676 Fachanwälte für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht | Seite 29

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Rechtsanwalt Christian L. Müller
Müller und Kollegen, Rechtsanwälte, Pichelsdorfer Str. 92, 13595 Berlin 6962.8094142174 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Unterhaltsrecht
Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
aus 16 Bewertungen Sehr angenehme Atmosphäre und angenehme Stimmung. (20.03.2023)
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Rechtsanwalt und Notar Daniel Radix
Kröger, Rehmann & Partner Rechtsanwälte mbB, Bahnhofstr. 32, 33102 Paderborn 6743.3363044797 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
aus 19 Bewertungen Herr Radix hat mich schnell und kompetent beraten. (14.02.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Kirsten Schimmelpenning
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Rechts- und Fachanwältin Kirsten Schimmelpenning
Grawert PartmbB Rechtsanwälte, Monbijouplatz 12, 10178 Berlin 6974.4961860994 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Unterhaltsrecht
Fachanwältin für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
aus 13 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, Rechtsanwältin Schimmelpenning als meine Anwältin für Familienrecht zu engagieren und bin … (22.01.2024)
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Rechtsanwältin Silke Falk
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Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Fachanwältin für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
aus 6 Bewertungen Frau Falk hat mich in einer Verkehrsrechtsache vertreten. Sie hat mich sehr kompetent, zuvorkommend und freundlich … (27.07.2023)

Rechtstipps von Fachanwälten für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Fragen und Antworten

  • Was regelt das Miet- und Wohnungseigentumsrecht?
    Für Immobilien und Wohnungen ist das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht aus juristischer Sicht von zentraler Bedeutung. Das Mietrecht regelt rechtliche Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern, das Wohnungseigentumsrecht ist immer dann zu beachten, wenn es um das Verhältnis von Wohnungseigentümern untereinander geht.
  • Wann sollte ich zu einem Fachanwalt gehen?
    Ob Sie mit Ihrem Rechtsproblem zu einem Fachanwalt oder zu einem allgemein tätigen Rechtsanwalt gehen sollten, lässt sich pauschal nicht beantworten. Handelt es sich um eine Frage aus einem Rechtsgebiet, für das es gar keine eigene Fachanwaltschaft gibt, ist die Konsultation eines Fachanwalts wohl nicht erforderlich. Auch bei Sachverhalten, die mehrere Gebiete betreffen oder lokale Besonderheiten aufweisen, kann ein Allgemeinanwalt durchaus die bessere Wahl sein. Für schwierige Spezialprobleme in einem genau umrissenen Fachanwaltsgebiet kann es durchaus empfehlenswert sein, einen entsprechenden Fachanwalt aufzusuchen. In vielen Kanzleien arbeiten Rechts- und Fachanwälte zusammen, die eingehende Fälle auf ihre jeweiligen Spezialisten verteilen. Die Erlangung eines Fachanwaltstitels kostet Zeit und Geld. Daher gibt es auch Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel, die im jeweiligen Rechtgebiet einem Fachanwalt in nichts nachstehen. Am Ende bleibt die Anwaltsauswahl ohnehin immer auch eine persönliche Vertrauenssache.
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht: Wie kann ein Fachanwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Fachanwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was kostet ein Fachanwalt?
    Die Gebühren eines Fachanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) genau wie die eines anderen Rechtsanwalts ohne Fachanwaltstitel auch. Die Beauftragung eines Fachanwalts muss also nicht teurer sein als die eines sonstigen Rechtsanwalts! Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Fachanwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden. Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit Ihrem Fachanwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest. Wie bei jedem Anwaltsbesuch sollten Sie die Kosten vor Mandatserteilung mit dem Rechts- oder Fachanwalt besprechen.
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht: Wann brauche ich einen Fachanwalt?
    Da das Fachgebiet Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Fachanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Fachanwalt im Bereich Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Fachanwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch Anwalt vertreten lassen.
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Entsprechend der vielfältigen Probleme, die im Bereich des Mietrechts oder Wohnungseigentumsrechts in der Praxis auftauchen können, fordert die Fachanwaltsordnung besonderes Wissen darüber. Der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht muss sich also nicht nur mit den Besonderheiten des Wohnraummietrechts gegenüber dem Gewerberaummietrecht oder Pachtrecht auskennen. Von der Rechtsanwaltskammer wird als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht nur anerkannt, wer auch Kenntnisse im Maklerrecht, Nachbarrecht und auch zum speziellen prozessualen und vollstreckungsrechtlichen Prozedere nachweist.

Info Miet- & Wohnungseigentumsrecht

Für Immobilien und Wohnungen ist das Mietrecht (I) und das Wohnungseigentumsrecht (II) aus juristischer Sicht von zentraler Bedeutung. Das Mietrecht regelt rechtliche Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern, das Wohnungseigentumsrecht ist immer dann zu beachten, wenn es um das Verhältnis von Wohnungseigentümern untereinander geht.

