1.467 Anwälte für Produkthaftungsrecht | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Reister
Rechtsanwältin Andrea Reister
Kanzlei Reister & Borgenheimer, Sophienstr. 2, 69469 Weinheim 6855.9946424211 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Agrarrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Reister – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Produkthaftungsrecht
(27.09.2022) Frau Reister hat sich unser Problem genau angehört und uns sehr freundlich und kompetent beraten. Wir haben uns gut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter
Kanzlei Dr. Richter, Möslestr. 1, 79117 Freiburg im Breisgau 6891.7091574603 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Wir hatten das Glück, die Dienste von Herrn Dr. Richter in Anspruch zu nehmen, um meine Schwiegermutter in einer … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Stieg
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Stieg
Rechtsanwälte Gellhorn Schneider Fink & Stieg, Ostring 2, 47441 Moers 6628.3576430571 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Christian Stieg
aus 10 Bewertungen Herr Stieg hat mir meine Fragen zeitnah beantwortet und mir damit sehr geholfen. (24.01.2024)
Profil-Bild Anwalt Volkhard Hente
Anwalt Volkhard Hente
Kanzlei Volkhard Hente, 75, avenue des Vosges, 67000 Straßburg, Frankreich 6850.2641080391 km
Erbrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Juristische Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Anwalt Volkhard Hente
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Marlen Weber
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Marlen Weber
Anwaltskanzlei Weber, Gartenstraße 75, 74076 Heilbronn 6913.3476989999 km
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Marlen Weber ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht gerne behilflich
aus 61 Bewertungen Leider ist Frau Weber für unser Thema, Grundsicherung im Alter, nicht die richtige Ansprechpartnerin gewesen. Sie … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Petrikowski-Dau
sehr gut
Fachanwaltskanzlei Petrikowski, Brunowstr. 9, 13507 Berlin 6964.1323759027 km
Fachanwältin Medizinrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Petrikowski-Dau vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 14 Bewertungen Frau Petrikowski-Dau wurde mir von ihrem ehemaligen Kollegen für ein Verfahren bei der Verkehrsopferhilfe … (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Fritz
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Fritz
Rechtsanwälte Fritz, Hospitalstr. 2, 53840 Troisdorf 6694.1691191091 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Joachim Fritz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 21 Bewertungen Ein Rechtsanwalt der mit Herz&Blut seinen Job macht. Er tut, was er verspricht. Das Beste ist, dass die Fälle die … (12.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Heidersberger
Kanzlei Wolfgang Heidersberger, Regierungsstr. 549, 84028 Landshut 7132.0580253463 km
Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Heidersberger hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Maik Kröger
Rechts- und Fachanwalt Maik Kröger
Kanzlei Kröger – Düngefeld – Düngefeld, Herzogenplatz 3, 29525 Uelzen 6784.3815923292 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Recht rund ums Tier
Herr Rechts- und Fachanwalt Maik Kröger vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Jale Deile
Kanzlei Deile, Bismarckstraße 34, 72764 Reutlingen 6949.4393642963 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Jale Deile
aus 8 Bewertungen Frau Deile hat sich für mein Anliegen enorm eingesetzt. Ich kam unverhofft unversehrt aus der Situation heraus. Keine … (12.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans R. Suckert
sehr gut
Rechtsanwalt Hans R. Suckert
SUCKERT & COLLEGEN RECHTSANWÄLTE MÜNCHEN, Belgradstr. 9/III, 80796 München 7117.8004634649 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Hans R. Suckert
aus 256 Bewertungen Herr Suckert brilliert durch sein Fachwissen und Auftreten. Hätte niemals mit einem Freispruch gerechnet. Vieeeelen … (22.05.2024)
Profil-Bild Advocate Irene Nikas-Theisen
Advocate Irene Nikas-Theisen
Nikas & Partners Anwaltsgesellschaft, A.Metaxa Ave 37, Athen 16674, Griechenland 8584.2265069608 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsanwältin Frau Advocate Irene Nikas-Theisen - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass
Dr. Klüver, Dr. Klass, Zimpel & Kollegen, Sophienstr. 1 / IV, 80333 München 7118.4490870542 km
Spezialisiert, effizient & praxisnah - ich gebe Menschen eine Stimme und öffne die Türe zu ihrem Recht!
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass
