1.467 Anwälte für Produkthaftungsrecht | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Reinhold Gsöllpointner
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Reinhold Gsöllpointner, Hellbrunner Straße 7 A, 5020 Salzburg, Österreich 7232.7258407253 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Familienrecht • Mediation • Strafrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Reinhold Gsöllpointner hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Finger
Rechtsanwalt Matthias Finger
Wolf & Finger Rechtsanwälte, Salzmannstr. 1, 99610 Sömmerda 6917.531350614 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Finger ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht gerne behilflich
(05.08.2023) Ich bin voll zufrieden immer ein offenes Ohr und ist immer an einer Lösung bestrebt aber auch an das Sekretariat ein …
Profil-Bild Rechtsanwalt C. Sam
sehr gut
Rechtsanwalt C. Sam
Anwaltskanzlei Sam, Kreuzbergstraße 3, 63811 Stockstadt am Main 6858.8038455816 km
Siegreich kann nur derjenige sein, der es auch versucht!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt C. Sam ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 11 Bewertungen Schnell und umfangreich. (08.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Schulze-Wechsungen
Rechtsanwalt Oliver Schulze-Wechsungen, Kranoldstr. 12, 04838 Eilenburg 6991.2275586398 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Oliver Schulze-Wechsungen
Profil-Bild Rechtsanwalt Roger Römling
Rechtsanwalt Roger Römling
Dr. Grohmann & Co., Bahnhofstr. 12, 32545 Bad Oeynhausen 6721.0124027629 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Roger Römling gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stephan Wijnkamp
Rechtsanwalt Dr. Stephan Wijnkamp
Wijnkamp Stachowitz Rechtsanwälte - Lawyers, Gewerbegebiet 3 / Top 5, 6493 Mils bei Imst, Österreich 7116.6104797764 km
Wijnkamp Stachowitz Rechtsanwälte - Lawyers: Ihre Spezialisten für Skiunfälle, Bergsportunfälle und Raumordnungsrecht (Freizeitwohnsitzproblematik, Investorenmodelle).
Sportrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Internationales Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Wijnkamp gerne zur Verfügung
(30.11.2023) Ich habe mich vollkommen in meiner Angelegenheit vertreten gefühlt, bei einem kompetenten, sehr zuvorkommenden …
Profil-Bild Rechtsanwältin Marina Rothardt-Reiter
sehr gut
Rechtsanwältin Marina Rothardt-Reiter Kanzlei Rothardt-Reiter, Neckargasse 1, 72070 Tübingen 6937.783547147 km
Fachanwältin Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Betreuungsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Marina Rothardt-Reiter ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Produkthaftungsrecht
aus 40 Bewertungen Nettes Telefonat, leider war die RAin an dem Tag bereits anderweitig eingeplant und konnte den Termin nicht … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ravil Linke
Rechtsanwalt Ravil Linke
LWB Rechtsanwaltskanzlei, Theaterstraße 65, 52062 Aachen 6630.0158023924 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ravil Linke
aus 8 Bewertungen Zowel het contact als de afhandeling van de zaak als extreem positief ervaren. Hij adviseert en communiceert to the … (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Becker
sehr gut
Rechtsanwalt Steffen Becker
Kanzlei für Straf- und Jugendstrafverfahren, Aachener Straße 60-62, 50674 Köln 6673.6755428325 km
Verteidigung im Straf- und Jugendstrafverfahren
Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Steffen Becker gerne zur Verfügung
aus 30 Bewertungen Ich bin Herrn Rechtsanwalt Becker sehr dankbar. Er hat mich bei jedem Schritt begleitet und dafür gesorgt, dass ich … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Markus Wenter
Rechtsanwalt Dr. Markus Wenter
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Markus Wenter – Dr. Rosalba Marsico, Dante-Straße, 20/b, Bozen, Italien 7201.9648884048 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Wenter vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Braun
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Braun
BRAUN Rechtsanwälte, Hagendornstraße 53, 20149 Hamburg 9316.5849925308 km
Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Braun unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 37 Bewertungen Sehr schnelle umfassende Beratung, vielen Dank! (13.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Kolb
Kanzlei Thomas Kolb, Brühlsbachstr. 2b, 35578 Wetzlar 6791.2598558276 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Kolb bietet Rat und Unterstützung im Bereich Produkthaftungsrecht
(26.01.2024) ...Herr Thomas Kolb, Absolut kompetent u erfahren im Strafrecht.. Verfahren wurde komplett gekippt,u die unschuld …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stefan Gloyer
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Stefan Gloyer
Kanzlei Stefan Gloyer, Salurner Straße 16, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.5315263854 km
