4.214 Anwälte für Revision | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwältin Christine George-Jakubowski
sehr gut
Kanzlei Christine George-Jakubowski, Breite Str. 65, 41460 Neuss 6645.1070060178 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Christine George-Jakubowski gerne zur Verfügung
aus 23 Bewertungen Von einer befreundeten Anwältin wurde mir Frau George empfohlen. Ich fühlte mich immer gut vertreten. Alle Fragen … (29.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp J. Manusch
Rechtsanwalt Philipp J. Manusch
Kanzlei Manusch | Heinsch, Berliner Straße 23, 36119 Neuhof 6864.1869499899 km
Quid est veritas? Was ist Wahrheit? Joh 18,38
Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Migrationsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Philipp J. Manusch hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 9 Bewertungen Aufgrund einer anstehenden MPU habe ich Herr Manusch kontaktiert. Es kam sehr schnell eine Rückmeldung und es wurde … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Rein-Häberlen
Rechtsanwältin Stephanie Rein-Häberlen
Wirsching Rechtsanwälte I Fachanwälte, Karlstr. 6, 74564 Crailsheim 6967.0459588319 km
Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht
Frau Rechtsanwältin Stephanie Rein-Häberlen ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
(13.03.2021) Sehr gute Beratung. Danke
Profil-Bild Rechtsanwalt Hagen Wolf
Rechtsanwalt Hagen Wolf
Wolf & Finger Rechtsanwälte, Salzmannstr. 1, 99610 Sömmerda 6917.531350614 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Hagen Wolf ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
(16.02.2024) Fast 10 Jahre sehr kompetente und professionelle Beratung und Begleitung in meinem Scheidungsprozess mit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Gert Heuer
sehr gut
Rechtsanwalt Gert Heuer
Kanzlei Heuer, Bayernstr. 49, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.150246531 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Gert Heuer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 73 Bewertungen Herr Heuer hat mich in einem strafrechtlichen Verfahren vertreten, mit Erfolg.Ich habe hervorragende Erfahrungen mit … (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Engelhardt
Rechtsanwältin Isabel Engelhardt
Fachanwälte Engelhardt, Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main 6825.7795148362 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Isabel Engelhardt
Profil-Bild Rechtsanwältin Gülistan Özgül
sehr gut
Rechtsanwältin Gülistan Özgül
Kanzlei Gülistan Özgül, Aureliusstraße 15, 52064 Aachen 6629.6998782354 km
Familienrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Gülistan Özgül
aus 47 Bewertungen Nach 18 Monaten des Wartens auf eine Rückmeldung zu meinem Einbürgerungsverfahren, hat Frau Özgül den Prozess … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Helena Schütz
Anwaltskanzlei Helena Schütz, Zum Lampert 3, 77855 Achern 6865.9663998308 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Helena Schütz hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Haak
Rechtsanwalt Sven Haak
Bach • Wandner • Haak Rechtsanwälte, Domplatz 30, 99084 Erfurt 6921.9178940575 km
Fachanwalt VerwaltungsrechtFachanwalt Strafrecht • Beamtenrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Haak ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Rechtsanwalt Sven Haak ist ein sehr guter Rechtsanwalt. Er kennt sich auf seinen Rechtsgebieten aus und damit gewinnt … (06.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Bender
sehr gut
Rechtsanwältin Christiane Bender
Rechtsanwälte Bender & Ruppel, Sportparkstraße 13, 35578 Wetzlar 6792.7000845219 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Christiane Bender gerne zur Verfügung
aus 139 Bewertungen Die Frau Bender ist eine tolle Anwältin die viel Erfahrung mitbringt.Sie guckte zwar streng aber nach der Kernlerphase … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Erath
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Erath
Kanzlei Erath, Augustenstr. 12, 70178 Stuttgart 6930.6778366388 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Michael Erath
aus 34 Bewertungen Herr Erath hat mich in einer komplizierten Strafsachen vertreten. Ich habe einen Freispruch bekommen. Rechtsanwalt … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Arzu Kazak
gut
Kanzlei Arzu Kazak, Handschuhsheimer Landstraße 41, 69121 Heidelberg 6864.3007902341 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Arzu Kazak bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 25 Bewertungen Frau Kazak sehr sympathisch sehr nett sehr erfahren und die Menschlichkeit ist nicht verloren gegangen.Sie hat alles … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Elvis Jochmann
sehr gut
Rechtsanwalt Elvis Jochmann
Kanzlei Jochmann, Uhlandstr. 28, 10719 Berlin 6971.3698111908 km
Strafrecht • Opferhilfe
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Elvis Jochmann
aus 63 Bewertungen Kompetente Beratung und Unterstützung (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Janine Hilprecht
Rechtsanwältin Janine Hilprecht
Rechtsanwältin Janine Hilprecht, Sonnenstr. 7, 09130 Chemnitz 7044.634129713 km
Ich bin als Rechtsanwältin für Sie da, wenn Sie mich brauchen!
