3.935 Anwälte für Wiedereinsetzung | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwalt David Ostermann
Rechtsanwalt David Ostermann
Kanzlei Ostermann und Kollegen, Cranger Str. 300, 45891 Gelsenkirchen 6651.1970014542 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt David Ostermann
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Avenarius
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Avenarius
Rechtsanwalt Christian Avenarius, August-Bebel-Straße 42, 04275 Leipzig 6982.9996478921 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Avenarius - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
aus 23 Bewertungen Ich bin unglaublich glücklich, dass Herr Avenarius sich meines Falles angenommen hat. Absolut kompetent und vor allem … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Florian Zenger LL.M. M.M. M.A.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Florian Zenger LL.M. M.M. M.A.
Zenger & Kahle Rechtsanwälte, Gabelsbergerstr. 9, 80333 München 7118.5608154416 km
Fachanwalt Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Zenger LL.M. M.M. M.A. gerne zur Verfügung
aus 21 Bewertungen Herr Zenger hat mir in einem kombinierten Straf- und Disziplinarverfahren buchstäblich die Haut gerettet. Brillante … (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Rellmann
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Rellmann
Rechtsanwalt Michael Rellmann, Friedrich-Ebert-Straße 4, 42103 Wuppertal 6669.8212698418 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Rellmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung
aus 11 Bewertungen Ich war insgesamt sehr zufreiden mit Herrn Rellmann und habe mich sowohl fachlich als auch menschlich sehr gut … (02.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Pritz
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Pritz
Aicher Anwaltskanzlei, Bayernstr. 8, 83308 Trostberg 7187.5102362521 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Stefan Pritz für Rechtsfragen rund um den Bereich Wiedereinsetzung
aus 12 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Stefan Pritz hat mich in meiner Angelegenheit sehr gut vertreten. Ich bin mit dem Ergebnis seiner … (15.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nicolai Treiber
Rechtsanwalt Nicolai Treiber
Rechtsanwälte Treiber + Wehr GbR, Weinmarkt 4, 90403 Nürnberg 7011.3758375634 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Nicolai Treiber ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Wiedereinsetzung
(01.03.2019) Super Beratung und Vertretung vor Gericht. Werde die Kanzlei auf alle Fälle weiter empfehlen!
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Maike Koch
Rechtsanwältin Dr. Maike Koch
Rechtsanwälte Dr. Kahl + Dr. Koch + Metz, Goethestr. 2, 61231 Bad Nauheim 6816.3088813768 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Maike Koch
aus 8 Bewertungen Vielen Dank, ich habe mich sehr sehr gut vertreten gefühlt! (18.12.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Faßbender
Rechtsanwalt Wolfgang Faßbender, Böblinger Str. 1, 71065 Sindelfingen 6923.9008730184 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Wolfgang Faßbender gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Dreesen
sehr gut
Kanzlei Dreessen, Zum Handelshof 3, 39108 Magdeburg 6892.7632043317 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Patrick Dreesen - Ihr juristischer Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
aus 20 Bewertungen sehr freundlich und hilfsbereit (19.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Büchel
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Büchel
Kanzlei M. Büchel, Im Sommershausfeld 49, 50129 Bergheim 6661.0224832312 km
Ich mache Ihr Problem zu meinem Problem, damit Sie wieder mehr Zeit für die schönen Dinge des Lebens haben.
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Büchel ist Ihr Ansprechpartner für Wiedereinsetzung
aus 13 Bewertungen Wir moechte uns bei Herrn Büchel wirklich sehr, für die große Hilfe bedanken. Herr Büchel ist ein sehr kompetenter … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Möller
Rechtsanwalt Michael Möller
Rechtsanwaltskanzlei Michael Möller, Florastr. 58, 13187 Berlin 6972.5390423533 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Michael Möller
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Schebur
Rechtsanwaltskanzlei Sabine Katja Schebur, Pfälzerstr. 31, 75177 Pforzheim 6894.2809834897 km
Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sabine Schebur ist Ihr Ansprechpartner für Wiedereinsetzung
aus 7 Bewertungen Schnelle Antwort, sehr bemüht (25.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Lauven
Rechtsanwalt Andreas Lauven
