2.597 Anwälte für Vorkaufsrecht | Seite 109

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Rechts- und Fachanwalt Bodo Seidel
LEGAL SKILLS RECHTSANWÄLTE | FACHANWÄLTE | NOTAR, Karl-Marx-Allee 90 A, 10243 Berlin 6977.2627705001 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Bodo Seidel bietet Rat und Unterstützung im Bereich Vorkaufsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Schmidtke
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Schmidtke
Schmidtke & Kollegen, Nymphenburger Str. 154, 80634 München 7115.8102376845 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Florian Schmidtke – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Vorkaufsrecht
aus 40 Bewertungen Herr RA Lingel hat uns äußerst kompetent beraten, laufend informiert, einen sehr guten Gutachter empfohlen und vor … (22.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Laudor
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Laudor
Kanzlei Johannes Laudor, Jakobstraße 9-10, 54290 Trier 6717.0789072449 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Vorkaufsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Johannes Laudor
aus 12 Bewertungen Engagiert und kompetent. (19.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Bußler
sehr gut
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Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Bußler im Bereich Vorkaufsrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 20 Bewertungen Ich wurde im April 2021 in einem Autokauf von einem Händler betrogen. Das Auto war nach 1er Woche Schrott da unten … (24.04.2024)
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Rechtsanwalt C. Benedikt H. Zeplin
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Herr Rechtsanwalt C. Benedikt H. Zeplin hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Vorkaufsrecht
aus 9 Bewertungen Sehr kompetenter und engagierter Anwalt, der sich wirklich in die Angelegenheiten der MandantInnen hineinarbeitet! So … (18.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vorkaufsrecht

Fragen und Antworten

  • Vorkaufsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vorkaufsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Vorkaufsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vorkaufsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vorkaufsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Mit einem Vorkaufsrecht kann man sich das Recht sichern, einen bestimmten Gegenstand oder eine Immobilie zu erwerben, bevor dies ein Dritter tut. Das bedeutet: Haben der Eigentümer und ein Dritter einen Kaufvertrag über die Immobilie oder einen Gegenstand abgeschlossen, muss der Verkäufer den Vorkaufsberechtigten unverzüglich über das Rechtsgeschäft informieren und ihm die Möglichkeit geben, sein Vorkaufsrecht auszuüben. In diesem Fall kommt der Vertrag über den Hauskauf grundsätzlich zu den Bedingungen zustande, die der Verkäufer mit dem Dritten ausgehandelt hat.

Sofern kein gesetzliches Vorkaufsrecht greift - wie z. B. das Vorkaufsrecht eines Mieters nach § 577 BGB -, kann man sich ein Vorkaufsrecht aber nur schuldrechtlich oder dinglich sichern. So kann ein Vertrag abgeschlossen werden, der aber rechtswirksam sein muss: Eine Vorkaufsvereinbarung z. B. bei einem Grundstück muss nach § 311b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) notariell beurkundet werden. Das schuldrechtliche Vorkaufsrecht nach den §§ 463 bis 473 BGB ist aber nur für den Eigentümer und den Vorkaufsberechtigten rechtlich bindend. Daher kann zur besseren Absicherung bei Grundstücken bzw. grundstücksgleichen Rechten auch ein dingliches Vorkaufsrecht nach den §§ 1094 ff. BGB eingeräumt werden. Dies geschieht durch Einigung der Parteien und Eintragung des Vorkaufsrechts ins Grundbuch. Ebenso wie bei einer Vormerkung wird damit das Recht auf die Übertragung des Eigentums gegenüber Dritten besonders geschützt.

Zu beachten ist allerdings, dass das Vorkaufsrecht nach § 469 BGB nur innerhalb bestimmter Fristen ausgeübt werden kann. Die Frist beginnt zu laufen, wenn der Vorkaufsberechtigte vom Eigentümer über den Kaufvertrag mit dem Dritten informiert wurde. Die Frist beträgt

  • bei Grundstücken zwei Monate und
  • bei allen anderen Gegenständen eine Woche.

Daraus ergibt sich, dass das Vorkaufsrecht erst ausgeübt werden darf, wenn der Eigentümer mit einem Dritten einen Kaufvertrag über die betreffende Sache oder das Grundstück geschlossen hat. Nach Ausübung des Vorkaufsrechts ist der Eigentümer somit plötzlich zwei Personen aufgrund Vertrages verpflichtet. Um in diesem Fall keinen Schadenersatz leisten zu müssen, kann er sich im Vertrag mit dem Dritten ein Recht auf Rücktritt vorbehalten. Macht der Vorkaufsberechtigte dann von seinem Recht Gebrauch, kann der Eigentümer ohne finanzielle Einbußen vom Kaufvertrag mit dem Dritten zurücktreten und dem Vorkaufsberechtigten den Gegenstand bzw. die Immobilie übertragen. Kann der Vorkaufsberechtigte etwa wegen Insolvenz den Kaufpreis jedoch nicht aufbringen, ist seine Erklärung, das Vorkaufsrecht ausüben zu wollen, unwirksam.

Liegt weder ein Hauskauf noch der Kauf eines anderen Gegenstands vor, sondern vielmehr eine Schenkung oder ein Tausch, ist das Vorkaufsrecht nutzlos. Es kann somit nur ausgeübt werden, wenn der Eigentümer das Grundstück bzw. den Gegenstand veräußert. Des Weiteren ist das Vorkaufsrecht nach § 471 BGB ausgeschlossen, wenn „der Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung oder aus einer Insolvenzmasse erfolgt".

(VOI)

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