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Janine Hilprecht
aus 7 Bewertungen Sehr gute Beratung (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Irfan Durdu
ausreichend
Rechtsanwalt Irfan Durdu
Kanzlei Irfan Durdu, Pferdemarkt 7, 46236 Bottrop 6642.7279590609 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Irfan Durdu
aus 12 Bewertungen Hatte heute mit der Anwältin Kolberg meinen Termin bei Gericht. Tolle Leistung! Alles zu meinen Gunsten bestens … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Weber
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Weber
Biesdorf, Kram & Partner, Eurener Str. 33, 54294 Trier 6716.1817894139 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Weber bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 15 Bewertungen Ein freundliches und sehr klärendes Gespräch. Herr Weber weiß wovon er spricht. (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Pascal Johann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Pascal Johann
Dr. Johann & Jördens Rechtsanwälte, Rheinstraße 3, 65189 Wiesbaden 6800.8691560148 km
Steuerrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Pascal Johann
aus 31 Bewertungen Ich hatte eine wichtige Frage bezüglich Einziehung im Rahmen eines Strafverfahrens. Hierzu fand ich keinerlei … (24.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Caroline Brandt
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt, Am Markt 15, 18209 Bad Doberan 6799.5635293803 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Caroline Brandt bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 140 Bewertungen Die Berater zeigten eine bemerkenswerte Kompetenz und ein tiefes Verständnis für meine individuelle finanzielle … (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Amrei Schäning
Schäning Nümann Speckin PartGmbB, Strandstr. 85, 18055 Rostock 6813.8353764225 km
Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Amrei Schäning
(18.04.2024) Es ging fix und ohne weitere Widersprüche wurden die Leistungen ausgezahlt. Danke!
Profil-Bild Rechtsanwalt Iftikhar Malik LL.M.
Rechtsanwalt Iftikhar Malik LL.M.
Kanzlei Iftikhar Malik, Sachsentor 26, 21029 Hamburg 6736.124008247 km
Rechtsanwalt aus Leidenschaft.
Strafrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Migrationsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Iftikhar Malik LL.M.
(05.04.2024) Herr Malik hat mich von Anfang an gut beraten und bis zum Abschluss des Verfahrens über jeden Schritt informiert und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jeremy Theunissen
Rechtsanwalt Jeremy Theunissen
Theunissen Rechtsanwaltgesellschaft mbH, Kartäuserstr. 51a, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.698897812 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Agrarrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Jeremy Theunissen
aus 6 Bewertungen Sehr ehrliche, nichts beschönigende und kompetente Beratung. (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Aden
Kanzlei Max Aden, Dingelstedtwall 42, 31737 Rinteln 6739.0045842968 km
Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Werkvertragsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Max Aden gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Helena Vulin
sehr gut
Kanzlei Helena Vulin, Herzog- Heinrich- Straße 30, 80336 München 7118.4692166062 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Helena Vulin ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 85 Bewertungen Frau Vulin hat bereits beim ersten Treffen einen sehr guten und positiven Eindruck bei mir hinterlassen. Sie ist eine … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Tauer
Rechtsanwalt Thomas Tauer
TSR Bayern Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Goldener Steig 39, 94116 Hutthurm 7206.8882463183 km
Strafrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Steuerrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Tauer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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