3.936 Anwälte für Wiedereinsetzung | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwalt Kristian Hillebrecht
Rechtsanwalt Kristian Hillebrecht
Rechtsanwalt Kristian Hillebrecht, Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main 6825.6193525385 km
Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kristian Hillebrecht ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Wiedereinsetzung
(26.01.2024) Herr Hillebrecht hat mir sehr geholfen, er hat das Beste für mich erreicht! Die Kanzlei war immer erreichbar und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Igor Posikow
sehr gut
Rechtsanwalt Igor Posikow
Posikow Kehren Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Neuer Wall 75, 20354 Hamburg 6719.7161200888 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Strafrecht • Zivilrecht • IT-Recht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Igor Posikow unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
aus 105 Bewertungen Das erzielte Ergebnis des Gewährleistungs - Rechtsstreits hat unsere Erwartungen mehr als erfüllt. Dank der sehr … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Schäfer
sehr gut
Kanzlei Silke Schäfer, Nikolausberger Weg 39, 37073 Göttingen 6825.3288045747 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Arbeitsrecht • StrafrechtÖffentliches Recht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung bietet Frau Rechtsanwältin Silke Schäfer
aus 41 Bewertungen Ich habe gefreut, dass ich mit Frau Schäfer treffen und mitarbeiten könnte. Sie ist ganz nett, freundlich und mit Herz … (14.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jost Hartman-Hilter
Rechtsanwalt Dr. Jost Hartman-Hilter
Rechtsanwälte Dr. Hartman-Hilter & Pointner GbR, Marktstr. 57, 83646 Bad Tölz 7140.5089911559 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jost Hartman-Hilter ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Tsiara-Eisenberg
sehr gut
Rechtsanwältin Anna Tsiara-Eisenberg
EISENBERG Rechtsanwälte, Wilhelmstr. 4, 65185 Wiesbaden 6800.7183777903 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Anna Tsiara-Eisenberg unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
aus 50 Bewertungen Kompetente, schnelle und freundliche Hilfe. Super! Kann ich nur weiterempfehlen! (25.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Häller
Rechtsanwalt Jürgen Häller
Fachanwalt für Strafrecht und Familienrecht, Bismarckstraße 36, 61169 Friedberg (Hessen) 6818.8437012367 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Häller - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
(16.01.2024) محام ممتاز
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Tobias Wickel
Rechtsanwalt Dr. Tobias Wickel
EISENBEIS RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbB, Rosengasse 15, 89073 Ulm 7004.0838872805 km
Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Tobias Wickel ist Ihr Ansprechpartner für Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Schürmann
sehr gut
Kanzlei Joachim Schürmann, Breite Str. 59, 47798 Krefeld 6630.3357593012 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Migrationsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Joachim Schürmann
aus 27 Bewertungen Herr Schürmann hat unverzüglich auf meine Anfrage reagiert und uns telefonisch erste wertvolle Informationen … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Brunow
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Brunow
Prof. Dr. Streich & Partner | Rechtsanwälte, Mönchewinkel 2, 37269 Eschwege 6848.3866591077 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Wiedereinsetzung
aus 536 Bewertungen kompetenter anwalt, sehr zu empfehlen (14.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Werner
sehr gut
Rechtsanwältin Verena Werner
Rechtsanwälte Heinz • Peters • König, Westring 295, 44629 Herne 6658.4042278588 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Verena Werner ist Ihr Ansprechpartner für Wiedereinsetzung
aus 47 Bewertungen Super zu Frieden kann nur weiter empfehlen (14.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Yussof Sarwari
Rechtsanwalt Yussof Sarwari
Kanzlei Yussof Sarwari, Feldstraße 60, 20357 Hamburg 6718.6379621499 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Yussof Sarwari ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Wiedereinsetzung
(18.01.2022) Freundlich und angenehmer Erstkontakt mit direktem praktischen Hinweis zur Vorgehensweise. Falls wieder etwas ist, …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Arnold
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriele Arnold
Rechtsanwälte Arnold & Trotz, Stadtplatz 29, 84137 Vilsbiburg 7149.7487503644 km
Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Gabriele Arnold ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung gerne behilflich
aus 14 Bewertungen Es wurde sehr gut bearbeitet, Vielen vielen Dank für die professionelle Hilfe und Unterstützung an das Team der … (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Arnold
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Arnold