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sportrecht • Arzthaftungsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Gloyer
aus 140 Bewertungen Herr Gloyer hat mich in einem Schmerzensgeld- & Schadensersatzfall aufgrund eines Skiunfalls vertreten. Er hat … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Hofmann
sehr gut
Rechtsanwalt Georg Hofmann
Kanzlei Hofmann, Hauptstraße 43, 68259 Mannheim 6850.9929969758 km
Entweder wir finden einen Weg oder wir schaffen einen.
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Medizinrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Georg Hofmann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 11 Bewertungen Ich trat mit einem etwas ungewöhnlichen Anliegen an Herrn Hofmann heran über diesen Weg. Ich erhielt sehr schnell eine … (31.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Mass
Rechtsanwalt Christian Mass
Anwaltskanzlei Mass, Ergoldinger Str. 2c, 84034 Landshut 7130.3291892999 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Mass im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Beratung und Vertretung
(15.05.2024) Kompetent und professionell
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau
sehr gut
Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau
Kanzlei Kahnau, Rendsburger Str. 119, 24340 Eckernförde 6663.5246636066 km
Ihr Fall ist unser Schwerpunkt
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau
aus 218 Bewertungen Wiederholt sehr gute Beratung und zielführende Vertretung meiner Interessen. Bei Herrn Kahnau habe ich mich stets gut … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Marlen Weber
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Marlen Weber
Anwaltskanzlei Weber, Gartenstraße 75, 74076 Heilbronn 6913.3476989999 km
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Marlen Weber bietet Rat und Unterstützung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 61 Bewertungen Leider ist Frau Weber für unser Thema, Grundsicherung im Alter, nicht die richtige Ansprechpartnerin gewesen. Sie … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Quirmbach
Rechtsanwalt Martin Quirmbach
Anwaltsbüro Quirmbach & Partner, Robert-Bosch-Str. 12, 56410 Montabaur 6754.9560510622 km
Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Quirmbach ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
(30.10.2021) Meine Fragen zu einem Behandlungsfehler wurden sehr schnell, akkurat und kostenfrei beantwortet und haben mir gute …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Gudernatsch
Rechtsanwältin Ursula Gudernatsch
Rechtsanwältin Ursula Gudernatsch, An der Flora 25, 50735 Köln 6674.8155182943 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Ursula Gudernatsch ist Ihr Ansprechpartner für Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Robin Wulff
sehr gut
Kanzlei Wulff, Oberstrasse 93, 20149 Hamburg 6718.2895537292 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Reiserecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • eBay & Recht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt und Mediator Robin Wulff
aus 89 Bewertungen Rechtsanwalt Robin Wulff hat mich in einer mietrechtlichen Angelegenheit mit Bezug zu einer Mieterkündigung vertreten. … (20.05.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Wolf Klink
Rechts- und Fachanwalt Wolf Klink
Kanzlei für Medizin- und Wirtschaftsrecht, Ferdinandstr. 2, 20095 Hamburg 6720.2426799158 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Wolf Klink vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
(03.05.2024) Herr Klink hat uns ganz kurzfristig geholfen - trotz sehr wenig Vorbereitungszeit hat er uns mit Herz und Verstand und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Mag. Regina Krahofer PLL.M.
Rechtsanwältin Mag. Regina Krahofer PLL.M.
urbanek lind schmied reisch Rechtsanwälte OG, Domgasse 2, 3100 St. Pölten 7366.8639467503 km
Intensive und persönliche Zusammenarbeit schafft gegenseitiges Vertrauen und gewährleistet Erfolg.
Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Mag. Regina Krahofer PLL.M. bietet im Bereich Produkthaftungsrecht Rechtsberatung und Vertretung
(28.12.2022) Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Lamp
Kanzlei Joachim Lamp, Friedrichstr. 14, 55218 Ingelheim am Rhein 6791.7945987694 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Lamp ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Produkthaftungsrecht
(03.03.2022) Schnell und angenehmer Kontakt per mail
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Modl
Rechtsanwalt Hans Modl
Rechtsanwälte Modl & Coll., Humboldtstr. 23, 81543 München 7120.2161705272 km
Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht • Internationales Recht • Familienrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Hans Modl hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 7 Bewertungen Herr Modl hat durch seine Erfahrung einen echten Weitblick bewiesen. Auch wenn das Rechtsdeutsch für uns nicht immer … (06.12.2019)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftungsrecht

