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sehr gut
Rechtsanwalt Sascha Pfingsttag
Dreis Rechtsanwälte, Behringstraße 7, 71083 Herrenberg 6923.7354664957 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arzthaftungsrecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sascha Pfingsttag ist Ihr Ansprechpartner für Versorgungsamt
aus 209 Bewertungen Sehr hilfsbereit und freundlich! Gute Arbeit geleistet, vielen Dank. (22.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Versorgungsamt

Fragen und Antworten

  • Versorgungsamt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Versorgungsamt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Versorgungsamt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Versorgungsamt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Versorgungsamt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Das Versorgungsamt - auch Amt für soziale Angelegenheiten, kurz: ASA - ist eine Behörde, die ursprünglich für die Entschädigung von Kriegsopfern zuständig war. Inzwischen haben die Versorgungsämter als Leistungsträger neben der Kriegsversorgung auch Schwerbehindertenangelegenheiten, die Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz und weitere Bereiche aus dem Entschädigungsrecht zur Aufgabe, wobei die Zuständigkeiten von den landesrechtlichen Regelungen abhängen. Nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist das ASA zentrale Anlaufstelle für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Das Versorgungsamt stellt insbesondere fest, ob und welcher Grad der Behinderung vorliegt. Er ist dafür maßgeblich, welchen Nachteilsausgleich der Betroffene erhält. Weiter stellt das Amt für soziale Angelegenheiten den Schwerbehindertenausweis aus. Mit dem Behindertenausweis vom Versorgungsamt können Menschen mit einer Behinderung bestimmte Leistungen und Hilfen gemäß § 69 SGB IX in Anspruch nehmen.

(WEL)

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