aus 146 Bewertungen Mit kompetenter, freundlicher Beratung und professioneller Unterstützung werde ich von Herrn Dr. Klass seit Jahren zu … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Matthias Maack
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Matthias Maack
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Matthias Maack, Ludwig-Rosenberg-Ring 36, 21031 Hamburg 6735.5881092491 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Maack ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 259 Bewertungen Der Schock nach dem Verkehrsunfall war groß. Um so beruhigter war ich nachdem mich Anwalt Dr. Maack schnell und … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mandy Riedel
Rechtsanwältin Mandy Riedel
Brenninger Welnhofer Riedel & Partner Rechtsanwälte, Margaretenstr. 15, 93047 Regensburg 7100.1278501933 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Mandy Riedel bietet im Bereich Produkthaftungsrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Sehr engagierte und fachlich saubere RA , die ihre Mandanten auch inhaltlich gut mitnimmt und Risiken wie Chancen … (17.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Erkan Ogurtan
sehr gut
Rechtsanwalt Erkan Ogurtan
Rechtsanwaltskanzlei Erkan Ogurtan, Dachauer Straße 419, 80992 München 7112.7864623408 km
„Alles Gute auf der Welt geschieht nur, wenn einer mehr tut, als er tun muss." Hermann Gmeiner
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Erkan Ogurtan gerne zur Verfügung
aus 54 Bewertungen Auf meine Anfrage kam eine schnelle erste Rücksprache zustande, in der die einleitenden Dinge geklärt werden konnten. … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars-Oliver Manß
Rechtsanwalt Lars-Oliver Manß
Kanzlei Manß, Rüttenscheider Straße 108, 45130 Essen 6652.1967813192 km
Mit Recht erfolgreich - Rechtsanwalt Manß
Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Lars-Oliver Manß vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 6 Bewertungen Sehr geehrter Herr Lars-Oliver Manß, ich muß mich entschuldigen für meine Bewertung, ich bin hier leihe und kann wie … (04.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Jankowiak
Rechtsanwaltskanzlei Dethloff & Jankowiak, Distelweg 31, 18273 Güstrow 6832.7744908624 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Katrin Jankowiak ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Produkthaftungsrecht
(28.06.2022) alles in Ordnung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Neubauer
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Neubauer
kessler | winkelmeyr | neubauer · anwälte, Schützenstr. 30, 96047 Bamberg 6975.5651719282 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Neubauer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 29 Bewertungen Ein sehr kompetenter Anwalt der sich für seine Mandanten einsetzt. Völlig unkomplitziert, immer für alle Fragen … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dora Rother
Rechtsanwältin Dora Rother
Rother & Rother Rechtsanwaltskanzlei, Parisstr. 1, 37079 Göttingen 6821.9675418756 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dora Rother gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Frau Rother ist sehr Kompetent und bringt neben Ihrer Expertise auch einen großen Schuss Menschlichkeit rein. Bin sehr … (15.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Oliver Maus
Rechtsanwalt Dr. Oliver Maus
Hast & Dr. Maus Rechtsanwälte, Münsterstr. 9, 59065 Hamm 6688.3405696776 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Beamtenrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Oliver Maus
aus 6 Bewertungen Das Gespräch mit Dr. Maus war sehr nett, und er hat mich kompetent beraten. Perfekt. (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Johann David Wadephul
Anwaltskanzlei Dr. Wadephul, Mittelstr. 5, 24534 Neumünster 6691.5563607107 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Johann David Wadephul bietet Rat und Unterstützung im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Leuthold
Rechtsanwältin Christiane Leuthold
JENEWEIN KUFNER § LEUTHOLD Rechtsanwältinnen, Bezirksstraße 52, 85716 Unterschleißheim 7110.7769572397 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Christiane Leuthold
(20.07.2022) Absolut gute, fundierte und mandantenorientierte Beratung, ich bin sehr glücklich darüber dass Frau Leuthold sich um …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Bemlotte
sehr gut
Rechtsanwalt Sascha Bemlotte
Rechtsanwälte Löwenberger, Torstr. 13, 38518 Gifhorn 6809.3823004637 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sascha Bemlotte ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 61 Bewertungen Sehr kompetente und zuverlässige Bearbeitung. Ich fühlte mich sehr aufgehoben und sehr gut beraten und betreut. Das … (06.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftungsrecht

