247 Anwälte für Vorsorgevollmacht | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwältin Nicola Mayerl
Rechtsanwältin Nicola Mayerl
Kanzlei Nicola Mayerl, Maria-Theresia-Str. 1, 81675 München 7120.6680046101 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Nicola Mayerl ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Vorsorgevollmacht
aus 8 Bewertungen Wir sind sehr zufrieden mit dem Beratungsgespräch mit Frau Mayerl und würden uns jederzeit wieder an sie wenden. Sie … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Nikolas Kullmann
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Nikolas Kullmann
Dr. Roder | Kullmann | Schneider, Arcostr. 5, 80333 München 7118.4331811113 km
Erbrecht • FamilienrechtBetreuungsrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Vorsorgevollmacht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christian Nikolas Kullmann
aus 35 Bewertungen Herr Kullmann ist und bleibt für mich ein hervorragender Rechtsanwalt. Durch seine Hilfe konnte endlich für meine … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Astrid Bösch
sehr gut
Rechtsanwältin Astrid Bösch
BÖSCH & KALAGI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Heiligenstr. 7, 40721 Hilden 6661.804230272 km
Seit 2005 bin ich als Rechtsanwältin in Hilden tätig. Von mir können Sie Empathie und hohe Fachkompetenz erwarten.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Astrid Bösch ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Vorsorgevollmacht gerne behilflich
aus 68 Bewertungen Danke für ihre wertvolle Unterstützung in meiner Pflichtteilssache. JEtzt wo die Sache überstanden ist, komme ich … (14.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Tillmann
Anwaltskanzlei Sabine Tillmann, Königstr. 4, 47051 Duisburg 6637.5323263723 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Tillmann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Vorsorgevollmacht
Profil-Bild Rechtsanwalt Wilhelm van Eckert
Rechtsanwalt Wilhelm van Eckert
Kanzlei Wilhelm van Eckert, Grüntenstr. 17, 87527 Sonthofen 7073.1660796055 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Wilhelm van Eckert - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Vorsorgevollmacht
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Fischer
Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Fischer
Kanzlei Anwälte am Markt, Büchel 4, 52062 Aachen 6629.1661835585 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Vorsorgevollmacht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Fischer
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph Butenberg LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Ralph Butenberg LL.M.
ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg 6719.6461982954 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Vorsorgevollmacht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ralph Butenberg LL.M.
aus 20 Bewertungen Herr Butenberg hat mir schon im ersten Anfrageformular fachkundig und freundlich geholfen. (23.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vorsorgevollmacht

Fragen und Antworten

  • Vorsorgevollmacht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vorsorgevollmacht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vorsorgevollmacht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Vorsorgevollmacht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vorsorgevollmacht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Vorsorgevollmacht dient dazu, eine andere natürliche Person für den Fall des Verlusts ihrer Geschäftsfähigkeit zu bevollmächtigen. Die mit Vorsorgevollmacht ausgestattete Person ist dadurch in der Lage, für den fortan geschäftsunfähigen Vollmachtgeber verbindliche Erklärungen – insbesondere durch Rechtsgeschäft – abzugeben. Aufgrund der weitreichenden Wirkungen einer Vorsorgevollmacht sollte die bevollmächtigte Person jedoch umfassendes Vertrauen genießen.

Welche Form ist für die Vorsorgevollmacht erforderlich?

Die Vollmacht wird auf Grundlage der allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen zur Stellvertretung (§§ 164 ff BGB) erteilt und stellt dabei einen Auftrag gemäß der §§ 662 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dar. Eine bestimmte Form (Schriftform, notarielle Beurkundung, Anfertigung unter Zeugen etc.) ist für die Vorsorgevollmacht grundsätzlich nicht erforderlich. Zum besseren Beweis sollte man die Vorsorgevollmacht jedoch schriftlich niederlegen.

Zudem ist die notarielle Form für die Vorsorgevollmacht nötig, wenn der Bevollmächtigte beispielsweise Geschäfte mit Immobilien oder im Rahmen einer GmbH oder AG tätigen können soll. Unabhängig davon führt eine freiwillige, notarielle Beurkundung der Vollmacht auch zu einer erhöhten Rechtssicherheit im Streitfall. Die Vorsorgevollmacht ist sofort wirksam, weshalb klar geregelt werden sollte, unter welchen Bedingungen der Bevollmächtigte sie einsetzen darf. Die Festlegung der genauen Umstände sollte wie der Umfang der Vorsorgevollmacht möglichst mit Hilfe einer rechtskundigen Person wie einem Rechtsanwalt erfolgen. Denn der Bevollmächtigte wird nicht gerichtlich überwacht; nur in bestimmten Einzelfällen bestellt das Betreuungsgericht gem. § 1896 Abs. 3 BGB einen Kontrollbetreuer.

