326 Anwälte für Hinterbliebenenrente | Seite 14

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Profil-Bild Rechtsanwältin Konstanze Wegener LL.M.Eur.
Rechtsanwältin Konstanze Wegener LL.M.Eur., Kurt-Eisner-Str. 24, 04275 Leipzig 6982.8176044561 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Konstanze Wegener LL.M.Eur. bietet im Bereich Hinterbliebenenrente Rechtsberatung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Frau Wegener hat mir schnell und sogar kostenlos in einer telefonischen Beratung zu Verfügung gestanden. Das Problem … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mareike Piotter
Rechtsanwältin Mareike Piotter
Dr. Gorski, Scheibe-In der Stroth, Piotter, Rechtsanwälte, Notar, Fachanwälte, Amselweg 2, 27628 Hagen im Bremischen 6651.640886416 km
Recht gestalten - Recht behalten!
Fachanwältin Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Pferderecht • Öffentliches Recht • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Hinterbliebenenrente bietet Frau Rechtsanwältin Mareike Piotter
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jan Schürmann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Jan Schürmann
Dr. Mertens & Partner GbR, Heegbarg 12, 22391 Hamburg 6720.318193225 km
Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Hinterbliebenenrente hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Jan Schürmann
aus 23 Bewertungen Ich lasse mich seit 2019 von Dr. Schürmann in Arbeitsrecht beraten und vertreten. Ich bin mit seiner kompetenter und … (27.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach
sehr gut
Kanzlei Robert Heimbach, Kurfürstendamm 45, 10719 Berlin 6971.0711460489 km
Fachanwalt Sozialrecht • Beamtenrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 68 Bewertungen Ich wurde sehr gut beraten in Hinblick auf meine Anfrage, ob es sich lohnt, gegen die Aufhebung der Schwerbehinderung … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Marina Dawel M.I.
Rechtsanwältin Alexandra Marina Dawel M.I.
Dawel Rechtsanwälte PartG mbB, Erftstraße 6, 50170 Kerpen 6658.9701816941 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Marina Dawel M.I. ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Hinterbliebenenrente
Profil-Bild Dimitrios Th. Papoulis LL.M.
sehr gut
Dimitrios Th. Papoulis LL.M.
Kanzlei Papoulis, Sophienstraße 1, 80333 München 7118.4698693698 km
Zielführende Rechtsberatung für Einzelpersonen und Unternehmen aus einer Hand in Deutschland, Griechenland und Zypern.
Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Hinterbliebenenrente bietet Rechtsanwalt Herr Dimitrios Th. Papoulis LL.M.
aus 11 Bewertungen A wonderful Person! Mrs.Papoulis helped us to solve a very difficult case for the lose of our children! Finally we … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Venten
Rechtsanwalt Thomas Venten
Braun • Venten, Schützenstr. 20a, 96047 Bamberg 6975.4742045196 km
Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Sozialversicherungsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Bei juristischen Problemen im Bereich Hinterbliebenenrente hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Venten
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Eißing
Rechtsanwältin Anne Eißing
Arens & Groll Rechtsanwälte und Notare, Cloppenburger Str. 46, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6638.1944329157 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Anne Eißing bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Hinterbliebenenrente
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Kunze
sehr gut
Rechtsanwältin Anke Kunze
Hörhammer & Kunze Rechtsanwälte / Fachanwälte für Familien- und Erbrecht, Meddersheimer Str. 4, 55566 Bad Sobernheim 6779.0746242352 km
Ihre Spezialistin in Bad Sobernheim wenn es um Familien- und Erbrecht geht!
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Anke Kunze ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Hinterbliebenenrente
aus 12 Bewertungen Wir würden jedem Frau Anke Kunze weiter empfehlen Super Anwältin. Sehr hilfreich (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Kögler
Rechtsanwalt Thomas Kögler
PLATO-Rechtsanwälte, Merkelstraße 18, 73728 Esslingen am Neckar 6941.8483199961 km
Fachanwalt Sozialrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Kögler hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 6 Bewertungen Herr Kögler versteht es eine kompetente klar verständliche Beratung. Sein Fachwissen zeichnet Ihn besonders aus (17.01.2024)
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Helmut Vogt
Kanzlei Helmut Vogt, Lindener Marktplatz 2, 30449 Hannover 6766.8979852162 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Wirtschaftsrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Fachanwalt und Notar Helmut Vogt ist Ihr Ansprechpartner für Hinterbliebenenrente
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Samland
sehr gut
Kanzlei Jürgen Samland, Kleine Gasse 2 - 3, 14467 Potsdam 6961.4410746833 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Samland ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 152 Bewertungen Eine Beratung zur vollsten Zufriedenheit (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Worm
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Worm, Holsterhauser Str. 81, 45147 Essen 6651.3551492004 km
Fachanwältin Sozialrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Christina Worm bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 137 Bewertungen Top und schnell kann ich nur empfehlen die Frau (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke K. Eggert
sehr gut
Rechtsanwältin Elke K. Eggert
Kanzlei Elke K. Eggert, Blankenfelder Straße 17, 13127 Berlin 6971.4935453144 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Hinterbliebenenrente hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Elke K. Eggert
aus 12 Bewertungen gut (18.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Hinterbliebenenrente

