass bezieht sich dabei konkrete auf das vererbbare Vermögen.
Zum Vermögen eines Verstorbenen und damit zum Nachlass zählen insbesondere Güter, Rechte und Verpflichtungen. Konkret gehört Folgendes häufig zum Nachlass:
- Bargeld
- Sparguthaben
- Wertpapiere
- Fahrzeuge
- Immobilien
- Wertpapiere
- Sammlungen
- Forderungen
- Nutzungsrechte
- Patente
- Gesellschaftsanteile
- Darlehensschulden
- Mietverhältnisse
- Versicherungsverträge
- Steuernachzahlung
Digitaler Nachlass
Der digitale Nachlass bezeichnet die Informationen, die Verstorbene im Internet oder auf lokalen Speichermedien (z. B. Computer-Festplatten oder USB-Sticks) in Form digitaler Daten hinterlassen haben. Dabei handelt es sich regelmäßig um:
- persönliche Daten, wie Fotos, Dokumente oder Medien
- Nutzerkonten (z. B. bei E-Mail-Anbietern, Messengerdiensten, Social-Media-Portalen, Onlinehändlern)
- Online-Guthaben
- Kryptowährungen
Rechtlich wird der digitale Nachlass genauso behandelt wie der materielle Nachlass. Das heißt, dass dieser ebenso an den oder die Erben übergeht. Erben haben somit einen Anspruch auf sämtliche Daten des Verstorbenen und treten in laufende Vertragsverhältnisse.
Zum Problem wird häufig, dass nach dem Tod des Erblassers Zugangsdaten und Passwörter nicht bekannt sind. Bei der Testamentserstellung sollten deshalb im heutigen digitalen Zeitalter auch diese Daten hinterlegt werden.
Nachlass regeln
Personen jedes Alters sollten ihren Nachlass rechtzeitig durch eine letztwillige Verfügung regeln. Gibt es kein Testament oder keinen Erbvertrag, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass der Erbe bzw. die Erben nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt werden. Möchten Sie das verhindern, müssen Sie selbstständig eine andere Regelung für den Nachlass treffen.
Sie können dabei frei über den Besitz verfügen und z. B. auch einen Teil des Nachlasses an eine gemeinnützige Organisation spenden. In diesem Fall haben bestimmte gesetzliche Erben, wie Ehepartner und eigene Kinder, dennoch einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dieser entspricht der Hälfte des Werts vom Nachlass, den sie aufgrund der gesetzlichen Erbfolge erhalten würden.
Gibt es keine Erben oder schlagen alle Erben die Erbschaft aus, geht der Nachlass an den Staat.
Erbschaft annehmen oder Erbschaft ausschlagen
Sobald eine Person davon erfährt, dass er oder sie Erbe ist, bleiben sechs Wochen Zeit für die Entscheidung: Erbschaft annehmen oder ausschlagen? Unternimmt man während dieser Zeit nichts, ist die Erbschaft automatisch angenommen. Ansonsten kann man innerhalb der sechs Wochen das Erbe aktiv annehmen bzw. ausschlagen.
Wer die Erbschaft annimmt, muss eventuell vorhandene Nachlassverbindlichkeiten übernehmen. Das heißt, der Erbe oder die Erben müssen z. B. auch etwaige Schulden begleichen, die der Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat. Die Forderungen von Gläubigern bestehen nämlich direkt gegenüber dem Erben. Übersteigen die Schulden den Wert des Nachlasses muss der Erbe bzw. müssen die Erben diese mit ihrem eigenen Vermögen begleichen.
Weiß man, dass der Erblasser Schulden hatte, ist die Ausschlagung des Erbes besonders zu bedenken. Erben haben das Recht, Einsicht in Bankkonten, Versicherungen oder andere Geschäftsbeziehungen des Verstorbenen zu nehmen und sich so einen Überblick zu verschaffen. In der Regel ist dazu ein Erbschein erforderlich. Die Erbenstellung können Erben auch mit einem gegebenenfalls vorhandenen notariellen Testament oder Erbvertrag nachweisen.
Die Erbannahme kann formlos sein, indem man z. B. einfach die Sechs-Wochen-Frist abwartet. Erklärt man vor Ablauf der Frist die Annahme, ist danach keine nachträgliche Ausschlagung mehr möglich.
