926 Anwälte für Pflegegrad / Pflegestufe | Seite 39

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Profil-Bild Rechtsanwältin Maike Kuhnert
sehr gut
Rechtsanwältin Maike Kuhnert
Maike Kuhnert Rechtsanwältin, Kaiserstraße 18, 42781 Haan 6665.110314884 km
Mit Engagement und Fachkenntnis an Ihrer Seite!
Fachanwältin Medizinrecht • Verkehrsrecht • Pferderecht • Reiserecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Maike Kuhnert hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe
aus 34 Bewertungen Frau Kuhnert,hat alles da für getan das ich meine Küche so bekomme wie ich die bestellt habe (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Viktoria von Radetzky
sehr gut
Rechtsanwältin Viktoria von Radetzky
Rechtsanwältin Viktoria von Radetzky, Jürgen-Graef-Allee 2, 59065 Hamm 6689.8628670542 km
Erfahren. Empathisch. Ihre Expertin für Patientenrechte. Bei Krankheit und Pflege können Sie auf meine Stärken vertrauen.
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • SozialversicherungsrechtPflegerecht • Versicherungsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Viktoria von Radetzky ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe
aus 29 Bewertungen Sehr sympathisch und einfühlsam, sehr gute Beratung (04.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stephan Wijnkamp
Rechtsanwalt Dr. Stephan Wijnkamp
Wijnkamp Stachowitz Rechtsanwälte - Lawyers, Gewerbegebiet 3 / Top 5, 6493 Mils bei Imst, Österreich 7116.6104797764 km
Wijnkamp Stachowitz Rechtsanwälte - Lawyers: Ihre Spezialisten für Skiunfälle, Bergsportunfälle und Raumordnungsrecht (Freizeitwohnsitzproblematik, Investorenmodelle).
Sportrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Internationales Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Wijnkamp - Ihr juristischer Beistand im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe
(30.11.2023) Ich habe mich vollkommen in meiner Angelegenheit vertreten gefühlt, bei einem kompetenten, sehr zuvorkommenden …
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Koslowski
sehr gut
Rechtsanwältin Cornelia Koslowski
Kanzlei Cornelia Koslowski, Händelstr. 8, 37085 Göttingen 6826.5503590189 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Cornelia Koslowski hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe
aus 11 Bewertungen Hervorragende,kompetente Anwältin.Muß man unbedingt weiterempfehlen. (08.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Johann Semmelmayer
Rechtsanwalt Dr. Johann Semmelmayer
Kanzlei DR. SEMMELMAYER, Emmeramsplatz 5, 93047 Regensburg 7100.0059018122 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Johann Semmelmayer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe
Profil-Bild Rechtsanwältin Susann Anker
sehr gut
Rechtsanwältin Susann Anker
Rechtsanwaltskanzlei Anker, Zschopauer Str. 107, 09126 Chemnitz 7045.2814864926 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Susann Anker gerne zur Verfügung
aus 33 Bewertungen Frau Anker ist eine sehr nette, freundliche Anwältin, die sich sehr um mein Anliegen bemüht und auch mit wichtigen … (05.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Adam-Tauer
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Rechtsanwalt Guido Adam-Tauer
Kanzlei Adam-Tauer, Paul-Ehrlich-Str. 19, 60596 Frankfurt am Main 6826.0785008813 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht
Herr Rechtsanwalt Guido Adam-Tauer hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe
aus 89 Bewertungen Herr Adam-Tauer hat mir eine fundierte Einschätzung zu den Aussichtserfolgen meiner Rechtssache gegeben und hat dann … (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Philipp Horrer
sehr gut
H2W Strafrecht Halbritter Horrer Wehner, Schlüterstraße 54, 10629 Berlin 6970.8154887469 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Philipp Horrer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe
aus 70 Bewertungen Dr. Horrer war nicht nur kompetent sondern hat uns auch erfolgreich vertreten. Besten Dank! (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Mechthild-Maria Kathke-Brech
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Rechtsanwältin und Mediatorin Mechthild-Maria Kathke-Brech
kanzlei bkmm, Tegernseer Landstraße 75, 81539 München 7120.8340569127 km
Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Mechthild-Maria Kathke-Brech bietet Rat und Unterstützung im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe
aus 21 Bewertungen . (16.02.2022)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Dirk Brinkmann
Rechts- und Fachanwalt Dirk Brinkmann
Rechtsanwälte Prof. Dr. med. Gaidzik, Hafenstr. 14, 59067 Hamm 6688.1131968207 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arbeitsrecht • Versicherungsrecht • Mediation
Herr Rechts- und Fachanwalt Dirk Brinkmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Pflegegrad / Pflegestufe
(16.01.2019) Herr Rechtsanwalt Brinkmann berät fachlich klar und kompetent. Er zeigte mir Alternativen auf, gab jeweils eine …
Profil-Bild Fachanwalt für Medizinrecht Michael Wüstefeld
Fachanwalt für Medizinrecht Michael Wüstefeld
Kanzlei Michael Wüstefeld, Am Beethovenpark 28, 50935 Köln 6673.171347111 km
Fachanwalt Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe steht Ihnen Herr Fachanwalt für Medizinrecht Michael Wüstefeld gerne zur Verfügung
(09.12.2021) Herr Wüstefeld war mitten im angehenden Prozess nicht kontaktierbar. Ich konnte auch innerhalb des Rechtsschutzes Vhv …
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Kapust
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Rechtsanwalt Axel Kapust
Rechtsanwälte Kapust, Jägerallee 29, 14469 Potsdam 6961.1676819037 km
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Axel Kapust gerne zur Verfügung
aus 18 Bewertungen Super und gründlich (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Rohde
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Rechtsanwältin Ines Rohde
Rechtsanwältin Ines Rohde, Bernauer Straße 18, 16515 Oranienburg 6951.9223210337 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Ines Rohde
aus 12 Bewertungen Frau Rohde hat uns bei der Erstellung eines Ehevertrages beraten. Im Gespräch hat sie verschiedene Varianten … (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sybille M. Meier
Rechtsanwältin Sybille M. Meier
Rechtsanwaltskanzlei Sybille M. Meier, Uhlandstr. 161, 10719 Berlin 6971.5388579288 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Betreuungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe bietet Frau Rechtsanwältin Sybille M. Meier
(30.10.2023) Frau Meier hat mir sofort einen Termin angeboten. Leider hatte ich vorher nicht gesehen, dass die Kanzlei von Frau …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Pflegegrad / Pflegestufe