Fragen und Antworten

  • Produkthaftungsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Produkthaftungsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftungsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Im Produkthaftungsrecht lassen sich die Produkthaftung im engeren Sinne und die sogenannte Produzentenhaftung unterscheiden. Bei der Produkthaftung handelt es sich um die besondere Gefährdungshaftung eines Herstellers/Produzenten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Ware entstanden sind. Die Produkthaftung ist spezialgesetzlich im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG von 1990) geregelt.

Neben dieser noch jungen Produkthaftung gibt es noch die sogenannte Produzentenhaftung, die von der Rechtsprechung aus dem allgemeinen Deliktsrecht (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) entwickelt wurde als besondere Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, als es das Produkthaftungsgesetz noch nicht gab.

Produkthaftung nach dem ProdHaftG und Produzentenhaftung nach den §§ 823 ff. BGB unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und sind nebeneinander anwendbar.

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beruht auf der Umsetzung einer EG-Richtlinie vom 25.07.1985. Das Produkthaftungsgesetz ist in Deutschland am 01.01.1990 in Kraft getreten und wird durch das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ergänzt.

Trotz der Umsetzung dieser Richtlinie gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Kodifizierung des Produkthaftungsrechts. Dies kommt u.a. daher, dass die EG-Richtlinie seinerzeit verschiedene Optionen eröffnete, von denen die Einzelstaaten unterschiedlichen Gebrauch gemacht haben.

Produzent haftet unabhängig von Verschulden

Unter Produkthaftung (oft auch: Produzentenhaftung) versteht man die Schadensersatzhaftung des Herstellers einer Ware gegenüber Endabnehmern. Typischerweise besteht zwischen Hersteller und Endabnehmer kein Vertrag, weil die Ware über Zwischenhändler angeboten wird. Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit der Ware beim Endabnehmer entstehen (z.B. Verletzungen durch fehlerhaftes Spielzeug, Verenden von Tieren wegen fehlerhaftem Futter, Verletzung bei Seilbahnabsturz aufgrund Fehlkonstruktion der Seilträger) könnten dann gegenüber dem Hersteller nicht aus Gewährleistungsrecht, positiver Vertragsverletzung oder einem Vertrag zugunsten Dritter geltend gemacht werden.
Hier greift das Produkthaftungsgesetz ein und gewährt dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch für Sachschäden und Personenschäden, die ihm aufgrund des Fehlers am Produkt entstanden sind. Die Besonderheit: der Hersteller haftet unabhängig von seinem Verschulden in Form der Gefährdungshaftung.

Voraussetzung für eine Produkthaftung sind folglich:

  • ein Produkt im Sinne des ProdHaftG
  • ein Fehler an diesem Produkt
  • ein Sachschaden oder Körperschaden beim Endabnehmer
  • der Fehler ist die Ursache für den Schaden

Ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat, ist irrelevant.