Die Erbausschlagung hingegen muss persönlich gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden oder gegenüber einem Notar. Dieser leitet die Erklärung an das Nachlassgericht weiter. Dieses nimmt die Ausschlagung in die Nachlassakte auf.
Nachlassgericht
Die Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Abwicklung der Nachlassangelegenheiten. Dazu gehört z. B.:
- Verwahrung von Testamenten
- Testamentseröffnung bzw. von Erbverträgen
- Unterrichtung der Erben
- Ausstellung von Erbscheinen
- Führen der Nachlassakte
Stehen (noch) keine Erben fest, übernimmt das Nachlassgericht außerdem die Nachlasspflegschaft bzw. bestellt einen Nachlasspfleger. Das zuständige Nachlassgericht ist regelmäßig das Amtsgericht in dem Bezirk, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz bzw. in dem er sich zuletzt aufgehalten hatte.
Entscheidungen des Nachlassgerichts lassen sich mit einer Beschwerde überprüfen. Diese ist beim Oberlandesgericht zu erheben, in dessen Bezirk sich das Nachlassgericht befindet.
Nachlasspfleger
Die Nachlassverwaltung oder Nachlasspflegschaft wird durch das Nachlassgericht angeordnet. Damit soll der Nachlass gesichert werden, bis ein Erbe die Erbschaft angenommen hat oder bis der bisher unbekannte Erbe ermittelt ist. Der Nachlasspfleger ist somit der gesetzliche Vertreter des Erben. Zu seinen Aufgaben gehören:
- Ermittlung des oder der Erben
- Bezahlung der Bestattungskosten
- Beendigung des Mietverhältnisses des Erblassers
- Kontakt mit etwaigen Gläubigern
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Rechtstipps zu "Nachlass" | Seite 87
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03.09.2010 Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy„… Ehegatten, so fällt der beiderseitige Nachlass dem überlebenden Ehegatten zu, und nach dessen Tod geht der Nachlass an einen Dritten (Nacherben bzw. Schlusserben) über, häufig an die Kinder …“ Weiterlesen
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25.08.2010 GKS Rechtsanwälte„… ist zu berücksichtigen, dass dem Verbraucher wegen seines nachlässigen Verhaltens regelmäßig ein Mitverschulden trifft, sodass nur ein Teil der Rechnung erstattet werden kann. Gleichwohl ist es bei extrem hohen Telefon …“ Weiterlesen
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20.08.2010 Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy„… , sofern durch den Erblasser nichts anderes verfügt wurde. Der Vorerbe ist durch das Verfügungsrecht über bestimmte Nachlassgegenstände beschränkt in seinem Umgang mit dem Nachlass. Nach 30 Jahren seit …“ Weiterlesen
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13.08.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… aufstellen oder darauf achten müssen, dass die schweren Dosen nicht ganz oben im Regal gestapelt werden, im für kleine Kunden uneinsehbaren Bereich. Dem Supermarktinhaber kam seine Nachlässigkeit teuer …“ Weiterlesen
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12.08.2010 LEGALIS. Anwälte„Tritt ein Erbfall ein, so gehen die Rechte und Pflichten, insbesondere aber auch sämtliche Vermögenswerte, aber auch Schulden des Erblassers auf den oder die Erben über. Für den bestehenden Nachlass …“ Weiterlesen
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12.08.2010 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… seines Nachlasses durchsetzen. Beispielsweise kann der Erblasser 30 Jahre lang die Erbteilung ganz oder teilweise ausschließen, § 2044 Abs. 2 BGB und zur Überwachung einen Testamentsvollstrecker einsetzen …“ Weiterlesen
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02.08.2010 Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy„Eine Erbengemeinschaft setzt sich aus mehreren Personen (Erben) zusammen, welche gemeinschaftlich (d.h. Gesamthandsgemeinschaft) in Rechte und Pflichten (d.h. Nachlass) eines Verstorbenen (d.h …“ Weiterlesen
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30.07.2010 Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy„… , auf welche Weise der Nachlass zu verteilen ist, was häufig Anlass zu Streit bietet. Wenn hierbei Probleme auftreten, kann dies zügig und günstig im Rahmen einer Mediation geklärt werden. Sollte es keine …“ Weiterlesen
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13.07.2010 GKS Rechtsanwälte„Immer wieder stellt sich das Problem, dass im Falle einer Erbschaft lange nicht geklärt werden kann, woraus der Nachlass eigentlich besteht. Weder sind dem Erben ohne weiteres alle Nachlasswerte …“ Weiterlesen