Fragen und Antworten

  • Pflegegrad / Pflegestufe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Pflegegrad / Pflegestufe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Pflegegrad / Pflegestufe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Pflegegrad / Pflegestufe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Pflegegrad / Pflegestufe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Anhand der Einordnung in eine Pflegestufe kann die Pflegeversicherung beurteilen, welche Leistungen sie dem Pflegebedürftigen zukommen lassen muss. Dabei gilt aber zunächst, dass ein tatsächlicher Pflegebedarf gemäß § 14 SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) bestehen muss. Pflegebedürftigkeit wird danach angenommen, wenn die betreffende Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung bzw. Schwerbehinderung für mindestens sechs Monate die gewöhnlich wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag - z. B. Waschen, Ernährung oder Ankleiden - nicht ohne Hilfe in höherem Maß erledigen kann.

Mit dieser Definition können aber noch nicht die Intensität der Pflegebedürftigkeit und damit die von der Versicherung zu zahlenden Pflegeleistungen ermittelt werden. Der Grad der Pflegebedürftigkeit - und damit die Höhe der Leistungen - wird im Pflegerecht somit über die Einordnung der betroffenen Person in eine Pflegestufe festgestellt. Hierbei spielen die Dauer und der Umfang der Pflege eine wichtige Rolle.

In die Pflegestufe I wird man eingestuft bei erheblicher Pflegebedürftigkeit. Das bedeutet,

  • die Dauer der Pflege beträgt mindestens 90 Minuten wöchentlich (45 Minuten davon müssen auf die Grundpflege wie Waschen und Ankleiden fallen) und
  • man benötigt mindestens einmal täglich bei zumindest zwei Verrichtungen im Rahmen der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität Unterstützung sowie mehrmals in der Woche eine Haushaltshilfe.

Dagegen erfolgt eine Einordnung in die Pflegestufe II bei der sog. Schwerpflegebedürftigkeit, wenn

  • die Dauer der Pflege mindestens drei Stunden wöchentlich beträgt (zwei Stunden davon müssen auf die Grundpflege wie Waschen und Ankleiden fallen) und
  • man mindestens dreimal zu verschiedenen Tageszeiten im Rahmen der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität Unterstützung sowie mehrmals in der Woche eine Haushaltshilfe benötigt.

Wird man der Pflegestufe III zugeordnet, ist man schwerstpflegebedürftig, d. h.

  • die Dauer der Pflege beträgt mindestens fünf Stunden wöchentlich (vier Stunden davon müssen auf die Grundpflege wie Waschen und Ankleiden fallen) und
  • man benötigt im Rahmen der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität Unterstützung am Tag und in der Nacht, also rund um die Uhr, sowie mehrmals in der Woche eine Haushaltshilfe.

Bei einem höheren Pflegebedarf könnte übrigens ein Härtefall vorliegen, bei dem der Pflegebedürftige höhere Pflegeleistungen beantragen dürfte.

Gesetzlich nicht geregelt ist die sog. Pflegestufe 0, bei der noch nicht einmal die Mindestpflegedauer der Pflegestufe I erreicht wird, der Pflegebedürftige also lediglich in seiner Alltagskompetenz (erheblich) eingeschränkt ist. Er kann von seiner Pflegeversicherung aber auch einige Leistungen - z. B. ein Beratungsbesuch nach § 37 III SGB XI - verlangen, vgl. § 123 SGB XI.

Bei der Angehörigenpflege oder der Pflege durch Freunde oder nicht erwerbstätig Pflegende kann der Pflegebedürftige ein Pflegegeld verlangen, das er selbst erhält und an die Pflegeperson weitergeben kann. Wird man dagegen von einem Pflegedienst unterstützt oder lebt man in einem Pflegeheim, so erhalten die Institutionen von der Pflegekasse eine sog. Pflegesachleistung. Vor Abschluss von einem Vertrag - einem Heimvertrag oder einem Pflegevertrag - sollte man aber klären, ob zwischen Heim/Pflegedienst und der Pflegeversicherung ein sog. Versorgungsvertrag geschlossen wurde. Falls nicht, muss man nämlich damit rechnen, dass die Versicherung keine Pflegeleistungen übernehmen wird.

Um Pflegeleistungen zu erhalten, muss man zunächst einmal einen entsprechenden Antrag stellen. Danach wird ein Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) prüfen, ob der Pflegebedürftige einer Pflegestufe zuzuordnen ist. Auf diesen Termin sollte man sich gut vorbereiten und z. B. ein Pflegetagebuch führen, in dem man etwa die Pflegedauer und die Art der Unterstützung genau aufschreibt. Ferner muss die Vorversicherungszeit bei der Pflegeversicherung nach § 33 II SGB XI erfüllt sein.

Übrigens: Wurde der Antrag auf Einordnung in eine Pflegestufe abgelehnt, kann man innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Ablehnungsschreibens Widerspruch dagegen einlegen. Bleibt auch der erfolglos, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.

(VOI)

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