868 Anwälte für Einkommensteuer | Seite 37

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ansgar Vögeli
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Ansgar Vögeli
Kanzlei Dr. Vögeli, Dresdener Str. 8, 52068 Aachen 6631.4092053872 km
Fachanwalt Steuerrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Ansgar Vögeli vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Einkommensteuer
aus 97 Bewertungen Ich war beim Anwalt Dr .Vögli zu einem Beratungsgespräch ich war sehr zufrieden Dr. Vögli ist sehr höfflich und nimmt … (21.07.2022)
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sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Junge
JHB.LEGAL, Wehrpromenade 9, 03042 Cottbus 7073.9373182569 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Einkommensteuer beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Junge
aus 165 Bewertungen Ich wurde kurz vor Dresden geblitzt und soll 24 km/h zu schnell gewesen sein. Rechtsanwalt Junge hat mir trotzdem den … (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andreas Köhler
Rechtsanwalt Dr. Andreas Köhler
Dr. Köhler und Partner, Friedrichstraße 94, 10117 Berlin 6974.0827117026 km
Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Köhler ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Einkommensteuer
(24.08.2020) Kompetente Beratung, schneller Rückruf, freundliche Ausstrahlung
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Rechtsanwältin Ines Biebrach, Friedrichstr. 26, 01067 Dresden 7078.702698009 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Einkommensteuer bietet Frau Rechtsanwältin Ines Biebrach
(31.01.2023) Sehr fachkundige, übersichtliche Erstberatung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Einkommensteuer

Fragen und Antworten

  • Einkommensteuer: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Einkommensteuer sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Einkommensteuer: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Einkommensteuer umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Einkommensteuer und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Einkommensteuer ist als vielleicht wichtigste Steuer im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Dabei gilt das Welteinkommensprinzip, wonach diese Personen grundsätzlich auch im Ausland erzieltes Einkommen nach deutschem Einkommensteuerrecht versteuern müssen. Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Staaten können als Vertrag nach Völkerrecht jedoch eine abweichende Besteuerung regeln.

Einkunftsarten nach dem Einkommensteuergesetz

Der Einkommensteuer unterfallen grundsätzlich nur Gewinne bzw. Überschüsse aus den im EStG festgelegten Einkunftsarten:

  • Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • sonstige Einkünfte nach § 22 EStG

Nettoprinzip: Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte

Einkommensteuer wird nach dem Nettoprinzip erhoben, das heißt besteuert werden nicht alle Einnahmen, sondern Gewinn bei den ersten drei Einkunftsarten (Landwirtschaft, Gewerbe und Freiberufler) und Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten bei den anderen Einkunftsarten.

Der Gewinn ergibt sich regelmäßig aus der Bilanz, wobei kleinere Unterschiede zwischen der Bilanz nach Handelsrecht und der Bilanz nach Steuerrecht bestehen können. Wer als Kleinunternehmer oder Existenzgründer nicht zur Buchführung verpflichtet ist, kann den Gewinn ohne Bilanz nach § 4 Abs. 3 EStG feststellen. Gewinn ist danach der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.

Weitere Abzüge und Festsetzung

Außerdem können noch Entlastungsbetrag, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge abgezogen werden, bevor das zu versteuernde Einkommen als Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer feststeht.

Die Einkommensteuer wird regelmäßig nach der vom Steuerpflichtigen abzugebenden Steuererklärung festgesetzt. Ohne Steuererklärung kann die Behörde eine Steuerschätzung vornehmen. Der entsprechende Steuerbescheid zur Einkommensteuer kommt vom örtlich zuständigen Finanzamt.

(ADS)

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