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09.07.2010 Rechtsanwalt Hans-Georg Rumke„… Kriterium des altersbedingten Nachlassens der Leistungsfähigkeit des Arztes nicht allein entscheidend sein. Wenn die Altersgrenze aber zum Ziel haben sollte, die Verteilung der Berufschancen zwischen …“ Weiterlesen
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21.06.2010 GKS Rechtsanwälte„… ") durch die Gestaltung des Nachlasses weniger bekommen sollen, als Ihnen nach dem Pflichtteilsrecht eigentlich zustünde. Beispielfall: Mann M hat den Sohn S und die Freundin F. Die Ehefrau des M und Mutter …“ Weiterlesen
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31.05.2010 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte„(Stuttgart) Das Bundessozialgericht hat am 23. März 2010 entschieden, dass Eltern als Erben mit dem Nachlass für rechtmäßig an ihr contergangeschädigtes Kind erbrachte Sozialhilfeleistungen haften …“ Weiterlesen
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BGH ändert Rechtsprechung für Wertberechnung bei Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen26.05.2010 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte„… der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.“ Weiterlesen
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20.05.2010 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… Person, ausgezahlt werden soll. Nach einhelliger Meinung in Literatur und Rechtsprechung fällt in dieser Konstellation in aller Regel die Versicherungssumme nicht in den Nachlass, so dass Erben …“ Weiterlesen
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01.04.2010 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte„(Stuttgart) Das Bundessozialgericht hat am 23. März 2010 entschieden, dass Eltern als Erben mit dem Nachlass für rechtmäßig an ihr contergangeschädigtes Kind erbrachte Sozialhilfeleistungen haften …“ Weiterlesen
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25.03.2010 Rechtsanwalt Markus Rassi Warai„… einen Nachlass von über 100.000 EUR. Zumeist wird der Nachlass unter mehreren Erben aufgeteilt (Quelle: Destatis - Elektronische Veröffentlichungen des Statistisches Bundesamts Deutschland, Erbschaft …“ Weiterlesen
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10.03.2010 Rechtsanwalt Dr. Michael Zecher Vorsorgeanwalt„Seit nahezu 110 Jahren werden in Deutschland Schenkungen, die innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod des Erblassers erfolgten, so behandelt, als sei die Schenkung noch Teil des Nachlasses. Damit erhält …“ Weiterlesen
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16.02.2010 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… des von ihnen gepflegten Erblassers bei der Erbauseinandersetzung untereinander einen höheren Anteil am Nachlass wegen ihrer Pflegeleistung nur beanspruchen, wenn sie einen Verzicht auf berufliches …“ Weiterlesen
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10.02.2010 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… , in denen mit der Aussage „Neukunden! 20 % Nachlass (für ein Jahr auf Gebühren für Buchungsführungsarbeiten)" geworben wird. Die zuvor abgemahnte Steuerberatungsgesellschaft verteidigte sich gegen …“ Weiterlesen
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05.02.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… des Nachlasses bzw. der Erlangung des Erwerbs stehen. Im Ausgangsfall sollten laut Testament die Söhne des Erblassers das Aktivvermögen und auch die Schulden anteilig jeweils zur Hälfte erhalten …“ Weiterlesen
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04.02.2010 Rechtsanwalt Heinz Egerland„1. Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe Das Pflichtteilsrecht lässt Abkömmlinge oder Eltern sowie Ehegatten und Lebenspartner auch dann am Nachlass teilhaben, wenn sie der Erblasser …“ Weiterlesen
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15.12.2009 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„Das Gesetz bietet grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Erbausschlagung wegen Irrtums z. B. über die Werthaltigkeit eines Nachlasses anzufechten, um auf diesem Weg …“ Weiterlesen
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17.11.2009 Dreis Rechtsanwälte„Wenn es im Erbfall zwischen Erben zum Streit kommt ist Anlass meist eine im Nachlass befindliche Immobilie. Ein Teil der Erben will die Immobilie verkaufen, der andere Teil will die Immobilie …“ Weiterlesen
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10.11.2009 Rechtsanwalt Sascha Keller„… , dass auch ein vermeintlich nur mittelgroßer Nachlass durch die meist sechsstellige Versicherungssumme nicht mehr durch die Freibeträge abgedeckt wird und damit für den überschießenden Vermögensteil Erbschaftssteuer …“ Weiterlesen