Insgesamt betrachtet ist die Vorsorgevollmacht der wichtigste Baustein zur Vorsorge für ungewisse, die eigene Gesundheit beeinträchtigende Ereignisse, die jeden – ob jung oder alt – unerwartet durch Krankheit oder Unfall treffen können. Wird eine Vorsorgevollmacht abgeschlossen, ist beispielsweise nach einem schweren Verkehrsunfall regelmäßig nicht mit der gerichtlichen Bestellung einer anderen Person als Betreuer zu rechnen. Bei Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht besteht weniger Grund zur Sorge, sich unvorbereitet einer Betreuung auszuliefern, die im Volksmund immer noch als Entmündigung bezeichnet wird.

Und auch ein weiteres wichtiges Problem ist zu beachten: Befindet sich der Betroffene im Bund der Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, erhält ein Ehegatte bzw. Lebenspartner nicht automatisch den Status des Bevollmächtigten. Vielmehr ist auch hier eine Vorsorgevollmacht erforderlich.

Wozu berechtigt die Vorsorgevollmacht den Bevollmächtigten?

Hat der Vollmachtgeber etwa Angelegenheiten mit einer Behörde wie dem Sozialamt, Finanzamt oder der Krankenkasse zu erledigen, kann der Bevollmächtigte ihn vertreten. Auch einen Vertrag, wie etwa einen Kaufvertrag oder Heimvertrag, kann der Bevollmächtigte rechtswirksam unterzeichnen. Ebenso kann der Bevollmächtigte im Namen des Betroffenen einen Kredit aufnehmen und Schulden machen. Dasselbe gilt umgekehrt für die Kündigung von Vertragsverhältnissen wie den Mietvertrag über eine Wohnung. Bei Rückgabe bzw. Beendigung der Vollmacht bleiben die Geschäfte bestehen.

Wie lässt sich eine Vorsorgevollmacht beenden bzw. widerrufen?

Für den Vollmachtgeber ist der Widerruf der Vorsorgevollmacht jederzeit und formlos möglich. Nach seinem Eintritt in die Vorsorgevollmacht kann sie jedoch nur durch das Wenden an das Vormundschaftsgericht gekündigt werden. Stirbt der Bevollmächtigte, endet damit auch die Vollmacht, es sei denn, sie soll als transmortale Vollmacht über den Tod hinaus gelten oder als postmortale Vollmacht sogar erst ab dem Todeszeitpunkt. In diesem Fall kann sie der Erbe auch im Rahmen einer Erbengemeinschaft widerrufen. Dies kann der verstorbene Erblasser jedoch erschweren, so dass es für den Widerruf eines wichtigen Grundes bedarf.

Wann ist die Vertretung nicht möglich?

Ob die Vollmacht alle Angelegenheiten des Vollmachtgebers umfasst oder auf einen Teil beschränkt ist, bleibt dem Vollmachtgeber überlassen. Eine Vertretung in höchstpersönlichen Angelegenheiten, wie etwa ein Testament zu errichten oder eine Ehe einzugehen, ist jedoch ausgeschlossen.

Weitere Formen der Willenserklärung

Nicht zu verwechseln ist die Vorsorgevollmacht mit der Patientenverfügung. Die Patientenverfügung ist keine Handlungsvollmacht, sondern eine schriftliche Verfügung für den Fall, dass eine Person ihren eigenen Willen nicht mehr wirksam äußern kann, weil sie beispielsweise unter Demenz oder einer Schwerbehinderung leidet oder im Koma liegt. Die Patientenverfügung bezieht sich auf medizinische Maßnahmen, meist im Zusammenhang mit der Ablehnung lebenserhaltender bzw. lebensverlängernder Maßnahmen.

Ähnliche Möglichkeiten wie die Vorsorgevollmacht bietet die Betreuungsverfügung zur Vorlage beim Betreuungsgericht – dem früheren Vormundschaftsgericht. Entscheidender Unterschied der Betreuungsverfügung zur Vorsorgevollmacht ist jedoch, dass die Betreuungsverfügung nur wirksam wird, wenn dies erforderlich ist. Andererseits kann die missverständlich auch als Betreuungsvollmacht bezeichnete Betreuungsverfügung auch noch von Geschäftsunfähigen abgegeben werden. Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht ist dahingegen nicht mehr möglich.

Seit 2004 existiert das Zentrale Vorsorgeregister, das von der Bundesnotarkammer geführt wird. An dieses Register lassen sich Informationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung – auch in Verbindung mit einer Patientenverfügung – übermitteln, damit diese im Bedarfsfall schnell gefunden werden.

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