Davon zu unterscheiden ist das vertragliche Gewährleistungsrecht, welches einen Ausgleich für den Minderwert der Sache selbst gewährt. Ansprüche auf Ersatz oder Reparatur der fehlerhaften Ware ergeben sich daher ausschließlich aus dem allgemeinen Gewährleistungsrecht, d.h. immer zwischen Verkäufer und Käufer. In der Regel hat der Käufer also einen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Verkäufer, nicht jedoch gegen den Hersteller.

Das (fehlerhafte) Produkt

Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind bewegliche Sachen und Elektrizität. Nicht dazu gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Jagderzeugnisse, welche noch keiner ersten Verarbeitung unterzogen worden sind.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen entspricht, Bei den Sicherheitserwartungen sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere aber die Darbietung des Produkts (v.a. Werbung), der Gebrauch des Produkts, der zu erwarten ist und der Zeitpunkt seines Inverkehrbringens.

Schaden und Schadensursache

Als Schaden werden vom Produkthaftungsgesetz die Tötung oder Verletzung von Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie die Sachbeschädigung erfasst. Bei Sachschäden sind jedoch nur solche gemeint, die nicht das Produkt selbst betreffen, sondern an anderen Sachen entstanden sind.
Der Fehler des Produkts muss außerdem kausal für den konkreten Schaden sein.

Haftungsausschluss

In einigen Fällen bleibt die Haftung des Herstellers jedoch ausgeschlossen:

  • fehlendes Inverkehrbringen des Produktes (z.B. bei Diebstahl)
  • Fehler ist erst nach dem Inverkehrbringen entstanden (durch unsachgemäße Reparatur)
  • Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (nur Eigenbedarf)
  • Produkt entsprach zwingenden Rechtsvorschriften (nicht dazu gehören aber DIN-Normen oder VDE-Vorschriften)
  • Fehler konnte nach dem Stand von Technik und Wissenschaft zur Zeit des Inverkehrbringens nicht erkannt werden
  • das Teilprodukt eines Zulieferers war sich genommen fehlerfrei und der Fehler ist erst durch die Herstellung des Endprodukts entstanden

Haftungsbegrenzung und Verjährung

Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers ist im Fall der Verletzung von Personen auf einen Höchstbetrag von 85 Millionen € begrenzt, unabhängig von der Zahl der Geschädigten.

Immaterielle Schadensersatzansprüche sind nach dem Produkthaftungsgesetz nicht vorgesehen( gemäß der EG-Richtlinie). Hierfür ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zum Deliktsrecht zurückzugreifen, z.B. für Schmerzensgeldansprüche auf §§ 823, 253 Abs. 2 BGB).

Die Verjährung der Ansprüche tritt drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von Fehler und Ersatzpflichtigem bzw. zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts ein.

Beispiele für Fehler im Rahmen der Produkthaftung:

  • Konstruktionsfehler: Fehler, die allen Produkten der gleichen Serie anhaften
  • Fabrikationsfehler: Produktfehler, die nur einzelne Stücke einer Serie betreffen (Ausnahme: sog. Ausreißer sind von der Haftung ausgenommen)
  • Instruktionsfehler: mangelhafte Gebrauchsanweisungen oder nicht ausreichende Warnungen vor gefahrbringenden Eigenschaften
  • Produktbeobachtungsfehler: beziehen sich auf bislang noch unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften, die erst nach Inverkehrbringen des Produkts bekannt werden
  • Organisationsverantwortung: Ausgestaltung der betrieblichen Organisation, damit Fehlerquellen entdeckt und beseitigt werden.

Wer haftet nach dem ProdHaftG?

Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller gegenüber dem Endabnehmer für die von seinem Produkt verursachten Schäden einzustehen hat. Hersteller ist auch, wer nur einen Teil oder einen Grundstoff des Endprodukts hergestellt hat oder sich durch Kennzeichnung auf dem Produkt als Hersteller ausgibt.
Wird das Produkt in den EU-Raum eingeführt, so gilt auch der Importeur als Hersteller. Damit soll sichergestellt werden, dass der Geschädigte in jedem Fall einen Haftungsverpflichteten innerhalb der EU hat und nicht aufgrund des Auslandsimports schutzlos wird.
Sollte der Hersteller gar nicht festgestellt werden können, so haftet sogar der Lieferant dem Kunden nach dem ProdHaftG, es sei denn, er kann innerhalb eines Monats nachdem der Kunde ihn über seine Ansprüche informiert hat, den Hersteller oder Lieferanten/Importeur benennen, von dem er die Ware bezogen hat.