Fragen und Antworten

  • Hinterbliebenenrente: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Hinterbliebenenrente sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Hinterbliebenenrente: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Hinterbliebenenrente umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Hinterbliebenenrente und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Als Hinterbliebenenrente wird die Witwenrente, die Witwerrente, die Halbwaisenrente, die Waisenrente und die Erziehungsrente bezeichnet. Tritt der Versicherungsfall - nämlich der Tod des (geschiedenen) Ehegatten bzw. eines Elternteils oder beider Eltern - ein, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung die Rente. Damit soll der Unterhalt, der nun vom Verstorbenen nicht mehr erbracht werden kann, ersetzt und die Hinterbliebenen vor finanziellen Problemen geschützt werden.

Bei der Witwenrente bzw. der Witwerrente ist zwischen den Altfällen und den Neufällen zu unterscheiden, bei denen eine andere Rechtslage gilt. Das alte Recht ist anzuwenden, wenn

  • der Ehepartner vor dem 01.01.2002 gestorben ist oder
  • der Ehepartner nach dem 31.12.2001 verstorben ist, die Ehe aber vor dem 01.01.2002 geschlossen und ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren wurde.

Ansonsten gilt das neue Recht, wonach z. B. Rentensplitting möglich ist, was aber zum Ausschluss der Hinterbliebenenrente führen würde. Außerdem wird die Hinterbliebenenrente nur gezahlt, wenn die Ehe mindestens schon ein Jahr bestanden hat. Damit sollen sog. Versorgungsehen ausgeschlossen werden. Hiervon gibt es aber Ausnahmen. Stirbt der Ehepartner z. B. nach einem Verkehrsunfall, erhält die Witwe/der Witwer die Rente, auch wenn das Paar noch kein Jahr verheiratet gewesen ist.

Überdies ist die kleine Witwenrente nun auf 24 Monate beschränkt und beträgt 25 % der Rente, auf die der Verstorbene als Rentner Anspruch gehabt hätte. Die große Witwenrente ist zeitlich unbefristet und beträgt nunmehr 55 % der Rente des Verstorbenen, wird aber nur unter den Voraussetzungen des § 46 II SGB VI (Sozialgesetzbuch VI) gezahlt - z. B. bei Erziehung eines minderjährigen Kindes.

Voraussetzung für den Anspruch auf die Hinterbliebenenrente ist, dass die Ehe bzw. die Lebenspartnerschaft zur Zeit des Todes eines Ehepartners noch bestanden hat. Daher führt eine Trennung nicht zum Entfallen des Anspruchs, eine Ehescheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft grundsätzlich aber schon (einzige Ausnahme ist die sog. Erziehungsrente). Außerdem muss der Verstorbene bei der Rentenversicherung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben, sofern er zu Lebzeiten keine Rente bezogen hat. Heiratet der Witwer/die Witwe wieder, entfällt der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente, der aber nach § 107 SGB VI abgefunden wird. Letztendlich muss die Hinterbliebenenrente vom Hinterbliebenen bei der Rentenversicherung beantragt werden.

Außerdem können Geschiedene (Ehepartner bzw. Lebenspartner) Hinterbliebenenrente in Form der Erziehungsrente verlangen. Denn auch hier dient die Rente dem Unterhaltersatz. Das gilt vor allem dann, wenn der Geschiedene ein minderjähriges oder volljähriges, aber behindertes Kind großzieht.

Halbwaisenrente erhält, wer einen Elternteil verloren hat, Waisenrente dagegen, wer weder Vater noch Mutter hat. Die Halbwaisenrente beträgt zehn Prozent der Rente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte, die Vollwaisenrente 20 Prozent. Sofern die Waise z. B. keine Schul- bzw. Berufsausbildung oder ein soziales Jahr absolviert oder nicht behindert ist, zahlt die Versicherung die Hinterbliebenenrente nur bis zum 18. Lebensjahr, ansonsten längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Zu beachten ist jedoch, dass ein sog. Rentenabschlag vorgenommen wird, wenn der Verblichene vor Erreichen einer bestimmten Altersgrenze verstorben ist. Außerdem werden 40 Prozent des Nettoeinkommens der Witwe/des Witwers bzw. der volljährigen Waisen auf die Rente angerechnet, sofern es einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Anrechenbares Einkommen ist etwa der Arbeitslohn, die Altersrente, eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Dagegen wird z. B. nicht angerechnet: Hartz IV, Sozialhilfe oder Wohngeld.

(VOI)

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