GewStG - Gewerbesteuergesetz
- Abschnitt I
Allgemeines - Abschnitt II
Bemessung der Gewerbesteuer - § 7 GewStG - Gewerbeertrag
- § 7a GewStG - Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer Organgesellschaft
- § 7b GewStG - Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei unternehmensbezogener Sanierung
- § 8 GewStG - Hinzurechnungen
- § 8a GewStG
- § 9 GewStG - Kürzungen
- § 10 GewStG - Maßgebender Gewerbeertrag
- § 10a GewStG - Gewerbeverlust
- § 11 GewStG - Steuermesszahl und Steuermessbetrag
- Abschnitt III
- Abschnitt IV
Steuermessbetrag - Abschnitt V
Entstehung, Festsetzung und Erhebung der Steuer - Abschnitt VI
Zerlegung - Abschnitt VII
Gewerbesteuer der Reisegewerbebetriebe - Abschnitt VIII
Änderung des Gewerbesteuermessbescheids von Amts wegen - Abschnitt IX
Durchführung - Abschnitt X
Schlussvorschriften
Die wichtigsten Fragen zum GewStG
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Was ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG)?
Das Gewerbesteuergesetz (GewStG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das als Rechtsgrundlage zur Erhebung der Gewerbesteuer dient. -
Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer dient gem. § 2 GewStG der Besteuerung eines im Inland liegenden Gewerbebetriebs; besteuert wird der sogenannte Gewerbeertrag, also einfach gesagt der Gewinn des Gewerbes in dem jeweiligen Bemessungszeitraum. -
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Der Steuermessbetrag setzt sich nach § 11 GewStG aus dem Gewerbeertrag (Gewinn) und der Steuermesszahl zusammen, wobei die Steuermesszahl für den Gewerbeertrag 3,5 % beträgt.
Über das GewStG
Was ist das GewStG?Das Gewerbesteuergesetz (GewStG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das als Rechtsgrundlage zur Erhebung der Gewerbesteuer dient und dem Steuerrecht zugeschrieben wird. Das GewStG besteht aus insgesamt zehn Abschnitten.
Was ist eine Gewerbesteuer und wer ist steuerpflichtig?
Die Gewerbesteuer dient gem. § 2 GewStG der Besteuerung eines im Inland liegenden Gewerbebetriebs.
Besteuert wird der sogenannte Gewerbeertrag, also einfach gesagt der Gewinn des Gewerbes in dem jeweiligen Bemessungszeitraum. Wie genau sich der zu ermittelnde Gewinn jedoch zusammensetzt, ist in den §§ 7, 8, 9 GewStG beschrieben. Hier sind die Fälle aufgelistet, in denen es Hinzurechnungen oder Kürzungen der Gewerbesteuer gibt. Von der Gewerbesteuer befreit sind unter bestimmten Voraussetzungen z. B.
- Unternehmen, die einem gemeinnützigen Zweck dienen,
- Privatschulen
- sowie Krankenhäuser und Pflegeheime.
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Für die Berechnung der Gewerbesteuer relevant sind der Steuermessbetrag, die Steuermesszahl und der Hebesatz. Von der Gewerbesteuer befreit sind unter anderem Personengesellschaften mit einem Gewinn von unter 24.500 € im Jahr. Sonstige Gewerbebetriebe können einen Steuerfreibetrag von 5.000 € geltend machen.
Der Steuermessbetrag setzt sich nach § 11 GewStG aus dem Gewerbeertrag (Gewinn) und der Steuermesszahl zusammen. Wobei die Steuermesszahl für den Gewerbeertrag 3,5 % beträgt.
Gewerbeertrag (Gewinn) x 3,5 % = Steuermessbetrag
Um die endgültige Gewerbesteuer zu berechnen, wird der Steuermessbetrag mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert. Die Hebesätze werden von der berechtigten Gemeinde bestimmt. Die höchsten Hebesätze werden in Großstädten erhoben, der Mindesthebesatz beträgt jedoch 200 % (§ 16 Abs. 4 GewStG).
Steuermessbetrag x Hebesatz = Gewerbesteuer
Um sich also Steuern zu sparen, können Sie sich bei der Wahl des Standortes Ihres Unternehmens an den unterschiedlichen Hebesätzen der Gemeinden orientieren.