3.559 Anwälte für Waffenbesitz

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Profil-Bild Rechtsanwalt Beytullah Durgut
sehr gut
Kanzlei Durgut, Huestraße 5, 44787 Bochum 6663.1741390122 km
Ich stehe Ihnen bei! Zufrieden bin ich erst dann, wenn ich die beste Lösung gefunden habe – die beste Lösung für Sie. Nicht für mich.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Reiserecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verwaltungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Beytullah Durgut
aus 36 Bewertungen Top Beratung! Als ich eine Immobilie kaufen wollte, habe ich mich für eine Rechtsberatung an Herrn Durgut gewandt. … (16.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Fleck
Rechtsanwalt Alexander Fleck
Rechtsanwälte Dr. Bergdolt & Kollegen, M 1, 1, 68161 Mannheim 6846.7424337955 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Alexander Fleck
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Unden
sehr gut
Rechtsanwalt Achim Unden
Anwaltskanzlei Achim Unden, Gartenstr. 35, 72764 Reutlingen 6949.3897105269 km
Strafverteidigung - ausnahmslos!
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Achim Unden bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
aus 257 Bewertungen Einfach nur top.klasse Anwalt,tolles Auftreten,super Kommunikation (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Arnold
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Arnold
Kanzlei Frank Arnold, Königstrasse 68, 32427 Minden 6722.7781823899 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Frank Arnold – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffenbesitz
aus 10 Bewertungen Aus einem kleinen Fall wurden aktuell 4 Mandate im Sozialrecht und Versicherungsrecht . Es wird alles sauber … (01.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva M. Wagner-Tietz
Rechtsanwältin Eva M. Wagner-Tietz
Besier Rechtsanwälte, Bockenheimer Anlage 7, 60322 Frankfurt am Main 6825.4711602095 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Eva M. Wagner-Tietz im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Britta Kempke
sehr gut
Rechtsanwältin Britta Kempke
Kanzlei Britta Kempke, Unter den Eichen 58, 12203 Berlin 6972.7763987107 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Britta Kempke hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 38 Bewertungen Habe jetzt mehr Informationen (05.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Podlech-Trappmann
sehr gut
Rechtsanwalt Bernd Podlech-Trappmann
Bernd Podlech-Trappmann, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Medizinrecht, Theodor-Heuss-Str. 2, 58452 Witten 6672.2268940763 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilprozessrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Podlech-Trappmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
aus 109 Bewertungen Ein kompetenter Anwalt. Reger Schriftverkehr und telefonischer Austausch. Er hat dazu beigetragen, dass ich nun … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Will
sehr gut
Thomas Will Rechtsanwaltskanzlei, Kaiserstraße 5, 66111 Saarbrücken 6767.3085714059 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Thomas Will bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
aus 63 Bewertungen Herr Will ist einer der besten Anwälte die ich kennengelernt habe. Er ist definitiv unter den TOP 5 Anwälte in … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Vogt
Rechtsanwalt Alexander Vogt
Anwaltskanzlei Vogt, Biberger Str. 26, 82008 Unterhaching 7126.1643245688 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Alexander Vogt
(21.01.2023) Herr Vogt hat uns bei Problemen mit einem Internethändler sehr schnell und effektiv geholfen. Wir können ihn …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Achim Schulz-Arenstorff mag. rer. publ.
Rechtsanwälte Dr. Achim Schulz-Arenstorff und Angelika Baumgärtel, Heilmannstr. 11a, 81479 München 7120.062808339 km
Strafrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Anwaltshaftung • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Achim Schulz-Arenstorff mag. rer. publ. gerne zur Verfügung
(14.09.2023) Herr Dr. Schulz-Arenstorff ist sehr hilfsbereit. Mir hat er als Kläger zu einem Erbnachweis verholfen, obwohl er als …
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Gelhaus
sehr gut
Gelhaus Rechtsanwalt & Strafverteidiger, Erlenweg 3, 49377 Vechta 6661.9262464463 km
Als Rechtsanwalt & Strafverteidiger weiß ich worauf es ankommt! Ich helfe schnell, unkompliziert und deutschlandweit 24/7! NOTRUFNUMMER 0177/6096600! Zögern Sie nicht und rufen mich gerne an.