I. Mietrecht:

1. Mietrechtliche Vorschriften

Vorschriften zum Mietrecht finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Man unterscheidet unter dem Gesichtspunkt des Mieterschutzes das Mietrecht über Wohnräume einerseits und die Gewerbemiete andererseits, die vergleichsweise weniger strenge Regeln zum Schutz des Mieters enthält. Darüber hinaus können weiter Spezialvorschriften einschlägig sein, insbesondere im öffentlich geförderten Wohnungsbau.

2. Schutz der Mieter

Weil eine Wohnung zentraler Lebensmittelpunkt ist, enthält das Wohnraummietrecht Regelungen zum Schutz des Mieters. Solche Schutznormen betreffen zum Beispiel die Laufzeit des Mietvertrags, die Mieterhöhung gemäß dem Mietspiegel, die Betragsbegrenzung bei der Mietkaution und vieles andere. Abweichende Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter sind möglich, wenn sie zugunsten des Mieters getroffen werden.

3. Häufige Rechtsfragen

Dreh- und Angelpunkt im Mietrecht ist der Mietvertrag, der die in § 535 BGB geregelten Leistungspflichten von Mieter und Vermieter ergänzt. Gemäß dem Gesetz ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter die angemieteten Räume zum Gebrauch zu überlassen. Im Gegenzug ist der Mieter zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet. Davon ausgehend können genauere Angaben und Rechte und Pflichten vereinbart werden, z. B. welche Räume angemietet werden, wie sich die Miete genau berechnet – etwa bei Vorauszahlungen der Nebenkosten – bis hin zu Nutzungsvereinbarungen von Garten und Gemeinschaftsflächen (Treppenhaus, Waschküche etc.).

4. Weitere Konflikte

Neben Streitigkeiten zum Mietvertrag können auch andere Faktoren, die das Mietverhältnis betreffen, zu Streit zwischen Mieter und Vermieter führen. Im Vorfeld kann etwa das Fragerecht des Vermieters oder eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz relevant werden. Während des Mietverhältnisses kann bei der Mietwohnung ein Mangel auftreten (Heizungsausfall, Schimmel an den Wänden, Wasserschaden etc.), ein Mieter die Nachbarn mit Lärm belästigen, der Mieter in Mietrückstand geraten oder es kann sich herausstellen, dass die Wohnung an einen Mietnomaden vermietet worden ist. Mit dem Ende der Miete kann es Probleme bei der Wohnungsübergabe geben bis hin zur Frage, wann der Mieter die Rückzahlung der Kaution fordern kann.

5. Andere Anwendungsbereiche

Vom Regelungsbereich ist das Mietrecht nicht allein auf Wohnungen und Immobilien beschränkt, sondern kommt auch zur Anwendung, wenn beispielsweise ein Wagen oder Maschinen und Bürozubehör angemietet werden.

II. Wohnungseigentumsrecht

1. Rechtliche Einordnung

Das Wohnungseigentumsrecht regelt Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungseigentümern oder Hauseigentümern. Als Teilbereich des Immobilienrechts ist es im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Da im Grundstücksrecht Immobilien mit ihren Grundstücken juristisch untrennbar zusammengehören, wurde mit dem Wohnungseigentumsrecht eine rechtliche Grundlage geschaffen, mit deren Hilfe Eigentum an einzelnen Wohnungen von Immobilien und Hausteilen von Immobilien (z. B. Reihenhäuser) bestehen kann.

2. Verschiedene Eigentumsarten

Im Wohnungseigentumsrecht unterscheidet man begrifflich zwischen Sondereigentum und Miteigentum bzw. Teileigentum und Gemeinschaftseigentum:

  • Das Sondereigentum steht nur dem Wohnungseigentümer zu und ist auf dessen Teile der Immobilie beschränkt, also zum Beispiel seine Eigentumswohnung, seine Geschäftsräume.
  • Zum sogenannten Gemeinschaftseigentum zählen zum Beispiel das Treppenhaus, der Hausgang, das Dach und das Fundament. Miteigentum besteht an Hausteilen, die zum allgemeinen Gebrauch dienen.
  • Die Bezeichnung Teileigentum wird für Miteigentumsflächen verwendet, wenn diese nicht zu Wohnzwecken dienen.

3. Eigentümergemeinschaft

Als Eigentümergemeinschaft oder auch Wohnungseigentümergemeinschaft bezeichnet man die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer, deren rechtliche Beziehungen durch das Gemeinschaftsrecht und die Gemeinschaftsordnung bestimmt werden. Die Wohnungseigentümerversammlung (kurz auch: Eigentümerversammlung) trifft die wesentlichen Beschlüsse bezüglich des Gesamteigentums, also beispielsweise über Kosten im Überblick und wie Sie sparen können">Sanierungsmaßnahmen, die Beauftragung von einem Handwerker oder einen neuen Anstrich der Hausfassade.

4. Beauftragung der Hausverwaltung

Zudem kann die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Hausverwalter bestimmen, der sich um die laufenden Angelegenheiten der Immobilie kümmert, beispielsweise um die Wartung und Instandhaltung, aber auch um Kalkulationen und die Erstellung der Jahresabschlussrechnung. Rechtliche Probleme können hierbei zum Beispiel auftauchen, wenn die Abrechnung Fehler aufweist oder der Hausverwalter seine Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt.

(WEL)

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