Soweit mehrere Hersteller oder Lieferanten für den Schaden haften, haften sie als Gesamtschuldner nebeneinander. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er welchen Betrag der Schadenssummer verlangt.

Beweislast

Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Wenn streitig ist, ob die Ersatzpflicht eventuell ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast dafür.

Haftung nach der Produzentenhaftung

Neben den speziellen Ansprüchen aus dem ProdHaftG können auch Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (insb. Produzentenhaftung) bestehen. Bei den vertraglichen Ansprüchen ist insbesondere an das Gewährleistungsrecht zu denken, das z.B. Ersatz für das fehlerhafte Produkt selbst beinhaltet.

Etwaige Folgeschäden, die das fehlerhafte Produkt verursacht, wurden vor Einführung des ProdHaftG im Rahmen der allgemeinen deliktischen Haftung erfasst. Die Rechtsprechung hat im Rahmen des Deliktsrechts (§§ 823 ff. BGB) die sogenannte Produzentenhaftung entwickelt. Die Produzentenhaftung kann weiter gehen als die Produkthaftung, weil sie beispielsweise auch für Schäden an der fehlerhaften Sache selbst eintritt und es weder eine Haftungsgrenze noch eine Selbstbeteiligung gibt.

Der entscheidende Unterschied zur Produkthaftung nach ProdHaftG besteht in der Frage nach dem Verschulden. Während das ProdHaftG den Anspruch auf Schadensersatz auch dann gewährt, wenn der Hersteller den Fehler nicht verschuldet hat, ist Voraussetzung für die Produzentenhaftung das Verschulden des Herstellers.

Voraussetzungen der Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung leitet sich aus § 832 BGB ab. Der Hersteller/ist zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, wenn er ein Produkt herstellt und in Verkehr bringt, und dabei die wesentlichen Verkehrssicherungspflichten verletzt. Er muss die aus dem Produkt drohenden Gefahren möglichst gering halten. Ist das Produkt aufgrund seiner schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten fehlerhaft, so haftet er jedem, der typischerweise mit dem Gegenstand in Verbindung kommen kann, für den Schaden, der diesem durch das Produkt entsteht.

Vom Schadensersatz erfasst sind sowohl die Schäden an Körper, Gesundheit, Sachgegenständen oder anderen Rechtsgütern als auch der Schaden am Produkt selbst. Anders als bei der Produkthaftung gibt es hierbei jedoch keine Haftungsbegrenzung nach oben, es ist stets jedem einzelnen Geschädigten der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

Wer haftet aus Produzentenhaftung?

Alle Personen, die bei der Entstehung eines Fehlers ursächlich und schuldhaft beteiligt sind, haften als Gesamtschuldner, d. h. dem Geschädigten bleibt freigestellt, von wem er Schadensersatz verlangt.

Hinweis: Die Haftung gegenüber dem Geschädigten kann keinesfalls durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden.

Beweislast

Ein Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Geschädigter hat regelmäßig erhebliche Beweisschwierigkeiten, dem Hersteller bei Vorliegen eines fehlerhaften Produkts das Verschulden nachzuweisen, da er keinen Einblick in die internen Produktionsabläufe und -Organisation hat. Zu seiner Erleichterung wird daher eine sog. Beweislastumkehr vorgenommen, d.h. wenn der Beschädigte darlegt, dass das fehlerhafte Produkt zu seinem nachgewiesenen Schaden geführt hat, muss der Hersteller seine Schuldlosigkeit am Vorliegen des Fehlers beweisen – anderenfalls trifft ihn die Haftung.

(WEI)

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