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Matthias Gelhaus
aus 81 Bewertungen Empfehlung vert (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Bergemann
sehr gut
Rechtsanwalt Mark Bergemann
Rechtsanwaltskanzlei Bergemann, Meitzendorfer Str. 1, 39179 Barleben 6888.4204847552 km
Ihr Erfolg ist mein Ziel!
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mark Bergemann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
aus 27 Bewertungen Bin absolut zufrieden mit freundlicher und kompetenter Beratung sowie der geleisteten Arbeit, die zum positiven … (06.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mustafa Moussa
Rechtsanwalt Mustafa Moussa
Rechtsanwaltskanzlei Moussa, Obere Münsterstr. 6, 44575 Castrop-Rauxel 6664.9162729604 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Mustafa Moussa – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffenbesitz
(31.03.2018) In einer strafrechtlichen Angelegenheit hat mich Herr Moussa verteidigt und dabei war das Ergebnis für mich ein 100% …
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Annika Arens LL.M.
Rechtsanwältin und Notarin Annika Arens LL.M.
Arens & Groll Rechtsanwälte und Notare, Cloppenburger Str. 46, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6638.1944329157 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Annika Arens LL.M.
aus 5 Bewertungen Die Erstberatung war kompetent, kurz und bündig. (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Banse
Rechtsanwältin Manuela Banse
Kanzlei JWK - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Lange Straße 11, 71063 Sindelfingen 6923.6012466321 km
Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Manuela Banse - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
(10.05.2024) Top Beratung, schnelle Abwicklung, sehr zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwältin Rabia Kahriman
sehr gut
Rechtsanwältin Rabia Kahriman
AKA LAW PARTNERS, Yenişehir mh Osmanlı Blv Volume Kurtköy Vetraco Ofis, 1, 34912, Istanbul, Türkei 8716.2840327768 km
Recht mit Leidenschaft, Erfolg mit Präzision.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Rabia Kahriman ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
aus 16 Bewertungen Frau Kahriman hat mich bei der Gründung meines Unternehmens in der Türkei vertreten und ich bin äußerst zufrieden mit … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marius Eichfelder
sehr gut
Rechtsanwalt Marius Eichfelder
Rechtsanwälte Kupka & Stillfried PartG mbB, Boschetsrieder Str. 67, 81379 München 7118.622039543 km
Arbeitsrecht • Datenschutzrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Marius Eichfelder ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
aus 40 Bewertungen Herr Eichfelder hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit vertreten. Er hat die Sachlage rasch analysiert, … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Heller
sehr gut
Rechtsanwalt Manfred Heller
Maeß & Heller | Rechtsanwälte, Feldstraße 125, 24105 Kiel 6686.6389409862 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Manfred Heller bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
aus 47 Bewertungen Ich kann Herr Heller nur empfehlen, die Beratung ist 1a. Ich bin sehr zufrieden und kann nur weiterempfehlen sich im … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Brinks
Kanzlei Brinks, Blücherstr. 8, 41061 Mönchengladbach 6629.3355118752 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Brinks vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
(19.03.2023) Sehr schnelle Reaktion auf meine Anfrage/Email Sehr Engagiert.
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Stelling
Rechtsanwalt Ralf Stelling
Kanzlei Ralf Stelling, Am Teich 10-12, 24534 Neumünster 6691.7824240705 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Stelling im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Franz Sußner
Rechtsanwalt Dr. jur. Franz Sußner
Kanzlei Dr. Sußner, Possenhofener Str. 6 A, 82319 Starnberg 7112.6721578838 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Franz Sußner vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
(04.04.2023) Herr Dr. Sußner ist eine wirkliche Koryphäe für Verwaltungsrecht, ich kann ihn nur wärmstens empfehlen. Er hat …
Profil-Bild Rechtsanwalt Per Degünther
sehr gut
Rechtsanwalt Per Degünther
Kanzlei Per Degünther, Exerzierplatz 12, 24103 Kiel 6687.0957026287 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Per Degünther ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
aus 15 Bewertungen A very competent and very assured of winning cases in difficulty situations (12.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Horn
Rechtsanwalt Christian Horn
Kanzlei Horn, Schlehenweg 14, 41564 Kaarst 6640.0571654784 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Christian Horn
Profil-Bild Rechtsanwalt Damian Wypior
Kanzlei Damian Wypior, Nunsdorfer Ring 7-9, 12277 Berlin 6979.8943050132 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Damian Wypior im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
(01.04.2024) Positiv

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.