Lauven Rechtsanwalt, Rosenstraße 44, 26122 Oldenburg (Oldenburg) 6637.3120760326 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Andreas Lauven ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung gerne behilflich
(21.04.2023) Ich erhielt sehr zeitnah nach meiner Anfrage eine ausführliche, freundliche und kompetente Beratung zum Thema …
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Zollner
Kanzlei Max Zollner, Aprilgasse 3, 94315 Straubing 7137.3923733394 km
Zivilrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Familienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Max Zollner gerne zur Verfügung
(16.01.2024) Vielen lieben Dank, für die zügige, Kompetente Beratung u. Bearbeitung. Sehr freundlichen u. zuverlässig eine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Herz
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Herz
Borsbach & Herz – Rechtsanwälte, Hallorenring 3, 06108 Halle (Saale) 6949.8356292054 km
"Das gegenseitige Zuhören ist der Anfang einer jeden erfolgreichen anwaltlichen Tätigkeit."
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Herz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 59 Bewertungen Bei uns ging es um die weiterführende Schule unserer Tochter, da wir keinen Platz an einer IGS bekommen haben. Herr … (10.06.2024)
Profil-Bild Anwalt Ehrenfried Falk
Anwalt Ehrenfried Falk
Kanzlei Ehrenfried Falk, Eisackstr., 6, Bozen, Italien 7202.2963853601 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Wiedereinsetzung bestens vertreten mit Herr Anwalt Ehrenfried Falk
(03.05.2021) Nicht zu Empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Engelhardt
Rechtsanwältin Isabel Engelhardt
Fachanwälte Engelhardt, Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main 6825.7795148362 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Isabel Engelhardt ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin C. Over
sehr gut
Rechtsanwältin Katrin C. Over
Kanzlei Katrin C. Over, Tengstraße 38, 80796 München 7117.492511912 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Katrin C. Over unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
aus 41 Bewertungen Frau Over hat mich schnell und effizient beraten (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Grabitz
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Grabitz
H/T Defensio Strafverteidiger, Kaiser-Wilhelm-Ring 14-16, 50672 Köln 6673.8080965144 km
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christoph Grabitz – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Wiedereinsetzung
aus 62 Bewertungen Schon bei dem ersten Termin online hatten wir ein gutes Gefühl und haben Herrn Grabitz unser vollstes Vertrauen … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jost Ferlings
sehr gut
Rechtsanwalt Jost Ferlings
Kanzlei Ferlings, Cramer & Kollegen, Giersmauer 5, 33098 Paderborn 6744.2029694009 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jost Ferlings ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Wiedereinsetzung
aus 79 Bewertungen Sehr gute Kommunikation (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Nuß
Rechtsanwalt Harald Nuß
Fachanwaltskanzlei Harald Nuß, Pfälzer Str. 22, 50677 Köln 6674.8185423036 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht • Recht rund ums Tier
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Harald Nuß ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael W. Nierfeld
sehr gut
Rechtsanwalt Michael W. Nierfeld
Rechtsanwaltskanzlei Nierfeld, Zweigertstraße 53, 45130 Essen 6651.8000033121 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael W. Nierfeld gerne zur Verfügung
aus 131 Bewertungen Nach dem Verlust eines geliebten Familienmitglieds stand ich vor der Herausforderung, ein kompliziertes Testament zu … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Hansen
sehr gut
Jürgen Hansen Rechtsanwalt, Liebertwolkwitzer Markt 10, 04288 Leipzig 6990.7800554913 km
Ihr Partner in allen Rechtslagen - Wir kämpfen für Ihr Recht
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Jürgen Hansen
aus 12 Bewertungen Herr hansen ist ein super Anwalt. Wieder einmal gut beraten und geholfen. Auch ein positives Lob an seine Sekretärin (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Seelbach
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Rechtsanwalt Björn Seelbach
Kanzlei Björn Seelbach, Kölnstraße 3, 53111 Bonn 6694.4052988826 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Rechtliche Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Björn Seelbach
aus 128 Bewertungen Ein sehr starker Anwalt und sehr Freundlich. Ich kann wirklich vom Herzen weiter empfehlen. Danke viel Mals (12.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedereinsetzung

Fragen und Antworten

  • Wiedereinsetzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedereinsetzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wiedereinsetzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedereinsetzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedereinsetzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht das Nachholen aufgrund eingetretener Fristversäumnis eigentlich zu spät erfolgender Handlungen in bestimmten Verfahren. Durch ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsverfahren werden diese als rechtzeitig erfolgt behandelt. Die Wiedereinsetzung führt dabei aber nicht zu einem Zustand, als ob die Verspätung nie eingetreten wäre. Das heißt, die Fristberechnung beginnt nach einer Wiedereinsetzung nicht von vorne. So bleibt für das Nachholen der versäumten Prozesshandlung regelmäßig weniger Zeit, als ursprünglich dafür vorgesehen war. Der Wiedereinsetzungsantrag stellt dabei kein Rechtsmittel im engeren Sinne, sondern lediglich einen förmlichen Rechtsbehelf dar. Derartige Rechtsbehelfe unterscheiden sich von Rechtsmitteln dadurch, dass sie ein Verfahren nicht in eine höhere Instanz bringen.

Weil die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eine Ausnahmeregelung darstellt, ist sie nur in engen Grenzen zulässig. Die Wiedereinsetzung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag, kann aber bei offenkundiger bzw. aktenkundiger, rechtzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch ohne Antrag von Amts wegen gewährt werden. Wesentlich für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung ist, dass die Partei eine Frist ohne ihr Verschulden versäumt hat. Verschulden umfasst dabei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine bewusstes oder sorgfaltsloses verstreichen lassen einer Frist zählt somit als Verschulden. Hat ein Rechtsanwalt oder ein anderer Bevollmächtigter die Frist versäumt, wird dies der Partei im Regelfall zugerechnet. Für das Verschulden kommt es dann darauf an, ob ein davon Betroffener mit seinem Verhalten zur Säumnis beigetragen hat - z. B. weil er sich trotz zu erwartender Zustellung eines fristentscheidenden Dokuments im Urlaub befand, ohne seinen Anwalt darüber zu informieren. War das nicht der Fall, kommt es für die Verschuldensfrage auf den Anwalt und insbesondere dessen Büroorganisation an. Da die Wiedereinsetzung in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle spielt, weicht ihre Ausgestaltung mehr oder weniger voneinander ab.

Wiedereinsetzung im Zivilprozess

Die Wiedereinsetzung in einem vor den für Zivilsachen zuständigen Gerichten stattfindenden Prozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist nach § 233 ZPO möglich bei einer nicht eingehaltenen Notfrist, der verpassten Frist zur Begründung der Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde sowie der Wiedereinsetzungsfrist selbst. Letztere für den rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag entscheidende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, ab dem Tag an dem das einer entsprechenden Prozesshandlung entgegen stehende Hindernis behoben ist. Handelte es sich bei der Verfahrenshandlung um die Begründung einer Berufung, einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rechtsbeschwerde beträgt die Frist statt zwei Wochen einen Monat ab Wegfall des Hindernisses. Zu beachten ist außerdem die Ausschlussfrist: Eine Wiedereinsetzung ist demnach ausgeschlossen, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr vergangen ist.

Aufgrund gerichtlicher Praxis gilt folgende Besonderheit: Scheitert die Fristwahrung für eine Prozesshandlung an nötigen finanziellen Mitteln, weil ein Betroffener mittellos ist, muss er vor ihrem Ablauf zumindest Prozesskostenhilfe beantragt haben. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entfällt jedoch die Mittellosigkeit. Die Frist beginnt hier erst mit der Deckungszusage.

Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach der für die versäumte Prozesshandlung vorgeschrieben Form. Die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber obliegt dabei dem Gericht, welches für die versäumte Prozesshandlung zuständig ist. Bei einer nicht fristgerecht begründeten Berufung einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Landgericht ist beispielsweise das Oberlandesgericht, bei einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Amtsgericht hingegen das Landgericht als Berufungsgericht zuständig. Die Gründe für die verspätete Vornahme der jeweiligen Prozesshandlung muss der Antragsteller glaubhaft machen. Neben üblichen Beweismitteln wie etwa Zeugen und Urkunden reicht dafür auch eine eidesstattliche Versicherung. Wird die Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt, kann eine Wiedereinsetzung auch ohne Antrag erfolgen. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt im Regelfall der Antragsteller.

Wiedereinsetzung im Strafprozess

In einem Strafverfahren richtet sich die Wiedereinsetzung nach der Strafprozessordnung (StPO). Anders als in der ZPO muss es sich bei der versäumten Frist nur um eine gesetzliche oder richterliche Frist handeln. Der Formmangel einer Verfahrenshandlung steht dabei einer Fristsäumnis gleich. Ausgeschlossen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch bei einer verpassten Ausschlussfrist, also einer Frist, nach der grundsätzlich keine Wiedereinsetzung mehr gewährt wird. Beispiele dafür sind die Zeitpunkte bis zu denen ein Angeklagter den Einwand gegen die Zuständigkeit des Strafgerichts zu erheben oder eine Ablehnung wegen Befangenheit eines Richters vorzubringen hat. Ebenso unmöglich ist es eine Wiedereinsetzung bei versäumten Erklärungsfristen im von der Staatsanwaltschaft regelmäßig zusammen mit der Polizei und anderen Ermittlungspersonen durchgeführten Ermittlungsverfahren.

