229 Anwälte für Disziplinarverfahren | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Machts
Rechtsanwalt Felix Machts
Hauenschild, Schütt, Wünsche & Machts RECHTSANWÄLTE, Blankeneser Bahnhofstraße 29, 22587 Hamburg 6708.9417843502 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Erbrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Felix Machts ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Disziplinarverfahren
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Hahnewald
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Hahnewald
HAHNEWALD Rechtsanwaltskanzlei, Striesener Straße 47, 01307 Dresden 7082.2289395154 km
Im Mittelpunkt steht der Mensch.
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Umweltrecht • Arbeitsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Andreas Hahnewald bietet im Bereich Disziplinarverfahren Rechtsberatung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Herr Hahnewald, meldete sich innerhalb von 48 Stunden (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Groschopp
Kanzlei Jens Groschopp, Saalbahnhofstraße 4, 07743 Jena 6958.5656243272 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Beamtenrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jens Groschopp - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Disziplinarverfahren
aus 5 Bewertungen Mein ehemaliger Arbeitgeber schuldet mir noch die Zahlung von Überstunden. Herr RA Groschopp hat sich unverzüglich mit … (01.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Lembke
Rechtsanwältin Anne Lembke
KANZAS. Ihre Kanzlei für Arbeits- & Sozialrecht, Töpferstraße 22a, 17373 Ueckermünde 6941.5685761223 km
Es gibt eine Lösung für jedes Problem, sonst ist es keins.
Arbeitsrecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Disziplinarverfahren hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anne Lembke
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Kannengießer
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Kannengießer
Kannengießer & Sauer Rechtsanwälte, Oststraße 156, 40210 Düsseldorf 6649.7521120337 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Beamtenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Kannengießer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Disziplinarverfahren
aus 25 Bewertungen Es ist zwar aufgrund der Situation zu keiner Beratung gekommen, ich habe aber Informationen zu meinem Fall bekommen. … (24.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Pake
sehr gut
Rechtsanwalt Simon Pake
Puhr-Westerheide PartGmbB, Krefelder Straße 240, 47229 Duisburg 6635.3209444536 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Beamtenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Disziplinarverfahren beantwortet Herr Rechtsanwalt Simon Pake
aus 11 Bewertungen Ich kann Herrn Pake nur weiterempfehlen !! Seine Beratung war äußerst kompetent, sehr freundlich...kurzum, man ist bei … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Gabriele Schenk
Kanzlei Dr. Gabriele Schenk, Finkenstrasse 5, 80333 München 7118.8801687329 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Disziplinarverfahren beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Schenk
aus 5 Bewertungen Dr. Schenk wurde mir als Expertin für meinen Fall gegen eine erfundene Anklage empfohlen. Sie hat für alle das Beste … (10.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock
sehr gut
Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock
Kanzlei Farzaneh Klein-Endebrock, Westenhellweg 83, 44137 Dortmund 6675.9560712265 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Unterhaltsrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Disziplinarverfahren
aus 64 Bewertungen Dank Frau Klein Endebrock wurde mein Wunsch zur Namensänderung angenommen und ich bin sehr zufrieden! Ich empfehle … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach
sehr gut
Kanzlei Robert Heimbach, Kurfürstendamm 45, 10719 Berlin 6971.0711460489 km
Fachanwalt Sozialrecht • Beamtenrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Disziplinarverfahren
aus 68 Bewertungen Ich wurde sehr gut beraten in Hinblick auf meine Anfrage, ob es sich lohnt, gegen die Aufhebung der Schwerbehinderung … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wernher-Ralf Schäffer
Rechtsanwalt Wernher-Ralf Schäffer
Kanzlei Wernher-Ralf Schäffer, Virchowstr. 18, 90409 Nürnberg 7011.9641556686 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Disziplinarverfahren steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Wernher-Ralf Schäffer gerne zur Verfügung
(23.11.2022) Hr. RA Schäffler hat auf meine schriftliche Anfrage reagiert. War sehr freundlich am Telefon. Leider hatte ich zu dem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Münch LL.M. (Aberdeen)
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Münch LL.M. (Aberdeen)
Hansen & Münch, Pelzerstraße 5, 20095 Hamburg 6720.1810967048 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Münch LL.M. (Aberdeen) bietet im Bereich Disziplinarverfahren Rechtsberatung und Vertretung
aus 118 Bewertungen Ich bin auf Herrn Münch durch eine Empfehlung einer Freundin gestoßen. Mein Fall sah von Anfang an schon aussichtslos … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Frölich
sehr gut
Kanzlei Bettina Frölich, Hauptstraße 69, 90562 Heroldsberg 7011.7584790281 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Frölich hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Disziplinarverfahren
aus 15 Bewertungen Sehr gute und freundliche Beratung, mit sehr kompetentem Fachwissen. Frau Frölich kann man nur weiter empfehlen. (13.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Gromes
Rechtsanwalt Rainer Gromes
GROMES Rechtsanwälte, Elisabethenstr. 29, 64283 Darmstadt 6837.2792585806 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Beamtenrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Gromes hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Disziplinarverfahren
(01.03.2021) Leider nichts Positives für Speditionsbetriebe, die rasche Hilfe in der Fachwelt benötigen. Besser einen richtigen …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Disziplinarverfahren

