1.106 Anwälte für Schuldner | Seite 47

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Herr Rechtsanwalt Mirco Schultze ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Schuldner
aus 8 Bewertungen Sehr gute und kompetente Beratung ! Schnelle Terminvergabe. Ich kann Rechtsanwalt Schultze nur weiter empfehlen und … (01.05.2023)
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Rechtsanwalt und Notar Jens Hörstemeier
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Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt und Notar Jens Hörstemeier für Rechtsfragen rund um den Bereich Schuldner
aus 6 Bewertungen Klare und qualifizierte Aussage zu meinem Anliegen. (13.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Schuldner

Fragen und Antworten

  • Schuldner: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Schuldner sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Schuldner: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Schuldner umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Schuldner und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Als Schuldner wird jemand bezeichnet, der aufgrund eines Schuldverhältnisses nach § 241 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) - wie z. B. einem Kaufvertrag, Dienstvertrag, Mietvertrag oder Werkvertrag - dazu verpflichtet ist, eine bestimmte Leistung zu erbringen. Wurde etwa ein Vertrag über den Kauf eines Kfz geschlossen, so ist der Käufer der Schuldner des Kaufpreises, der Verkäufer dagegen sein Gläubiger. Aber auch der Verkäufer muss eine Leistung erbringen; er muss schließlich das Eigentum am Auto auf den Erwerber übertragen. Somit sind die Parteien eines beidseitigen Vertrages gleichzeitig Schuldner und Gläubiger. Wird übrigens eine Leistung von mehreren Personen gleichzeitig geschuldet, so liegt eine sog. Gesamtschuld vor.

Man wird so lange als Schuldner bezeichnet, bis man die Forderung des Gläubigers erfolgreich beglichen hat, sog. Erfüllung. Probleme gibt es, wenn man seinen Pflichten aus dem Rechtsgeschäft nicht nachkommt. Ist etwa eine Geldleistung geschuldet, wird der Schuldner erst einmal eine Zahlungsaufforderung bzw. eine erste Mahnung in seinem Briefkasten finden. Mit dem Forderungseinzug wird häufig ein Inkassobüro oder ein Inkassoanwalt betraut. Reagiert der Schuldner auf das/die Schreiben aber nicht, muss er damit rechnen, dass sein Gläubiger ein Mahnverfahren einleiten, Klage bei Gericht einreichen oder einen Insolvenzantrag stellen wird, um die Schulden beitreiben zu können.

Hat der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel gegen seinen Schuldner in der Hand, kann er mit der Zwangsvollstreckung - z. B. Pfändung durch den Gerichtsvollzieher - bzw. Zwangsversteigerung der Immobilien des Schuldners beginnen. Der Schuldner muss beim Unterliegen in einem Zivilprozess dann nicht nur die Forderung begleichen, sondern in der Regel auch die Prozesskosten tragen.

Stellt der Gerichtsvollzieher fest, dass beim Schuldner nichts zu holen ist, wird dieser zumeist zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verpflichtet. Außerdem muss damit gerechnet werden, dass der Gläubiger einen Eintrag bei der Schufa erwirkt. Wurde das Insolvenzverfahren - Verbraucherinsolvenz oder Unternehmensinsolvenz - eröffnet, und versucht der Schuldner, Gegenstände aus der Insolvenzmasse beiseite zu schaffen, so macht er sich wegen Bankrott nach § 283 StGB (Strafgesetzbuch) strafbar. Im nachfolgenden Strafverfahren kann er sogar zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Übrigens gibt es nicht nur schuldrechtliche, sondern auch gesetzliche Schuldverhältnisse. Wer z. B. einen Verkehrsunfall verursacht hat, muss dem Geschädigten danach die Reparaturkosten erstatten bzw. die Schadensregulierung übernehmen, also mithin Schadenersatz leisten.

(VOI)

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