Beispiele für ein Verschulden sind eine fehlende Vorsorge von einer Zustellung während eines laufenden Strafverfahrens Kenntnis zu erlangen oder bei einer missverstandenen mündlichen Rechtsmittelbelehrung, wenn der Betroffene nicht dafür sorgt, dies später aufzuklären. Anders als im Zivilprozess wird einem Angeklagten im Strafprozess das Verschulden seines Rechtsanwalts, nicht zugerechnet, sofern ihn keine Mitschuld trifft. Auf die Eigenschaft des Anwalts als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger kommt es dabei nicht an. Für andere Beteiligte, etwa die Führenden einer Nebenklage, ist das anders. Das Verschulden der Nebenklagevertretung wird ihnen entsprechend § 85 Absatz 2 ZPO zugerechnet. Im Strafverfahren kann neben dem Angeklagten und weiteren Beteiligten außerdem die Staatsanwaltschaft im Falle einer von ihr unverschuldet verursachten Fristversäumnis Wiedereinsetzung erlangen.

Ist eine Rechtsmittelbelehrung - etwa hinsichtlich einer einzulegenden Revision oder Berufung - unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, gilt die Besonderheit, dass von einem unverschuldeten Versäumen ausgegangen wird. Eine Belehrung über die mögliche Wiedereinsetzung in solchen Fällen obliegt dem Gericht dabei aufgrund des grundsätzlichen Rechts auf ein faires Verfahren.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist im Strafverfahren innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Aufgrund der hier einschlägigen Fristenregel der StPO wird der Tag des Wegfalls dabei nicht mitgezählt. Allerdings ist auch hier eine Glaubhaftmachung der Gründe für eine Wiedereinsetzung erforderlich. Der Antrag hat bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Er erfolgt aber auch rechtzeitig, wenn er bei dem Gericht, das über den Antrag zu entscheiden hat, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist eingeht. Bei versäumter Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wäre das beispielsweise das Amtsgericht.

Der Antrag hemmt nicht die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, kann jedoch vom Gericht angeordnet werden. Bei einer Verhaftung oder Unterbringung kann ein Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl unter Umständen aufgehoben werden, durch eine rechtskräftige Entscheidung erledigte Anordnungen können auch wieder wirksam werden.

Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Die Wiedereinsetzung setzt im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess eine ohne Verschulden versäumte gesetzliche Frist und den Antrag auf Wiedereinsetzung voraus. Bei richterlichen Fristen ist die Wiedereinsetzung nicht entsprechend anwendbar, da die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hierfür spezielle Ausnahmen enthält.

Hinsichtlich der Zuständigkeit wird folgendermaßen unterschieden: Hatte über die zugrundeliegende Handlung eine Behörde zu entscheiden, so ist diese für das Wiedereinsetzungsverfahren zuständig. So etwa bei einer versäumten Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe eines Verwaltungsakts beträgt. Bei einem aufgrund einer mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeit erlassenen Bußgeldbescheid beträgt die Frist für den hier als Einspruch bezeichneten Widerspruch allerdings nur zwei Wochen. Deshalb sollte die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung genau beachtet werden. Die Entscheidung über die Wiedereinsetzung stellt dabei wiederum einen Verwaltungsakt dar. Ein Gericht, das über die eingehaltene Widerspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage zu entscheiden hat, kann die Wiedereinsetzung allerdings abweichend von der behördlichen Entscheidung darüber beurteilen. Der Grund dafür ist, dass ein Verwaltungsakt nach abgelaufener Widerspruchsfrist bestandskräftig wird und eine weitere Anfechtung nicht mehr möglich ist. Handelte es sich hingegen um eine Prozesshandlung, ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Die Antragsfrist beträgt in diesen Fällen grundsätzlich zwei Wochen, bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist allerdings mit besonderem Hinblick auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einen Monat. Die Frist für die Nachholung der versäumten Handlung ist entsprechend. Wird die versäumte Handlung vor Antragstellung offenkundig bzw. aktenkundig nachgeholt, kann das Antragserfordernis entfallen. Nicht zuletzt gilt auch hier eine Ausschlussfrist von einem Jahr.

Wiedereinsetzung in anderen Verfahren

Neben den genannten Fällen richtet sich auch eine Wiedereinsetzung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Finanzgerichten nach eigenen Vorschriften. Es kann aber auch eine Verweisung auf vorhandene Vorschriften erfolgen, wie etwa bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht auf die Regelungen der ZPO.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Wiedereinsetzung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Wiedereinsetzung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.