Fragen und Antworten

  • Produkthaftungsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftungsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Produkthaftungsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Im Produkthaftungsrecht lassen sich die Produkthaftung im engeren Sinne und die sogenannte Produzentenhaftung unterscheiden. Bei der Produkthaftung handelt es sich um die besondere Gefährdungshaftung eines Herstellers/Produzenten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Ware entstanden sind. Die Produkthaftung ist spezialgesetzlich im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG von 1990) geregelt.

Neben dieser noch jungen Produkthaftung gibt es noch die sogenannte Produzentenhaftung, die von der Rechtsprechung aus dem allgemeinen Deliktsrecht (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) entwickelt wurde als besondere Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, als es das Produkthaftungsgesetz noch nicht gab.

Produkthaftung nach dem ProdHaftG und Produzentenhaftung nach den §§ 823 ff. BGB unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und sind nebeneinander anwendbar.

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beruht auf der Umsetzung einer EG-Richtlinie vom 25.07.1985. Das Produkthaftungsgesetz ist in Deutschland am 01.01.1990 in Kraft getreten und wird durch das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ergänzt.

Trotz der Umsetzung dieser Richtlinie gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Kodifizierung des Produkthaftungsrechts. Dies kommt u.a. daher, dass die EG-Richtlinie seinerzeit verschiedene Optionen eröffnete, von denen die Einzelstaaten unterschiedlichen Gebrauch gemacht haben.

Produzent haftet unabhängig von Verschulden

Unter Produkthaftung (oft auch: Produzentenhaftung) versteht man die Schadensersatzhaftung des Herstellers einer Ware gegenüber Endabnehmern. Typischerweise besteht zwischen Hersteller und Endabnehmer kein Vertrag, weil die Ware über Zwischenhändler angeboten wird. Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit der Ware beim Endabnehmer entstehen (z.B. Verletzungen durch fehlerhaftes Spielzeug, Verenden von Tieren wegen fehlerhaftem Futter, Verletzung bei Seilbahnabsturz aufgrund Fehlkonstruktion der Seilträger) könnten dann gegenüber dem Hersteller nicht aus Gewährleistungsrecht, positiver Vertragsverletzung oder einem Vertrag zugunsten Dritter geltend gemacht werden.
Hier greift das Produkthaftungsgesetz ein und gewährt dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch für Sachschäden und Personenschäden, die ihm aufgrund des Fehlers am Produkt entstanden sind. Die Besonderheit: der Hersteller haftet unabhängig von seinem Verschulden in Form der Gefährdungshaftung.

Voraussetzung für eine Produkthaftung sind folglich:

  • ein Produkt im Sinne des ProdHaftG
  • ein Fehler an diesem Produkt
  • ein Sachschaden oder Körperschaden beim Endabnehmer
  • der Fehler ist die Ursache für den Schaden

Ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat, ist irrelevant.

Davon zu unterscheiden ist das vertragliche Gewährleistungsrecht, welches einen Ausgleich für den Minderwert der Sache selbst gewährt. Ansprüche auf Ersatz oder Reparatur der fehlerhaften Ware ergeben sich daher ausschließlich aus dem allgemeinen Gewährleistungsrecht, d.h. immer zwischen Verkäufer und Käufer. In der Regel hat der Käufer also einen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Verkäufer, nicht jedoch gegen den Hersteller.