Kanzlei Frank Arnold, Königstrasse 68, 32427 Minden 6722.7781823899 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Frank Arnold - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
aus 10 Bewertungen Aus einem kleinen Fall wurden aktuell 4 Mandate im Sozialrecht und Versicherungsrecht . Es wird alles sauber … (01.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gordian Hablizel
sehr gut
Rechtsanwalt Gordian Hablizel
Strafverteidiger Döring, Hablizel und Kaschel, Elisabethenstrasse 34, 64283 Darmstadt 6837.3484793487 km
Sie haben immer das Recht, einen Anwalt zu konsultieren. Verzichten Sie nicht darauf. Sie können mich immer über meine Notrufnummer erreichen. Ansonsten verweise ich auf meine Bewertungen.
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Gordian Hablizel unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
aus 340 Bewertungen Sehr schnell, sachlich und vor allem sehr kompetent. (16.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Holm Hansen
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Holm Hansen
Kanzlei Hansen & Partner, Pfännerstraße 10, 39218 Schönebeck (Elbe) 6905.8861020987 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Strafrecht • Mediation • Maklerrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jan Holm Hansen gerne zur Verfügung
aus 45 Bewertungen Ich hatte kürzlich das Vergnügen, meine rechtlichen Anliegen mit der Rechtsanwaltskanzlei Hansen + Partner zu … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Hinderer
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Hinderer
PLATO-Rechtsanwälte, Merkelstraße 18, 73728 Esslingen am Neckar 6941.8483199961 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Hinderer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Wiedereinsetzung
aus 21 Bewertungen Sehr freundliche und kompetente Beratung. (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Wilfried Gunia
Rechtsanwalt Dr. Wilfried Gunia
Kanzlei Dr. Wilfried Gunia, Kaiserstr. 64, 44135 Dortmund 6677.2308546648 km
Maklerrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Anwaltshaftung • Zivilprozessrecht • Recht rund ums Tier • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Wilfried Gunia
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathleen Ellert
Rechtsanwältin Kathleen Ellert
Abraham, Ebert & Kollegen, Lünertorstraße 4, 21335 Lüneburg 6760.5162396891 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung bietet Frau Rechtsanwältin Kathleen Ellert
Profil-Bild Rechtsanwältin Wida Fathi Khalaj
Rechtsanwältin Wida Fathi Khalaj
Kanzlei WfK, Wartburgstraße 4, 10823 Berlin 6973.6964189134 km
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Wida Fathi Khalaj ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Wiedereinsetzung
aus 9 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Fathi Khalaj erfüllt alles! Sie ist kompetent, achtet auf die kleinsten Details, Sie ist … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Ute Bergmann-Fromme
Rechtsanwältin und Notarin Ute Bergmann-Fromme
Rechtsanwälte Bergmann und Schäfer, Hauptstr. 73, 59609 Anröchte 6726.4233779551 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Zivilrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin und Notarin Ute Bergmann-Fromme bietet im Bereich Wiedereinsetzung Rechtsberatung und Vertretung
(28.03.2019) Kompetente Beratung, schnelle Bearbeitung und sehr freundlicher Umgang!
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Jacobsmeyer
Rechtsanwalt Daniel Jacobsmeyer
Rechtsanwälte Kuhlmann, Kleine Büning & Jacobsmeyer, Nienberger Kirchplatz 8, 48161 Münster 6656.9066370544 km
Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Jacobsmeyer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Wiedereinsetzung
(11.09.2020) Wir sind eine 6-köpfige Familie haben 6 Jahre alt in Deutschland, die 4 Kinder sind in der Schule und wurden hier in …
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Burdack
Rechtsanwältin Daniela Burdack
Burdack Buch & Kollegen - Rechtsanwälte, Spittlertorgraben 49, 90429 Nürnberg 7011.1349988767 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Daniela Burdack ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung gerne behilflich
(10.03.2023) Frau Burdack beriet mich sehr kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra von Böhlen
Rechtsanwältin Petra von Böhlen
vbk Anwälte, Bismarckstraße 55, 45128 Essen 6651.8860445911 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Frau Rechtsanwältin Petra von Böhlen
(30.08.2022) Ich möchte gerne wissen ob sie mich über meine Son Familien Name Ende kann. Melde mich Morgen An. Mit freundlichen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Anne-Christine Paul
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Anne-Christine Paul
Rechtsanwälte Müller & Dr. Paul Partnerschaftsgesellschaft, Strengerstraße 4 und 6, 33330 Gütersloh 6711.349534198 km
"Hart in der Sache, freundlich im Ton, sicher in sich."
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Anne-Christine Paul bietet im Bereich Wiedereinsetzung Rechtsberatung und Vertretung
aus 33 Bewertungen Vielen Dank für professionelle hilfe (08.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedereinsetzung

Fragen und Antworten

  • Wiedereinsetzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedereinsetzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedereinsetzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wiedereinsetzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedereinsetzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht das Nachholen aufgrund eingetretener Fristversäumnis eigentlich zu spät erfolgender Handlungen in bestimmten Verfahren. Durch ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsverfahren werden diese als rechtzeitig erfolgt behandelt. Die Wiedereinsetzung führt dabei aber nicht zu einem Zustand, als ob die Verspätung nie eingetreten wäre. Das heißt, die Fristberechnung beginnt nach einer Wiedereinsetzung nicht von vorne. So bleibt für das Nachholen der versäumten Prozesshandlung regelmäßig weniger Zeit, als ursprünglich dafür vorgesehen war. Der Wiedereinsetzungsantrag stellt dabei kein Rechtsmittel im engeren Sinne, sondern lediglich einen förmlichen Rechtsbehelf dar. Derartige Rechtsbehelfe unterscheiden sich von Rechtsmitteln dadurch, dass sie ein Verfahren nicht in eine höhere Instanz bringen.

Weil die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eine Ausnahmeregelung darstellt, ist sie nur in engen Grenzen zulässig. Die Wiedereinsetzung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag, kann aber bei offenkundiger bzw. aktenkundiger, rechtzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch ohne Antrag von Amts wegen gewährt werden. Wesentlich für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung ist, dass die Partei eine Frist ohne ihr Verschulden versäumt hat. Verschulden umfasst dabei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine bewusstes oder sorgfaltsloses verstreichen lassen einer Frist zählt somit als Verschulden. Hat ein Rechtsanwalt oder ein anderer Bevollmächtigter die Frist versäumt, wird dies der Partei im Regelfall zugerechnet. Für das Verschulden kommt es dann darauf an, ob ein davon Betroffener mit seinem Verhalten zur Säumnis beigetragen hat - z. B. weil er sich trotz zu erwartender Zustellung eines fristentscheidenden Dokuments im Urlaub befand, ohne seinen Anwalt darüber zu informieren. War das nicht der Fall, kommt es für die Verschuldensfrage auf den Anwalt und insbesondere dessen Büroorganisation an. Da die Wiedereinsetzung in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle spielt, weicht ihre Ausgestaltung mehr oder weniger voneinander ab.

Wiedereinsetzung im Zivilprozess

Die Wiedereinsetzung in einem vor den für Zivilsachen zuständigen Gerichten stattfindenden Prozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist nach § 233 ZPO möglich bei einer nicht eingehaltenen Notfrist, der verpassten Frist zur Begründung der Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde sowie der Wiedereinsetzungsfrist selbst. Letztere für den rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag entscheidende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, ab dem Tag an dem das einer entsprechenden Prozesshandlung entgegen stehende Hindernis behoben ist. Handelte es sich bei der Verfahrenshandlung um die Begründung einer Berufung, einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rechtsbeschwerde beträgt die Frist statt zwei Wochen einen Monat ab Wegfall des Hindernisses. Zu beachten ist außerdem die Ausschlussfrist: Eine Wiedereinsetzung ist demnach ausgeschlossen, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr vergangen ist.

Aufgrund gerichtlicher Praxis gilt folgende Besonderheit: Scheitert die Fristwahrung für eine Prozesshandlung an nötigen finanziellen Mitteln, weil ein Betroffener mittellos ist, muss er vor ihrem Ablauf zumindest Prozesskostenhilfe beantragt haben. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entfällt jedoch die Mittellosigkeit. Die Frist beginnt hier erst mit der Deckungszusage.

Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach der für die versäumte Prozesshandlung vorgeschrieben Form. Die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber obliegt dabei dem Gericht, welches für die versäumte Prozesshandlung zuständig ist. Bei einer nicht fristgerecht begründeten Berufung einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Landgericht ist beispielsweise das Oberlandesgericht, bei einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Amtsgericht hingegen das Landgericht als Berufungsgericht zuständig. Die Gründe für die verspätete Vornahme der jeweiligen Prozesshandlung muss der Antragsteller glaubhaft machen. Neben üblichen Beweismitteln wie etwa Zeugen und Urkunden reicht dafür auch eine eidesstattliche Versicherung. Wird die Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt, kann eine Wiedereinsetzung auch ohne Antrag erfolgen. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt im Regelfall der Antragsteller.

Wiedereinsetzung im Strafprozess

In einem Strafverfahren richtet sich die Wiedereinsetzung nach der Strafprozessordnung (StPO). Anders als in der ZPO muss es sich bei der versäumten Frist nur um eine gesetzliche oder richterliche Frist handeln. Der Formmangel einer Verfahrenshandlung steht dabei einer Fristsäumnis gleich. Ausgeschlossen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch bei einer verpassten Ausschlussfrist, also einer Frist, nach der grundsätzlich keine Wiedereinsetzung mehr gewährt wird. Beispiele dafür sind die Zeitpunkte bis zu denen ein Angeklagter den Einwand gegen die Zuständigkeit des Strafgerichts zu erheben oder eine Ablehnung wegen Befangenheit eines Richters vorzubringen hat. Ebenso unmöglich ist es eine Wiedereinsetzung bei versäumten Erklärungsfristen im von der Staatsanwaltschaft regelmäßig zusammen mit der Polizei und anderen Ermittlungspersonen durchgeführten Ermittlungsverfahren.