Fragen und Antworten

  • Disziplinarverfahren: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Disziplinarverfahren sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Disziplinarverfahren: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Disziplinarverfahren umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Disziplinarverfahren und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Das Disziplinarverfahren ist dem Beamtenrecht zuzuordnen. Anders als ein Strafverfahren, bei dem die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe eine begangene Untat vergelten soll, dient ein Disziplinarverfahren dazu, den Beamten nach einer schuldhaft begangenen Pflichtverletzung an seine Pflichten zu erinnern und ihn zu ermahnen. Denn während ein Beschäftigter der freien Wirtschaft nach einem Verstoß der arbeitsvertraglichen Pflichten - z. B. Diebstahl von Gegenständen, die sich im Eigentum des Arbeitgebers befinden - entlassen werden kann, ist die Kündigung eines Beamten nicht möglich.

Jeder Beamter, egal ob er z. B. Bundesbeamter oder Landesbeamter, Zeitbeamter, Beamter im Ruhestand, Richter oder Beamter auf Widerruf ist, muss mit einem Disziplinarverfahren rechnen, wenn er ein Dienstvergehen begangen hat. Erfährt sein Dienstherr hiervon oder hegt er diesbezüglich einen begründeten Verdacht, ist er verpflichtet, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Ergibt sich im Ermittlungsverfahren - z. B. nach der Befragung von Zeugen oder der Beiziehung einer Urkunde -, dass der Verdacht nicht begründet war bzw. kein Dienstvergehen begangen wurde, wird das Disziplinarverfahren durch Erlass einer Disziplinarverfügung eingestellt. Wird dagegen ein Dienstvergehen bejaht, wird in der Disziplinarverfügung, die übrigens ein Verwaltungsakt ist, die Disziplinarmaßnahme ausgesprochen - z. B. Kürzung der Besoldung, ein Verweis oder die Erhebung der Disziplinarklage. Die Klage wird aber nur erhoben, wenn eine härtere Disziplinierung des Beamten, wie etwa die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder die Aberkennung vom Ruhegehalt, angebracht ist. Übrigens: Der Beamte ist von dem Disziplinarverfahren grundsätzlich zu unterrichten; ferner steht ihm nach § 20 II BDG (Bundesdisziplinargesetz) ein Recht zu, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Ein Dienstvergehen ist möglich aufgrund einer schuldhaften innerdienstlichen als auch außerdienstlichen Handlung, wenn dem Beamten also Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Schließlich sollen Beamte im Dienst und außerhalb des Dienstes das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine funktionierende Verwaltung und das Beamtentum aufrechterhalten. In seiner Freizeit darf sich ein Beamter zwar wie ein Durchschnittsbürger verhalten. Kann aber das in dieser Zeit begangene Fehlverhalten in Bezug zum Arbeitsbereich des Beamten gebracht werden, ist wohl von einem Dienstvergehen auszugehen. Begeht also z. B. ein Polizist nach einem Verkehrsunfall Fahrerflucht, wird ein Dienstvergehen bejaht; schließlich wird von der Polizei die Strafverfolgung erwartet, nicht aber die Begehung von Straftaten. Ein Beispiel für ein innerdienstliches Vergehen wäre dagegen der Streik eines Beamten. Ferner kann unter anderem auch ein Verstoß gegen die Gesunderhaltungspflicht ein Dienstvergehen darstellen und zu einem Disziplinarverfahren führen. Das wäre etwa der Fall, wenn der Beamte trotz Erkrankung einen Nebenjob annimmt oder eine nötige Reha bzw. Operation ablehnt und so die Heilung und Herstellung der Dienstfähigkeit verzögert.

(VOI)

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