1.057 Anwälte für Reklamation | Seite 45

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Rechtsanwalt Stephan Reiffen
Kanzlei Stephan Reiffen, Wittgasse 9, 94032 Passau 7210.7489021743 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Reklamation steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stephan Reiffen gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Reklamation

Fragen und Antworten

  • Reklamation: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Reklamation sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Reklamation: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Reklamation umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Reklamation und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Unter Reklamation wird die Geltendmachung von Rechten aufgrund eines Mangels, den eine Ware oder Dienstleistung aufweist, verstanden. Diese Rechte werden als Gewährleistungsrechte bezeichnet. Die Gewährleistung umfasst dabei mehrere Ansprüche bzw. Rechte. Ihr Umfang und individueller Inhalt hängt dabei von der Vertragsart ab, die dem jeweiligen Rechtsgeschäft zugrunde liegt. Ein Kaufvertrag richtet sich im Reklamationsfall daher nach anderen Regeln des BGB als ein Werkvertrag oder Reisevertrag, auch wenn sich die Rechtsfolgen mitunter gleichen. Das Verbraucherrecht verhindert dabei, dass gewerblich bzw. unternehmerisch tätige Vertragspartner bei Geschäften mit Privaten zu deren Ungunsten vom geltenden Recht abweichen können. Das betrifft vor allem in AGB geregelte Benachteiligungen, für die das BGB zahlreiche Einschränkungen vorsieht. Eine Garantie wiederum beinhaltet vom Vertragspartner freiwillig eingeräumte und über die gesetzliche Verpflichtung hinausgehende Rechte, die im Fall einer Reklamation ebenfalls eine Rolle spielen können.

Mögliche Rechtsfolgen im Fall einer Reklamation

Oft ist im Reklamationsfall ein vorrangiger Anspruch auf Nacherfüllung gegeben. Der Vertragspartner soll auf diese Weise den Vertrag durch dessen Erfüllung noch retten können, um sich so seinen Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung - etwa den Kaufpreis - zu erhalten. Er kann dafür beispielsweise eine Sache nachbessern und so den Mangel beseitigen oder sofern möglich eine mangelfreie Sache liefern. Der Käufer, Besteller oder sonstige Auftraggeber ist dazu in der Regel verpflichtet, seinem Vertragspartner für die Nacherfüllung eine Frist zu setzen. Da die Art der Nacherfüllung der Vertragspartner - z. B. bei einem Kaufvertrag der Verkäufer - wählen kann, kann nicht einfach ein Umtausch verlangt werden, wenn die Reparatur möglich ist.

Erst wenn die Nacherfüllung scheitert, eröffnen sich in der Regel weitere Rechte im Falle der Reklamation. Zu diesen gehört oft ein Recht zur Minderung der geschuldeten Vergütung oder ein stattdessen gegebenes Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Im Falle einer Pflichtverletzung des Vertragspartners, die zu einem Schaden geführt hat, ist im Rahmen der Reklamation daneben auch ein Anspruch auf Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld möglich.

(GUE)

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