Beispiele für ein Verschulden sind eine fehlende Vorsorge von einer Zustellung während eines laufenden Strafverfahrens Kenntnis zu erlangen oder bei einer missverstandenen mündlichen Rechtsmittelbelehrung, wenn der Betroffene nicht dafür sorgt, dies später aufzuklären. Anders als im Zivilprozess wird einem Angeklagten im Strafprozess das Verschulden seines Rechtsanwalts, nicht zugerechnet, sofern ihn keine Mitschuld trifft. Auf die Eigenschaft des Anwalts als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger kommt es dabei nicht an. Für andere Beteiligte, etwa die Führenden einer Nebenklage, ist das anders. Das Verschulden der Nebenklagevertretung wird ihnen entsprechend § 85 Absatz 2 ZPO zugerechnet. Im Strafverfahren kann neben dem Angeklagten und weiteren Beteiligten außerdem die Staatsanwaltschaft im Falle einer von ihr unverschuldet verursachten Fristversäumnis Wiedereinsetzung erlangen.

Ist eine Rechtsmittelbelehrung - etwa hinsichtlich einer einzulegenden Revision oder Berufung - unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, gilt die Besonderheit, dass von einem unverschuldeten Versäumen ausgegangen wird. Eine Belehrung über die mögliche Wiedereinsetzung in solchen Fällen obliegt dem Gericht dabei aufgrund des grundsätzlichen Rechts auf ein faires Verfahren.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist im Strafverfahren innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Aufgrund der hier einschlägigen Fristenregel der StPO wird der Tag des Wegfalls dabei nicht mitgezählt. Allerdings ist auch hier eine Glaubhaftmachung der Gründe für eine Wiedereinsetzung erforderlich. Der Antrag hat bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Er erfolgt aber auch rechtzeitig, wenn er bei dem Gericht, das über den Antrag zu entscheiden hat, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist eingeht. Bei versäumter Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wäre das beispielsweise das Amtsgericht.

Der Antrag hemmt nicht die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, kann jedoch vom Gericht angeordnet werden. Bei einer Verhaftung oder Unterbringung kann ein Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl unter Umständen aufgehoben werden, durch eine rechtskräftige Entscheidung erledigte Anordnungen können auch wieder wirksam werden.

Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Die Wiedereinsetzung setzt im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess eine ohne Verschulden versäumte gesetzliche Frist und den Antrag auf Wiedereinsetzung voraus. Bei richterlichen Fristen ist die Wiedereinsetzung nicht entsprechend anwendbar, da die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hierfür spezielle Ausnahmen enthält.

Hinsichtlich der Zuständigkeit wird folgendermaßen unterschieden: Hatte über die zugrundeliegende Handlung eine Behörde zu entscheiden, so ist diese für das Wiedereinsetzungsverfahren zuständig. So etwa bei einer versäumten Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe eines Verwaltungsakts beträgt. Bei einem aufgrund einer mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeit erlassenen Bußgeldbescheid beträgt die Frist für den hier als Einspruch bezeichneten Widerspruch allerdings nur zwei Wochen. Deshalb sollte die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung genau beachtet werden. Die Entscheidung über die Wiedereinsetzung stellt dabei wiederum einen Verwaltungsakt dar. Ein Gericht, das über die eingehaltene Widerspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage zu entscheiden hat, kann die Wiedereinsetzung allerdings abweichend von der behördlichen Entscheidung darüber beurteilen. Der Grund dafür ist, dass ein Verwaltungsakt nach abgelaufener Widerspruchsfrist bestandskräftig wird und eine weitere Anfechtung nicht mehr möglich ist. Handelte es sich hingegen um eine Prozesshandlung, ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Die Antragsfrist beträgt in diesen Fällen grundsätzlich zwei Wochen, bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist allerdings mit besonderem Hinblick auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einen Monat. Die Frist für die Nachholung der versäumten Handlung ist entsprechend. Wird die versäumte Handlung vor Antragstellung offenkundig bzw. aktenkundig nachgeholt, kann das Antragserfordernis entfallen. Nicht zuletzt gilt auch hier eine Ausschlussfrist von einem Jahr.

Wiedereinsetzung in anderen Verfahren

Neben den genannten Fällen richtet sich auch eine Wiedereinsetzung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Finanzgerichten nach eigenen Vorschriften. Es kann aber auch eine Verweisung auf vorhandene Vorschriften erfolgen, wie etwa bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht auf die Regelungen der ZPO.

(GUE)

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