225 Anwälte für Personalrat | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Rüdiger Gedigk M.B.A. Maîtrise en droit
sehr gut
Rechtsanwalt Rüdiger Gedigk M.B.A. Maîtrise en droit
Kanzlei für Arbeit & Gesundheit, Gedigk, Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main 6824.542884993 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Beamtenrecht • Datenschutzrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Rüdiger Gedigk M.B.A. Maîtrise en droit - Ihr juristischer Beistand im Bereich Personalrat
aus 69 Bewertungen Durch die sehr gute Vorbereitung konnten alle meine Fragen schnell und klar beantwortet werden. Auch spontane Fragen … (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Ohlendorf
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Ohlendorf
Anwaltskanzlei Welz, Tribseer Damm 77, 18439 Stralsund 6855.1489188381 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Beamtenrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Michael Ohlendorf - Ihr juristischer Beistand im Bereich Personalrat
aus 101 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Ohlendorf hat für mich Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend … (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ulrich Jellentrup
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Jellentrup
SH Rechtsanwälte, Huyssenallee 52-56, 45128 Essen 6651.8863915429 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Beamtenrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Jellentrup ist Ihr Ansprechpartner für Personalrat
(20.07.2022) Schnelle Rückmeldung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Hansjörg Eger
Kanzlei Hansjörg Eger, Hilgardstraße 7, 67346 Speyer 6854.1712286261 km
Vertrauen entsteht aus Wissen
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Beamtenrecht
Herr Rechtsanwalt Hansjörg Eger im Bereich Personalrat bietet Beratung und Vertretung
aus 8 Bewertungen Herr Eger ist ein sehr kompetenter, erfahrener und zuverlässiger Anwalt, der jederzeit schnell und zügig antwortet und … (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Giebeler
Rechtsanwalt Peter Giebeler
Rechtsanwalt Giebeler, Am Wall 165-167, 28195 Bremen 6675.7432149607 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Juristische Fragen im Bereich Personalrat beantwortet Herr Rechtsanwalt Peter Giebeler
(02.09.2021) Zuverlässig und kompetent Sehr gute Rundumbetreuung, wurde immer auf dem Laufenden gehalten!
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Grauel
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Grauel
G+M Rechtsberatung Dr. Gebhardt + Moritz, Weil + Collegen, Heinrichstraße 17/19, 36037 Fulda 6863.681568317 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Migrationsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Personalrat unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Julia Grauel
aus 13 Bewertungen Unsere Erfahrung mit RA Frau Graul sind sehr gut. Ebenfalls positiv ist die zeitliche Abfolge der Beratung. Gerade im … (17.05.2024)
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Rechtsanwalt Kai Michael Dietrich
Kanzlei Lister Anwälte am Moltkeplatz, Gabelsbergerstraße 7, 30163 Hannover 6767.3695113108 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Familienrecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Kai Michael Dietrich bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Personalrat
aus 9 Bewertungen Herr Dietrich ist freundlich, er ist sehr kollegial, er versucht sich mit der Gegenpartei zu einigen. Er ist ruhig, … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Däumel
Rechtsanwalt Jens Däumel
Däumel & Lau Rechtsanwälte, Brandenburger Str. 43, 14467 Potsdam 6961.6308702752 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Beamtenrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Däumel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Personalrat
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Schneider
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Rechtsanwalt Stefan Schneider
Kanzlei Stefan Schneider, Aliceplatz 1, 61231 Bad Nauheim 6815.8300170302 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Beamtenrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Stefan Schneider für Rechtsfragen rund um den Bereich Personalrat
aus 18 Bewertungen Ich habe Herrn Schneider angeschrieben und rechnete damit dass er einfach antworten würde ich solle anrufen und das … (13.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Personalrat

Fragen und Antworten

  • Personalrat: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Personalrat sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Personalrat: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Personalrat umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Personalrat und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Der Personalrat ist die Vertretung der Angestellten und Beamten im Öffentlichen Dienst. Dabei ist der Personalrat mit einem Betriebsrat bei anderen Arbeitgebern vergleichbar. Landesbeamter, Bundesbeamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst, der Personalrat ist grundsätzlich für alle Beschäftigten in einer Behörde zuständig.

Für den Personalrat gilt nicht das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), sondern das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) bzw. einzelne Landespersonalvertretungsgesetze. Ein Bundesbeamter oder Angestellter beim Bund, einem Gericht des Bundes, einer Anstalt oder Stiftung des Öffentlichen Rechtes hat in seiner Behörde regelmäßig einen Personalrat nach dem BPersVG. Ein Landesbeamter oder auch Angestellter der Kommune entsprechend einen Personalrat nach dem jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetz.

Ein Personalrat wird in Dienststellen mit mindestens fünf Wahlberechtigten Beamten oder Arbeitnehmern gewählt. Die Wahl gilt für regelmäßig vier Jahre. Die Zahl der gewählten Personalräte richtet sich nach der Größe der Dienststelle. Ein Personalratsmitglied kann Beamter oder Angestellter sein. Teilweise gibt es mehrstufige Personalvertretung, beispielsweise mit Personalrat, Bezirkspersonalrat, Hauptpersonalrat oder Gesamtpersonalrat.

Dienststelle bzw. Dienstherr und die Personalvertretung sollen vertrauensvoll zusammenarbeiten, wobei insbesondere Gesetze und ein Tarifvertrag zu beachten sind. Auch mit vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden soll der Personalrat zusammenarbeiten. Der Personalrat hat dabei ein Recht auf Zugang zu Internet und E-Mail. Er kann einen Personalratsvorsitzenden wählen und trifft sich regelmäßig zu Personalratsversammlungen. Die Kündigung oder Versetzung von Personalratsmitgliedern ist nur eingeschränkt möglich.

Der Personalrat überwacht die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte und nimmt Beschwerden oder Anregungen der Mitarbeiter entgegen. Darüber hinaus überwacht er den Arbeitsschutz und kann so ggf. mitwirken, auch einen Arbeitsunfall, Dienstunfall oder eine Berufskrankheit zu verhindern. Bei Einstellung bzw. Verbeamtung, also wenn ein neuer Arbeitsvertrag oder Dienstvertrag (Beamte) abgeschlossen wird, hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht. Auch bei Kündigung und Kündigungsschutz bestimmt er regelmäßig mit. Außerdem kann der Personalrat mit der Dienststelle Dienstvereinbarungen schließen, die insoweit einer Betriebsvereinbarung entsprechen. Dazu bestehen noch verschiedene andere Rechte des Personalrates auf Mitwirkung oder zumindest Anhörung. Die Regelungen in Bund und den Bundesländern unterscheiden sich hier allerdings erheblich.

(ADS)

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