Das (fehlerhafte) Produkt

Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind bewegliche Sachen und Elektrizität. Nicht dazu gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Jagderzeugnisse, welche noch keiner ersten Verarbeitung unterzogen worden sind.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen entspricht, Bei den Sicherheitserwartungen sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere aber die Darbietung des Produkts (v.a. Werbung), der Gebrauch des Produkts, der zu erwarten ist und der Zeitpunkt seines Inverkehrbringens.

Schaden und Schadensursache

Als Schaden werden vom Produkthaftungsgesetz die Tötung oder Verletzung von Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie die Sachbeschädigung erfasst. Bei Sachschäden sind jedoch nur solche gemeint, die nicht das Produkt selbst betreffen, sondern an anderen Sachen entstanden sind.
Der Fehler des Produkts muss außerdem kausal für den konkreten Schaden sein.

Haftungsausschluss

In einigen Fällen bleibt die Haftung des Herstellers jedoch ausgeschlossen:

  • fehlendes Inverkehrbringen des Produktes (z.B. bei Diebstahl)
  • Fehler ist erst nach dem Inverkehrbringen entstanden (durch unsachgemäße Reparatur)
  • Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (nur Eigenbedarf)
  • Produkt entsprach zwingenden Rechtsvorschriften (nicht dazu gehören aber DIN-Normen oder VDE-Vorschriften)
  • Fehler konnte nach dem Stand von Technik und Wissenschaft zur Zeit des Inverkehrbringens nicht erkannt werden
  • das Teilprodukt eines Zulieferers war sich genommen fehlerfrei und der Fehler ist erst durch die Herstellung des Endprodukts entstanden

Haftungsbegrenzung und Verjährung

Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers ist im Fall der Verletzung von Personen auf einen Höchstbetrag von 85 Millionen € begrenzt, unabhängig von der Zahl der Geschädigten.

Immaterielle Schadensersatzansprüche sind nach dem Produkthaftungsgesetz nicht vorgesehen( gemäß der EG-Richtlinie). Hierfür ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zum Deliktsrecht zurückzugreifen, z.B. für Schmerzensgeldansprüche auf §§ 823, 253 Abs. 2 BGB).

Die Verjährung der Ansprüche tritt drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von Fehler und Ersatzpflichtigem bzw. zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts ein.

Beispiele für Fehler im Rahmen der Produkthaftung:

  • Konstruktionsfehler: Fehler, die allen Produkten der gleichen Serie anhaften
  • Fabrikationsfehler: Produktfehler, die nur einzelne Stücke einer Serie betreffen (Ausnahme: sog. Ausreißer sind von der Haftung ausgenommen)
  • Instruktionsfehler: mangelhafte Gebrauchsanweisungen oder nicht ausreichende Warnungen vor gefahrbringenden Eigenschaften
  • Produktbeobachtungsfehler: beziehen sich auf bislang noch unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften, die erst nach Inverkehrbringen des Produkts bekannt werden
  • Organisationsverantwortung: Ausgestaltung der betrieblichen Organisation, damit Fehlerquellen entdeckt und beseitigt werden.

Wer haftet nach dem ProdHaftG?

Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller gegenüber dem Endabnehmer für die von seinem Produkt verursachten Schäden einzustehen hat. Hersteller ist auch, wer nur einen Teil oder einen Grundstoff des Endprodukts hergestellt hat oder sich durch Kennzeichnung auf dem Produkt als Hersteller ausgibt.
Wird das Produkt in den EU-Raum eingeführt, so gilt auch der Importeur als Hersteller. Damit soll sichergestellt werden, dass der Geschädigte in jedem Fall einen Haftungsverpflichteten innerhalb der EU hat und nicht aufgrund des Auslandsimports schutzlos wird.
Sollte der Hersteller gar nicht festgestellt werden können, so haftet sogar der Lieferant dem Kunden nach dem ProdHaftG, es sei denn, er kann innerhalb eines Monats nachdem der Kunde ihn über seine Ansprüche informiert hat, den Hersteller oder Lieferanten/Importeur benennen, von dem er die Ware bezogen hat.

Soweit mehrere Hersteller oder Lieferanten für den Schaden haften, haften sie als Gesamtschuldner nebeneinander. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er welchen Betrag der Schadenssummer verlangt.

Beweislast

Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Wenn streitig ist, ob die Ersatzpflicht eventuell ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast dafür.

Haftung nach der Produzentenhaftung

Neben den speziellen Ansprüchen aus dem ProdHaftG können auch Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (insb. Produzentenhaftung) bestehen. Bei den vertraglichen Ansprüchen ist insbesondere an das Gewährleistungsrecht zu denken, das z.B. Ersatz für das fehlerhafte Produkt selbst beinhaltet.

Etwaige Folgeschäden, die das fehlerhafte Produkt verursacht, wurden vor Einführung des ProdHaftG im Rahmen der allgemeinen deliktischen Haftung erfasst. Die Rechtsprechung hat im Rahmen des Deliktsrechts (§§ 823 ff. BGB) die sogenannte Produzentenhaftung entwickelt. Die Produzentenhaftung kann weiter gehen als die Produkthaftung, weil sie beispielsweise auch für Schäden an der fehlerhaften Sache selbst eintritt und es weder eine Haftungsgrenze noch eine Selbstbeteiligung gibt.

Der entscheidende Unterschied zur Produkthaftung nach ProdHaftG besteht in der Frage nach dem Verschulden. Während das ProdHaftG den Anspruch auf Schadensersatz auch dann gewährt, wenn der Hersteller den Fehler nicht verschuldet hat, ist Voraussetzung für die Produzentenhaftung das Verschulden des Herstellers.

Voraussetzungen der Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung leitet sich aus § 832 BGB ab. Der Hersteller/ist zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, wenn er ein Produkt herstellt und in Verkehr bringt, und dabei die wesentlichen Verkehrssicherungspflichten verletzt. Er muss die aus dem Produkt drohenden Gefahren möglichst gering halten. Ist das Produkt aufgrund seiner schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten fehlerhaft, so haftet er jedem, der typischerweise mit dem Gegenstand in Verbindung kommen kann, für den Schaden, der diesem durch das Produkt entsteht.

Vom Schadensersatz erfasst sind sowohl die Schäden an Körper, Gesundheit, Sachgegenständen oder anderen Rechtsgütern als auch der Schaden am Produkt selbst. Anders als bei der Produkthaftung gibt es hierbei jedoch keine Haftungsbegrenzung nach oben, es ist stets jedem einzelnen Geschädigten der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

Wer haftet aus Produzentenhaftung?

Alle Personen, die bei der Entstehung eines Fehlers ursächlich und schuldhaft beteiligt sind, haften als Gesamtschuldner, d. h. dem Geschädigten bleibt freigestellt, von wem er Schadensersatz verlangt.

Hinweis: Die Haftung gegenüber dem Geschädigten kann keinesfalls durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden.

Beweislast

Ein Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Geschädigter hat regelmäßig erhebliche Beweisschwierigkeiten, dem Hersteller bei Vorliegen eines fehlerhaften Produkts das Verschulden nachzuweisen, da er keinen Einblick in die internen Produktionsabläufe und -Organisation hat. Zu seiner Erleichterung wird daher eine sog. Beweislastumkehr vorgenommen, d.h. wenn der Beschädigte darlegt, dass das fehlerhafte Produkt zu seinem nachgewiesenen Schaden geführt hat, muss der Hersteller seine Schuldlosigkeit am Vorliegen des Fehlers beweisen – anderenfalls trifft ihn die Haftung.

(WEI)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Produkthaftungsrecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.